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Apostille

Deutsche öffentliche Urkunden werden im Ausland in der Regel nur anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die zuständige Vertretung des jeweiligen Staates in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist (Legalisation).

Nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation tritt bei den Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, eine vereinfachte Form der Echtheitsbescheinigung an die Stelle der Legalisation, nämlich die Apostille. Diese wird von der Regierung von Mittelfranken ausgefertigt.

Für die Erteilung einer Apostille benötigen Sie eine sogenannte Vorbeglaubigung durch die Universität.

Mehr Informationen und das Formular zur Beantragung