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Mindeststudiendauer

In einigen wenigen Studiengängen sehen die die Prüfungsordnungen vor, dass man zu Prüfungen erst dann zugelassen wird, wenn man eine bestimmte Mindestzahl von Fachsemestern studiert hat.

Bei Vorliegen der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen (also der Scheine oder ECTS-Punkte, die man zur Prüfungsanmeldung braucht) oder erfolgreichem Besuch der jeweiligen Module und deren Prüfungen kann diese Frist unterschritten werden.