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Minijob

Eine Beschäftigung, bei der das Arbeitsentgelt 450€ pro Monat nicht übersteigt (vor 2013 lag die Grenze noch bei 400 €), ist eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt. Beschäftigungen bis zu 450€ sind sozialversicherungsfrei, d.h. der Arbeitgeber führt – vorausgesetzt der Studierende ist in der gesetzlichen Krankenversicherung – 13 % Krankenversicherung und 15 % Rentenversicherung pauschal ab. Ist der Studierende privat krankenversichert, führt der Arbeitgeber lediglich die Pauschale zur Rentenversicherung ab.

Auch das Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung ist steuerpflichtig. Besteuert wird entweder pauschal oder nach Lohnsteuerkarte.
Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt, prüft der Arbeitgeber, ob die Verdienste 450 € nicht übersteigen. Wird diese Grenze von 450,– € nicht überschritten, bleibt der Student sozialversicherungsfrei.

Die offizielle Melde- und Verwaltungsstelle für Minijobs ist die Minijob-Zentrale.

Aktuelle Minijob-Angebote finden Sie bei Stellenwerk – dem Jobportal der Universität Erlangen-Nürnberg.