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Namensänderungen bei Identitätswechsel

Die FAU fördert einen konstruktiven Umgang mit Vielfalt und verbessert die Rahmenbedingungen für ein diskriminierungsfreieres Studien- und Arbeitsumfeld. Um die Teilhabe von trans*, inter* und nicht-binären Studierenden im akademischen Kontext und im Hochschulalltag zu erleichtern, ist es an der FAU möglich, universitätsintern bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Vornamens-/Personenstandsänderung den Namen und die Anrede vorläufig zu ändern.

Dazu muss der Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI) zusammen mit einer formlosen schriftlichen Willenserklärung bei der Abteilungsleitung Lehre&Studium vorgelegt werden. Danach kann beim Postmaster des Rechenzentrums auch die persönliche E-Mail-Adresse angepasst werden.

Übrigens: Grundsätzlich können alle FAU-Angehörigen die Namensangabe in ihrer FAU-Mailadresse ohne Begründung über das Helpdesk des Rechenzentrums ändern.