Vergabe einmaliger Beihilfen

Studierende mit Tablet im Kollegienhaus
Bild: FAU/David Hartfiel

Unterstützung für begabte und bedürftige Studierende

Die FAU vergibt im Studienjahr 2020 wieder einmalige Beihilfen aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds: Begabte, bedürftige Studierende können sich für einmalige Beihilfen zur Beschaffung von Büchern oder sonstiger Lernmittel bewerben, Promovierende für Beihilfen zu den Druckkosten von Dissertationen.

Bewerben können sich alle FAU-Studierenden, die mindestens im zweiten Semester studieren und Leistungen nach dem BAföG erhalten, bzw. bei denen das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach BAföG. Studierende, die bereits eine Beihilfe aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds erhalten haben, können sich nicht erneut bewerben. Promovierende, die sich für die Unterstützung von Druckkosten ihrer Dissertation bewerben, müssen an der FAU immatrikuliert sein.

Die Höhe der Beihilfe beträgt mindestens 100 Euro und höchstens 500 Euro. Entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel kann der Höchstbetrag niedriger angesetzt werden, um mehr Bewerbungen berücksichtigen zu können. Die Anschaffungen sind nach Bescheiderteilung des Stipendiums durch quittierte Rechnungen zu belegen, die das Anschaffungsdatum und den Titel des Werkes ausweisen müssen. Es können nur Anschaffungen berücksichtigt werden, die nach dem 1. April 2020 getätigt wurden.

Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Bis spätestens 1. September 2020 müssen die vollständigen Anträge vorliegen.

Eine Übersicht über weitere Stipendiengeber finden Sie auf unserer Webseite.

Weitere Informationen

Referat L4
Zulassung und Stipendien
Tel. 09131 85-24075
E-Mail: support-stipendien@fau.de