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Stipendiengeber

Begabtenförderungswerke und Stiftungen

Für die besten und begabtesten Studierenden gibt es eine ganze Reihe von Fördermöglichkeiten. Voraussetzungen für die Aufnahme in eines der Förderprogramme sind neben herausragenden Studienleistungen meist auch kulturelles, politisches, kirchliches oder soziales Engagement. Auf www.stipendiumplus.de finden Sie eine Überblick zu den Stiftungen und Fördereinrichtungen.

Politisch orientierte Stiftungen

Friedrich-Ebert-Stiftung

Friedrich-Ebert-Stiftung

  • Förderung begabter ausländischer und deutscher Studierender und Nachwuchswissenschaftler. Selbstbewerbung von deutschen sowie von ausländischen Studenten innerhalb der ersten vier Semester, bei Bachelor bis zum 2. Semester, Medizinstudenten nach dem Physikum oder auf Vorschlag des Vertrauensdozenten. Entschieden wird aufgrund der Gutachten von zwei Hochschullehrern, des Vertrauensdozenten und eines Auswahlgesprächs.
  • Studienförderung, Godesberger Allee 149, 53170 Bonn, Tel. 0228/883-0; www.fes.de.

Friedrich-Naumann-Stiftung

Friedrich-Naumann-Stiftung

  • Bewerbungen (ab dem 2. Semester) von deutschen und ausländischen Studierenden und Graduierten und Vorschläge von Professoren müssen bis 31.05/30.11. eingehen. Förderung ab dem 3. Semester, zwei Hochschullehrergutachten und Gespräche mit den Mitgliedern des Auswahlausschusses während eines Auswahlseminars entscheiden über die Aufnahme.
  • Begabtenförderung, Karl-Marx-Str. 2, 14482 Potsdam, Tel. 0331/ 7019349; www.freiheit.org

Hanns-Seidel-Stiftung

Hanns-Seidel-Stiftung

  • Förderung überdurchschnittlich begabter deutscher Studierender und Graduierter. Aufnahme aufgrund von zwei Gutachten sowie Auswahlgesprächen mit dem Auswahlausschuss. Unterlagen sind nur von der Stiftung erhältlich (Bewerbung bis 31.07./31.1).
  • Stipendienreferat, Lazarettstr. 33, 80636 München, Tel. 089/1258-300; www.hss.de/stipendium.

Konrad-Adenauer-Stiftung

Konrad-Adenauer-Stiftung

  • Förderung überdurchschnittlich begabter Studierender und Graduierter, Selbstbewerbung. Antragsformulare sind bei der Stiftung schriftlich anzufordern. Studierende benötigen ein Fachgutachten eines Hochschullehrers sowie ein Persönlichkeitsgutachten; Graduierte müssen zwei Fachgutachten zu ihrem Dissertationsprojekt vorlegen. Bewerbungsschluss: 15.7./15.1. Nach einer Vorauswahl und einer Auswahltagung (Test der Intelligenzstruktur, schriftliche Arbeit über ein gesellschaftspolitisches Thema, Gruppendiskussionen, Gespräch mit dem Ausschuss) entscheidet ein Auswahlausschuss.
  • Begabtenförderung, Rathausallee 12, 53757 St. Augustin, Tel. 02241/246-2286; www.kas.de.

Heinrich-Böll-Stiftung

Heinrich-Böll-Stiftung

  • Die Heinrich-Böll-Stiftung orientiert sich an den politischen Grundwerten von Demokratie, Ökologie, Solidarität und Gewaltfreiheit. In ihrem Förderprogramm bietet sie jährlich 80 bis 100 Stipendien für begabte deutsche und ausländische Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen mit überdurchschnittlichen Leistungen in ihrem wissenschaftlichen und persönlichen Profil an. Es werden besonders Bewerbungen begrüßt, die zu den Schwerpunkten der Stiftung aus unterschiedlicher Perspektive und aus verschiedenen Fachrichtungen herausarbeiten und/oder die zur fachübergreifenden Diskussion zwischen Technik/Naturwissenschaften und Sozial-/Geisteswissenschaften beitragen. Bewerbung bis 1.9./1.3. Auswahl erfolgt nach Kurzbewerbung, danach ausführlicher Bewerbung und Gespräch mit Vertrauensdozenten, Auswahlworkshop.
  • Schumannstr. 8, 10117 Berlin, Tel. 030/28534-400; www.boell.de.

Rosa-Luxemburg-Stiftung

Rosa-Luxemburg-Stiftung

  • Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V., Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
  • Stipendien werden an Menschen vergeben, die sich für soziale Gerechtigkeit, lebendige Demokratie, Freiheit kritischen Denkens und eine lebenswerte Umwelt einsetzen. Die Bewerber/-innen sollen sich durch politisches und gesellschaftliches Engagement und hohe fachliche Leistungen auszeichnen. Bevorzugt werden Frauen und weiterhin bei vergleichbarer Leistung und Befähigung Bewerberinnen, die finanziell besonders bedürftig sind. Selbstbewerbung bis 1.10. (SoSe) bzw. 1.4. (WiSe).
  • Straße der Pariser Kommune 8, 10243 Berlin, Tel. 030/44310223; www.rosalux.de/stiftung/studienwerk.

Religiös orientierte Stiftungen

Cusanuswerk

Cusanuswerk

  • Förderung besonders begabter katholischer Studierender im Studium und während der Promotion. Selbstbewerbung oder Vorschlag durch Schule oder Hochschullehrer bis 1.10.; Auswahlgremium entscheidet aufgrund zweier Gutachten von Hochschullehrern und des Studentenpfarrers; Gespräch mit einem Mitglied der Geschäftsstelle. Abiturzeugnis und Studienleistungen werden berücksichtigt.
  • Katholische Bischöfliche Studienförderung, Baumschulallee 5, 53115 Bonn, Tel. 0228/983 84 0; www.cusanuswerk.de.

Evangelisches Studienwerk e.V.

Evangelisches Studienwerk e.V.

  • Gefördert werden begabte deutsche evangelische Studierende und Doktoranden sowie Studierende aus EU-Staaten. Selbstbewerbung von Studenten bis zum 5. Fachsemester bis 01.3./ 01.9., Doktoranden bis 5.1./15.6. Ein regionaler Vorauswahlausschuss prüft die Bewerbungsunterlagen (u.a. zwei Gutachten über die fachliche Leistung und die Persönlichkeit, eines davon von einem Lehrer oder Hochschullehrer) und entscheidet in einem Auswahlgespräch über die Einladung zur Hauptauswahl. Die endgültige Entscheidung fällt der Auswahlausschuss nach einem Auswahlgespräch, das im Haus Villigst stattfindet. Tel. 02304/755-213 (Studienförderung), bzw. -215 (Promotionsförderung);
  • Haus Villigst, Iserlohner Str. 25, 58239 Schwerte, www.evstudienwerk.de.

Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk e.V. (ELES)

Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk e.V. (ELES)

  • Förderung besonders begabter jüdischer Studierenden und Promovenden mit deutscher Staatbürgerschaft oder aus dem EU-Raum. Förderung setzt auf Engagement und Selbstentfaltungsmöglichkeiten der Stipendiaten; finanzielle und ideelle Förderung.
  • Postfach 120852, 10598 Berlin, Tel. 030/3180591-0; www.ELES-studienwerk.de.

Weitere Stiftungen

Hans-Böckler-Stiftung

Hans-Böckler-Stiftung

  • Förderung ab 1. Semester. Bevorzugt Arbeitnehmerkinder und Absolventen des zweiten Bildungsweges. Kontakt über die Vertrauensdozenten der Universität, Bewerbung über die örtlichen Büros der Gewerkschaften. Die Auswahl erfolgt nach einem Gespräch mit dem Vertrauensdozenten und den Stipendiatenvertretern und aufgrund einer Empfehlung des Auswahlausschusses und des Stiftungsvorstandes.
  • Studienförderung, Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf, Tel. 0211/7778-125 (Studium), 0211/7778-227 (Promotionen); www.boeckler.de.

Studienstiftung des Deutschen Volkes

Studienstiftung des Deutschen Volkes

  • Für die Aufnahme in die Studienstiftung kann man vorgeschlagen werden oder sich mit einem Test selbst bewerben. Eine Selbstbewerbung ist für leistungsstarke und engagierte Studierende im ersten und zweiten Studiensemester möglich. Auf Vorschlag: Oberstudiendirektoren und Schulleiter (für Abiturienten) können bis 15.7. und Hochschullehrer für Studierende jederzeit Vorschläge machen. Über die Aufnahme wird nach einem Auswahlseminar entschieden, bei dem längere Gespräche mit zwei Mitgliedern der Auswahlkommission stattfinden.
  • Ahrstr. 41, 53175 Bonn, Tel. 0228/82096-0; www.studienstiftung.de.

Otto-Benecke-Stiftung

Otto-Benecke-Stiftung

  • Die Stiftung fördert Aussiedler, Asylberechtigte und Flüchtlinge. Nähere Auskünfte durch die Beratungsstelle der Otto-Benecke-Stiftung, Beuthener Str. 39, 90471 Nürnberg;
  • Kennedy-Allee 105 – 107, 53175 Bonn, Tel. 0911/406284; www.obs-ev.de.

Studienförderwerk Klaus Murmann

Studienförderwerk Klaus Murmann

  • Ziel ist die Vorbereitung begabter Studierender auf Schlüsselpositionen in der unternehmerischen Wirtschaft und in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist neben überdurchschnittlichen Fachleistungen die erkennbare Bereitschaft des Bewerbers, im eigenen Umfeld gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Nach örtlicher Vorauswahl und einem Assessment Center wird durch eine Auswahlkommission entschieden. Selbstbewerbung von Studenten (beim Vertrauensdozenten der Hochschule) bis Ende 4. Semester (bei Bachelor bis Ende 2. Semester) und Graduierten (direkt bei der Stiftung) zu Beginn der Promotion. Antragsformulare aus dem Netz.
  • Stiftung der Deutschen Wirtschaft, Breite Straße 29, 11078 Berlin, Tel. 030/2033-1540; www.sdw.org.

Bertha-von-Suttner-Studienwerk

Bertha-von-Suttner-Studienwerk

  • Förderung junger Menschen, welche sich mit einer humanistischen Weltanschauung und deren Werten identifizieren und willens sind, ihre eigenen Sichtweisen kritisch zu reflektieren und sich für diese einzusetzen. Das nachzuweisende Engagement kann dabei politischer, sozialer oder anderer Natur sein, sollte jedoch zeigen, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber aktiv mit ihrer sozialen Umwelt auseinandersetzen und danach streben, die Verhältnisse des menschlichen Lebens und Zusammenlebens zu verbessern. Die konkrete Form des Engagements ist dabei bewusst offengehalten. Ziel ist die Vorbereitung begabter Studierender auf Schlüsselpositionen in der unternehmerischen Wirtschaft und in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist neben überdurchschnittlichen Fachleistungen die erkennbare Bereitschaft des Bewerbers, im eigenen Umfeld gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Nach örtlicher Vorauswahl und einem Assessment Center wird durch eine Auswahlkommission entschieden. Selbstbewerbung von Studenten (beim Vertrauensdozenten der Hochschule) bis Ende 4. Semester (bei Bachelor bis Ende 2. Semester) und Graduierten (direkt bei der Stiftung) zu Beginn der Promotion. Antragsformulare aus dem Netz.
  • Bewerbung für WS 2021/22 ab August
  • https://suttner-studienwerk.de/kontakt

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

  • Förderung von Graduierten, die ihre Promotion noch nicht begonnen haben, Höchstalter 28 Jahre. Ausgenommen von dieser Altersbeschränkung sind Bewerber/-innen, die zum Beispiel einen zweiten Bildungsweg oder Erziehungszeiten, jedoch kurze Studienzeiten, nachweisen können. Ein erkennbarer Bezug zur Umweltsituation in Deutschland muss existieren. Neben einem überdurchschnittlichen Hochschulabschluss wird vom gewählten Promotionsthema erwartet, dass es von hoher Aktualität ist und einen Beitrag zu Problemlösungen im Umwelt- und Naturschutz leisten kann. Bewerbungsfrist 15.2./15.8
  • An der Bornau 2, 49090 Osnabrück,  Tel. 0541/96330; Bewerbung online unter www.dbu.de.

Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung

Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung

  • Das Programm ist Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung „Aufstieg durch Bildung“ und richtet sich an Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben und ein Studium aufnehmen möchten. Informationen hierzu sind unter www.begabtenfoerderung.de/ hinterlegt.

Bayerische EliteAkademie

Stiftung Bayerische EliteAkademie

  • Die Bayerische EliteAkademie entwickelt herausragende und gesellschaftlich engagierte Studierende bayerischer Hochschulen zu verantwortungsvollen Führungspersönlichkeiten. Der Begriff Elite steht dabei für eine Verantwortungselite, also für Menschen, die unsere gemeinsame Zukunft mitgestalten wollen und sich dabei an den Grundwerten unserer offenen Gesellschaft orientieren. In diesem Sinne suchen wir Studierende unterschiedlicher Fachrichtungen mit klarer Haltung, denen Wirkung vor Karriere geht. Bewerbungen für den neuen Jahrgang ab 1. Oktober eines jeden Jahres unter www.eliteakademie.de

Deutschlandstipendium

Deutschlandstipendium

  • Die FAU ist bestrebt, begabte Studierende im Rahmen des Deutschlandstipendiums zu fördern. Das Stipendium ist an die Regelstudienzeit gebunden und beträgt 300 €/Monat (3600 €/Jahr). Die Kriterien für eine Förderung ist in erster Linie die Leistung, die durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung (mind. 1,5) für das erste Semester bzw. durch die Noten der bisher erbrachten Studienleistungen (mind. 2,0) ab dem zweiten Semester nachgewiesen wird. Darüber hinaus werden studienbezogene Auslandsaufenthalte, ehrenamtliches Engagement, besondere soziale, persönliche oder familiäre Umstände, ein atypischer Bildungsverlauf, eine nachgewiesene Bedürftigkeit, oder eine mindestens einjährige Berufstätigkeit berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt einmal im Jahr zum Wintersemester. Die Ausschreibung erfolgt unter Angabe der Bewerbungsfrist im Internet auf der Webseite zum Deutschlandstipendium.

Oskar-Karl-Forster-Stipendium

Oskar-Karl-Forster-Stipendium

Aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds werden an begabte und bedürftige Studierende einmalige Beihilfen zur Beschaffung von Büchern oder sonstiger Lernmittel (z.B. Laptops, Tablets; aber keine Handys) von mindestens 100 Euro bis maximal 500 Euro sowie ein Zuschuss zu den Druckko­sten von Dissertationen für Promotionsstudierende vergeben. Für die Gewährung des Zuschusses zu den Druckkosten dürfen die laufenden monatlichen Einkünfte nicht höher sein als derzeit 1.800 Euro netto.
Das Stipendium wird ausschließlich an immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende der FAU im Rahmen der Regelstudienzeit vergeben.

Voraussetzungen für Studierende, die nicht promovieren

  • Die Immatrikulation in einem höheren Fachsemester (mind. 2. FS) in einem grundständigen Studiengang (Lehramt, Bachelor, Staatsexamen), Masterstudierende können sich ab dem 1. Fachsemester bewerben. Antragsteller/-innen müssen bedürftig sein. Die Bedürftigkeit wird nachgewiesen durch Leistungen nach BAföG (BAföG-Bescheid) oder wenn das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach BAföG (Vorlage von glaubhaften Nachweisen).
  • Eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer muss bestätigen, dass die aufgeführten anzuschaffenden Bücher und Lernmittel für das Studium erforderlich sind und der bisherige Studienverlauf ordnungsgemäß erfolgt ist.

Voraussetzungen für den Druckkostenzuschuss an Promovierende

  1. Die laufenden monatlichen Einkünfte dürfen nicht höher sein als derzeit 1.800 Euro netto
  2. Stellungnahme und Befürwortung der Betreuerin/des Betreuers der Dissertation zur Gewährung des Zuschusses
  3. Angabe der voraussichtlichen Höhe der Druckkosten mit entsprechendem Nachweis (z.B. Kostenvoranschlag)
  4. Nachweis der Einschreibung an der FAU durch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Das Stipendium wird grundsätzlich mit der Wirkung für die Zukunft gewährt. Somit werden bei Ausschreibung zum Sommersemester gekaufte Bücher und Lernmittel, die nach dem 1. April angeschafft wurden, akzeptiert. Soweit diese im Antrag vorher aufgeführt wurden. Dies gilt auch für den Nachweis der Druckkosten für eine Dissertation.

Bewerbung

Eine Bewerbung ist nur noch online möglich.

  • Bewerbungszeitraum: 25. April 2022 bis zum 16. August 2022
  • Bewerbungsportal: https://www.campus.uni-erlangen.de/gstip/
  • Kontakt: support-stipendien@fau.de

Eva Schleip-Stiftung

Eva Schleip-Stiftung

Aus der Eva Schleip-Stiftung werden Studienbeihilfen an deutsche, christlich erzogene evangelische und katholische Studierende und Doktorranden und Doktorandinnen vergeben, die bedürftig sind und gut bürgerlichen Familien entstammen.

Das Stipendium wird ausschließlich an immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende der FAU vergeben, die das Grundstudium bereits abgeschlossen haben.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Wird das Grundstudium im jeweiligen Studiengang mit einer Vor- oder Zwischenprüfung abgeschlossen, so darf diese grundsätzlich nicht später als ein Semester nach der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Mindeststudienzeit erfolgreich abgelegt sein (Zwischenprüfungszeugnis z.B. Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Zahnärztliche Vorprüfung, Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, Grundlagen- und Orientierungsprüfung, etc.).
  • Ist eine solche das Grundstudium abschließende Vor- oder Zwischenprüfung im jeweiligen Studiengang nicht vorgesehen, so muss vom Stipendienbewerber bzw. von der Stipendienbewerberin in eine Bestätigung der/des zuständigen BAföG-Beauftragten darüber vorgelegt werden, dass Studienfortschritte innerhalb dieser Frist erworben worden sind.

Das Stipendium wird grundsätzlich mit der Wirkung für die Zukunft gewährt und ist nicht zweckgebunden.

Nicht gefördert werden können Studierende, die ein Zweit- oder Ergänzungsstudium betreiben sowie Gaststudierende und Studierende, die bereits eine Studienbeihilfe aus der Eva Schleip-Stiftung erhalten haben.

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2022 endete mit Ablauf des 2. August 2022. Sobald uns Informationen zur Ausschreibung in 2023 vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.

Vereinigte Stipendienstiftung für Studierende aller Fakultäten und Konfessionen

Vereinigte Stipendienstiftung für Studierende aller Fakultäten und Konfessionen

Die Vereinigte Stipendienstiftung fördert würdige und bedürftige Studierende aller Fakultäten und Konfessionen der FAU durch Vergabe von Studienbeihilfen.

Das Stipendium wird ausschließlich an immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende der FAU vergeben, die das Grundstudium bereits abgeschlossen haben.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Wird das Grundstudium im jeweiligen Studiengang mit einer Vor- oder Zwischenprüfung abgeschlossen, so darf diese grundsätzlich nicht später als ein Semester nach der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Mindeststudienzeit erfolgreich abgelegt sein (Zwischenprüfungszeugnis z.B. Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Zahnärztliche Vorprüfung, Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, Grundlagen- und Orientierungsprüfung, etc.).
  • Ist eine solche das Grundstudium abschließende Vor- oder Zwischenprüfung im jeweiligen Studiengang nicht vorgesehen, so muss vom Stipendienbewerber bzw. von der Stipendienbewerberin eine Bestätigung der/des zuständigen BAföG-Beauftragten darüber vorlegt werden, dass Studienfortschritte innerhalb dieser Frist erworben worden sind.

Das Stipendium wird grundsätzlich mit der Wirkung für die Zukunft gewährt und ist zweckgebunden zur Beschaffung von Literatur oder Arbeitsmaterial zu verwenden.

Das Stipendium wird parallel zu den Stipendien der Schleip-Stiftung ausgeschrieben. Gefördert werden kann nur, wer bisher kein Stipendium aus einem der beiden Stiftungen erhalten hat.

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2022 endete mit Ablauf des 2. August 2022. Sobald uns Informationen zur Ausschreibung in 2023 vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.

 

Auslandsförderung

Alle Stiftungen, ebenso BAföG, fördern auch Studienaufenthalte im Ausland. In der Regel erfolgt dies durch Zuschläge zu dem im Inland gewährten Stipendium, durch Übernahme von Reisekosten, in Einzelfällen auch durch Erstattung etwaiger Studiengebühren. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes.

Stipendien für bestimmte Fachbereiche und Zielgruppen

Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie

  • Studienkolleg Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)
    Das Studienkolleg vergibt Stipendien an Studierende, die über ein qualifiziertes Auswahlverfahren in die Begabtenförderung der sdw aufgenommen worden sind. Gefördert werden Studierende bis zum Ende der Regelstudienzeit, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzen bzw. gem. §8 BAföG förderungsberechtigt sind. Abhängig vom Einkommen der Eltern ist eine max. monatliche Auszahlung von 585 € möglich. Zusätzlich werden Büchergeld und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Familienzuschlag gewährleistet. Weitere Infos erhältlich unter: www.sdw.org/das-bieten-wir/fuer-studierende/studienkolleg/bewerbung.html

Lehramtsstudierende

  • Studienkolleg der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) und der Robert Bosch Stiftung Dieses Programm richtet sich an motivierte Abiturienten, Studierende und Promovierende mit dem Berufsziel Lehrkraft. Ziel ist es, die angehenden Lehrkräfte dabei zu unterstützen, sich zu engagierten Schulgestaltern zu entwickeln. Studierende und Promovierende können neben der ideellen auch eine finanzielle Unterstützung erhalten (siehe „Studienkolleg, Stiftung der Deutschen Wirtschaft“ oben). Infos unter: www.sdw.org/studienkolleg/
  • Horizonte: Stipendien für angehende Lehrkräfte mit Migrationshintergrund
    Bei der finanziellen Förderung wird unterschieden zwischen Studienstipendien für Studierende und Bildungsstipendien für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Die ideelle Förderung besteht aus verpflichtenden Seminaren und aus der Möglichkeit, sich zusätzlich durch Fördermittel der Stiftung weiterzubilden. Zusatzangebote von Partnern der Stiftung runden die ideelle Förderung ab.Studienstipendium: Vollstipendium 650 €/Monat plus 150 € Büchergeld/Semester (bei einem BAföG-Anspruch über 300 €/Monat) Teilstipendium 300 €/Monat plus 150 € Büchergeld/Semester (bei keinem bzw. BAföG-Anspruch bis zu 300 €/Monat; maximaler Fördersatz, der nicht auf eine Unterstützung durch BAföG angerechnet wird.) Bildungsstipendien für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst: 1.000 €/Jahr. Weitere Infos unter: www.horizonte.ghst.de
  • FundaMINT
    Stipendienprogramm der Deutsche Telekom Stiftung für Lehramtsstudierende, die als eines ihrer Fächer Mathematik, Physik oder Informatik studieren und darin mindestens gute Leistungen vorweisen können und die gesellschaftlich engagiert sind, z.B. in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch fünf Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Ein Semester wird für das Auswahlverfahren benötigt. Es werden die letzten vier Studiensemester gefördert. Stipendiatinnen und Stipendiaten im Programm FundaMINT werden sowohl finanziell als auch ideell vier Semester gefördert. www.telekom-stiftung.de/fundamint

Studienförderung für Informatik-Studierende (B.Sc.)

  • Studienförderung für angehende IT-Talente im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat: Dieses Programm bietet eine Studienförderung ab dem 4. Semester Ihres Informatik-Studiums. Dabei erhalten Sie eine monatliche Förderung in Höhe von 415 Euro (sowohl während der Vorlesungs- als auch während der vorlesungsfreien Zeiten) und haben gleichzeitig die Möglichkeit, die vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten in großen staatlichen IT-Behörden mit einem breiten Aufgabenspektrum kennenzulernen. Weitere Infos: https://www.stmfh.bayern.de/oeffentlicher_dienst/studienfoerderung_it/

Stipendien für studierende Eltern

Eine Übersicht über Stipendienmöglichkeiten für studierende Eltern finden Sie auf den Seiten des Familienservice der FAU.

Stipendien für Einwohner Nürnbergs

  • Stiftungsverwaltung der Stadtkämmerei
    Theresienstr. 1, 90403 Nürnberg
    Die Stadt Nürnberg vergibt aus verschiedenen Stiftungen Mittel an bedürftige Studierende. Die Zuwendungen werden kalenderjährlich gewährt. Für alle potentiellen Empfänger/-innen gilt die Voraussetzung, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Einwohner der Stadt Nürnberg sind. Diese Bedingung ist weder durch den vorübergehenden Aufenthalt in der Stadt noch durch einen Zuzug zu Beginn der Ausbildung erfüllt. Weitere Beschränkungen ergeben sich aus dem jeweiligen Stifterwillen. Tel. 0911/231-2903; Antragsformular unter: www.nuernberg.de/internet/referat2/stipendien.html

Graduiertenförderung – Promotionsförderung

Graduiertenförderung durch Stiftungen

  • Graduiertenförderung durch Stiftungen
    Nahezu alle oben aufgeführten Stiftungen fördern auch Doktoranden. Daneben gibt es eine ganze Reihe von Organisationen, die Promotionen im Rahmen der Forschungsförderung finanziell unterstützen, zum Beispiel die Deutsche  Forschungsgemeinschaft oder die Stiftung Volkswagenwerk. Als familiengerechte Hochschule bietet die FAU darüber hinaus verschiedene Stipendien, welche speziell Frauen an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie zu Gute kommen soll.

Stipendien für Promovierende

  • Informationen des Graduiertenzentrums zur Finanzierung der Promotion

Stipendien für Postdocs und Habilitierende

  • Informationen des Graduiertenzentrums zur Finanzierung für Postdocs und Habilitierende

Stipendien für exzellenter wiss. Nachwuchs (Post-Habil)

  • Stipendien für exzellenter wiss. Nachwuchs (Post-Habil)
    Diese Förderung soll  Nachwuchswissenschaftlerinnen aller Fakultäten nach der Einreichung der Habilitationsschrift helfen, die wissenschaftliche Tätigkeit in der Phase zwischen Abgabe der Arbeit und Abschluss der Habilitationsverfahren bis zur Berufung auf eine Professur weiterzuführen. Die  Stipendiatinnen können eine bezahlte Lehrtätigkeit von bis zu 4 SWS ausüben und werden 12 Monate lang in Höhe von 2200 € monatlich (Kinderbetreuungszuschlag möglich) unterstützt. Tel. 09131-85-22951, www.frauenbeauftragte.uni-erlangen.de

DAAD Doktorandenstipendien

  • DAAD Doktorandenstipendien
    Kennedyallee 50, 53175 Bonn/ Bad Godesberg
    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Stipendien an deutsche Doktorandinnen und Doktoranden an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Das Stipendienprogramm steht offen für Bewerber/-innen aller Fachrichtungen für weiterqualifizierende Studien- und Forschungsaufenthalte weltweit. Auskünfte erteilt der DAAD; www.daad.de.




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