Der Datenschutzbeauftragte hat daher die Aufgabe, auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Gesetze und Vorschriften hinzuwirken. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hinsichtlich seiner Tätigkeit weisungsfrei. Der Datenschutzbeauftragte berät und kontrolliert die Einrichtung und ihrer Mitglieder und Nutzer in allen Belangen des Datenschutzes.
Der Datenschutz an der FAU umfasst sämtliche Bereiche, in denen an der FAU personenbezogene Daten – das heißt Daten, die auf eine einzelne Person rückführbar sind – verarbeitet werden. Gleichermaßen erfasst sind damit die Verwaltung von Daten der Hochschulmitglieder aller Statusgruppen (Professoren, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende, Gastdozenten usw.), Daten über Versuchsteilnehmer, Lieferanten, Besucher und sonstige personenbezogene Daten, die an der FAU verarbeitet werden.
An die Datenschutzbeauftragten kann sich jeder ohne Einhalten des Dienstwegs unmittelbar wenden. Der Datenschutzbeauftragte ist bei der Behandlung Ihres Anliegens zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass Dritte von Ihrem Anliegen grundsätzlich nur anonymisiert erfahren, es sei denn, Sie sind mit anderem ausdrücklich einverstanden.
Der Bereich des behördlichen Datenschutzbeauftragten ist an der FAU organisatorisch auf Leitungsebene verankert. Er ist als selbständige Stabsstelle dem Präsidialbereich der FAU zugeordnet.
In Datenschutzangelegenheiten sind Datenschutzbeauftragte weisungsfrei. Das bedeutet, dass sie Sachverhalte allein nach dem Gesetz beurteilen.
Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Personendaten sind den Datenschutzbeauftragten sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie können sich hierzu an alle Abteilungen und Einrichtungen der Universität wenden.