IP-Policy der FAU
Patent- und Verwertungspolitik der FAU
Gesellschaftliche Aufgabe
Ausgehend von ihrer Stärke in der Grundlagenforschung sowie in der anwendungsorientierten Forschung liefert die Friedrich-Alexander-Universität einen bedeutenden Beitrag zum wissenschaftlichen Fortschritt auf wichtigen Kompetenz- und Entwicklungsfeldern unserer Gesellschaft. Diesem Beitrag, gestützt auf den Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre, sieht sich die FAU in hohem Maße verpflichtet.
Als Volluniversität generiert die FAU Wissen in einem breiten Spektrum sowohl in den Geistes-, Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften als auch in Medizin, Natur- und Ingenieurwissenschaften. Die FAU ist daher bestrebt, die Verbreitung von Erkenntnissen, Ideen, Entwicklungen und Technologien aus all ihren Forschungsbereichen voranzutreiben und damit zum wissenschaftlichen Fortschritt beizutragen:
Die wissenschaftliche Publikation der gewonnenen Erkenntnisse hat dabei Vorrang vor allen weiteren Transferaktivitäten.
Daneben betreibt die FAU als Beitrag zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen einen stetigen Wissens- und Technologietransfer als Basis für die Realisierung konkreter Innovationen. Als Technologietransfer sind dabei neben dem Erfindungs- und Patentmanagement beispielsweise auch die wissenschaftliche Weiterbildung und die Beratung zu Ausgründungen und weitere Aktivitäten zu verstehen.
Die an der FAU entstehenden Forschungsergebnisse können Grundlage für die Entwicklung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen sein. Somit liegt bereits in diesen Forschungsergebnissen ein über die jeweilige Erkenntnis hinausgehender immanenter volkswirtschaftlicher Wert, dessen Ausnutzung erst durch die Weiterentwicklung zu einem Produkt verwirklicht werden kann. Um diesen Wert für die FAU nutzbar zu machen, betreibt sie ein aktives Erfindungs- und Patentmanagement.
Die FAU ist sich bewusst, dass die Entwicklung zu einem marktreifen Produkt nur mit Verwertungspartnern außerhalb der universitären Sphäre gelingen kann und dass diese dafür weitere Investitionen tätigen müssen. Eine Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit solcher Investitionen ist die frühzeitige Ausnutzung der erforderlichen Schutzrechtsmechanismen. Mit einer aktiven IP-Politik (Intellectual-Property-Politik) unterstützt die FAU daher die Realisierung der IP-inhärenten Werte und schafft gleichzeitig die Grundlage für die Universität, an diesen Werten zu partizipieren und die Interessen ihrer Erfinderinnen und Erfinder bestmöglich zu vertreten. Dazu strebt die FAU auch die Einbindung von freien Erfinderinnen und Erfindern, beispielsweise Studierenden oder Stipendiatinnen und Stipendiaten, an und stellt sie dafür ihren angestellten Erfinderinnen und Erfindern bei der Beteiligung an den Verwertungserlösen gleich.
Langfristiges Ziel ist es, im Rahmen der Hochschulautonomie, Einnahmen für die Universität zu generieren. Neben der gesetzlich festgelegten Vergütung der Erfinder (30 v.H. der erzielten Einnahmen) erhält im Erfolgsfall der jeweilige Lehrstuhl eine separate Beteiligung zur freien Verwendung in Forschung und Lehre.
Bei der Absicherung von Forschungsergebnissen und deren Verwertung wird, im Rahmen bestehender gesetzlicher Vorgaben (ArbnErfG, UrhG, BayHSchG), die FAU besonderes Augenmerk auf die Interessen der Erfinderinnen und Erfinder und der Universität legen. Dabei sieht sich die FAU durch allgemein anerkannte ethische und moralische Grenzen der Wissenschaft gebunden, wobei diese Schranken sowohl für die Durchführung von Forschungsprojekten als auch für die Verwertung solcher Forschungsergebnisse gelten.
Insbesondere achtet die FAU darauf, dass die Absicherung geeigneter Forschungsergebnisse und deren Verwertung als IP die Publikationsfreiheit der Forscherinnen und Forscher nicht beeinträchtigen wird. Für die Absicherung von patentfähigen Forschungsergebnissen bedient sich die Universität dabei der Expertise spezialisierter Patentanwaltskanzleien, um den Ansprüchen der unterschiedlichen Disziplinen gerecht zu werden.
Die Erfindungen, die an der FAU entstehen, sind entweder vertragsgebundene Erfindungen, die im Rahmen von Einzelprojekt- oder Rahmenverträgen an Industriepartner übertragen werden oder freie Erfindungen, über deren wirtschaftliche Verwertung die FAU selbst bestimmen kann. Zu diesen freien Erfindungen gehören bspw. auch Gemeinschaftserfindungen mit anderen Forschungseinrichtungen. In allen Fällen ist das Patentmanagement der interne Dienstleister und Erstansprechpartner für Fragen der Erfinderberatung, zur möglichen Anmeldestrategie sowie bei der Auswahl und Beauftragung externer Patentanwälte und bei der der Abwicklung aller vertraglichen Verpflichtungen und deren inhaltlicher und administrativer Bearbeitung.
Wichtige Kriterien für die Entscheidung, ob eine freie Erfindung durch die FAU zum Schutzrecht angemeldet wird, sind neben den patentrechtlichen Kriterien vor allem die wirtschaftlichen Kriterien Marktrelevanz und ökonomisches Potential sowie die Verwertungsoptionen.
In Bezug auf die Verwertungsoptionen stützt sich die Entscheidung zur schutzrechtlichen Absicherung eines Forschungsprojektes zum einen auf den innerhalb der akademischen Sphäre erreichten bzw. zu erreichenden Wertschöpfungsgrad. Projekte, deren Entwicklungsstand bzw. deren wahrscheinliche Perspektive zur Weiterentwicklung die Verwertungsoptionen deutlich verbessern, sollten durch eine entsprechende IP-Strategie schutzrechtlich gesichert werden – auch wenn dies im Einzelfall ein langfristiges Engagement für die FAU bedeutet. Zum anderen dienen die Optionen bei eigenen Industriekontakten und das Netzwerk der Bayerischen Patentallianz (als zentraler Patentverwertungsagentur der bayerischen Hochschulen) als Entscheidungsgrundlage.
Ein erfolgreicher Transfer erfolgt idealerweise über das bestehende Netzwerk der Erfinder bzw. der FAU in die Industrie. Falls konkrete Kontakte im Einzelfall nicht vorhanden sein sollten, dann müssen zumindest mögliche Ansprechpartner aus der Industrie vorab identifiziert sein. Dabei verbessert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Erfindern, den Lehrstühlen und dem Patentmanagement / BayPAT die Verwertungschancen für ein Projekt deutlich.
Neben der Verwertung als Schutzrechtsanmeldung, können Arbeitsergebnisse, die als Know-how oder Material vorliegen, direkt durch Lizenz oder Verkauf verwertet werden. Dieses Know-how kann zum Beispiel als wertvolles biologisches Material, wie Hybridom-Zelllinien zur Herstellung monoklonaler Antikörper für den akademischen Bereich, transgene Zelllinien oder Tiere vorliegen. Die urheberrechtlich geschützten Ergebnisse können Text- und Bildrechte oder Computersoftware sein. Auch für die Erlöse aus diesen Rechten vergütet die FAU die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, in Anlehnung an die Erfindervergütung, mit 30 Prozent aus den erzielten Nettoeinnahmen.
Alle Forschungsergebnisse, unabhängig von ihrer schutzrechtlichen Verwertungsperspektive, wird die FAU als wissenschaftliche Publikation der Gesellschaft umfassend und zeitnah zur Verfügung stellen.
Bei der wirtschaftlichen Verwertung wird die FAU dem gesamtgesellschaftlichen Nutzen besonders Rechnung tragen und diesen über kurzfristige finanzielle Interessen stellen.
So wird die Universität bei der absehbaren besonderen Bedeutung einer Erfindung, die nicht durch Verträge gebunden ist, die Verwertung an mehrere Partner gegenüber einem Exklusiv-Vertrag bevorzugen, um so ihrer Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl gerecht zu werden.
In Fällen, in denen erkennbar wird, dass ein potentieller Interessent keine echten Entwicklungsabsichten in Bezug auf die Erfindung hat und lediglich eine Beschränkung des freien Wettbewerbs beabsichtigt („Sperrpatent“), wird sich die FAU gegen einen entsprechenden Vertrag mit diesem Interessenten entscheiden.
Einen besonderen Fall stellen Erfindungen dar, die den Bereich der Wehr- und Rüstungstechnologie, der Kerntechnik und der geheimen Nachrichtenübertragung berühren. Hier wird sich die FAU im Rahmen einer internen Entscheidungsfindung im Einzelfall positionieren. Dazu wird seitens des Patentmanagements eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet und der Universitätsleitung zur Entscheidung vorgelegt. Bis zu einer entsprechenden Entscheidung muss durch die Erfinder eine entsprechende Veröffentlichung unterbleiben.
IP kann auf unterschiedlichen Wegen der kommerziellen Nutzung zugeführt werden, die durch ihre Eigenarten auch unterschiedliche Chancen und Risiken beinhalten. Dabei werden vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten, Rechte Dritter sowie weitere erfindungsrelevante Faktoren entsprechend berücksichtigt.
Der Übergang von IP von der FAU auf die jeweiligen Partner erfolgt zu marktüblichen und den im spezifischen Produktumfeld entsprechenden Konditionen. In jedem Fall verbleibt der FAU ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für Forschung und Lehre. Die Freiheit zur Publikation bleibt unberührt – berechtigten Interessen Dritter wird dabei Rechnung getragen.
Die geistigen Eigentumsrechte der FAU können auf dem Wege eines Lizenz- oder Kaufvertrages verwertet werden. Bei der Verwertung ist grundsätzlich der marktgerecht zu ermittelnde Wert der Schutzrechte die Basis für die Ausgestaltung der Konditionen, wobei die FAU, auch im Sinne ihrer Erfinderinnen und Erfinder, eine langfristige Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg anstrebt. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass zunächst der finanzielle Aufwand für das Patentanmeldeverfahren durch die Erlöse aus einem Patentverkauf- bzw. Lizenzvertrag refinanziert wird.
Die FAU unterstützt nachdrücklich die Gründung von Firmen („Spin-Offs“ und „Start-ups“) auf der Basis von Forschungsergebnissen, um die Umsetzung in marktreife Produkte und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen voranzutreiben.
Zukunftsträchtige technologieorientierte Ausgründungen und deren Finanzierung durch Investoren basieren zumeist auf Erfindungen und Schutzrechten. Dabei verfolgt die FAU insbesondere den Weg der Übertragung von IPR gegen Beteiligung als Minderheits-Gesellschafter, um die Vermögenswerte der Schutzrechte optimal auszuschöpfen. Alternativ ermöglicht die Universität die Nutzung des IP durch eine – in der Regel exklusiven – Lizenz an das Gründungsunternehmen. Im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten wird die FAU den begrenzten finanziellen Ressourcen von universitätsbasierten Ausgründungen in der Anfangsphase zugunsten einer späteren Partizipation am Erfolg Rechnung tragen. Diesen Grundsatz behält die FAU auch bei, sofern sich zum Beispiel im Rahmen von Finanzierungsrunden die Notwendigkeit des Verkaufs von IP ergibt.
Fazit
Aus der Autonomie der Universität ergibt sich, neben der Chance, die Verpflichtung alle Potentiale von Forschungsergebnissen nachhaltig und zielgerichtet zu verwerten.