Elektronische Einlegung eines Widerspruchs

Elektronische Einlegung eines Widerspruchs

Der in deutscher Sprache verfasste und unterschriebene Widerspruch gegen einen Ausgangsbescheid der FAU kann in Papierform per Post eingereicht werden. Sie können alternativ auch den unterschriebenen Widerspruch einscannen und als PDF-Dokument per E-Mail an zuv-widerspruch@fau.de senden.

Ebenso ist eine Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse zuv-widerspruch@fau.de möglich. Die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß dem Signaturgesetz setzt die Verwendung einer Signaturkarte und eines Kartenlesers voraus. Informationen zur elektronischen Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Voraussetzungen

Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung obiger Anforderungen bzw. die Übersendung von Nachrichten mit einer unverhältnismäßig hohen Anzahl an Dateianhängen (Attachements) bzw. an unterschiedlichen Dateiformaten zu Fristversäumnissen bzw. zur Nichtbearbeitung des elektronisch eingelegten Widerspruchs führen kann.