Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Instagram 25.04.2025
Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am Instagram-Gewinnspiel zur Verlosung von Tickets für das Schlossgartenfest 2025
1. Das Gewinnspiel startet bei Veröffentlichung des Gewinnspiel-Postings und endet am 1. Mai 2025 um 23:59 Uhr. Eine Teilnahme vor und nach dem in der Gewinnspielbeschreibung genannten Teilnahmezeitraum ist ungültig.
2. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Die Teilnahme ist kostenfrei.
3. Es werden 10 Gewinner ermittelt, die jeweils 2 Tickets für das Schlossgartenfest 2025 erhalten.
4. Die Teilnahme erfolgt automatisch durch Posten eines Kommentars innerhalb des angegebenen Zeitraums auf dem Instagram-Portal. Der Kommentar muss einen inhaltlichen Bezug zum Gewinnspiel-Posting haben. Mehrere Kommentare derselben Person auf der Plattform werden als eine einzelne Teilnahme gewertet.
5. Beiträge zur Teilnahme am Gewinnspiel dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße oder politische Äußerungen enthalten sowie nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
6. Kommentare, die gegen die Facebook/Instagram Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen. Soweit der Teilnehmer gegen vertraglich oder gesetzlich normierte Rechte und Pflichten verstößt und dieser Verstoß kausal für die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ist, stellt der Teilnehmer die Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg von sämtlichen solcher Forderungen frei. In diesem Fall hat der Teilnehmer auch die entstehenden, angemessenen Rechtsverteidigungskosten für die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zu ersetzen. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt unberührt.
7. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahre, die in Deutschland leben, den Gewinnspiel-Beitrag liken, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Schlossgartenfest auf Instagram folgen und einen Kommentar unter dem Gewinnspiel-Beitrag schreiben.
8. Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese vom Schlossgartenfest der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht (in der Kommentarchronik der Schlossgartenfest-Instagram-Seite bleiben diese erhalten).
9. Die Gewinner werden nach Gewinnspielende ermittelt und zeitnah kontaktiert.
10. Anschließend werden die Gewinner über die Instagram-Nachrichtenfunktion informiert. Diese müssen innerhalb von 48 Stunden per E-Mail an den Veranstalter ihre Kontaktdaten sowie Daten ihrer Begleitung melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird ein neuer Gewinner bestimmt.
11. Der Gewinn wird digital verschickt.
Sonstiges:
Die Veranstalterin haftet nicht für technische Störungen bei Nichterreichbarkeit der Instagram-Seite des Schlossgartenfests oder des
Gewinnspielbeitrags. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen bei der Datenübertragung. Der Veranstalter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Pflicht bei der Durchführung des Gewinnspiels oder wenn ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet der Veranstalter gemäß vorstehendem Absatz für die Verletzung einer Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter im Zeitpunkt des Beginns des Gewinnspiels typischerweise rechnen musste. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie bei Ansprüchen, für die nach dem Gesetz zwingend gehaftet werden muss.
Soweit die Haftung des Veranstalters gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der Teilnehmer stellt Instagram von jeder Haftung frei. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der Veranstalterin ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.