Die Erweiterte Universitätsleitung berät und unterstützt die Universitätsleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Sie beschließt Vorschläge für die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten und berät über die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und entsprechenden Einrichtungen. Unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Evaluierung von Forschung und Lehre und unter Berücksichtigung der Entwicklungspläne entscheidet sie auf Vorschlag der Universitätsleitung über Schwerpunkte des Haushalts. Des Weiteren beschließt sie über Anträge zur Gliederung der Universität in Fakultäten, stellt den Entwicklungsplan der Universität unter Einbeziehung der Entwicklungspläne der Fakultäten auf, schreibt ihn fort und legt ihn dem Universitätsrat zur Beschlussfassung vor.
Die Mitglieder der Erweiterten Universitätsleitung fungieren als Multiplikatoren für die Informationen in die Fakultäten, Fachbereiche/Departments, Lehrstühle und Professuren.
Der Erweiterten Universitätsleitung gehören die Universitätsleitung, die Dekaninnen und Dekane und die bzw. der Frauenbeauftragte an. Die Ärztliche Direktorin oder der Ärztliche Direktor und die Sprecherin oder der Sprecher des Fachbereichs Theologie nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Die Frist zur Einreichung von Tagesordnungspunkten an die Gremienbetreuung ist 10 Tage vor dem Sitzungstermin, der Versand der Einladung mit Tagesordnung erfolgt eine Woche vor dem Sitzungstermin.
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