Hochschulwahlen
Wahlamt der FAU
Im Rahmen der Hochschulwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter im Senat, in den fünf Fakultätsräten, im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie und im Studentischen Konvent der FAU gewählt. Sie bilden die Grundlage der akademischen Selbstverwaltung. Während die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und -lehrer, der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden sowie der Gruppe der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle zwei Jahre stattfindet, wählen die Studierenden ihre Gruppenvertreterinnen und -vertreter jährlich aufs Neue.
Die Wahlergebnisse der Wiederholungswahl der Vertreterinnen und Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in den Senat der FAU liegen nun vor.
Detaillierte und weitergehende Informationen finden Sie nachfolgend unten auf dieser Seite sowie auf den Seiten der Studierendenvertretung. Parallel zu den Hochschulwahlen werden jährlich die Vertretungen der Promovierenden gewählt. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Promovierendenkonvents.
Informationen
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
- Satzung zur Durchführung von Wahlen an der FAU (Wahlsatzung)
- Grundordnung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (GrO)
- Verordnung über abweichende Regelungen vom Bayerischen Hochschulgesetz und vom Bayerischen Hochschulpersonalgesetz an bayerischen Hochschulen (Hochschulabweichungsverordnung – HSchAbwV)
Die Gremien im Überblick
Dem Senat gehören sechs Vertreterinnen oder Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Studierende und die oder der Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft und Kunst der Universität an. Als beratendes Mitglied kommt die Sprecherin oder der Sprecher des Promovierendenkonvents hinzu. Zu den Aufgaben des Senats gehören Beschlussfassungen über die Satzungen der Universität (insbesondere Studien- und Prüfungsordnungen) und Stellungnahmen zu Vorschlägen für die Berufung von Professorinnen und Professoren. Außerdem gehören die gewählten Mitglieder des Senats kraft Amtes dem Universitätsrat an, der unter anderem die Mitglieder der Universitätsleitung wählt und über Änderungen der Grundordnung sowie die Einrichtung von neuen Studiengängen beschließt.
Dem Studentischen Konvent gehören Studierende aller Fakultäten an und er umfasst 30 Mitglieder. Die Fachschaftsvertretungen jeder Fakultät bestimmen je drei Mitglieder (insgesamt also 15), 15 weitere werden von den Studierenden in der Hochschulwahl direkt gewählt. Die Mitglieder des Studentischen Konvents kümmern sich um fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen an der FAU. Außerdem wählt der Konvent die studentischen Vertreterinnen oder Vertreter für den Senat sowie die Mitglieder des Sprecherinnen- und Sprecherrats (Sprat), der den Studierenden Gewicht und Stimme nach außen verleiht.
Den Fakultätsräten gehören neben den Mitgliedern von Amts wegen (Dekanin oder Dekan, Prodekanin oder Prodekan, Studiendekanin oder Studiendekan und die oder der Fakultätsfrauenbeauftragte) die direkt in der Hochschulwahl gewählten Vertreterinnen und Vertreter ihrer Gruppen an. Dies sind zwölf Vertreterinnen oder Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, vier Vertreterinnen oder Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie vier Studierende. Die Fakultätsräte treffen Entscheidungen in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Fakultät betreffen. Sie wirken z.B. bei der Einrichtung von Studiengängen, Verabschiedung von Prüfungsordnungen und Besetzung von Professuren mit. Außerdem wählt der Fakultätsrat die Mitglieder des Fakultätsvorstands (Dekaninnen und Dekane, Prodekaninnen und Prodekane, Studiendekaninnen und Studiendekane).
Die Fachschaftsvertretungen (FSVen) stellen die Interessenvertretung der Studierenden auf Fakultätsebene dar. Sie werden aus den Studierenden mit den meisten Stimmen aus der Wahl zum Fakultätsrat gebildet, das heißt den vier Vertreterinnen und Vertretern aus dem Fakultätsrat und den nachfolgenden Kandidatinnen bzw. Kandidaten. Deren Zahl ist abhängig von der Zahl der Studierenden der jeweiligen Fakultät. Die FSVen unterstützen ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen bei der Organisation des Studiums und beraten in fachbezogenen Belangen die Studierenden.
Der Berufungsrat für den Fachbereich Theologie nimmt in den Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren der evangelischen Theologie, der evangelischen Religionspädagogik und der Didaktik des evangelischen Religionsunterrichts die Aufgaben einer Evangelisch-Theologischen Fakultät nach Maßgabe des § 3 Abs. 5 und 6 HSchAbwV wahr. Seine Mitglieder werden in entsprechender Anwendung der für die Wahl der Fakultätsräte geltenden Vorschriften gewählt.
Weitergehende Informationen zur Wahl der studentischen Vertreterinnen und Vertreter finden Sie auf der Seite der Studierendenvertretung unter https://stuve.fau.de/mitbestimmung/wahlen/.
Informationen zu den Wahlen der Promovierenden sind unter dem Reiter “Wahlen zur Promovierendenvertretung” zu finden.
Allgemeine Veröffentlichungen des Wahlamtes
- Wahlausschreiben Wiederholungswahl
- Wahlausschreiben Wiederholungswahl (english version)
- Zeitplan Hochschulwahlen
- Wahlausschreiben Hochschulwahl
- Wahlausschreiben Hochschulwahl (english version)
Die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts ist von der Eintragung im Wählerverzeichnis zum Zeitpunkt seiner Schließung abhängig. Das Wählerverzeichnis liegt am 17. Mai 2023, von 9 bis 16 Uhr, am 19. Mai 2023, von 9 bis 12 Uhr, und am 22. Mai 2023, von 9 bis 16 Uhr, in Erlangen, Wahlamt, Schlossplatz 4, 2. OG, Zimmer-Nr. 2.027/2.029 zur Einsichtnahme aus.
Am 23.05.2023, 9 Uhr wird das Wählerverzeichnis geschlossen. Gegen die Nichteintragung oder eine falsche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist die schriftliche Erinnerung zulässig. Die Erinnerung können nur diejenigen Wahlberechtigten einlegen, die selbst im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder eingetragen sein müssten. Sie muss spätestens am ersten Werktag nach Schließung des Wählerverzeichnisses, also spätestens am 24.05.2023, 16 Uhr beim Wahlamt oder beim Wahlleiter eingegangen sein.
Wahlausschuss
Neben der Wahlleitung (Kanzlerin/Kanzler der FAU, § 5 Abs. 2 Satz 1 Wahlsatzung) ist für die Hochschulwahlen jedes Jahr ein Wahlausschuss einzurichten (§ 5 Abs. 1 und 3 Wahlsatzung). Dieser nimmt organisatorische und lenkende Aufgaben wahr, insbesondere:
- Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge (§ 9 Abs. 1 Wahlsatzung),
- Gestaltung der Wahlunterlagen im Benehmen mit der Wahlleitung (§ 10 Abs. 4 Wahlsatzung),
- Prüfung der Gültigkeit von Stimmabgaben in Zweifelsfällen (§ 17 Abs. 3 Wahlsatzung),
- Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Ablehnung der Wahl durch die/den Gewählte(n) (§ 20 Abs. 1 Satz 3 Wahlsatzung),
- Entscheidung über die Wahlanfechtung (§ 22 Abs. 4 Satz 1 Wahlsatzung).
- Zusammensetzung des Wahlausschusses 2023
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge für die Hochschulwahl können vom 27.04.2023 bis zum 10.05.2023, 16 Uhr beim Wahlamt, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen, Zi. 2.027 und 2.029 eingereicht werden. Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Informationen zu den eingereichten Wahlvorschlägen finden Sie ab Anfang Juni an dieser Stelle sowie auf den Seiten der Studierendenvertretung.
Stimmabgabe und Briefwahl
Die Auszählung der Stimmen findet am 21.07.2023 in der Halbmondstraße 6-8, Raum 2.048, Erlangen, statt.
Wahlberechtigte können ihre Wahlbenachrichtigung als elektronisches Dokument über das Internetportal online-wahlen.fau.de abrufen.
Wahlberechtigte mit aktiviertem IdM-Account haben im Wahlzeitraum die Möglichkeit, ihre Stimmen an einem Wahlterminal in Erlangen, Wahlamt, Schlossplatz 4, 2. OG, Zimmer-Nr. 2.027 abzugeben. Das Wahlterminal ist im Wahlzeitraum von Montag bis Donnerstag, jeweils von 9 Uhr bis 16 Uhr geöffnet und am Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr.
Anleitung zur elektronischen Stimmabgabe
- Anleitung zur Stimmabgabe in der Wahlsoftware von POLYAS
- Anleitung zur Stimmabgabe in der Wahlsoftware von POLYAS (english version)
Um die Sicherheit und Vertraulichkeit der elektronischen Wahl zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Abstimmung über ein sicheres Endgerät erfolgt.
Es ist ein Betriebssystem einzusetzen, das dessen Hersteller für den Zugang zum Internet vorgesehen hat und für das er bei Bedarf zeitnah Aktualisierungen zur Verfügung stellt, die erkannte Sicherheitsrisiken beheben. Die Systemeinstellungen sind entsprechend der Herstellerempfehlungen und der Hinweise des RRZE vorzunehmen. Zusätzlich ist – soweit technisch verfügbar – das System durch ein Antivirenprogramm zu schützen und der Datenverkehr durch ein Firewallprogramm zu kontrollieren. Betriebssystem, Programme, die den Zugang zum Internet vermitteln (z. B. Browser – Sie finden einen kostenlosen Browser für viele Betriebssysteme unter https://www.mozilla.org) sowie die installierten Schutzprogramme sind nach den Empfehlungen des jeweiligen Herstellers aktuell sicher zu halten.
Weiterführende Hinweise zum Schutz des Teilnehmersystems können den Sicherheitshinweisen des RRZE zu den unterstützten Betriebssystemen unter https://www.anleitungen.rrze.fau.de/betriebssysteme/ entnommen werden, die auf den Internetseiten des RRZE veröffentlicht und aktualisiert werden.
Bei gemeinsam genutzten Geräten empfehlen wir die Nutzung des Inkognito-Modus. Die Internetnutzung auf sicheren Endgeräten sollte ausschließlich ohne administrative Rechte erfolgen.
Das Betriebssystem des mobilen Endgeräts darf nicht entgegen den Empfehlungen des Herstellers durch Jailbreak, Rooten oder ähnliche Eingriffe verändert werden. Zusätzliche Software darf nur aus sicheren Quellen geladen und installiert werden.
Die Nutzung des IdM-Systems ist durch die Vergabe eines sicheren eigenen Passwortes zu schützen. Bei auch nur dem vagen Verdacht, dass Dritte Kenntnis des IdM-Passwortes erlangt haben könnten, ist dieses unverzüglich zu ändern und die für die Computersicherheit der FAU zuständige Stelle geeignet zu informieren. (Siehe https://www.rrze.fau.de/person/abuse/)
Die zur elektronischen Wahl notwendigen Zugangsdaten sind unter Verschluss zu halten und keinen Dritten zugänglich zu machen. Sie sollten nicht im Webbrowser gespeichert werden.
Während des Wahlvorgangs sollte die Seite nicht neu geladen oder die Taste F5 gedrückt werden. Andernfalls werden die bis dahin eingegebenen Stimmen verworfen und müssen nach einer erneuten Anmeldung vollständig neu eingegeben werden.
Nach Beendigung des Wahlvorgangs empfiehlt sich die Abmeldung im Wahlportal und das Schließen des Webbrowsers.
Der Wahlvorgang erfolgt grundsätzlich über verschlüsselte Webseiten. Falls Sie die Vertrauenswürdigkeit des Servers, auf den Sie mit untenstehendem Link weitergeleitet werden, selbst überprüfen wollen, können Sie die elektronischen Fingerabdrücke mit den folgenden Informationen abgleichen:
Fingerabdrücke für www.sso.uni-erlangen.de
- SHA-256:
AC:D8:E4:37:EE:6C:4A:FE:79:48:A3:32:0C:EB:68:E2:FA:BF:C2:52:33:25:4F:D8:95:8B:D5:14:EF:6F:35:00
- SHA-1:
EA:B3:45:86:41:06:C2:8C:29:4A:EF:25:5C:BD:7F:3F:88:11:DB:38
Fingerabdrücke für online-wahlen.fau.de
- SHA-256:
49:31:69:82:88:1C:2E:02:83:42:65:C2:11:C9:B5:2A:35:6C:AF:54:07:CD:18:1B:8F:20:4F:ED:91:1D:46:1E
- SHA-1:
6A:31:85:BD:A8:34:01:1D:FF:33:C2:D5:63:5E:BE:EB:0C:DD:D0:1A
Fingerabdrücke für voting.polyas.com
- SHA-256:
8A:72:DB:F3:42:F2:0D:C8:10:5D:9C:98:4F:91:A7:E4:CA:88:D3:57:D1:E3:AB:00:F6:1D:5F:95:43:C8:AE:C8
- SHA-1:
A5:2E:2D:05:C3:58:DF:9A:14:3B:58:BF:BC:D4:44:10:3B:D0:B9:8A
Wahlbeteiligung und -ergebnisse vergangener Jahre
- Wahlergebnis Wiederholungswahl 2023
- Wahlergebnis 2023
- Wahlbeteiligung bei Hochschulwahlen
- Wahlergebnis 2022
- Wahlergebnis 2021
- Wahlergebnis 2020
- Wahlergebnis 2019
- Wahlergebnis 2018
- zusammengefasstes Wahlergebnis 2017
- Wahlergebnis Wiederholungswahl 2017
- Wahlergebnis 2016
- Wahlergebnis 2015
- Wahlergebnis 2014
- Wahlergebnis 2013
- Wahlergebnis 2012
- Wahlergebnis 2011
- Wahlergebnis 2010
Wahlen zur Promovierendenvertretung
Die Promovierendenvertretung setzt sich für die Interessen der Promovierenden ein. Sie wirkt beratend in Gremien der FAU mit und bietet individuelle Unterstützung bei dem Weg zur Promotion. An jeder Fakultät werden zwei Promovierende gewählt. Die so gewählten Personen aus allen Fakultäten bilden den Konvent der Promovierenden. Weitere Informationen zum Promovierendenkonvent finden Sie in dessen Blog unter blogs.fau.de/proko/.
Die Wahl der Promovierendenvertretung findet jährlich zeitgleich mit den allgemeinen Hochschulwahlen statt und wird ausschließlich als elektronische Wahl durchgeführt. Die in docDaten registrierten Promovierenden erhalten hierzu eine Wahlbenachrichtigung mit den Zugangsdaten zum elektronischen Abstimmungsraum (Wahlportal). Die Wahlbenachrichtigungen werden automatisch durch das Wahlamt über ein Internetportal als elektronisches Dokument bereitgestellt. Nähere Informationen werden hier zeitnah veröffentlicht.
Wahlvorschläge können vom 27.04.2023 bis zum 10.05 2023, 16 Uhr beim Wahlamt, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen, Zi. 2.027 und 2.029 eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Formular zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Informationen zu den eingereichten Wahlvorschlägen finden Sie ab Anfang Juni an dieser Stelle sowie auf dem Blog des Promovierendenkonvents .
Der Abstimmungszeitraum für die Wahl der Promovierendenvertretung ist vom 20.06.2023, 9 Uhr, bis zum 27.06.2023, 9 Uhr (Wahlfrist der allgemeinen Hochschulwahl).
- Zeitplan Promovierendenwahl
- Wahlausschreiben Promovierendenvertretung
- Wahlausschreiben Promovierendenvertretung (english version)
- Wahlvorschlag Formular Promovierendenvertretung
- Bekanntmachung der aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten und der eingegangenen Wahlvorschläge (Promovierendenvertretung)
- Wahlbeteiligung seit 2013 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2023 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2022 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2021 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2020 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2019 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2018 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2017 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2016 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2015 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2014 (Promovierendenvertretung)
- Wahlergebnis 2013 (Promovierendenvertretung)
Bescheinigung des Wahlamts zur Mitgliedschaft in Gremien
Das Wahlamt stellt Ihnen auf Anfrage gerne eine Bescheinigung über Ihre Tätigkeit in einem zentralen Gremium der FAU aus.
Senden Sie hierzu eine E-Mail mit den Angaben, für welche Amtszeit und welche Ämter Sie die Bescheinigung ausgestellt haben möchten, sowie die Adresse, an die die Bescheinigung geschickt werden soll, an hochschulwahlen@fau.de.
Kontakt
Christian Bartels +49 9131 85-24500 oder +49 174 4814940 Carolin Bautz +49 9131 85-25805 oder +49 162 2037183 Sonja Vaask +49 9131 85-25826 oder +49 174 5808781