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Kuratorium

Das Kuratorium unterstützt die Interessen der Universität in der Öffentlichkeit und berät die Universitätsleitung. Bei den Mitgliedern handelt es sich um Persönlichkeiten, die der Universität in besonderer Weise verbunden sind.

Universitätsrat

Der Universitätsrat wirkt bei allen Entscheidungen mit, die für die Universität bedeutsam sind. Dazu gehören zum Beispiel die Entwicklungsplanung, die Gliederung der Universität, die Einrichtung neuer Studiengänge sowie Grundsatzfragen und Schwerpunkte des Haushalts. In seine Kompetenz fällt auch die Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Universität und seiner Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.

Der Universitätsrat besteht aus Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis und den gewählten Mitgliedern des Senats. Die Universitätsleitung, die Frauenbeauftragte und der/die Promovierendenvertreter/in nehmen beratend an den Sitzungen teil. Eine Vertretung des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wird zu den Sitzungen eingeladen.

Externe Mitglieder

 

 

Stimmberechtigte gewählte Mitglieder des Senats

Beratende Teilnahme

Gremienbetreuung

Christian Zens, Kanzler

FAU-Kanzler Christian Zens
Christian Zens (Bild: FAU/Giulia Iannicelli)

Christian Zens

Kontakt:

Tel.: 09131/85-26603
E-Mail: kanzler@fau.de

Sekretariat:

Doreen Klatt

kanzler-assistenz@fau.de
Tel.: 09131/ 85-26603
Fax: 09131/85-26712

Freyeslebenstraße 1, 91058, Erlangen

Ständige Vertretung des Kanzlers nach Art. 33 Abs. 4 BayHIG

Dr. Jochen Weinzierl

Tel.: 09131/85-24804
jochen.weinzierl@fau.de

Lebenslauf

Christian Zens (Jahrgang 1961) studierte von 1982 bis 1988 Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte er von 1988 bis 1991 sein Referendariat im Oberlandesgericht München. Dies schloss er mit dem zweiten Staatsexamen ab.

Im Jahr 1991 begann er seine Tätigkeit als Sachgebietsleiter im Bundesvermögensamt in Frankfurt an der Oder. Im Januar 1993 übernahm er die kommissarische Leitung der Behörde und im September 1993 übernahm er den Posten des Amtsleiters. Im Jahr 2003 wechselte er zum Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) als Referatsleiter und stellvertretender Abteilungsleiter. 2005 war er als Referent beim Bundesministerium der Finanzen zuständig für die Rechtsaufsicht über das BADV bevor er ab Juli 2006 erneut die Stelle des Referatsleiters und stellvertretenden Abteilungsleiters des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen übernahm.

Von 2007 bis 2017 war er Kanzler der Europa-Universität Viadrina. Ebenfalls im Jahr 2007 nahm er zum ersten Mal am Arbeitskreis Hochschul-IT im Bundesarbeitskreis der Kanzler-/innen teil und ist seitdem ein festes Mitglied. Von 2014 bis 2018 fungierte er als dessen Leiter.

Seit 2018 ist er außerdem Vorstandsmitglied des DFN.

Seit Februar 2017 ist er Kanzler der FAU.


Kanzlerbüro/Organisationsentwicklung

aus UnivIS - Informationssystem der FAU

Leitung

stv. Leiter Kanzlerbüro

Referentin des Kanzlers

Rechtsangelegenheiten

Betreuung von Berufungsverfahren und Sitzungen

Wahlamt

Internes Kontrollsystem / Risikomanagement

Dual Career Service / Dual Career Netzwerk Nordbayern (DCNN)

Projekt MOVE@FAU

Universitätsarchiv i. S. d. Art. 14 BayArchivG

Sekretariat der Studierendenvertretung

Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte

Prof. Dr. Bärbel Kappes

Tel: +49 9131 85-23299

E-Mail: baerbel.kappes@fau.de

Aufgaben:

  • Die/Der Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht für den Bereich des nichtwissenschaftlichen Personals den Vollzug des BayGlG und des Gleichstellungskonzepts und unterstützt dessen Umsetzung. Sie/Er fördert zusätzlich mit eigenen Initiativen die Durchführung des BayGlG und die Verbesserung der Situation von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
  • Im Rahmen ihrer/seiner Zuständigkeit wirkt sie/er an allen Angelegenheiten mit, die Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können.
  • Zu den Aufgaben gehört auch die Beratung zu Gleichstellungsfragen und die Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen. Die Beschäftigten können sich unmittelbar an die/den Gleichstellungsbeauftragte/n wenden (Art. 17 BayGlG).
  • Die/Der Gleichstellungsbeauftragte ist federführend bei der Erstellung der Gleichstellungskonzepte der Universität nach Art. 4 ff. BayGlG.
  • Die Einrichtungen der Universität haben die/den Gleichstellungsbeauftragte/n bei der Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben zu unterstützen, sie/ihn von wichtigen relevanten Vorgängen frühzeitig zu unterrichten und sie/ihn an solchen Vorgängen zu beteiligen.

Mit Wirkung vom 01.12.1996 wurde im Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern das Amt der Gleichstellungsbeauftragten geschaffen.

 

Gremien und Beauftragte

Primär wird an der Universität gelehrt und geforscht. Damit eine Institution mit rund 12.000 Angestellten und 40.996 Studierenden aber heute und in Zukunft funktionieren kann, müssen Entscheidungen getroffen, Ziele formuliert und Weichen gestellt werden – und das in möglichst demokratischen Prozessen. Aus diesem Grund gibt es an der FAU zahlreiche Gremien: Räte, Kuratorien, Kommissionen und Vertretungen. Wie genau sich diese Gremien zusammensetzen und welche Aufgaben sie haben, das erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Verwaltung

Die Universitätsverwaltung sorgt als Dienstleister dafür, dass die FAU ihre Aufgaben in Forschung und Lehre erfüllen kann. Sie besteht aus mehreren Ebenen, die eng zusammenarbeiten:

Die Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV) nimmt mit ihren Sachgebieten und Abteilungen die zentralen Verwaltungsaufgaben wie etwa die Studierenden-, die Personal- und die Finanzverwaltung wahr. Die Fakultätsverwaltungen unterstützen als Bindeglieder zwischen ZUV und Fakultät die Selbstverwaltung der Fakultäten. Ihre Aufgaben liegen vor allem in der akademischen Verwaltung im Zusammenhang mit dem Lehrbetrieb sowie in Teilbereichen der Personal- und Wirtschaftsverwaltung. Die Dezentrale Universitätsverwaltung besteht aus den Verwaltungen der Departments, Institute und Lehrstühle. Sie sind – den unterschiedlichen Fächerkulturen und -traditionen entsprechend – unterschiedlich strukturiert.

Mehr Information hierzu finden Sie in unserem Intranet unter Strategie, Planung und Struktur

Universitätsleitung

Die Leitung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidentinnen, zwei Vizepräsidenten und dem Kanzler sowie mit beratender Stimme der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (Frauenbeauftragte).

Ihre jeweiligen Portfolios und die Vertretungsregeln ergeben sich aus der Geschäftsverteilung.

Die Universitätsleitung wird vom Büro der FAU-Universitätsleitung unterstützt.

AH

Vizepräsident People

AB

Vizepräsidentin Education

GS

Vizepräsident Research

KM

Vizepräsidentin Outreach

CZ

Kanzler

Kontakt

KA

Frauenbeauftragte (als beratendes Mitglied)

Kontakt


Sonderbeauftragte der Universitätsleitung

Die Universitätsleitung kann gemäß Art. 30 Abs. 5 BayHIG weitere Mitglieder der Universität für bestimmte Aufgabenbereiche mit der Wahrnehmung ihrer Befugnisse beauftragen.

SS

CBO

Kontakt

LE

Sonderbeauftragte gegen Antisemitismus

Kontakt

MF

Sonderbeauftragter für Nachhaltigkeit

Kontakt

MR

Sonderbeauftragte für Internationalisierung

Kontakt

PS

Sonderbeauftragter für strategische Entwicklung

Kontakt