Index
Studienfinanzierung mit BAföG
Mit einer BAföG-Förderung können Sie ihr Studium finanzieren. Die BAföG-Förderung wird zu 50% als zinsloses Darlehen und zu 50% als Zuschuss gewährt.
Für deutsche sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für ausländische Studierende besteht aufgrund des BAföG ein Rechtsanspruch auf Förderung einer der Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung. Die Förderung wird für die Dauer des Studiums einschließlich der vorlesungsfreien Zeit bewilligt.
Die Förderungshöchstdauer ist für jeden Studiengang durch Verordnung festgelegt. Gemäß §§ 9, 48 Bundesausbildungsförderungsgesetz sind hierzu dem BAföG-Amt im Verlauf des Studiums Bescheinigungen über bestimmte Studienleistungen, die bis zu einem bestimmten Semester erbracht werden sollen, fristgerecht vorzulegen.
Eine Übersicht der Hochschullehrer/-innen, die zur Ausstellung von Bescheinigungen befugt sind, findet sich auf der Seite „Die BAfÖG-Beauftragten„.
Die Förderung erfolgt subsidiär, sie ist abhängig von den familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen der Stipendiaten beziehungsweise deren Eltern.
Für eine überschlägige Ermittlung der Förderungshöhe gibt es verschiedene Berechnungshilfen im Internet.
Leistungsnachweis nach 3 oder 4 Semestern
BAföG-Empfänger müssen zur Weiterförderung nach dem 4. Semester einmalig einen Leistungsnachweis führen. Wenn Sie an der FAU studieren, können Sie sich diesen Leistungsnachweis nach §48 BAföG einfach in campo online abrufen.