Prüfungsämter
Alles rund um die Prüfungen
Auf folgenden Seiten finden Sie die Anmeldetermine, Fristen und Formulare für Ihre Prüfungen.
Informationen der Prüfungsämter nach Fakultäten und Fachbereichen
Bitte beachten Sie jeweils die bei den entsprechenden Bereichen aufgeführten Öffnungszeiten!
Allgemeine Informationen: Anerkennung von Leistungen
Prüfungsordnungen sehen die Möglichkeit vor, dass bereits anderweitig erbrachte Leistungen für ein Studium anerkannt werden können. Eine Anerkennung erfolgt dabei nur auf Antrag. Die entsprechenden Antragsformulare finden sich unter „Hinweise und Formulare“ auf der Internetseite des Prüfungsamtes der jeweiligen Fakultät, dessen Link Sie in den folgenden Reitern unmittelbar im Anschluss auf dieser Seite finden können.
Ohne genehmigten Anerkennungsantrag erfolgt stets eine Einschreibung in das 1. Fachsemester. Soweit im Rahmen der Anerkennung dann auch Fachsemester anerkannt werden, erfolgt nachträglich eine entsprechende Anpassung.
Allgemeine Informationen: Nutzung künstlicher Intelligenz bei Prüfungen
Hinsichtlich der Nutzung von künstlicher Intelligenz bei Prüfungen (v.a. bei Hausarbeiten) gilt:
- Sofern künstliche Intelligenz nicht ausdrücklich erlaubt ist, stellt sie ein unzulässiges Hilfsmittel Dies wiederum hat zur Folge, dass die Prüfung wegen Täuschung als nicht bestanden gilt. Geregelt ist dies bereits, vgl. dazu bspw. § 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ABMStPO/Phil: „1Bei einem Täuschungsversuch oder dem Versuch, das Ergebnis einer Prüfung durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. 2Als Versuch i. S. d. Satz 1 gilt bereits der Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel während oder nach Ausgabe der Prüfungsunterlagen.“
- Derzeit wird an der FAU gerade geprüft, ob es sinnvoll ist, die Regelungen in der Prüfungsordnung noch um eine gesonderte Klarstellung zu ergänzen. Notwendig ist dies jedoch nicht, um eine Prüfung auch jetzt schon wegen unerlaubter Nutzung von künstlicher Intelligenz als „nicht bestanden“ zu werten.
- Bei jeder Prüfung sollte durch die Verantwortlichen sichergestellt werden, dass die Eigenständigkeitserklärung, die Studierende im Rahmen der Anfertigung von Hausarbeiten etc. abgeben müssen, auch eine Versicherung dahingehend enthält, dass bei der Anfertigung der Arbeit keine künstliche Intelligenz genutzt wurde.