Zulassungsfreie Fächer
Immatrikulation ohne NC im Wintersemester 2023/24
Die Immatrikulation für zulassungsfreie Studiengänge für Studienanfänger sowie für höhere Semester besteht aus zwei Schritten:
- Online-Bewerbung und Online-Immatrikulation für zulassungsfreie Fächer über das Portal campo (ab 22. Mai bis 30. September 2023).
- Verbindliche Einschreibung/Immatrikulation (ab 24. Juli bis 30. September 2023)
Ausländische Studieninteressierte müssen sich für alle zulassungsfreien Studiengänge bis spätestens 15. Juli 2023 bewerben. Ausführliche Informationen finden Sie im Bereich International.
Zulassungsfreie Studiengänge mit besonderen Zugangsbedingungen (Bewerbungszeitraum Wintersemester 2023/24)
Für einige zulassungsfreie Fächer sind besondere Zugangsbedingungen zu erfüllen, ohne die eine Einschreibung nicht möglich ist:
Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)
Studienbewerber müssen zusätzlich zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens nachweisen, dass sie den besonderen qualitativen Anforderungen des Studiengangs entsprechen und einen erfolgreichen Studienverlauf erwarten lassen. Für folgende Studiengänge ist das Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens Voraussetzung für die persönliche Immatrikulation:
- Autonomy Technologies (B.Sc.); Anmeldefrist zum EFV: 15. Juli; voraussichtlich erstmalige Durchführung eines EFV im Studiengang Autonomy Technologies zum Wintersemester 2023/24
- Clean Energy Processes (B.Sc.); Anmeldefrist zum EFV: 31. August (Deutsche/Bildungsinländer) bzw. 15. Juli (internationale BewerberInnen)
- Logopädie (B.Sc.); Anmeldefrist zum EFV: 15. Juli; voraussichtlich erstmalige Durchführung eines EFV im Studiengang Logopädie zum Wintersemester 2023/24
- Medizintechnik (B.Sc.): Das EFV im Studiengang Medizintechnik wird zum Wintersemester 2023/24 ausgesetzt! Folglich ist dann für die Immatrikulation kein Nachweis des bestandenen EFV erforderlich.
Studiengänge mit Eignungsprüfung (EPF)
Für die persönliche Immatrikulation zu einigen Unterrichtsfächern im Rahmen eines Lehramtsstudiums ist das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung. Dies gilt nicht für das gewählte Fach innerhalb der Didaktikfächer der Grundschule und Mittelschule.
- Kunst (Lehramt); Anmeldefrist 15. Juni
- Musik (Lehramt); Anmeldefrist 15. Juni
- Sport (Lehramt); Anmeldefrist 1. Juni
Studiengänge mit Voranmeldeverfahren (Uni-VOR)
In den folgenden Fächern führt die FAU Erlangen-Nürnberg für das Wintersemester 2023/24 ein sogenanntes Voranmeldeverfahren durch:
- Biologie (Lehramt Gymnasium)
- Biologie (B.Sc.)
- Geographie (alle Lehramtsstudiengänge)
- Integrated Life Sciences (ILS) (B.Sc.)
- Kulturgeographie (B.A.)
- Kulturgeographie (Zwei-Fach-B.A.)
- Physische Geographie (B.Sc.)
Nur diejenigen, die sich bis zum 15. August 2023 über das Portal campo anmelden und im Besitz der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung sind, bekommen einen Studienplatz. Bewerbungen, die nach dem 15. August eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Bereits an der FAU Immatrikulierte müssen den Antrag auf Fachwechsel ausfüllen und bis spätestens 15. August 2023 bei der Studierendenverwaltung abgeben.
Studiengänge mit weiteren Zugangsbedingungen
- Darstellendes Spiel (Lehramtserweiterung): Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis 15. Juli beim Lehrstuhl für Pädagogik. Zulassung erfolgt im August.
- Hebammenwissenschaft (B.Sc.): Für die Zulassung zum Studiengang Hebammenwissenschaft müssen die Bewerberinnen und Bewerber neben den in § 10 HebG geregelten Zugangsvoraussetzungen noch einen akademischen Hebammenausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Lehrkrankenhaus nachweisen.
- Maschinenbau (B.Sc.): Vorpraktikum. Vor Beginn des Bachelorstudiums ist ein sechswöchiges Industriepraktikum zu absolvieren. Die Bestätigung über das abgeleistete Praktikum muss vor der Einschreibung beim Praktikumsamt eingeholt und bei der Einschreibung vorgelegt werden.
- Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.): Vorpraktikum. Vor Beginn des Bachelorstudiums ist ein sechswöchiges Industriepraktikum zu absolvieren. Die Bestätigung über das abgeleistete Praktikum muss vor der Einschreibung beim Praktikumsamt eingeholt und bei der Einschreibung vorgelegt werden.
Informationen für immatrikulierte Studierende der FAU
Wer bereits an der FAU immatrikuliert ist und seine Studienrichtung NC-frei wechseln möchte, benutzt bitte den Antrag auf Fachwechsel in NC-freie Fächer für FAU-Studierende und sendet ihn an die Studierendenverwaltung. Sofern im neuen Wunschfach besondere Zugangsbedingungen bestehen, gelten diese auch bei einem Fachwechselantrag.