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Bewerbung für Medizin, Medizin Erlangen-Nürnberg/Bayreuth, Pharmazie und Zahnmedizin (nur 1. Semester)

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Bewerbung für Medizin, Medizin Erlangen-Nürnberg/Bayreuth, Pharmazie und Zahnmedizin (nur 1. Semester)

Das bundesweite (zentrale) Verfahren von hochschulstart.de

Weitere Informationen

  • Stiftung für Hochschulzulassung

Im bundesweiten (zentralen) Auswahlverfahren von hochschulstart.de gibt es für Studienanfängerinnen und -anfänger drei Zulassungsmöglichkeiten in den Studiengängen Medizin, Medizin Erlangen-Nürnberg/Bayreuth, Pharmazie, Zahnmedizin und Tiermedizin (nicht an der FAU).

Die Zulassung erfolgt mit folgender Gewichtung (Quotierung):

  • Abiturbestenquote (30 %)
  • Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ: 10 %)
  • Auswahlverfahren der Hochschule (AdH: 60 %)

Ausländische Studieninteressierte (aus nicht-EU-Ländern) finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.

Erläuterungen zu den Auswahlquoten

Abiturbestenquote

In der „Abiturbestenquote“ werden 30 % der Studienplätze nach der Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) vergeben.

Zusätzliche Eignungsquote

In der „Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ)“ werden im WiSe 2021/2022 in Medizin, Medizin Erlangen-Nürnberg/Bayreuth und Zahnmedizin 10 % der Studienplätze nach Punkten vergeben. Maximal können 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt aufteilen:

  • Wartezeit: 2 Punkte pro Semester, maximal 30 Punkte (ab SoSe 2023 werden keine Punkte mehr für die Wartezeit vergeben!)
  • Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS): maximal 40 Punkte (ab SoSe 2023 maximal 70 Punkte)
  • abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung: 30 Punkte

In der Pharmazie werden maximal 80 Punkte auf die Note der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) und 20 Punkte für eine qualifizierte Berufsausbildung vergeben.

Auswahlverfahren der Hochschule

Im „Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)“ werden die Studienplätze ebenfalls nach Punkten vergeben. Maximal können für die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen-Nürnberg/Bayreuth und Zahnmedizin maximal 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt aufteilen:

  • Durchschnittsnote der Studienberechtigung (z.B. Abiturzeugnis): maximal 60 Punkte
  • Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS): maximal 35 Punkte
  • abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung: 5 Punkte

In der Pharmazie erhält man für die Durchschnittsnote der Studienberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) maximal 80 Punkte und für den Nachweis einer qualifizierten Berufsausbildung 20 Punkte.

Bei Punktgleichheit innerhalb der Quoten werden diejenigen Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, die einen Dienst (z.B. FSJ, BFD) abgeleistet haben. Besteht dann noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.

Landarztquote Bayern

Seit Wintersemester 2020/2021 können Studierende über die Landarztquote zum Studiengang Humanmedizin an bayerischen Universitäten zugelassen werden. Die Bewerbung für das WiSe 2021/2022 begann am 1. Februar 2021 und endete am 27. Februar 2021. Ein Studienbeginn ist hier nur zum Wintersemester möglich.

Bewerbungsfristen und zeitlicher Ablauf

Für die Bewerbung über hochschulstart.de gelten folgende Bewerbungsschlusstermine:

Sommersemester:

  • 15. Januar –  einheitlich für alle Bewerberinnen und Bewerber

Wintersemester:

  • 31. Mai des laufenden Jahres  – für diejenigen, die ihr Abitur bzw. vergleichbare Abschlüsse vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben (sogenannte Altabiturientinnen und -abiturienten);
  • 15. Juli des laufenden Jahres – für diejenigen, die ihr Abitur bzw. vergleichbare Abschlüsse nach dem 16. Januar des laufenden Jahres erwerben (sogenannte Neuabiturientinnen und -abiturienten). Für das Wintersemester 2021/22 wurde die Bewerbungsfrist für Neuabiturientinnen und -abiturienten auf den 31. Juli 2021 verlängert.

Bewerben Sie sich bitte fristgerecht. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über hochschulstart.de. Eine direkte Bewerbung für das 1. Fachsemester an der FAU ist nicht möglich (Ausnahmen siehe „Hinweise für qualifizierte Berufstätige“).

Ausländische Studieninteressierte (aus nicht-EU-Ländern) finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.

Verfahrensergebnisse seit Wintersemester 2020/21

Die Tabelle umfasst Informationen zu den Studienangebot der FAU in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen bzw. den Ergebnissen des entsprechenden Vergabeverfahrens für das Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021. Die in diesem Zusammenhang angeführten Werte entsprechen dem Stand nach dem Ende der Koordinierungsphase.

Wintersemester 2020/21

Studiengang Studienplätze Abiturbesten ZEQ AdH Zweitstudium
Medizin 174 814 (DN 1,1) 84,6 59,0 11
Medizin Erlangen-Nürnberg/Bayreuth 55 810 (DN 1,1) 82,9 57,8 11
Zahnmedizin 56 788 (DN 1,2) 79,5 53,0 10
Pharmazie 121 670 (DN 1,8) 41,0 40,7 3

Sommersemester 2021

Studiengang Studienplätze Abiturbesten ZEQ AdH Zweitstudium
Medizin 173 797 (DN 1,2) 74,7 56,8 13
Medizin Erlangen-Nürnberg/Bayreuth 55 796 (DN 1,2) 74,7 56,7 11
Zahnmedizin 55 766 (DN 1,4) 69,3 50,4 11
Pharmazie kein Studienbeginn im SoSe an der FAU

Wintersemester 2021/22

Studiengang Studienplätze Abiturbesten ZEQ AdH Zweitstudium
Medizin 174 832 (DN 1,0) 72,6 59,0 12
Medizin Erlangen-Nürnberg/Bayreuth 55 821 (DN 1,1) 73,3 57,6 11
Zahnmedizin 55 794 (DN 1,2) 66,7 49,4 5
Pharmazie 120 681 (DN 1,8) 39,9 38,9 4

Losverfahren um Restplätze in Fächern des bundesweiten Auswahlverfahrens

Sind nach Abschluss des zentralen Vergabeverfahrens noch Studienplätze an der FAU verfügbar, werden diese von der FAU im Losverfahren vergeben. Am Losverfahren werden alle Bewerberinnen und Bewerber beteiligt, die rechtzeitig über die Bewerbungsplattform campo (wird voraussichtlich ab 1. April für das Sommersemester bzw. 1. Oktober für das Wintersemester freigeschaltet) die Zulassung im Rahmen des Losverfahrens bei der FAU beantragt haben:

  • für das Sommersemester vom 1. bis spätestens 10. April (Ausschlussfrist) und
  • für das Wintersemester vom 1. bis spätestens 10. Oktober (Ausschlussfrist)

Am Losverfahren kann jeder teilnehmen. Es ist weder erforderlich, sich vorher regulär bei der Stiftung für Hochschulzulassung beworben zu haben, noch von Hochschulstart.de abgelehnt worden zu sein. Sogar zugelassene Bewerber können das Losverfahren nutzen, zum Beispiel um noch einen Platz an einem anderen Studienort zu bekommen.

Das Senden von Postkarten ist nicht vorgesehen. Die Vorlage weiterer Unterlagen, wie zum Beispiel Abiturzeugnis-Kopien etc., ist für die Teilnahme am internen Losverfahren der FAU nicht erforderlich. Eingesendete Postkarten werden vernichtet. Da es sich um ein formloses Verfahren handelt, können wir Sie über das Ergebnis nur informieren, falls Sie ausgelost werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei „Medizin“ und „Medizin Erlangen-Nürnberg/Bayreuth“ zulassungsrechtlich um zwei unterschiedliche Studiengänge handelt. Wenn Sie im Losverfahren für beide Studiengänge berücksichtigt werden möchten, müssen Sie sich gesondert online für das Losverfahren Medizin und für Medizin Erlangen-Nürnberg/Bayreuth bewerben.

Hinweise für qualifizierte Berufstätige

  • Qualifizierte Berufstätige ohne Meisterprüfung, gleichgestellter beruflichen Fortbildungsprüfung, Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie, bewerben sich an der FAU für das Probestudium im Fach Medizin, Medizin Erlangen-Nürnberg/Bayreuth, Pharmazie und Zahnmedizin direkt über die Bewerbungsplattform campo. Für diese Bewerbergruppe ist es zudem zwingend erforderlich, die Bewerbung zusätzlich postalisch einzureichen.
  • Für qualifizierte Berufstätige ohne Meisterprüfung enden die Bewerbungsfristen stets am 15. Januar für die Bewerbung zum Sommersemester beziehungsweise am 15. Juli für die Bewerbung zum Wintersemester (Für das WS 2021/2022 endet die Bewerbungsfrist ausnahmsweise erst am 31. Juli 2021).
  • Unter den qualifizierten Berufstätigen findet ein Auswahlverfahren statt. Auswahlkriterium ist die Note des Berufsabschlusses. Im Rahmen einer Sonderquote steht nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung  (1 %).
  • Im Probestudium werden keine besonderen Studieninhalte oder Veranstaltungen angeboten, die qualifizierte Berufstätige zu absolvieren haben, sondern sie besuchen die gleichen regulären Lehrveranstaltungen wie alle anderen Studierenden des jeweiligen Jahrgangs auch. Nach erfolgreichem Probestudium ist das Weiterstudium garantiert. Ist das Probestudium nicht erfolgreich ist das Weiterstudium nicht möglich. Qualifizierte Berufstätige ohne sonstige Studienberechtigung erwerben in diesem Fall den fachgebundenen Hochschulzugang nicht.
  • Qualifizierte Berufstätige mit Meisterprüfung, gleichgestellter beruflichen Fortbildungsprüfung, Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie bewerben sich für einen Studienplatz im Fach Medizin, Medizin Erlangen-Nürnberg/Bayreuth, Pharmazie oder Zahnmedizin direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de).

Alle qualifizierten berufstätigen Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch absolvieren.

Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit International Baccalaureate Diploma (IB)

Für eine Bewerbung in das zentrale Vergabeverfahren von hochschulstart.de gilt:

Wenn Sie eine internationale Schule abschließen und das International Baccalaureate Diploma (IB) erst in diesem Jahr erwerben, können Sie das endgültige Zeugnis meist noch nicht bis zum Bewerbungsschluss vorlegen. Sofern Sie außerdem zu der besonderen Bewerbergruppe gehören, die sich für die Studiengänge Medizin, Medizin ER-N/Bayreuth, Pharmazie und Zahnmedizin direkt bei hochschulstart.de bewerben muss, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie geben bei der Bewerbung Ihre privaten Kennungen zum Einloggen auf der Homepage der International Baccalaureate Organisation (IBO) an, so dass hochschulstart.de selbst das Ergebnis abrufen kann.
  • Sie teilen der IBO mit, dass eine Zeugnisausfertigung direkt an hochschulstart.de gesandt werden soll.

Das International Baccalaureate Diploma ist eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, so dass bei einer Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Unter Umständen ist im Falle der Zulassung vor der Immatrikulation die DSH (deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) abzulegen.




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