Im Idealfall erhalten Sie für Ihr Praktikum oder die Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit im Ausland eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung, die die Kosten Ihres Auslandsaufenthaltes (teilweise) deckt. Sie sollten sich in jedem Fall bei Ihrem Arbeitgeber nach Möglichkeiten finanzieller Unterstützung erkundigen und diese auch im Praktikumsvertrag dokumentieren.
Einige weitere Fördermöglichkeiten für Ihren Praxisaufenthalt oder für Ihre Abschlussarbeit im Ausland möchten wir Ihnen hier vorstellen.
Fördermöglichkeiten, für die Sie sich an der FAU bewerben können
Die FAU Erlangen-Nürnberg kann Ihnen leider keinen Praktikumsplatz im Ausland vermitteln. Sie müssen Ihr Auslandspraktikum selbständig organisieren. Sie können sich an der FAU aber für finanzielle Unterstützung für Ihr Auslandsvorhaben bewerben.
Es können sich alle regulär an der FAU eingeschriebenen Studierenden bewerben. Ein Praxisaufenthalt kann auch nach Abschluss des Studiums an der FAU gefördert werden, wenn die Bewerbung im letzten Studiensemester eingereicht wird.
Für Praxisaufenthalte außerhalb des ERASMUS-Raumes mit einer Mindestdauer von 6 Wochen und Abschlussarbeiten weltweit mit einer Mindestdauer von 1 Monat können Sie sich möglicherweise für ein DAAD-PROMOS-Stipendium an der FAU bewerben. Bitte beachten Sie die Ausschreibung.
Studierende des Fachbereiches Wirtschafts- und Sozialwissenschaften können für Praktika oder Abschlussarbeiten im Ausland kein DAAD-PROMOS-Förderung erhalten, da die PROMOS-Stipendien nur für Studienaufenthalte an ausgewählten Partneruniversitäten vergeben werden.
Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und der Ilse und Dr. Alexander Mayer-Stiftung vergibt die Universität an qualifizierte Studierende Reisestipendien zur Förderung von Auslandsaufenthalten. Gefördert werden können auch studienrelevante Praxisaufenthalte und Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit.
Fördermöglichkeiten von Trägern außerhalb der FAU (Auswahl)
Externe Träger wie der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), Vereine oder Stiftungen bieten vielfältige Fördermöglichkeiten für Praxisaufenthalte und Abschlussarbeiten im Ausland. Häufig werden Stipendien im Rahmen strukturierter Programme vergeben, in denen Praktikumsvermittlung und Stipendium verbunden sind. Oft werden Stipendien auch nur für sehr spezifische Auslandsvorhaben vergeben, zum Beispiel für Abschlussarbeiten mit einer bestimmten thematischen Ausrichtung. Hier stellen wir Ihnen einige Beispiele vor.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Stipendien für Praktika weltweit im Rahmen eigener Förderprogramme, die sich an jeweils spezifische Zielgruppen richten.
Die Bayerischen Hochschulzentren unterstützen und beraten die bayerischen Hochschulen bei der Anbahnung neuer wissenschaftlicher Kooperationen und internationaler Forschungsprojekte in bestimmten Zielregionen. Studierenden bieten sie auch Fördermöglichkeiten für Praktika und Abschlussarbeiten in China, Frankreich, Indien, Lateinamerika und dem östlichen Europa.
Das ASA-Programm bietet Projektpraktika in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Nachhaltigkeit. Die Projektpraktika finden in Ländern Afrikas, Asiens, Lateinamerikas und Europas statt. Alle Programmteilnehmenden erhalten ein Stipendium.
Das Vulcanus-Programm ermöglicht Studierenden der Natur- oder Ingenieurwissenschaften ein Industriepraktikum in Japan zu absolvieren. Im Rahmen des Programms wird ein Stipendium für den Auslandsaufenthalt in Japan gewährt.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk fördert fachbezogene Praktika in Frankreich, die Bestandteil des Studiengangs an der Heimathochschule sind.
Die Bayer-Stiftungen betreiben im Rahmen ihres International Fellowship Program mehrere Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte. Gefördert werden sowohl Studien- als auch Praxisprojekte weltweit.
Derzeit gibt es vier Förderprogramme:
Otto-Bayer-Stipendium
Carl-Duisburg-Stipendium
Jeff-Schell-Stipendium
Kurt-Hansen-Stipendium
Die Heinrich J. Klein Foundation vergibt an Graduierte Stipendien zur Durchführung eines Auslandsaufenthaltes, der der wissenschaftlichen Qualifikation dient. Dies kann zum Beispiel ein Forschungsaufenthalt im Rahmen einer Abschlussarbeit sein.
Die Prof. Dr.-Ing. Erich Müller-Stiftung vergibt Stipendien an begabte Studierende der Ingenieurwissenschaften und der ihnen nahestehenden Naturwissenschaften, die ihre Masterarbeit im Ausland anfertigen.
Die Ernest-Solvay-Stiftung bietet Fördermöglichkeiten für Studierende des Chemie- und Bioingenieurwesens, die ihre Abschlussarbeit im Ausland schreiben möchten.
Studierende, die eine Abschlussarbeit zu einem Thema schreiben, das die deutsch-tschechisch-slowakischen Beziehungen oder die tschechische und slowakische Geschichte behandelt, können sich bei der Deutsch-Tschechischen und Deutsch-Slowakischen Historikerkommission für ein Stipendium für einen Forschungsaufenthalt bewerben.
Die Gesellschaft für Kanada-Studien vergibt jedes Jahr Reisestipendien an Studierende, die in ihrer Abschlussarbeit ein kanadaspezifisches Thema behandeln. Gefördert werden Studien- und Forschungsaufenthalte in Kanada.
Weiterhin vergibt die Gesellschaft den Jürgen Saße-Förderpreis für Abschlussarbeiten zu den „First Nations“ Kanadas.
Studierende bayerischer Hochschulen können sich bei der wissenschaftlichen Koordinierungsstelle Bayern-Québec für das Stipendium des Bayerischen Ministerpräsidenten bewerben, wenn sie eine Abschlussarbeit über ein Thema mit wesentlichem Bezug zu Québec verfassen.
Viele in der Begabtenförderung engagierte Stiftungen bieten Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte. Die Stiftungen fördern Studierende prinzipiell während eines Studiums in Deutschland. Im Rahmen einer Förderung werden für Auslandsaufenthalte Zuschläge und Reisekostenzuschüsse gewährt. Unter Umständen werden sogar Studiengebühren im Ausland übernommen.
Machen Sie sich möglichst frühzeitig in Ihrem Studium mit den Stiftungen vertraut und prüfen Sie, ob eine Bewerbung in Frage kommt. Gesucht werden übrigens nicht nur Einserkandidaten. Die Stiftungen fördern vor allem kluge und engagierte Persönlichkeiten, die sich aktiv in die Gesellschaft einbringen.
Die Auslandsförderung können Sie nur erhalten, wenn Sie in das reguläre Förderprogramm der Stiftung aufgenommen werden. Es ist nicht möglich, sich bei den Stiftungen nur für die Förderung eines Auslandsaufenthaltes zu bewerben.
Nur die Studienstiftung des deutschen Volkes bietet mehrere hochkarätige, offene Stipendienprogramme für mindestens einjährige Auslandsaufenthalte zur fachlichen Weiterqualifikation (oft Vollstudium mit Erwerb eines Abschlusses) in China, Japan, Osteuropa und den USA. Für die offenen Stipendienprogramme können Sie sich auch bewerben, wenn Sie noch nicht Stipendiat bzw. Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes sind.
Die Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. ist das älteste und größte Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland. Die Studienstiftung bietet offene Stipendienprogramme speziell für Studienvorhaben im Ausland:
China-Stipendien-Programm für einen einjährigen Auslandsaufenthalt in China (Studierende aller Fachrichtungen außer Sinologie)
ERP-Programm für ein- bis zweijährige Studienaufenthalte zum Erwerb eines Masterabschlusses an US-amerikanischen Spitzenuniversitäten (Nachwuchskräfte aller Fachrichtungen)
McCloy-Programm für ein zweijähriges Masterstudium an der Harvard Kennedy School (Studierende aller Fachrichtungen mit Bachelor- oder Masterabschluss)
Haniel-Programm für ein wirtschaftswissenschaftliches Aufbaustudium im Ausland und ein mindestens zweimonatiges Praktikum (Studierende aller Fachrichtungen ab dem Bachelor)
Das Max Weber-Programm richtet sich an hochbegabte Studierende an Hochschulen in Bayern. Stipendiatinnen und Stipendiaten des Max Weber-Programms können im Rahmen der Förderung finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte erhalten.
Wenn Sie sich bewerben möchten, müssen Sie an einer Hochschule in Bayern immatrikuliert sein. Sie sollten die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen und zum Förderbeginn nicht älter als 23 Jahre sein. Ausnahmen sind jedoch möglich.
Das Avicenna-Studienwerk fördert muslimische Studierende aller Fachrichtungen. In begründeten Ausnahmefällen können auch nichtmuslimische Bewerber in die Förderung aufgenommen werden.
Wenn Sie sich bewerben möchten, müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder den Status eines Bildungsinländers im Sinne des §8 BAföG besitzen.
Das Cusanuswerk e.V. ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland. Es werden Studierende mit katholischer Konfession gefördert.
Wenn Sie sich bewerben möchten, müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder den Status eines Bildungsinländers im Sinne des §8 BAföG besitzen.
Wenn Sie sich bewerben möchten, müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder den Status eines Bildungsinländers im Sinne des §8 BAföG besitzen.
Das Evangelische Studienwerk Villigst e.V. ist das Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland. Gefördert werden Studierende, die Mitglied in einer evangelischen Kirche sind. In begründeten Ausnahmefällen können auch Studierende gefördert werden, auf die das nicht zutrifft.
Wenn Sie sich bewerben möchten, müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitglieds- oder Beitrittslandes, der Schweiz oder den Status eines Bildungsinländers im Sinne des §8 BAföG besitzen.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert Studierende, die sich für eine gerechte Gesellschaft im Sinne der Sozialen Demokratie einsetzen. Gefördert werden können alle zum Studium an einer Hochschule in Deutschland regulär immatrikulierten Studierenden. Auch Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die zum Studium nach Deutschland gekommen sind, können sich bewerben.
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fördert Studierende, die sich für Freiheit und Demokratie engagieren. Gefördert werden können alle zum Studium an einer Hochschule in Deutschland regulär immatrikulierten Studierenden. Auch Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die zum Studium nach Deutschland gekommen sind, können sich bewerben.
Die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung fördert Studierende mit guten Studienleistungen, die sich gesellschaftlich engagieren.
Wenn Sie sich bewerben möchten, müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder den Status eines Bildungsinländers im Sinne des §8 BAföG besitzen.
Die Hans-Böckler-Stiftung ist eine gewerkschaftsnahe Stiftung. Gefördert werden junge Menschen, die in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen möchten.
Die Heinrich-Böll-Stiftung steht der Partei Bündnis 90/Die Grünen nahe. Die Stiftung fördert Studierende, die sich mit den Ideen und Idealen grüner Politik identifizieren. Gefördert werden können alle zum Studium an einer Hochschule in Deutschland regulär immatrikulierten Studierenden. Auch Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die zum Studium nach Deutschland gekommen sind, können sich bewerben.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist eine politische Stiftung, die sich den Ideen und Leitsätzen ihres Namensgebers Konrad Adenauer verpflichtet fühlt. Gefördert werden Studierende, die Verantwortung für Demokratie übernehmen und sich gesellschaftlich aktiv engagieren.
Die Rosa Luxemburg Stiftung ist eine politische Stiftung, die der Partei DIE LINKE nahe steht. Die Stiftung ist der Idee des demokratischen Sozialismus verbunden. Gefördert werden Studierende mit guten Studienleistungen und außerordentlichem gesellschaftlichen Engagement.
Bewerben können sich alle zum Studium an einer Hochschule in Deutschland regulär immatrikulierten Studierenden. Auch Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die zum Studium nach Deutschland gekommen sind, können sich bewerben.
Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft unterhält verschiedene Förderprogramme. Sie vergibt grundlegend Stipendien an Studierende, die sich aktiv für die Gemeinschaft engagieren. Es gibt auch ein Förderprogramm speziell für Studierende des Lehramt.
Hans-Weisser-Stipendium für junge Gründerinnen und Erfinder, die einen Forschungsaufenthalt oder ein weiterqualifizierendes Studium im Ausland absolvieren möchten (Studierende aller Fachrichtungen ab dem Bachelor)
Das Fulbright-Programm ist ein sehr renommierter Stipendiengeber, der sich für den akademischen Austausch in die und aus den USA einsetzt. Das Programm ist nach dem US-amerikanischen Senator James W. Fulbright benannt. Das deutsch-amerikanische Fulbright-Programm wurde im Jahr 1952 gegründet und hat bis heute mehr als 45.000 Amerikaner und Deutsche gefördert.
Fulbright bietet Stipendien für Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen. Bitte beachten Sie, dass die deutsche Staatsangehörigkeit Voraussetzung für eine Bewerbung bei der deutsch-amerikanischen Fulbright-Kommission ist. Studierende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten prüfen, ob sie sich bei der regionalen Fulbright-Kommission ihres Heimatlandes für ein Stipendium bewerben können.
Für eine erfolgreiche Bewerbung auf ein Fulbright-Stipendium sollten Sie nicht nur gute bis sehr gute Studienleistungen mitbringen, sondern auch die Bereitschaft besitzen, sich aktiv für den deutsch-amerikanischen Kulturaustausch zu engagieren.
Die Studien- und Reisestipendien der Fulbright-Kommission werden jedes Jahr ausgeschrieben. Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Webseiten der Fulbright-Kommission.
Die Fulbright-Kommission vergibt Studienstipendien für ein 4- bis 9-monatiges Studium im Rahmen eines Vollzeitstudiums an anerkannten amerikanischen Hochschulen in den USA auf dem Niveau der Graduate Studies (Master/PhD).
Für ein Fulbright-Studienstipendium können Sie sich jeweils im Vorjahr des geplanten Aufenthaltes (Studienbeginn in den USA: August/September) bewerben. Ihre Bewerbung reichen Sie online bei der Fulbright-Kommission ein.
Die Fulbright-Kommission vergibt Reisestipendien an deutsche Studierende, die ihren Aufenthalt in den USA über deutsch-amerikanische Hochschulpartnerschaftsprogramme arrangieren und (teil-)finanzieren. Sie können sich daher nur für ein Fulbright-Reisestipendium bewerben, wenn Sie Ihren Studienaufenthalt an einer FAU-Partnerhochschule in den USA durchführen.
Für ein Fulbright-Reisestipendium können Sie sich jeweils im selben Jahr des geplanten Aufenthaltes (Studienbeginn in den USA: August/September) bewerben. Ihre Bewerbung reichen Sie online bei der Fulbright-Kommission und im Referat für Internationale Angelegenheiten ein.
Fulbright-Vertrauensdozenten an der Universität Erlangen-Nürnberg:
Prof. Dr. Heike Paul, Lehrstuhl für Amerikanistik, insbesondere nordamerikanische Literatur- und Kulturwissenschaft
Prof. Dr. Andreas Falke, Lehrstuhl für Auslandswissenschaft (Englischsprachige Kulturen mit dem Schwerpunkt Wirtschafts- und Sozialordnung)
Der Deutsche Akademische Austauschdienst ist einer der größten Förderorganisationen für den internationalen Austausch von Studierenden und Forschenden. Er versteht sich als Motor und Mittler der internationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich und setzt sich für Völkerverständigung und Friedenssicherung ein. Der DAAD bietet Studierenden ein umfassendes Informationsangebot und viele Förderprogramme.
Die Stipendien des DAAD werden als Leistungsstipendien an Studierende mit guten Studienleistungen vergeben. Damit Ihre Bewerbung Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie diese frühzeitig und sorgfältig anfertigen. Planen Sie insbesondere für die Einholung von Gutachten ausreichend Zeit ein.
Alle Informationen zu den Stipendien des DAAD (Bewerbungsvoraussetzungen, Fristen, Unterlagen) finden Sie in der DAAD-Stipendiendatenbank. Wir möchten Sie hier nur auf eine Auswahl wichtiger Programme hinweisen.
Der DAAD fördert mit den Jahresstipendien für Studierende aller wissenschaftlichen Fächer Studienaufenthalte an anerkannten Hochschulen im Ausland. Aufenthalte in ERASMUS-Programmländern sind nicht förderbar. Gefördert werden ausschließlich einjährige Studienaufenthalte. Studienaufenthalte im Ausland, die nur ein Semester dauern, können nicht gefördert werden.
Die Stipendienleistungen umfassen:
eine monatliche Stipendienrate (Höhe je nach Zielland)
Reisekostenzuschuss
Zuschuss zu den Versicherungskosten
anfallende Studiengebühren (bis zu einer Obergrenze)
Zusatzleistungen (in Abhängigkeit von der persönlichen Situation)
Sie können sich für die Jahresstipendien für Studierende aller wissenschaftlichen Fächer bewerben, wenn Sie noch keinen Studienabschluss erworben haben.
Bitte beachten Sie die, je nach Zielland, unterschiedlichen Bewerbungsfristen für die Jahresstipendien des DAAD.
Der DAAD fördert mit den Jahresstipendien für Graduierte aller wissenschaftlichen Fächer Studienaufenthalte an anerkannten Hochschulen im Ausland. Gefördert werden einjährige Studienaufenthalte im Ausland, die während eines Master- oder Aufbaustudiums an einer deutschen Hochschule erfolgen. Für ein Jahresstipendium können Sie sich auch bewerben, wenn Sie ein ein bis maximal zweijähriges Vollstudium mit Abschluss an einer Hochschule im Ausland absolvieren möchten. Aufenthalte in ERASMUS-Programmländern sind nur für ein Vollstudium (mit Abschluss) förderbar.
Die Stipendienleistungen umfassen:
eine monatliche Stipendienrate (Höhe je nach Zielland)
Reisekostenzuschuss
Zuschuss zu den Versicherungskosten
anfallende Studiengebühren (bis zu einer Obergrenze)
Zusatzleistungen (in Abhängigkeit von der persönlichen Situation)
Sie können sich für die Jahresstipendien für Graduierte aller wissenschaftlichen Fächer bewerben, wenn Sie bereits einen ersten Studienabschluss erworben haben.
Bitte beachten Sie die, je nach Zielland, unterschiedlichen Bewerbungsfristen für die Jahresstipendien des DAAD.
Der DAAD bietet mehrere Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte, deren Ziel vorrangig der Spracherwerb ist:
Im Rahmen des Carlo-Schmid-Programm für Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen fördert der DAAD Studierende und Graduierte aller wissenschaftlichen Disziplinen, die ein Praktikum in einer Internationalen Organisation oder bei Institutionen der EU absolvieren. Sie können sich Ihren Praktikumsplatz selbst organisieren oder sich auf die im Programm ausgeschriebenen Praktikumsplätze bewerben.
Die Stipendienleistungen umfassen:
eine monatliche Stipendienrate (Höhe je nach Zielland)
Reisekostenzuschuss
Zuschuss zu den Versicherungskosten
ggf. Zuschuss zu Konferenz- und Dienstreisen sowie Sprachkursteilnahmen
Für die Kurzstipendien für Praktika im Ausland können Sie sich beim DAAD bewerben, wenn Sie ein Praktikum an bestimmten Einrichtungen im Ausland absolvieren. Ihren Praktikumsplatz müssen Sie selbständig organisieren.
Gefördert werden können Praktika bei:
Deutschen Auslandsvertretungen (Deutsche Botschaften, Konsulate und Ständige Vertretungen)
Internationalen Organisationen (z.B. EU, UN, Weltbank)
Im Rahmen des Programms RISE weltweit fördert der DAAD Bachelor-Studierende der Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften sowie Medizin- und Pharmaziestudierende. Gefördert werden Forschungspraktika an Hochschulen und Forschungseinrichtungen weltweit.
Die Stipendienleistungen umfassen:
eine monatliche Stipendienrate (Höhe je nach Zielland)
Für die Stipendien im Programm FIT weltweit können sich Studierende in Masterstudiengängen des Fachgebiets Informatik bewerben. Gefördert werden Forschungsaufenthalte im Ausland im Rahmen der Masterarbeit.
Die Stipendienleistungen umfassen:
eine monatliche Stipendienrate (Höhe je nach Zielland)
Reisekostenzuschuss
Zuschuss zu den Versicherungskosten
ggf. Zuschuss zu anfallenden (Studien-)Gebühren
Die Bewerbung für die Förderprogramme des DAAD erfolgt prinzipiell direkt beim DAAD. Nur für zwei DAAD-Förderprogramme können Sie sich an der FAU bewerben.
Der DAAD betreibt ein Förderprogramm für Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften (ISAP). Im Rahmen des Programms werden Austauschprogramme einzelner Studiengänge mit bestimmten Hochschulen im Ausland für ein bis zwei Semester an ausländischen Partneruniversitäten im Ausland gefördert.
An der FAU bestehen aktuell DAAD-ISAP-Programme in folgenden Studiengängen:
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat zur gezielten Unterstützung des akademischen Austausches der bayerischen Hochschulen mit bestimmten Weltregionen Hochschulzentren eingerichtet. Die Hochschulzentren beraten bei der Anbahnung neuer wissenschaftlicher Kooperationen und internationaler Forschungsprojekte. Für Studierende bieten die Bayerischen Hochschulzentren Förderprogramme und verschiedene Beratungsangebote.
Das Bayerische Hochschulzentrum für China (BayCHINA) hat seinen Sitz an der Universität Bayreuth. Das Zentrum unterstützt Studierende bayerischer Hochschulen bei einem Auslandsaufenthalt in China durch verschiedene Stipendienprogramme.
Gefördert werden:
Studienaufenthalte
Praxisaufenthalte
Abschlussarbeiten
BayCHINA organisiert zudem jedes Jahr eine Sommeruniversität in China, an der Studierende teilnehmen können. Die Sommeruniversität vermittelt einen ersten Eindruck des heutigen China.
Das Bayerisch-Indische Zentrum für Wirtschaft und Hochschulen hat seinen Sitz an der Hochschule Hof. Das Zentrum berät Studierende rund um Fragen zu Auslandsaufenthalten in Indien. Sie können über die Praktikumsbörse des BayIND aktuelle Angebote recherchieren. Studierende bayerischer Hochschulen, die einen Auslandsaufenthalt in Indien planen, können sich bei BayIND für verschiedene Stipendienprogramme bewerben.
Gefördert werden:
Studienaufenthalte
Praxisaufenthalte
Abschlussarbeiten
Jedes Jahr organisiert das BayIND eine Summer School in Südindien. Der Besuch der Summer School bietet Gelegenheit, Kultur und Gesellschaft Indiens kennenzulernen.
Das Bayerische Hochschulzentrum für Lateinamerika ist an der FAU Erlangen-Nürnberg angesiedelt. Das Zentrum unterstützt Studierende bayerischer Hochschulen finanziell bei der Durchführung eines Auslandsaufenthaltes in Lateinamerika.
Studienaufenthalte in Kroatien, Polen, Slowakei, Tschechien, Serbien und Ungarn
Praxisaufenthalte
Forschungsaufenthalte
Sprachkurse in Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn
Das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum hat seine Geschäftsstelle an der Technischen Universität München. Studierende bayerischer Hochschulen können sich beim BFHZ für eine einmalige Mobilitätsbeihilfe für Auslandsaufenthalte in Frankreich bewerben.
Gefördert werden:
Studienaufenthalte
Praxis- oder Forschungsaufenthalte an einer französischen Hochschule oder Einrichtung (nicht in Unternehmen)
Das Bayerisch-Kalifornische Hochschulzentrum ist an der FAU Erlangen-Nürnberg angesiedelt. Das Zentrum hat das Ziel die Zusammenarbeit im High-Tech-Bereich zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Bayern und Kalifornien zu stärken.
Das BaCaTec bietet keine Beratungs- oder Förderangebote für Studierende.
Studierende bayerischer Hochschulen können bei der wissenschaftlichen Koordinierungsstelle Bayern-Québec (WKS) eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt in Québec beantragen. Aktuell gibt es drei Förderprogramme mit jeweils spezifischer Ausrichtung:
Stipendium zur Befreiung von Zusatz-Studiengebühren in Québec bei Aufnahme eines Vollstudiums (mit Erwerb eines Abschluss) in Québec
Mobilitätsbeihilfen für Studienaufenthalte in Québec, die im Rahmen bestehender Kooperationsprojekte stattfinden
Stipendium des Bayerischen Ministerpräsidenten für Abschlussarbeiten mit wesentlichem Bezug zu Québec
Studierende, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, können für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland eine Förderung nach dem BAföG erhalten. Auch Pflichtpraktika im Ausland sind förderbar.
Da das BAföG für einen Auslandsaufenthalt nach eigenen Sätzen berechnet wird, können auch Studierende Auslands-BAföG erhalten, die im Inland bisher aufgrund der Höhe des Einkommens ihrer Eltern kein BAföG beziehen.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel keine BAföG-Förderung beantragen können, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder bereits lange in Deutschland leben. Klären Sie im Zweifelsfall direkt mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, ob Sie antragsberechtigt sind.
Eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt nach dem BAföG umfasst grundlegend denselben Betrag, den Sie auch im Inland erhalten hätten. Zusätzlich können folgende Leistungen gewährt werden:
Zuschläge für die Hin- und Rückreise zum Ausbildungsort im Ausland
ein Zuschlag zur Krankenversicherung
eventuell erforderliche Studiengebühren bis 4.600 Euro für maximal ein Jahr
bei einem Studium außerhalb der EU und der Schweiz unter Umständen ein monatlicher Auslandszuschlag
Das Auslands-BAföG wird zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Der Zuschlag für die Studiengebühren wird in voller Höhe als Zuschuss gewährt.
Ihren Antrag auf Auslands-BAföG reichen Sie bei dem für Ihr Zielland zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein. Dort erhalten Sie auch alle Antragsunterlagen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zum Auslands-BAföG direkt an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Verbindliche Antworten kann Ihnen ausschließlich das zuständige Amt geben.
Wenn Sie bereits im Inland eine BAföG-Förderung erhalten, dann können Sie diese nicht einfach ins Ausland mitnehmen. Sie müssen in jedem Fall einen gesonderten Förderantrag für Ihren Auslandsaufenthalt stellen.
Die Antragstellung für Auslands-BAföG sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Spätestens sechs Monate vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie Ihren Antrag beim für Ihr Zielland zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen.
Falls Sie kein Auslands-BAföG erhalten können, ist eine weitere Möglichkeit ein Bildungskredit.
Wie hoch die Kosten für Ihren Auslandsaufenthalt sind, lässt sich schwer voraussagen. Sie hängen von vielen Faktoren ab. Ausschlaggebend sind nicht nur die allgemeinen Lebenshaltungskosten in Ihrem Zielland, sondern auch, ob Sie für Ihren Studienaufenthalt im Ausland Studiengebühren zahlen müssen. Nicht zuletzt hängen die Kosten von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.
Einen ersten Überblick zu den länderspezifischen Kosten für einen Auslandsaufenthalt finden Sie auf den Webseiten des DAAD.
Sie sollten bei einem Auslandsaufenthalt folgende Ausgaben berücksichtigen:
administrative Gebühren der Gasthochschule im Ausland
Reisekosten (Hin- und Rückreise in Ihr Zielland)
Kosten für die Unterkunft im Ausland (Miete, Nebenkosten)
Ausgaben für den täglichen Bedarf (Lebensmittel)
Kosten für Studienmaterialien
Gebühren für das Handy im Ausland
Ausgaben für Freizeitaktivitäten
Visagebühren
Kosten für Versicherungen (Auslandskrankenversicherung, Haft- und Unfallversicherung)
Kosten für Impfungen
fortlaufende Kosten in Deutschland
Da es für Auslandsaufenthalte kaum Vollstipendien gibt, die die anfallenden Kosten vollständig decken, ist in der Regel eine Mischfinanzierung nötig. Das heißt, dass zur Finanzierung verschiedene Quellen herangezogen werden.
Häufig wird ein Auslandsaufenthalt finanziert durch:
Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst sowie der an der FAU ansässigen Ilse und Dr. Alexander Mayer-Stiftung und Dr. Artur Grün-Stiftung vergibt die Universität Reisestipendien zur Förderung von Auslandsaufenthalten.
Bewerbungen können zwischen dem 1. Juni und dem 8. Juli 2025 über das Portal Mobility Online eingereicht werden.
Bitte beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen für das FAU-Reisestipendium (8. Juli 2025) und das DAAD PROMOS-Stipendium an der FAU (15. Juli 2025).
Bei Fragen zum Programm und Ihrer Bewerbung informiert Sie Frau Karin Sickel, Referat S-International. Bitte richten Sie Ihre Anfrage unter Nennung von „Reisestipendium“ im Betreff an mobility@fau.de.
Folgende Auslandsaufenthalte können mit einem FAU-Reisestipendium gefördert werden, wobei Aufenthalte im Rahmen von FAU-Kooperationen bei der Stipendienvergabe priorisiert werden:
Studienaufenthalte
Aufenthalte zur Anfertigung von Studien- oder Abschlussarbeiten
Studienrelevante Praktika (inklusive PJ und Famulatur)
Teilnahme an Summer Schools oder Winter Schools
Gruppenreisen und Auslandsaufenthalte zur freien Feldforschung, ohne Anbindung an eine Gasteinrichtung, sind nicht förderbar.
Es werden Auslandsaufenthalte weltweit gefördert, mit Ausnahme der ERASMUS+ Programmländer, Großbritanniens und der Schweiz.
Die Anreise zum Studium an der FAU aus dem Ausland ist nicht förderbar.
Regulär an der FAU eingeschriebene Studierende (Bachelor, Master, Staatsexamen), die auch während der Dauer des Auslandsaufenthaltes an der FAU immatrikuliert bleiben.
Finanzielle Bedürftigkeit: Unter Berücksichtigung aller Einkommensquellen darf im aktuellen Kalenderjahr das Jahresbruttoeinkommen 15.000 EUR nicht überschreiten. Für jedes unterhaltspflichtige Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 8.000 EUR. Zum Einkommen zählen Einnahmen aus eigener Erwerbstätigkeit, Unterhaltsleistungen Dritter (insbesondere der Eltern), Kindergeld, BAföG, Stipendien, Renten, etc.
Keine andere Reiseförderung: Wer bereits aus anderen Stipendienprogrammen einen Reisekostenzuschuss für den geplanten Auslandsaufenthalt erhält, kann nicht mit einem FAU-Reisestipendium gefördert werden.
Promovierende können nicht gefördert werden (Ausnahme: Studierende der Medizin, die bereits während ihres Studiums promovieren). Über mögliche Förderungen für Promovierende informiert das Graduiertenzentrum der FAU.
Die Reisestipendien werden als Pauschale vergeben. Die Höhe beträgt einheitlich 900 Euro.
Mit den Reisestipendien an der FAU werden qualifizierte Studierende gefördert, die während ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Gefördert werden sollen insbesondere Auslandsaufenthalte, die im Rahmen von FAU-Kooperationen stattfinden.
Ausschlaggebende Auswahlkriterien sind:
Erbrachte Studienleistungen
Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
Empfehlungsschreiben
Wirtschaftliche Bedürftigkeit (Eigenauskunft)
Die Bewerbung für ein Reisestipendium erfolgt grundsätzlich in dem Jahr, in dem der Beginn des Auslandsaufenthaltes geplant ist. Bewerbungen können auch eingereicht werden, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden. Abgeschlossene Auslandsvorhaben können nicht gefördert werden.
Es gibt zwei Bewerbungsrunden mit den folgenden Fristen (vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch das Ministerium):
1. Januar bis 8. Februar 2025 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Januar 2025 und 30. Juni 2025 beginnen
1. Juni bis 8. Juli 2025 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Juni 2025 und 31. Dezember 2025 beginnen
Die Entscheidung über die Vergabe der Reisestipendien wird innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist getroffen. Alle Bewerber/innen werden umgehend über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Folgende Unterlagen müssen nach der Registrierung im Portal Mobility Online hochgeladen werden:
Tabellarischer Lebenslauf
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der FAU
Aktuelle Übersicht über Studienleistungen aus campo (Notenübersicht mit Durchschnittsnote)
Bestätigung über den Auslandsaufenthalt mit Angabe zum genauen Aufenthaltszeitraum (z.B. Praktikumsvertrag, Zulassungsbrief der Gastuniversität, Einladungsschreiben der aufnehmenden Einrichtung)
Empfehlungsschreiben eines Professors/einer Professorin oder eines Hochschuldozenten/einer Hochschuldozentin der FAU aus dem Studienfachbereich des Bewerbers/der Bewerberin auf der entsprechenden Vorlage; für Studierende der Medizinischen Fakultät: Empfehlungsschreiben eines Professors/einer Professorin oder eines habilitierten Privatdozenten/einer habilitierten Privatdozentin Bitte beachten Sie: Das Empfehlungsschreiben muss vom Gutachter direkt an das Referat S-International, z. Hd. Frau Sickel, gesendet werden. Bewerberinnen und Bewerber haben keine Möglichkeit, das Dokument selbst einzureichen.
Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Empfehlungsschreiben kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
Die Kombination des FAU-Reisestipendiums mit anderen Stipendien ist grundsätzlich nicht möglich, wenn diese für einen vergleichbaren Zweck wie das FAU-Reisestipendium vergeben werden oder wenn es sich um Stipendienprogramme handelt, deren Leistungen die Finanzierung der Reisekosten beinhalten.
Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln dürfen generell nicht für denselben Zweck bezogen werden. Die Kombination eines FAU-Reisestipendiums mit Teilstipendienraten für den Aufenthalt im Rahmen des DAAD-PROMOS-Programms an der FAU ist aber beispielsweise zulässig, da der Förderzweck ein anderer ist (Reise vs. Aufenthalt).
Im Rahmen des Mobilitätsprogramms PROMOS des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) vergibt die FAU Stipendien zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten schwerpunktmäßig außerhalb des ERASMUS-Raumes.
Bewerbungen können zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli 2025 über das Portal Mobility Online eingereicht werden.
Die Auswahl der PROMOS-Stipendiaten erfolgt an den Fakultäten. Bei Fragen zum Programm und Ihrer Bewerbung informiert Sie:
Fragen zum Bewerbungsportal Mobility Online richten Sie bitte unter Nennung von „PROMOS“ im Betreff an mobility@fau.de.
Teilstipendien für Mobilität und/oder Aufenthalt für
Studienaufenthalte mit einer Mindestdauer von 1 Monat
Abschlussarbeiten mit einer Mindestdauer von 1 Monat
Praktika mit einer Mindestdauer von 1 Monat, sofern für diese keine spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können. Famulaturen können nicht mit einem DAAD PROMOS-Stipendium an der FAU gefördert werden.
Sprachkurse mit einer Mindestdauer von 3 Wochen und einem Kursumfang von mindestens 25 Wochenstunden an staatlichen oder privaten Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten
Fachkurse mit einer Dauer von bis zu 6 Wochen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen angeboten werden, z.B. Sommerkurse, keine Vortrags- und Kongressreisen
Tagespauschalen für
Studienreisen mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen für die Teilnehmer sowie eine/n FAU-Hochschulvertreter/in
Wettbewerbsreisen mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen für die Teilnehmer sowie eine/n FAU-Hochschulvertreter/in. Der Wettbewerb zwischen den Studierenden sollte im Mittelpunkt der Reise stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm werden nicht gefördert.
Gefördert werden Auslandsaufenthalte, die frühestens am 1. Januar 2025 und spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen. Ggf. können auch Auslandsaufenthalte gefördert werden, die bereits Ende 2024 begonnen haben. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit den oben genannten Programmkoordinatoren.
Die Fakultäten und Fachbereiche akzeptieren Bewerbungen für folgende Aufenthaltsarten:
Studien-aufenthalte
Abschluss-arbeiten
Praktika
Sprachkurse
Fachkurse
Studien-reisen
Wettbewerbs-reisen
Philosophische Fakultät
Ja
Ja
Ja
Ja, insbesondere für Studierende in Studiengängen mit Asien- oder Nahostbezug und für nicht häufig gesprochene Sprachen
Ja
Ja
Nein
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Ja, an ausgewählten Partner-universitäten
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Fachbereich Rechtswissenschaft
Ja
Ja
Ja
Ja, insbesondere in Frankreich
Ja, insbesondere in Frankreich
Ja, insbesondere nach Frankreich
Ja, z.B. EU-Simulations-veranstaltungen, Moot Courts
Medizinische Fakultät
Nein
Ja
Ja, für Praktika im M.Sc. Molekulare Medizin und PJ in Humanmedizin. Famulaturen werden nicht gefördert.
Abschlussarbeitenweltweit (Voraussetzung: Aufenthalt begründet durch Anfertigung der Abschlussarbeit, kein Besuch regulärer Lehrveranstaltungen an einer Hochschule im Ausland, Zeitplan und Betreuungszusage der FAU)
Sprachkurse, Fachkurse, Studienreisen und Wettbewerbsreisenweltweit
An der Technischen Fakultät werden die PROMOS-Stipendien vorrangig für Auslandsaufenthalte in den USA und Kanada vergeben. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Restmitteln können auch Aufenthalte in anderen Ländern außerhalb der Erasmus+ Programmländer gefördert werden.
Im Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften werden die PROMOS-Stipendien nur an durch den Fachbereich ausgewählte Studierende für einen Aufenthalt an einer Partneruniversität vergeben.
An der Medizinischen Fakultät können die vergüteten Praktika in der Schweiz (z.B. PJ-Ausbildung mit einem Unterassistentenvertrag) nicht gefördert werden.
Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung Ihres Auslandsaufenthaltes die Reise- und Sicherheitshinweise und insbesondere die (Teil-) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Eine Förderung durch ein PROMOS-Stipendium darf nur erfolgen, wenn während des Förderzeitraums für das betreffende Land oder die Region keine Reisewarnung besteht. Studierende, die deutsche Staatsbürger sind und einen Auslandsaufenthalt in Regionen mit kritischer Sicherheitslage planen, fordern wir auf, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes zu registrieren.
Regulär an der FAU eingeschriebene Studierende, die auch während der Dauer des Auslandsaufenthaltes an der FAU immatrikuliert bleiben
Promovierende können sich nur für eine Förderung von Sprach- oder Fachkursen, sowie ggf. Studien- und Wettbewerbsreisen bewerben (Ausnahme: Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren, können auch im Rahmen der Studien- und Praktikumsaufenthalte sowie Abschlussarbeiten gefördert werden)
Für Studierende/Promovierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen; als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende/Promovierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält
Studierende müssen über ausreichende Sprachkenntnisse zur erfolgreichen Durchführung des Auslandsaufenthaltes verfügen
Studierende dürfen für den geplanten Auslandsaufenthalt keine anderen Fördermittel des DAAD erhalten
Studierende der Technischen Fakultät müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Durchschnittsnote von besser als 2,5 vorweisen
Studierende des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften werden durch den Fachbereich für die Bewerbung vorausgewählt, individuell über die Bewerbungsbedingungen im jeweiligen Semester informiert und zur Bewerbung aufgefordert.
Die Förderung von Auslandsaufenthalten durch ein PROMOS-Stipendium erfolgt nach den vom DAAD festgelegten Pauschalen
Es handelt sich um eine Teilförderung, keine Vollfinanzierung eines Auslandsaufenthaltes
In der Regel werden vorrangig Teilstipendien für den Aufenthalt vergeben; für die Förderung der Mobilität beachten Sie bitte auch die Ausschreibung der FAU-Reisestipendien.
Die maximale Förderdauer beträgt 6 Monate. Bitte beachten Sie jedoch, dass aufgrund der Vielzahl an Bewerbern und jährlich sinkenden Fördermitteln ein Auslandsaufenthalt im Durchschnitt nur für 2 bis 3 Monate mit einem DAAD PROMOS-Stipendium an der FAU unterstützt werden kann.
Teilstipendien können bis maximal Februar 2026 vergeben werden; so können beispielsweise die PJ-Tertiale mit Beginn am 29. Dezember 2025 nur für maximal 2 Monate gefördert werden
Über den genauen Umfang der Förderung entscheiden die PROMOS-Auswahlkommissionen der Fakultäten für jeden Einzelfall
PROMOS-Geförderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung können zusätzliche Mittel (Sonderbedarf) erhalten, sofern die auslandsbedingten Mehrausgaben von keiner anderen zuständigen Stelle (z.B. Sozialversicherungsträger) übernommen werden; der Beihilfeantrag muss per E-Mail über das Referat S-International, z.Hd. Frau Sickel, mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme beim DAAD eingereicht werden; bitte beachten Sie auch das Informationsblatt des DAAD zur Mobilität mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Die PROMOS-Stipendien werden an der FAU in einem qualitätsorientierten Auswahlverfahren leistungsabhängig vergeben. Eine Direktbewerbung beim DAAD erfolgt nicht. Die Entscheidung über die Stipendienvergabe trifft die PROMOS-Auswahlkommission der jeweiligen Fakultät.
Ausschlaggebende Auswahlkriterien sind:
Erbrachte Studienleistungen (40%)
Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf (40%)
Einschlägige Sprachkenntnisse (20%)
Die Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium erfolgt grundsätzlich in dem Jahr, in dem der Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes geplant ist. Bewerbungen können auch eingereicht werden, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden. Abgeschlossene Auslandsvorhaben können laut den DAAD-Richtlinien nicht gefördert werden.
Es gibt zwei Bewerbungsrunden mit den folgenden Fristen:
1. Januar bis 15. Februar 2025 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Januar 2025 und 30. Juni 2025 beginnen; ggf. können auch Auslandsaufenthalte gefördert werden, die bereits Ende 2024 begonnen haben. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit den oben genannten Programmkoordinatoren
1. Juni bis 15. Juli 2025 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Juni 2025 und 31. Dezember 2025 beginnen
Die Entscheidung über die Vergabe der PROMOS-Stipendien wird innerhalb von 5 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist getroffen. Alle Bewerber/innen werden umgehend über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Folgende Unterlagen müssen nach der Registrierung im Portal Mobility Online hochgeladen werden; bitte beachten Sie hierbei auch die unten aufgeführten Ausnahmen:
Tabellarischer Lebenslauf
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der FAU
Aktuelle Übersicht über Studienleistungen aus campo (Standardansicht mit Durchschnittsnote)
Bestätigung über den Auslandsaufenthalt (z.B. Praktikumsvertrag, Zulassungsbrief der Gastuniversität, Einladungsschreiben der aufnehmenden Einrichtung, Betreuungszusage eines/r FAU-Professors/in bei Abschlussarbeiten, die nicht an eine Einrichtung gebunden sind; bei Sprach- und Fachkursen: Programmbeschreibung mit Angaben zum Stundenumfang)
Motivationsschreiben (ca. 1-2 Seiten); bitte gehen Sie auf folgende Punkte ein: akademische Motivation für den Auslandsaufenthalt, sprachliche und kulturelle Vorbereitung, Einbettung des Auslandsaufenthaltes in das Studium an der FAU; bei Abschlussarbeit zusätzlich: Darstellung des Vorhabens mit Zeitplan und Begründung, warum Sie die Abschlussarbeit im Ausland schreiben
Sprachnachweis, maximal 2 Jahre alt (UNIcert-Zertifikat, Sprachzeugnis „Mobilitätstest“ vom FAU-Sprachenzentrum, TOEFL, IELTS, TOPIK, HSK, JLPT, DELF, DALF, DELE; weitere in Absprache mit dem/der Programmkoordinator/in); Studierende eines überwiegend englischsprachigen Studiengangs sowie Studierende der Anglistik/Amerikanistik inklusive Lehramt Englisch müssen keinen zusätzlichen Nachweis ihrer Englischkenntnisse einreichen. Gleiches gilt, wenn die für das Auslandsvorhaben relevante Sprache die eigene Muttersprache ist. Weitere Ausnahmen sind nicht möglich. Hinweis: Studierende, die während ihres Auslandsaufenthaltes in deutscher Sprache unterrichten, benötigen einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Landessprache oder des Englischen.
Falls zutreffend, Kopie des Stipendienbescheides eines früheren Auslandsaufenthaltes, der mit PROMOS gefördert wurde
Empfehlungsschreiben eines Professors/einer Professorin oder eines Hochschuldozenten/einer Hochschuldozentin der FAU aus dem Studienfachbereich des Bewerbers/der Bewerberin auf der entsprechenden Vorlage; für Studierende der Medizinischen Fakultät: Empfehlungsschreiben eines Professors/einer Professorin oder eines habilitierten Privatdozenten/einer habilitierten Privatdozentin der FAU; bei Humanmedizin nicht der Dean’s Letter Bitte beachten Sie: Das Empfehlungsschreiben muss vom Gutachter per E-Mail direkt an das Referat S-International, z. Hd. Frau Sickel, gesendet werden. Bewerber und Bewerberinnen haben keine Möglichkeit, das Dokument selbst einzureichen.
Sollten das Empfehlungsschreiben und/oder der Sprachnachweis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegen, können diese Dokumente in begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgereicht werden.
Ausnahmen:
Studierende des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften müssen kein Empfehlungsschreiben einreichen.
Studierende der Philosophischen Fakultät schicken Ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem Datenblatt aus Mobility Online bitte zusätzlich per E-Mail direkt an die oben genannte Programmkoordinatorin.
Für Studien- und Wettbewerbsreisen muss die Bewerbung gesammelt durch eine/n Hochschulvertreter/in der FAU erfolgen. Folgende Unterlagen müssen bitte per E-Mail an die/den Programmverantwortliche/n der Fakultät sowie an das Referat S-International, z. Hd. Frau Sickel, gesendet werden:
Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Angabe von Name, Vorname, Studiengang, Abschlussart, Fachsemester, E-Mail-Adresse und Unterschrift aller Teilnehmenden
Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung der Studien- bzw. Wettbewerbsreise: Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen, Begegnungsmöglichkeiten mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftler/innen, landeskundlicher Einblick
Zeitplan
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen aller studentischen Teilnehmer/innen
Wenn Sie für Ihren Auslandsaufenthalt weitere Förderleistungen erhalten, muss geprüft werden, ob Sie diese gleichzeitig mit einem PROMOS-Stipendium beziehen dürfen. Grundlegend gilt:
PROMOS und PROMOS: Sie können innerhalb eines Bildungsabschnitts mehrmals ein PROMOS-Stipendium für einen Auslandsaufenthalt erhalten. Die Förderung für Studien- und/oder Praxisaufenthalte darf jedoch insgesamt maximal 6 Monate betragen. Für die Teilnahme an Fachkursen, Sprachkursen, Studienreisen und Wettbewerbsreisen gibt es keine Beschränkung durch eine Gesamtförderdauer.
ERASMUS+ und PROMOS: Ein PROMOS-Stipendium darf nicht gleichzeitig mit einer Förderung aus ERASMUS+ bezogen werden.
BAföG-Leistungen und PROMOS: Wenn Sie für Ihren Auslandsaufenthalt BAföG erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Förderung durch PROMOS bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG zu melden. Dort wird eine mögliche Verrechnung des PROMOS-Stipendiums mit den Leistungen des Auslands-BAföG geprüft.
DAAD-Stipendien und PROMOS: Sie dürfen nicht gleichzeitig ein PROMOS-Stipendium und eine weitere Förderung durch den DAAD in Anspruch nehmen.
Deutschlandstipendium und PROMOS: Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderung können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
Förderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln und PROMOS: Förderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln (z.B. BAYIND, BAYLAT, BAYCHINA, etc.) und die PROMOS-Förderung können nicht für denselben Zweck bezogen werden. Es bedarf einer Einzelfallprüfung. Im Falle einer Doppelbewerbung auf PROMOS und weitere deutsche öffentliche Fördermittel geben Sie diese bitte wahrheitsgemäß bereits bei der Bewerbung an und informieren Sie beide Stellen über das laufende Bewerbungsverfahren sowie über das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
Stipendien aus privaten Mitteln und PROMOS: Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.
Das PROMOS-Stipendium beinhaltet keinen Versicherungsschutz. Bitte kümmern Sie sich daher um eine:
Der DAAD bietet eine Auslandsversicherung an, die eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung beinhaltet. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des DAAD. Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle: Versicherungsstelle@daad.de.
Viele Fördermöglichkeiten werden jedoch von öffentlichen und privaten Trägern außerhalb der FAU angeboten.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet Stipendien für Studierende aller Fachrichtungen. Die deutsch-amerikanische Fulbright-Kommission finanziert Studienaufenthalte in den USA. Über die Bayerischen Hochschulzentren bestehen Chancen, ein Stipendium für einen Auslandsaufenthalt in China, Frankreich, Indien, Lateinamerika oder dem östlichen Europa zu erhalten. Einige Stiftungen der Begabtenförderung unterstützen ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten auch bei Auslandsaufenthalten. Der Bezug von BAföG während eines Auslandsaufenthaltes ist ebenfalls möglich.
Da die Fördermöglichkeiten vielfältig sind, können wir hier keinen vollständigen Überblick bieten. Gerne geben wir Ihnen aber erste Hinweise für die selbständige Recherche.
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