DAAD-PROMOS-Stipendien an der FAU
PROMOS-Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen
Im Rahmen des Mobilitätsprogramms PROMOS des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) vergibt die FAU Stipendien zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten schwerpunktmäßig außerhalb des ERASMUS-Raumes.
Bewerbungen können zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli 2024 über das Portal Mobility Online eingereicht werden.
Die Auswahl der PROMOS-Stipendiaten erfolgt an den Fakultäten. Bei Fragen zum Programm und Ihrer Bewerbung informiert Sie:
- Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie: Internationales Büro
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (FB Wirtschaftswissenschaften): Büro für Internationale Beziehungen, Frau Kuka
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (FB Rechtswissenschaft): Ansprechpartner in allgemeinen internationalen Angelegenheiten
- Medizinische Fakultät: Studiendekanat
- Naturwissenschaftliche Fakultät: Referent für Internationalisierung
- Technische Fakultät: Studierendeninformation und -beratung
Fragen zum Bewerbungsportal Mobility Online richten Sie bitte unter Nennung von „PROMOS“ im Betreff an mobility@fau.de.
Teilstipendien für Mobilität und/oder Aufenthalt für
- Studienaufenthalte mit einer Mindestdauer von 1 Monat
- Abschlussarbeiten mit einer Mindestdauer von 1 Monat
- Praktika mit einer Mindestdauer von 1 Monat, sofern für diese keine spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können. Famulaturen können nicht mit einem DAAD PROMOS-Stipendium an der FAU gefördert werden.
- Sprachkurse mit einer Mindestdauer von 3 Wochen und einem Kursumfang von mindestens 25 Wochenstunden an staatlichen oder privaten Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten
- Fachkurse mit einer Dauer von bis zu 6 Wochen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen angeboten werden, z.B. Sommerkurse, keine Vortrags- und Kongressreisen
Tagespauschalen für
- Studienreisen mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen für die Teilnehmer sowie eine/n FAU-Hochschulvertreter/in
- Wettbewerbsreisen mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen für die Teilnehmer sowie eine/n FAU-Hochschulvertreter/in. Der Wettbewerb zwischen den Studierenden sollte im Mittelpunkt der Reise stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm werden nicht gefördert.
Gefördert werden Auslandsaufenthalte, die frühestens am 1. Januar 2024 und spätestens am 31. Dezember 2024 beginnen. Ggf. können auch Auslandsaufenthalte gefördert werden, die bereits Ende 2023 begonnen haben. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit den oben genannten Programmkoordinatoren.
Die Fakultäten und Fachbereiche akzeptieren Bewerbungen für folgende Aufenthaltsarten:
Studienaufenthalte | Abschlussarbeiten | Praktika | Sprachkurse | Fachkurse | Studienreisen | Wettbewerbsreisen | |
Philosophische Fakultät | Ja | Ja | Ja | Ja, insbesondere für Studierende in Studiengängen mit Asien- oder Nahostbezug und für nicht häufig gesprochene Sprachen | Ja | Ja | Nein |
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | Ja, an ausgewählten Partneruniversitäten | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
Fachbereich Rechtswissenschaft | Ja | Ja | Ja | Ja, insbesondere in Frankreich | Ja, insbesondere in Frankreich | Ja, insbesondere nach Frankreich | Ja, z.B. EU-Simulations-veranstaltungen, Moot Courts |
Medizinische Fakultät | Nein | Ja | Ja, für Praktika im M.Sc. Molekulare Medizin und PJ in Humanmedizin. Famulaturen werden nicht gefördert. | Nein | Nein | Nein | Ja, an Partneruniversitäten |
Naturwissenschaftliche Fakultät | Ja | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein | Nein |
Technische Fakultät | Ja (1. Priorität) | Ja (1. Priorität) | Ja (abhängig von der Mittelverfügbarkeit) | Nein | Nein | Nein | Nein |
- Studienaufenthalte und Praktika außerhalb der Erasmus+ Programmländer
- Abschlussarbeiten weltweit (Voraussetzung: Aufenthalt begründet durch Anfertigung der Abschlussarbeit, kein Besuch regulärer Lehrveranstaltungen an einer Hochschule im Ausland, Zeitplan und Betreuungszusage der FAU)
- Sprachkurse, Fachkurse, Studienreisen und Wettbewerbsreisen weltweit
An der Technischen Fakultät werden die PROMOS-Stipendien vorrangig für Auslandsaufenthalte in den USA und Kanada vergeben. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Restmitteln können auch Aufenthalte in anderen Ländern außerhalb der Erasmus+ Programmländer gefördert werden.
Im Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften werden die PROMOS-Stipendien nur an durch den Fachbereich ausgewählte Studierende für einen Aufenthalt an einer Partneruniversität vergeben.
An der Medizinischen Fakultät können die vergüteten Praktika in der Schweiz (z.B. PJ-Ausbildung mit einem Unterassistentenvertrag) nicht gefördert werden.
Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung Ihres Auslandsaufenthaltes die Reise- und Sicherheitshinweise und insbesondere die (Teil-) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Eine Förderung durch ein PROMOS-Stipendium darf nur erfolgen, wenn während des Förderzeitraums für das betreffende Land oder die Region keine Reisewarnung besteht. Studierende, die deutsche Staatsbürger sind und einen Auslandsaufenthalt in Regionen mit kritischer Sicherheitslage planen, fordern wir auf, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes zu registrieren.
- Regulär an der FAU eingeschriebene Studierende, die auch während der Dauer des Auslandsaufenthaltes an der FAU immatrikuliert bleiben
- Promovierende können sich nur für eine Förderung von Sprach- oder Fachkursen, sowie ggf. Studien- und Wettbewerbsreisen bewerben (Ausnahme: Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren, können auch im Rahmen der Studien- und Praktikumsaufenthalte sowie Abschlussarbeiten gefördert werden)
- Für Studierende/Promovierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen; als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende/Promovierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält
- Studierende müssen über ausreichende Sprachkenntnisse zur erfolgreichen Durchführung des Auslandsaufenthaltes verfügen
- Studierende dürfen für den geplanten Auslandsaufenthalt keine anderen Fördermittel des DAAD erhalten
- Studierende der Technischen Fakultät müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Durchschnittsnote von besser als 2,5 vorweisen
- Studierende des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften werden durch den Fachbereich für die Bewerbung vorausgewählt, individuell über die Bewerbungsbedingungen im jeweiligen Semester informiert und zur Bewerbung aufgefordert.
- Die Förderung von Auslandsaufenthalten durch ein PROMOS-Stipendium erfolgt nach den vom DAAD festgelegten Pauschalen
- Es handelt sich um eine Teilförderung, keine Vollfinanzierung eines Auslandsaufenthaltes
- In der Regel werden vorrangig Teilstipendien für den Aufenthalt vergeben; für die Förderung der Mobilität beachten Sie bitte auch die Ausschreibung der FAU-Reisestipendien.
- Die maximale Förderdauer beträgt 6 Monate
- Teilstipendien können bis maximal Februar 2025 vergeben werden; so können beispielsweise die PJ-Tertiale mit Beginn am 30. Dezember 2024 nur für maximal 2 Monate gefördert werden
- Über den genauen Umfang der Förderung entscheiden die PROMOS-Auswahlkommissionen der Fakultäten für jeden Einzelfall
- PROMOS-Geförderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung können zusätzliche Mittel (Sonderbedarf) erhalten, sofern die auslandsbedingten Mehrausgaben von keiner anderen zuständigen Stelle (z.B. Sozialversicherungsträger) übernommen werden; der Beihilfeantrag muss über das Referat S-International mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme beim DAAD eingereicht werden; bitte beachten Sie auch das Informationsblatt des DAAD zur Mobilität mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Die PROMOS-Stipendien werden an der FAU in einem qualitätsorientierten Auswahlverfahren leistungsabhängig vergeben. Eine Direktbewerbung beim DAAD erfolgt nicht. Die Entscheidung über die Stipendienvergabe trifft die PROMOS-Auswahlkommission der jeweiligen Fakultät.
Ausschlaggebende Auswahlkriterien sind:
- Erbrachte Studienleistungen (40%)
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf (40%)
- Einschlägige Sprachkenntnisse (20%)
Die Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium erfolgt grundsätzlich in dem Jahr, in dem der Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes geplant ist. Bewerbungen können auch eingereicht werden, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden. Abgeschlossene Auslandsvorhaben können laut den DAAD-Richtlinien nicht gefördert werden.
Es gibt zwei Bewerbungsrunden mit den folgenden Fristen:
- 1. Januar bis 15. Februar 2024 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Januar 2024 und 30. Juni 2024 beginnen; ggf. können auch Auslandsaufenthalte gefördert werden, die bereits Ende 2023 begonnen haben. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit den oben genannten Programmkoordinatoren
- 1. Juni bis 15. Juli 2024 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Juni 2024 und 31. Dezember 2024 beginnen
Die Entscheidung über die Vergabe der PROMOS-Stipendien wird innerhalb von 5 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist getroffen. Alle Bewerber/innen werden umgehend über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Folgende Unterlagen müssen nach der Registrierung im Portal Mobility Online hochgeladen werden; bitte beachten Sie hierbei auch die unten aufgeführten Ausnahmen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der FAU
- Aktuelle Übersicht über Studienleistungen aus campo (Standardansicht mit Durchschnittsnote)
- Falls zutreffend, Kopien vorliegender Hochschulabschlüsse (z.B. Bachelor inkl. Abschlussnote)
- Bestätigung über den Auslandsaufenthalt (z.B. Praktikumsvertrag, Zulassungsbrief der Gastuniversität, Einladungsschreiben der aufnehmenden Einrichtung, Betreuungszusage eines/r FAU-Professors/in bei Abschlussarbeiten, die nicht an eine Einrichtung gebunden sind; bei Sprach- und Fachkursen: Programmbeschreibung mit Angaben zum Stundenumfang)
- Motivationsschreiben (ca. 1-2 Seiten); bitte gehen Sie auf folgende Punkte ein: akademische Motivation für den Auslandsaufenthalt, sprachliche und kulturelle Vorbereitung, Einbettung des Auslandsaufenthaltes in das Studium an der FAU; bei Abschlussarbeit zusätzlich: Darstellung des Vorhabens mit Zeitplan und Begründung, warum Sie die Abschlussarbeit im Ausland schreiben
- Sprachnachweis, maximal 2 Jahre alt (UNIcert-Zertifikat, Sprachzeugnis „Mobilitätstest“ vom FAU-Sprachenzentrum, TOEFL, IELTS, TOPIK, HSK, JLPT, DELF, DALF, DELE; weitere in Absprache mit dem/der Programmkoordinator/in); Studierende eines überwiegend englischsprachigen Studiengangs sowie Studierende der Anglistik/Amerikanistik inklusive Lehramt Englisch müssen keinen zusätzlichen Nachweis ihrer Englischkenntnisse einreichen. Gleiches gilt, wenn die für das Auslandsvorhaben relevante Sprache die eigene Muttersprache ist. Weitere Ausnahmen sind nicht möglich.
- Falls zutreffend, Kopie des Stipendienbescheides eines früheren Auslandsaufenthaltes, der mit PROMOS gefördert wurde
- Empfehlungsschreiben eines Professors/einer Professorin oder eines Hochschuldozenten/einer Hochschuldozentin der FAU aus dem Studienfachbereich des Bewerbers/der Bewerberin auf der entsprechenden Vorlage; für Studierende der Medizinischen Fakultät: Empfehlungsschreiben eines Professors/einer Professorin oder eines habilitierten Privatdozenten/einer habilitierten Privatdozentin der FAU; bei Humanmedizin nicht der Dean’s Letter
Bitte beachten Sie: Das Empfehlungsschreiben muss vom Gutachter direkt an das Referat S-International, z. Hd. Frau Sickel, gesendet werden. Bewerber und Bewerberinnen haben keine Möglichkeit, das Dokument selbst einzureichen.
Sollten das Empfehlungsschreiben und/oder der Sprachnachweis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegen, können diese Dokumente in begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgereicht werden.
Ausnahmen:
Studierende des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften müssen kein Empfehlungsschreiben einreichen.
Studierende der Philosophischen Fakultät schicken Ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem Datenblatt aus Mobility Online bitte zusätzlich per E-Mail direkt an die oben genannte Programmkoordinatorin.
Für Studien- und Wettbewerbsreisen muss die Bewerbung gesammelt durch eine/n Hochschulvertreter/in der FAU erfolgen. Folgende Unterlagen müssen bitte per E-Mail an die/den Programmverantwortliche/n der Fakultät sowie an das Referat S-International, z. Hd. Frau Sickel, gesendet werden:
- Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Angabe von Name, Vorname, Studiengang, Abschlussart, Fachsemester, E-Mail-Adresse und Unterschrift aller Teilnehmenden
- Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung der Studien- bzw. Wettbewerbsreise: Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen, Begegnungsmöglichkeiten mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftler/innen, landeskundlicher Einblick
- Zeitplan
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen aller studentischen Teilnehmer/innen
Wenn Sie für Ihren Auslandsaufenthalt weitere Förderleistungen erhalten, muss geprüft werden, ob Sie diese gleichzeitig mit einem PROMOS-Stipendium beziehen dürfen. Grundlegend gilt:
- PROMOS und PROMOS: Sie können innerhalb eines Bildungsabschnitts mehrmals ein PROMOS-Stipendium für einen Auslandsaufenthalt erhalten. Die Förderung für Studien- und/oder Praxisaufenthalte darf jedoch insgesamt maximal 6 Monate betragen. Für die Teilnahme an Fachkursen, Sprachkursen, Studienreisen und Wettbewerbsreisen gibt es keine Beschränkung durch eine Gesamtförderdauer.
- ERASMUS+ und PROMOS: Ein PROMOS-Stipendium darf nicht gleichzeitig mit einer Förderung aus ERASMUS+ bezogen werden.
- BAföG-Leistungen und PROMOS: Wenn Sie für Ihren Auslandsaufenthalt BAföG erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Förderung durch PROMOS bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG zu melden. Dort wird eine mögliche Verrechnung des PROMOS-Stipendiums mit den Leistungen des Auslands-BAföG geprüft.
- DAAD-Stipendien und PROMOS: Sie dürfen nicht gleichzeitig ein PROMOS-Stipendium und eine weitere Förderung durch den DAAD in Anspruch nehmen.
- Deutschlandstipendium und PROMOS: Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderung können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
- Förderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln und PROMOS: Förderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln (z.B. BAYIND, BAYLAT, BAYCHINA, etc.) und die PROMOS-Förderung können nicht für denselben Zweck bezogen werden. Es bedarf einer Einzelfallprüfung. Im Falle einer Doppelbewerbung auf PROMOS und weitere deutsche öffentliche Fördermittel geben Sie diese bitte wahrheitsgemäß bereits bei der Bewerbung an und informieren Sie beide Stellen über das laufende Bewerbungsverfahren sowie über das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
- Stipendien aus privaten Mitteln und PROMOS: Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.
Das PROMOS-Stipendium beinhaltet keinen Versicherungsschutz. Bitte kümmern Sie sich daher um eine:
- international gültige Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs-und Privathaftpflicht)
Der DAAD bietet eine Auslandsversicherung an, die eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung beinhaltet. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des DAAD. Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle: Versicherungsstelle@daad.de.