DAAD-PROMOS-Stipendien an der FAU
PROMOS-Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen
Im Rahmen des Mobilitätsprogramms PROMOS des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) vergibt die FAU Stipendien zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten schwerpunktmäßig außerhalb des ERASMUS-Raumes.
Bewerbungen können zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli 2022 über das Portal Mobility Online eingereicht werden.
Die Auswahl der PROMOS-Stipendiaten erfolgt an den Fakultäten. Bei Fragen zum Programm und Ihrer Bewerbung informiert Sie:
- Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie: Internationales Büro
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (FB Wirtschaftswissenschaften): Büro für Internationale Beziehungen, Frau Kuka
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (FB Rechtswissenschaft): Ansprechpartner in allgemeinen internationalen Angelegenheiten
- Medizinische Fakultät: Referentin des Studiendekans
- Naturwissenschaftliche Fakultät: Referent für Internationalisierung
- Technische Fakultät: Studierendeninformation und -beratung
Fragen zum Bewerbungsportal Mobility Online richten Sie bitte unter Nennung von „PROMOS“ im Betreff an mobility@fau.de.
Was wird gefördert
Teilstipendien für Mobilität und/oder Aufenthalt für
- Studienaufenthalte mit einer Mindestdauer von 1 Monat
- Abschlussarbeiten mit einer Mindestdauer von 1 Monat
- Praktika mit einer Mindestdauer von 1 Monat, sofern für diese keine spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können
- Sprachkurse mit einer Mindestdauer von 3 Wochen und einem Kursumfang von mindestens 25 Wochenstunden an staatlichen oder privaten Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten
- Fachkurse mit einer Dauer von bis zu 6 Wochen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen angeboten werden, z.B. Sommerkurse, keine Vortrags- und Kongressreisen
Tagespauschalen für
- Studienreisen mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen für die Teilnehmer sowie eine/n FAU-Hochschulvertreter/in
- Wettbewerbsreisen mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen für die Teilnehmer sowie eine/n FAU-Hochschulvertreter/in. Der Wettbewerb zwischen den Studierenden sollte im Mittelpunkt der Reise stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm werden nicht gefördert.
Gefördert werden Auslandsaufenthalte, die frühestens am 1. Januar 2022 und spätestens am 31. Dezember 2022 beginnen. Ggf. können auch Auslandsaufenthalte gefördert werden, die bereits Ende 2021 begonnen haben. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit den oben genannten Programmkoordinatoren.
Die Fakultäten und Fachbereiche akzeptieren Bewerbungen für folgende Aufenthaltsarten:
Studienaufenthalte | Abschlussarbeiten | Praktika | Sprachkurse | Fachkurse | Studienreisen | Wettbewerbsreisen | |
Philosophische Fakultät | Ja | Ja | Ja | Ja, insbesondere für Studierende in Studiengängen mit Asien- oder Nahostbezug und für nicht häufig gesprochene Sprachen | Ja | Ja | Nein |
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | Ja, an ausgewählten Partneruniversitäten | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
Fachbereich Rechtswissenschaft | Ja | Ja | Ja | Ja, insbesondere in Frankreich | Ja, insbesondere in Frankreich | Ja, insbesondere nach Frankreich | Ja, z.B. EU-Simulations-veranstaltungen, Moot Courts |
Medizinische Fakultät | Nein | Ja | Ja, für Praktika im M.Sc. Molekulare Medizin, PJ in Humanmedizin und Famulaturen in Human- oder Zahnmedizin | Nein | Nein | Nein | Ja, an Partneruniversitäten |
Naturwissenschaftliche Fakultät | Ja | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein | Nein |
Technische Fakultät | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
Wo wird gefördert
- Studienaufenthalte und Praktika außerhalb des ERASMUS-Raumes (nicht förderbar sind Studienaufenthalte in den EU-Ländern einschließlich EU-Überseegebiete, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei)
- Abschlussarbeiten weltweit (Voraussetzung: Aufenthalt begründet durch Anfertigung der Abschlussarbeit, kein Besuch regulärer Lehrveranstaltungen an einer Hochschule im Ausland, Zeitplan und Betreuungszusage der FAU)
- Sprachkurse, Fachkurse, Studienreisen und Wettbewerbsreisen weltweit
An der Technischen Fakultät werden die PROMOS-Stipendien in der Regel ausschließlich für Auslandsaufenthalte in den USA und Kanada vergeben. Aktuell können jedoch auch Auslandsaufenthalte in anderen Ländern gefördert werden, da die Zahl der Outgoer Pandemie-bedingt geringer ist.
Der Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vergibt die PROMOS-Stipendien nur für Studienaufenthalte an ausgewählten Partneruniversitäten.
An der Medizinischen Fakultät können die vergüteten Praktika in der Schweiz (z.B. PJ-Ausbildung mit einem Unterassistentenvertrag) nicht gefördert werden.
Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung Ihres Auslandsaufenthaltes die Reise- und Sicherheitshinweise und insbesondere die (Teil-) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Eine Förderung durch ein PROMOS-Stipendium darf nur erfolgen, wenn während des Förderzeitraums für das betreffende Land oder die Region keine Reisewarnung besteht. Studierende, die deutsche Staatsbürger sind und einen Auslandsaufenthalt in Regionen mit kritischer Sicherheitslage planen, fordern wir auf, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes zu registrieren.
Wer wird gefördert
- Regulär an der FAU eingeschriebene Studierende, die auch während der Dauer des Auslandsaufenthaltes an der FAU immatrikuliert bleiben
- Promovierende können sich nur für eine Förderung von Sprach- oder Fachkursen, sowie ggf. Studien- und Wettbewerbsreisen bewerben (Ausnahme: Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren, können auch im Rahmen der Studien- und Praktikumsaufenthalte sowie Abschlussarbeiten gefördert werden)
- Für Studierende/Promovierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen; als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende/Promovierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält
- Studierende müssen über ausreichende Sprachkenntnisse zur erfolgreichen Durchführung des Auslandsaufenthaltes verfügen
- Studierende dürfen für den geplanten Auslandsaufenthalt keine anderen Fördermittel des DAAD erhalten
- Studierende der Technischen Fakultät müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Durchschnittsnote von besser als 2,5 vorweisen
Förderhöhe
- Die Förderung von Auslandsaufenthalten durch ein PROMOS-Stipendium erfolgt nach den vom DAAD festgelegten Pauschalen
- Es handelt sich um eine Teilförderung, keine Vollfinanzierung eines Auslandsaufenthaltes
- In der Regel werden Teilstipendien für Aufenthalt oder Mobilität vergeben
- Die maximale Förderdauer beträgt 6 Monate
- Teilstipendien können bis maximal Februar 2023 vergeben werden; so können beispielsweise die PJ-Tertiale mit Beginn am 26. Dezember 2022 nur für maximal 2 Monate gefördert werden
- Über den genauen Umfang der Förderung entscheiden die PROMOS-Auswahlkommissionen der Fakultäten für jeden Einzelfall
- PROMOS-Geförderte mit Behinderung (GdB ≥50) oder einer chronischen Erkrankung können zusätzliche Mittel (Sonderbedarf) erhalten, sofern andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) keine finanzielle Unterstützung gewähren; der Beihilfeantrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme beim DAAD eingereicht werden
Auswahlkriterien
Die PROMOS-Stipendien werden an der FAU in einem qualitätsorientierten Auswahlverfahren leistungsabhängig vergeben. Eine Direktbewerbung beim DAAD erfolgt nicht. Die Entscheidung über die Stipendienvergabe trifft die PROMOS-Auswahlkommission der jeweiligen Fakultät.
Ausschlaggebende Auswahlkriterien sind:
- Erbrachte Studienleistungen
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
- Einschlägige Sprachkenntnisse
- Empfehlungsschreiben
- Motivationsschreiben
Bewerbungsfristen
Die Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium erfolgt grundsätzlich in dem Jahr, in dem der Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes geplant ist. Bewerbungen können auch eingereicht werden, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden. Abgeschlossene Auslandsvorhaben können laut den DAAD-Richtlinien nicht gefördert werden.
Es gelten folgende Bewerbungsfristen:
- 15. Februar 2022 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Januar 2022 und 30. Juni 2022 beginnen
- 15. Juli 2022 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Juni 2022 und 31. Dezember 2022 beginnen
Die Entscheidung über die Vergabe der PROMOS-Stipendien wird innerhalb von 5 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist getroffen. Alle Bewerber/innen werden umgehend über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen müssen Sie nach Ihrer Registrierung im Portal Mobility Online hochladen; bitte beachten Sie hierbei auch die unten aufgeführten Ausnahmen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der FAU
- Aktuelle Übersicht über Studienleistungen aus mein campus (Standardansicht mit Durchschnittsnote)
- Falls zutreffend, Kopien vorliegender Hochschulabschlüsse (z.B. Bachelor inkl. Abschlussnote)
- Bestätigung über den Auslandsaufenthalt (z.B. Praktikumsvertrag, Zulassungsbrief der Gastuniversität, Einladungsschreiben der aufnehmenden Einrichtung, Betreuungszusage eines/r FAU-Professors/in bei Abschlussarbeiten, die nicht an eine Einrichtung gebunden sind; bei Sprach- und Fachkursen: Programmbeschreibung mit Angaben zum Stundenumfang)
- Falls zutreffend, Nachweis der Gastinstitution, dass ein Online-Beginn bzw. eine Online-Durchführung des Auslandsaufenthaltes möglich ist
- Motivationsschreiben (ca. 1-2 Seiten); bitte gehen Sie auf folgende Punkte ein: akademische Motivation für den Auslandsaufenthalt, sprachliche und kulturelle Vorbereitung, Einbettung des Auslandsaufenthaltes in das Studium an der FAU; bei Abschlussarbeit zusätzlich: Darstellung des Vorhabens mit Zeitplan und Begründung, warum Sie die Abschlussarbeit im Ausland schreiben
- Empfehlungsschreiben eines Professors/einer Professorin oder eines Hochschuldozenten/einer Hochschuldozentin der FAU (wichtig: Vorlage nutzen, s. unten unter „Downloads“); für Studierende der Medizinischen Fakultät: Empfehlungsschreiben eines Professors/einer Professorin oder eines habilitierten Privatdozenten/einer habilitierten Privatdozentin; bei Humanmedizin nicht der Dean’s Letter
Bitte beachten Sie: Das Empfehlungsschreiben kann vom Gutachter auch direkt an das Referat S-International, z. Hd. Frau Sickel, gesendet werden.
- Sprachnachweis (UNIcert-Zertifikat, Sprachzeugnis „Mobilitätstest“ vom FAU-Sprachenzentrum, TOEFL, IELTS, TOPIK, HSK, JLPT, DELF, DALF, DELE; weitere in Absprache mit dem/der Programmkoordinator/in – maximal 2 Jahre alt)
- Falls zutreffend, Kopie des Stipendienbescheides eines früheren Auslandsaufenthaltes, der mit PROMOS gefördert wurde
Sollten das Empfehlungsschreiben und/oder der Sprachnachweis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegen, können diese Dokumente zeitnah nachgereicht werden.
Ausnahmen:
Studierende der Philosophischen Fakultät schicken Ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem Datenblatt aus Mobility Online bitte zusätzlich per E-Mail direkt an die oben genannte Programmkoordinatorin.
Für Studien- und Wettbewerbsreisen muss die Bewerbung gesammelt durch eine/n Hochschulvertreter/in der FAU erfolgen. Nach der Registrierung im Portal Mobility Online müssen bitte folgende Unterlagen hochgeladen werden:
- Unterschriebene Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Angabe von Name, Vorname, Studiengang, Abschlussart, Fachsemester, E-Mail-Adresse
- Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung der Studien- bzw. Wettbewerbsreise: Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen, Begegnungsmöglichkeiten mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftler/innen, landeskundlicher Einblick
- Zeitplan
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen aller studentischen Teilnehmer/innen
- Falls zutreffend, für einzelne Teilnehmer/innen Kopie des Stipendienbescheides eines früheren Auslandsaufenthaltes, der mit PROMOS gefördert wurde
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Wenn Sie für Ihren Auslandsaufenthalt weitere Förderleistungen erhalten, muss geprüft werden, ob Sie diese gleichzeitig mit einem PROMOS-Stipendium beziehen dürfen. Grundlegend gilt:
- PROMOS und PROMOS: Sie können innerhalb eines Bildungsabschnitts mehrmals ein PROMOS-Stipendium für einen Auslandsaufenthalt erhalten. Die Förderung für Studien- und/oder Praxisaufenthalte darf jedoch insgesamt maximal 6 Monate betragen. Für die Teilnahme an Fachkursen, Sprachkursen, Studienreisen und Wettbewerbsreisen gibt es keine Beschränkung durch eine Gesamtförderdauer.
- ERASMUS+ und PROMOS: Ein PROMOS-Stipendium darf nicht gleichzeitig mit einer Förderung aus ERASMUS+ bezogen werden.
- BAföG-Leistungen und PROMOS: Wenn Sie für Ihren Auslandsaufenthalt BAföG erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Förderung durch PROMOS bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG zu melden. Dort wird eine mögliche Verrechnung des PROMOS-Stipendiums mit den Leistungen des Auslands-BAföG geprüft.
- DAAD-Stipendien und PROMOS: Sie dürfen nicht gleichzeitig ein PROMOS-Stipendium und eine weitere Förderung durch den DAAD in Anspruch nehmen.
- Deutschlandstipendium und PROMOS: Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderung können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
- Stipendien aus öffentlichen Mitteln und PROMOS: Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln (z.B. BAYIND, BAYLAT, BAYCHINA, etc.) und die PROMOS-Förderung können nicht für denselben Zweck bezogen werden. Es bedarf einer Einzelfallprüfung. Im Falle einer Doppelbewerbung auf PROMOS und weitere öffentliche Stipendienmittel geben Sie diese bitte wahrheitsgemäß bereits bei der Bewerbung an und informieren Sie beide Stellen über das laufende Bewerbungsverfahren sowie über das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
- Stipendien aus privaten Mitteln und PROMOS: Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.
Versicherungsschutz im Ausland
Das PROMOS-Stipendium beinhaltet keinen Versicherungsschutz. Bitte kümmern Sie sich daher um eine:
- international gültige Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung (ggfs. Berufs-und Privathaftpflicht)
Der DAAD bietet eine Auslandsversicherung an, die eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung beinhaltet. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des DAAD. Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle: Versicherungsstelle@daad.de.
Regelungen während der Corona-Krise
Voraussetzungen für den Online-Beginn oder die Online-Durchführung von Auslandsaufenthalten:
- Zum Zeitpunkt des Beginns des Auslandsaufenthaltes ist die Ausreise nicht möglich oder nicht zumutbar (z.B. Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, Reisewarnung des Heimatlandes für Deutschland, keine Linienflüge, Einreisesperre des Gastlandes/Deutschlands, Hindernisse bei der Visumsvergabe, Zwangsquarantäne)
- Ein Nachweis der Gastinstitution liegt vor, dass ein Online-Beginn bzw. eine Online-Durchführung des Auslandsaufenthaltes möglich ist
- Durch den Online-Beginn bzw. die Online-Durchführung können wesentliche Teile von Ziel/Zweck der Fördermaßnahme erreicht werden
Auslandsaufenthalte von weniger als drei Monaten dürfen unter den oben genannten Bedingungen vollständig online durchgeführt werden.
Auslandsaufenthalte von mindestens drei Monaten dürfen unter den oben genannten Bedingungen online begonnen werden. Sollte sich die Situation im Laufe der Zeit ändern und eine physische Mobilität möglich werden, muss der Aufenthalt im Gastland tatsächlich angetreten werden, sofern die Restlaufzeit noch mindestens acht Wochen beträgt. Wird dieser Aufforderung ohne triftigen Grund nicht nachgekommen, werden laufende Stipendienzahlungen mit sofortiger Wirkung gestoppt. Bereits erhaltene Fördermittel müssen gegebenenfalls zurückgezahlt werden.
Online-Aufenthalte im Rahmen des PROMOS-Programms werden an der FAU pauschal mit zwei Teilstipendien Aufenthalt für das jeweilige Gastland gefördert.
Mit einer Quarantäne verbundene notwendige und angemessene (Mehr-)Ausgaben sind grundsätzlich zuwendungsfähig und nachzuweisen.
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PROMOS Vorlage Empfehlungsschreiben.pdf | 1.31 MB |