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Reisestipendien der FAU für Auslandsaufenthalte

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Reisestipendien der FAU für Auslandsaufenthalte

Reisestipendien der FAU für Auslandsaufenthalte

Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst oder der an der FAU ansässigen Ilse und Dr. Alexander Mayer-Stiftung können jedes Jahr Reisestipendien zur Förderung von Auslandsaufenthalten an FAU-Studierende vergeben werden.

Doktorandinnen und Doktoranden können nicht gefördert werden. Über Möglichkeiten für Promovierende informiert das Graduiertenzentrum der FAU.

 

Welche Auslandsaufenthalte können gefördert werden?

Mit einem Reisestipendium der FAU können folgende Arten von Auslandsaufenthalten gefördert werden:

  • Studienaufenthalte an Partnerhochschulen der FAU
  • Aufenthalte zur Anfertigung von Studien- oder Abschlussarbeiten an Partnerhochschulen der FAU
  • Teilnahme an Summer Schools oder Winter Schools an Partnerhochschulen der FAU oder unter nachweislicher FAU-Beteiligung (z.B. ABBY-Net Summer School, FAU Silicon Valley School)
  • Studienrelevante Praktika (inklusive PJ und Famulatur)

Auslandsaufenthalte zur freien Feldforschung, ohne Anbindung an eine Gasteinrichtung, sind nicht förderbar.

In welchen Ländern können Auslandsaufenthalte gefördert werden?

Es werden Auslandsaufenthalte weltweit gefördert.

Es werden jedoch grundlegend keine Auslandsaufenthalte in ERASMUS+ Programmländern und in der Schweiz gefördert.

Eine Ausnahme ist der Direktaustausch Europa. Studierende, die über ein Direktaustausch-Programm (nicht ERASMUS+!) an einer FAU-Partnerhochschule in Europa studieren, dürfen sich für ein Reisestipendium bewerben.

Für Auslandsaufenthalte in den ERASMUS+ Programmländern und der Schweiz prüfen Sie bitte die Fördermöglichkeiten über ERASMUS+ Studium, ERASMUS+ Praktikum und DAAD-PROMOS.

Was zählt als Partnerhochschule der FAU?

Partnerhochschule der FAU im Sinne des Reisestipendienprogramms ist eine Hochschule im Ausland, mit der ein bilateraler Vertrag besteht oder mit der die FAU über ein formalisiertes Studierendenaustauschprogramm (GE4, PQÉÉ) verbunden ist.

Zusätzlich werden auch Hochschulen als Partner aufgefasst, mit denen im Fachbereich nachweislich Forschungsbeziehungen bestehen. Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung in diesen Fällen ein entsprechendes Bestätigungsschreiben der zuständigen Person an der FAU bei.

Wer darf sich bewerben?

Für die Reisestipendien dürfen sich alle regulär an der FAU immatrikulierten Studierenden (Bachelor, Master, Staatsexamen) bewerben.

Doktoranden und Doktorandinnen können nicht gefördert werden.

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Sie sind an der FAU regulär immatrikuliert (exklusive Promotion).
  • Sie bleiben während der gesamten Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes an der FAU regulär immatrikuliert (exklusive Promotion).
  • Sie erhalten während Ihres Auslandsaufenthaltes keine anderen öffentlichen Förderungen (Ausnahme: Teilstipendienraten aus dem PROMOS-Programm der FAU).

Wann sind die Bewerbungsfristen?

Die Bewerbung für ein Reisestipendium muss in dem Förderjahr erfolgen, in dem der Beginn des Auslandsaufenthaltes geplant ist. Wenn Ihr Auslandsaufenthalt in 2021 beginnt, dann müssen Sie sich zu einer der Bewerbungsfristen im Förderjahr 2021 bewerben.

Eine Bewerbung ist jedes Jahr zu zwei Terminen möglich:

  • 31. März
  • 15. September

Es wird grundlegend nur eine Bewerbung pro Auslandsvorhaben berücksichtigt.

Sie können sich auch bewerben, wenn Ihr Auslandsaufenthalt zum Ablauf der Bewerbungsfrist bereits beendet ist. Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung in diesem Fall eine Bestätigung Ihrer Gasteinrichtung im Ausland bei, aus der Ihr Aufenthaltsbeginn und -ende tagesgenau hervorgehen.

Welche Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden?

Bewerbungen für das erste Halbjahr 2022  können zwischen dem 15. Februar und dem 31. März 2022 über ein Online-Portal (Mobility Online) eingereicht werden. Der entsprechende Link wird zum Start des Bewerbungszeitraums aktiviert.

Bewerbungsportal Mobility Online

Folgende Unterlagen müssen über das Portal eingereicht werden:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Leistungsübersicht (Auszug „Standardansicht“ aus mein campus mit aktueller Durchschnittsnote)
  • Kopien von vorliegenden Hochschulabschlüssen (z.B. Bachelorzeugnis)
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der FAU
  • Bei Studienaufenthalten, Studien- bzw. Abschlussarbeiten, Summer/Winter Schools: Bestätigung über den Auslandsaufenthalt mit Angaben zum genauen Zeitraum und den – sofern zutreffend – anfallenden Kosten (Studiengebühren, Teilnahmegebühren etc.) z.B. Zulassungsbrief der Gastuniversität oder Nominierungsbestätigung der FAU
  • bei Praktika: Einladungsschreiben oder Praktikumsvertrag mit Angaben zum genauen Zeitraum des Praktikums, der Praktikumsvergütung und zu sonstigen Vergünstigungen wie z.B. freie Unterkunft
  • Erklärung zur wirtschaftlichen Bedürftigkeit (Vorlage siehe unten)
  • Ggf. Bestätigung der zuständigen Person an der FAU über bestehende Forschungsbeziehungen mit Ihrer Gasteinrichtung (Partnerhochschulen-Status)
  • Ggf. Bestätigungen über (außer-)universitäres Engagement
  • Ggf. Kopien von Bescheiden über weitere Förderungen, die Sie erhalten
Reisekostenstipendien Dateigröße
Reisestipendien Bestätigung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit.pdf 395 KB

Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Reisestipendien werden als Pauschale vergeben. Die Höhe beträgt einheitlich 900 Euro.

Nach welchen Kriterien werden die Stipendien vergeben?

Mit den Reisestipendien der FAU sollen qualifizierte Studierende gefördert werden, die während ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Gefördert werden sollen insbesondere Auslandsaufenthalte, die im Rahmen von FAU-Kooperationen stattfinden.

Die Stipendien werden durch ein Auswahlgremium vergeben, das aus Vertreterinnen und Vertretern des Referats für Internationale Angelegenheiten und der Fakultäten besteht.

Die Auswahlkriterien sind:

  • Studienleistungen
  • Motivation für Ihren Auslandsaufenthalt und deutlicher Bezug zu Ihrem Studium (Sinnhaftigkeit)
  • (Außer-)Universitäres Engagement; belegt durch Zeugnisse/Bestätigungen
  • Wirtschaftliche Bedürftigkeit (Eigenauskunft; s. Bewerbungsunterlagen)

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Darf ein Reisestipendium gleichzeitig mit anderen Förderungen bezogen werden?

Ein Reisestipendium darf prinzipiell nicht gleichzeitig mit einer anderen öffentlichen Förderung (z.B. Auslands-BAföG, Deutschlandstipendium, ERASMUS+, Reisekostenpauschale aus DAAD-PROMOS, Förderungen der bayerischen Hochschulzentren BayCHINA, BayIND, BAYLAT, BayHOST) kombiniert werden.

Die Kombination eines Reisestipendiums mit Teilstipendienraten aus dem PROMOS-Programm der FAU ist zulässig.

Wer sind die Mittelgeber?

Die Reisestipendien der FAU werden aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst oder aus Mitteln der an der FAU ansässigen Ilse und Dr. Alexander Mayer-Stiftung finanziert.




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