FAU-Reisestipendien für Auslandsaufenthalte
FAU-Reisestipendien für Auslandsaufenthalte
Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und der an der FAU ansässigen Ilse und Dr. Alexander Mayer-Stiftung vergibt die Universität Reisestipendien zur Förderung von Auslandsaufenthalten.
Bewerbungen können zwischen dem 15. März und dem 30. April 2023 über das Portal Mobility Online eingereicht werden.
Bei Fragen zum Programm und Ihrer Bewerbung informiert Sie Frau Karin Sickel, Referat S-International. Bitte richten Sie Ihre Anfrage unter Nennung von „Reisestipendium“ im Betreff an mobility@fau.de.
Was wird gefördert?
Folgende Auslandsaufenthalte können mit einem FAU-Reisestipendium gefördert werden:
- Studienaufenthalte
- Aufenthalte zur Anfertigung von Studien- oder Abschlussarbeiten
- Studienrelevante Praktika (inklusive PJ und Famulatur)
- Teilnahme an Summer Schools oder Winter Schools
Auslandsaufenthalte zur freien Feldforschung, ohne Anbindung an eine Gasteinrichtung, sind nicht förderbar.
Wo wird gefördert?
Es werden Auslandsaufenthalte weltweit gefördert, mit Ausnahme der ERASMUS+ Programmländer und der Schweiz.
In diesen Fällen prüfen Sie bitte die Fördermöglichkeiten über ERASMUS+ Studium, ERASMUS+ Praktikum und DAAD-PROMOS.
Wer wird gefördert?
Regulär an der FAU eingeschriebene Studierende (Bachelor, Master, Staatsexamen), die auch während der Dauer des Auslandsaufenthaltes an der FAU immatrikuliert bleiben.
Promovierende können nicht gefördert werden. Über Möglichkeiten für Promovierende informiert das Graduiertenzentrum der FAU.
Förderhöhe
Die Reisestipendien werden als Pauschale vergeben. Die Höhe beträgt einheitlich 900 Euro.
Auswahlkriterien
Mit den Reisestipendien an der FAU werden qualifizierte Studierende gefördert, die während ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Gefördert werden sollen insbesondere Auslandsaufenthalte, die im Rahmen von FAU-Kooperationen stattfinden.
Ausschlaggebende Auswahlkriterien sind:
- Erbrachte Studienleistungen
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
- Empfehlungsschreiben
- Wirtschaftliche Bedürftigkeit (Eigenauskunft; siehe Bewerbungsunterlagen)
Bewerbungsfristen
Die Bewerbung für ein Reisestipendium erfolgt grundsätzlich in dem Jahr, in dem der Beginn des Auslandsaufenthaltes geplant ist.
Eine Bewerbung ist jedes Jahr zu zwei Terminen möglich:
- 30. April
- 30. September
Bewerbungen können auch eingereicht werden, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden oder Ihr Auslandsaufenthalt zum Ablauf der Bewerbungsfrist bereits beendet ist.
Die Entscheidung über die Vergabe der Reisestipendien wird innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist getroffen. Alle Bewerber/innen werden umgehend über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen müssen Sie nach Ihrer Registrierung im Portal Mobility Online hochladen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der FAU
- Aktuelle Übersicht über Studienleistungen aus campo (Notenübersicht mit Durchschnittsnote)
- Bestätigung über den Auslandsaufenthalt mit Angabe zum genauen Aufenthaltszeitraum (z.B. Praktikumsvertrag, Zulassungsbrief der Gastuniversität, Einladungsschreiben der aufnehmenden Einrichtung)
- Empfehlungsschreiben eines Professors/einer Professorin oder eines Hochschuldozenten/einer Hochschuldozentin der FAU auf der entsprechenden Vorlage (siehe unten unter „Downloads“);
Bitte beachten Sie: Das Empfehlungsschreiben kann vom Gutachter auch direkt an das Referat S-International, z. Hd. Frau Sickel, gesendet werden. - Erklärung zur wirtschaftlichen Bedürftigkeit (Vorlage siehe unten unter „Downloads“)
- Falls zutreffend, Kopien weiterer Stipendienbescheide für Ihren Auslandsaufenthalt
Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Eine Kombination des Reisestipendiums mit anderen Stipendien ist grundsätzlich möglich, wenn auch die Richtlinien des anderen Stipendiums dies zulassen. Es bedarf einer Einzelfallprüfung.
Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln dürfen generell nicht für denselben Zweck bezogen werden. Die Kombination eines Reisestipendiums mit Teilstipendienraten für den Aufenthalt im Rahmen des DAAD-PROMOS-Programms an der FAU ist aber beispielsweise zulässig, da der Förderzweck ein anderer ist (Reise vs. Aufenthalt).
Downloads
Reisekostenstipendien | Dateigröße |
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Reisestipendien Bestätigung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit.pdf | 395 KB |
PROMOS-RK Vorlage Empfehlungsschreiben.pdf | 1.31 MB |