FAU-Reisestipendien für Auslandsaufenthalte
FAU-Reisestipendien für Auslandsaufenthalte
Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und der an der FAU ansässigen Ilse und Dr. Alexander Mayer-Stiftung vergibt die Universität Reisestipendien zur Förderung von Auslandsaufenthalten.
Bewerbungen können zwischen dem 15. August und dem 30. September 2023 über das Portal Mobility Online eingereicht werden.
Bei Fragen zum Programm und Ihrer Bewerbung informiert Sie Frau Karin Sickel, Referat S-International. Bitte richten Sie Ihre Anfrage unter Nennung von „Reisestipendium“ im Betreff an mobility@fau.de.
Was wird gefördert?
Folgende Auslandsaufenthalte können mit einem FAU-Reisestipendium gefördert werden, wobei Aufenthalte an FAU-Partnerhochschulen bei der Stipendienvergabe priorisiert werden:
- Studienaufenthalte
- Aufenthalte zur Anfertigung von Studien- oder Abschlussarbeiten
- Studienrelevante Praktika (inklusive PJ und Famulatur)
- Teilnahme an Summer Schools oder Winter Schools
Auslandsaufenthalte zur freien Feldforschung, ohne Anbindung an eine Gasteinrichtung, sind nicht förderbar.
Wo wird gefördert?
Es werden Auslandsaufenthalte weltweit gefördert, mit Ausnahme der ERASMUS+ Programmländer, Großbritanniens und der Schweiz.
In diesen Fällen prüfen Sie bitte die Fördermöglichkeiten über ERASMUS+ Studium, ERASMUS+ Praktikum und DAAD-PROMOS.
Die Anreise zum Studium an der FAU aus dem Ausland ist nicht förderbar.
Wer kann sich bewerben?
- Regulär an der FAU eingeschriebene Studierende (Bachelor, Master, Staatsexamen), die auch während der Dauer des Auslandsaufenthaltes an der FAU immatrikuliert bleiben.
- Finanzielle Bedürftigkeit: Unter Berücksichtigung aller Einkommensquellen darf im aktuellen Kalenderjahr das Jahresbruttoeinkommen 15.000 EUR (Alleinstehende) nicht überschreiten. Zum Einkommen zählen Einnahmen aus eigener Erwerbstätigkeit, Unterhaltsleistungen Dritter (insbesondere der Eltern), BAföG, Stipendien, etc.
- Keine andere Reiseförderung: Wer bereits von anderer Stelle (z.B. Gasteinrichtung, andere Stipendienprogramme, etc.) einen Reisekostenzuschuss für den geplanten Auslandsaufenthalt erhält, kann nicht mit einem FAU-Reisestipendium gefördert werden.
- Auslandsaufenthalt noch nicht abgeschlossen: Der Auslandsaufenthalt darf zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen sein.
Promovierende können nicht gefördert werden. Über mögliche Förderungen für Promovierende informiert das Graduiertenzentrum der FAU.
Förderhöhe
Die Reisestipendien werden als Pauschale vergeben. Die Höhe beträgt einheitlich 900 Euro.
Auswahlkriterien
Mit den Reisestipendien an der FAU werden qualifizierte Studierende gefördert, die während ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Gefördert werden sollen insbesondere Auslandsaufenthalte, die im Rahmen von FAU-Kooperationen stattfinden.
Ausschlaggebende Auswahlkriterien sind:
- Erbrachte Studienleistungen
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
- Empfehlungsschreiben
- Wirtschaftliche Bedürftigkeit (Eigenauskunft)
Bewerbungsfristen
Die Bewerbung für ein Reisestipendium erfolgt grundsätzlich in dem Jahr, in dem der Beginn des Auslandsaufenthaltes geplant ist. Die Bewerbung ist möglich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes und während Sie sich bereits im Ausland befinden, nicht aber nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes.
Es gibt zwei Bewerbungsrunden pro Jahr:
- 15. März – 30. April
- 15. August – 30. September
Die Entscheidung über die Vergabe der Reisestipendien wird innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist getroffen. Alle Bewerber/innen werden umgehend über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen müssen Sie nach Ihrer Registrierung im Portal Mobility Online hochladen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der FAU
- Aktuelle Übersicht über Studienleistungen aus campo (Notenübersicht mit Durchschnittsnote)
- Bestätigung über den Auslandsaufenthalt mit Angabe zum genauen Aufenthaltszeitraum (z.B. Praktikumsvertrag, Zulassungsbrief der Gastuniversität, Einladungsschreiben der aufnehmenden Einrichtung)
- Empfehlungsschreiben eines Professors/einer Professorin oder eines Hochschuldozenten/einer Hochschuldozentin der FAU auf der entsprechenden Vorlage (siehe unten unter „Downloads“);
Bitte beachten Sie: Das Empfehlungsschreiben kann vom Gutachter auch direkt an das Referat S-International, z. Hd. Frau Sickel, gesendet werden.
Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Eine Kombination des Reisestipendiums mit anderen Stipendien ist grundsätzlich möglich, wenn auch die Richtlinien des anderen Stipendiums dies zulassen. Es bedarf einer Einzelfallprüfung.
Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln dürfen generell nicht für denselben Zweck bezogen werden. Die Kombination eines Reisestipendiums mit Teilstipendienraten für den Aufenthalt im Rahmen des DAAD-PROMOS-Programms an der FAU ist aber beispielsweise zulässig, da der Förderzweck ein anderer ist (Reise vs. Aufenthalt).
Downloads
Reisekostenstipendien | Dateigröße |
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PROMOS-RK Vorlage Empfehlungsschreiben.pdf | 1.31 MB |