FAU-Reisestipendien für Auslandsaufenthalte
FAU-Reisestipendien für Auslandsaufenthalte
Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst sowie der an der FAU ansässigen Ilse und Dr. Alexander Mayer-Stiftung und Dr. Artur Grün-Stiftung vergibt die Universität Reisestipendien zur Förderung von Auslandsaufenthalten.
Bewerbungen konnten zwischen dem 1. Juni und dem 8. Juli 2024 über das Portal Mobility Online eingereicht werden.
Bitte beachten Sie die geänderten Bewerbungsfristen. Der Bewerbungszeitraum ist gegenüber dem DAAD-PROMOS-Stipendium an der FAU um eine Woche verkürzt.
Bei Fragen zum Programm und Ihrer Bewerbung informiert Sie Frau Karin Sickel, Referat S-International. Bitte richten Sie Ihre Anfrage unter Nennung von „Reisestipendium“ im Betreff an mobility@fau.de.
Folgende Auslandsaufenthalte können mit einem FAU-Reisestipendium gefördert werden, wobei Aufenthalte im Rahmen von FAU-Kooperationen bei der Stipendienvergabe priorisiert werden:
- Studienaufenthalte
- Aufenthalte zur Anfertigung von Studien- oder Abschlussarbeiten
- Studienrelevante Praktika (inklusive PJ und Famulatur)
- Teilnahme an Summer Schools oder Winter Schools
Gruppenreisen und Auslandsaufenthalte zur freien Feldforschung, ohne Anbindung an eine Gasteinrichtung, sind nicht förderbar.
Es werden Auslandsaufenthalte weltweit gefördert, mit Ausnahme der ERASMUS+ Programmländer, Großbritanniens und der Schweiz.
In diesen Fällen prüfen Sie bitte die Fördermöglichkeiten über ERASMUS+ Studium, ERASMUS+ Praktikum und DAAD-PROMOS.
Die Anreise zum Studium an der FAU aus dem Ausland ist nicht förderbar.
- Regulär an der FAU eingeschriebene Studierende (Bachelor, Master, Staatsexamen), die auch während der Dauer des Auslandsaufenthaltes an der FAU immatrikuliert bleiben.
- Finanzielle Bedürftigkeit: Unter Berücksichtigung aller Einkommensquellen darf im aktuellen Kalenderjahr das Jahresbruttoeinkommen 15.000 EUR nicht überschreiten. Zum Einkommen zählen Einnahmen aus eigener Erwerbstätigkeit, Unterhaltsleistungen Dritter (insbesondere der Eltern), Kindergeld, BAföG, Stipendien, Renten, etc.
- Keine andere Reiseförderung: Wer bereits aus anderen deutschen öffentlichen Mitteln einen Reisekostenzuschuss für den geplanten Auslandsaufenthalt erhält, kann nicht mit einem FAU-Reisestipendium gefördert werden.
Promovierende können nicht gefördert werden. Über mögliche Förderungen für Promovierende informiert das Graduiertenzentrum der FAU.
Die Reisestipendien werden als Pauschale vergeben. Die Höhe beträgt einheitlich 900 Euro.
Mit den Reisestipendien an der FAU werden qualifizierte Studierende gefördert, die während ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Gefördert werden sollen insbesondere Auslandsaufenthalte, die im Rahmen von FAU-Kooperationen stattfinden.
Ausschlaggebende Auswahlkriterien sind:
- Erbrachte Studienleistungen
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
- Empfehlungsschreiben
- Wirtschaftliche Bedürftigkeit (Eigenauskunft)
Die Bewerbung für ein Reisestipendium erfolgt grundsätzlich in dem Jahr, in dem der Beginn des Auslandsaufenthaltes geplant ist. Bewerbungen können auch eingereicht werden, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden. Abgeschlossene Auslandsvorhaben können nicht gefördert werden.
Es gibt zwei Bewerbungsrunden mit den folgenden Fristen (vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch das Ministerium):
- 1. Januar bis 8. Februar 2024 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Januar 2024 und 30. Juni 2024 beginnen
- 1. Juni bis 8. Juli 2024 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Juni 2024 und 31. Dezember 2024 beginnen
Die Entscheidung über die Vergabe der Reisestipendien wird innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist getroffen. Alle Bewerber/innen werden umgehend über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Folgende Unterlagen müssen nach der Registrierung im Portal Mobility Online hochgeladen werden:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der FAU
- Aktuelle Übersicht über Studienleistungen aus campo (Notenübersicht mit Durchschnittsnote)
- Bestätigung über den Auslandsaufenthalt mit Angabe zum genauen Aufenthaltszeitraum (z.B. Praktikumsvertrag, Zulassungsbrief der Gastuniversität, Einladungsschreiben der aufnehmenden Einrichtung)
- Empfehlungsschreiben eines Professors/einer Professorin oder eines Hochschuldozenten/einer Hochschuldozentin der FAU aus dem Studienfachbereich des Bewerbers/der Bewerberin auf der entsprechenden Vorlage; für Studierende der Medizinischen Fakultät: Empfehlungsschreiben eines Professors/einer Professorin oder eines habilitierten Privatdozenten/einer habilitierten Privatdozentin
Bitte beachten Sie: Das Empfehlungsschreiben muss vom Gutachter direkt an das Referat S-International, z. Hd. Frau Sickel, gesendet werden. Bewerberinnen und Bewerber haben keine Möglichkeit, das Dokument selbst einzureichen.
Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Empfehlungsschreiben kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
Eine Kombination des Reisestipendiums mit anderen Stipendien ist grundsätzlich möglich, wenn auch die Richtlinien des anderen Stipendiums dies zulassen. Es bedarf einer Einzelfallprüfung.
Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln dürfen generell nicht für denselben Zweck bezogen werden. Die Kombination eines Reisestipendiums mit Teilstipendienraten für den Aufenthalt im Rahmen des DAAD-PROMOS-Programms an der FAU ist aber beispielsweise zulässig, da der Förderzweck ein anderer ist (Reise vs. Aufenthalt).