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FAQ

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Das „Frühstudium“ ist ein Angebot für besonders begabte Schülerinnen und Schüler. Diese können sich schriftlich für die Aufnahme als Frühstudentin bzw. -student bei der Universität bewerben. Näheres hierzu regeln die jeweils gültigen Bewerbungsrichtlinien und -fristen. Im Falle der Zulassung als Frühstudierender wird die Teilnahme an einzelnen und individuell ausgewählten Universitätslehrveranstaltungen (i.d.R. ein bis zwei Veranstaltungen) und sich daran ggf. anschließenden Prüfungen neben dem Schulunterricht ermöglicht. Der durch die Teilnahme verursachte Unterrichtsausfall muss von den Frühstudierenden selbstständig und eigenverantwortlich nachgearbeitet werden. Schulen treffen hierfür individuelle Regelungen, in welcher Weise das Nacharbeiten nachgewiesen wird (z. B. über Referate o. ä.).

Nein. Die einzelnen Fakultäten entscheiden, welche ihrer Fächer und Lehrveranstaltungen für Frühstudierende geöffnet werden. Zwar ist davon auszugehen, dass die Angebotssituation von Semester zu Semester variieren kann, es wird aber angestrebt, möglichst viele Studienangebote auch für Frühstudierende zu öffnen. Zulassungsbeschränkte Studiengänge nehmen grundsätzlich nicht am Projekt Frühstudium teil. Sollten Sie sich für ein nicht zulassungsbeschränktes Studienfach interessieren, das in der Liste der angebotenen Frühstudienfächer nicht aufgenommen ist, dann sprechen Sie uns an.

Nein. Sprachkurse sind bei freien Kapazitäten ohnehin für Gasthörer offen und in der Regel kostenpflichtig. Das Ziel des Frühstudiums ist es jedoch, Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, die auf anderem Wege nicht zugänglich wären. Aus diesem Grund gehört der Besuch von Sprachkursen am Sprachenzentrum der FAU nicht zum Angebot des Frühstudiums.

In bestimmten Studiengängen sind Lehrveranstaltungen mit Fokus auf Sprache bzw. Kultur aber auch Teil der regulären Prüfungsordnung (Beispiele: Basisseminar Sprachwissenschaft in den Fächern Französisch, Italienisch, oder Spanisch; Seminar Einführung in die chinesische Kulturgeschichte im Fach Sinologie). Ein Besuch dieser Lehrveranstaltungen ist im Rahmen des Frühstudiums möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Lehrveranstaltungen keine Sprachkurse im eigentlichen Sinne sind, sodass Vorkenntnisse der jeweiligen Sprache unter Umständen notwendig sind.

Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen des Sportstudiums ist es uns leider nicht möglich, dieses als Fach anzubieten.

Nein. Bei den Lehrveranstaltungen handelt es sich um reguläre Universitätsveranstaltungen, die zusammen mit Studentinnen und Studenten belegt werden.

Bei allen Frühstudiumslehrveranstaltungen handelt es sich um reguläre Universitätsveranstaltungen, die zusammen mit Studentinnen und Studenten belegt werden. Durch deren Studienpläne ergeben sich bereits zahlreiche Randbedingungen für die Zeitplanung. Es ist daher organisatorisch leider nicht möglich, diese Lehrveranstaltungen alle nachmittags anzubieten.

Ja. In Bayern gibt es diese Möglichkeit ebenfalls z. B. an der Universität Würzburg. Viele andere Bundesländer (insb. NRW) haben Frühstudienangebote geschaffen. Die Universität zu Köln hatte als erste Hochschule in Deutschland ein solches Angebot. Auf den dortigen Webseiten finden sich auch Verweise zu Projekten und Ansprechpartnern an anderen Standorten. Die Benennung der Angebote (auch: Juniorstudium, Schülerstudium), Bewerbungsverfahren und Organisationsform variieren aber zwischen den Standorten.

Schreiben Sie am besten eine E-Mail. Es ist jedoch zu beachten, dass der Zeitpunkt einer Rückantwort mit der aktuellen Arbeitsbelastung des jeweiligen Fachansprechpartners/der jeweiligen Ansprechpartnerin zusammenhängt. Die meisten Professoren und Professorinnen haben eine Sprechstunde eingerichtet, die aber auch von den Studierenden genutzt wird. Wann diese stattfindet, findet Sie entweder über Campo heraus (indem man dort nach der jeweiligen Person sucht) oder über die jeweilige Webseite des Lehrstuhls. In den Sprechstunden sind Professorinnen und Professoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel im jeweiligen Büro anzutreffen und dort auch telefonisch zu erreichen. Hilft das alles nichts, kann man zumeist über das jeweilige Lehrstuhl-Sekretariat Termine vereinbaren.

Hier haben Sie mehrere Möglichkeiten. Fragen Sie einen Fachlehrkraft an Ihrer Schule, vielleicht kann diese Ihnen bereits weiterhelfen. Sollten auf der Frühstudiums-Webseite weiterführende Informationen zur Lehrveranstaltung angegeben sein (z. B. eine Webseite), dann schauen Sie sich diese an. Manchmal hilft es auch, sich die Webseiten der jeweiligen Dozenteninnen und Dozenten anzuschauen. Viele stellen Skripte oder Vorlesungsfolien über ihre Webseiten zur Verfügung. Da Lehrveranstaltungen i. d. R. in einem bestimmten Turnus angeboten werden, hilft es manchmal auch zu schauen, ob ggf. noch Materialien zu einer früheren Fassung einer Lehrveranstaltung verfügbar sind. Sollten die genannten Maßnahmen nicht weiterhelfen, kontaktieren Sie Ihre jeweilige Fachansprechpartnerin/ihren jeweiligen Fachansprechpartner.

Leider nein. Das Gesetz regelt nur die Beförderung zum Unterricht in der nächsten Schule. Details finden Sie in diesem Dokument.

Leider haben wir keine Möglichkeit, die Gültigkeitsbereiche der Fahrkarten zu ändern. Rechtlich gesehen nehmen Sie am Frühstudium als Schülerin oder Schüler Ihrer Schule teil. Wenden Sie sich daher in diesem Fall an Ihre Schule, die gegenüber dem VGN argumentieren könnte, dass Sie für den Unterricht an die Universität geschickt werden.

Ja. Es besteht Versicherungsschutz über den GUVV. Details finden Sie in dieser PDF.

Zum Bewerbungsverfahren

Das „Frühstudium“ richtet sich speziell an motivierte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 (in besonderen Fällen auch der Klasse 10) der Gymnasien Mittelfrankens und angrenzender Bezirke. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss überzeugend darlegen können, warum sie bzw. er für ein solches Angebot geeignet ist. Die Schule muss ein formalisiertes Gutachten (Bewerbungsformular, siehe Bewerbung) erstellen und die Bewerbung befürworten. Die Universität behält sich eine fachliche und begabungspsychologische Prüfung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers im Einzelfall vor. Bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern ist das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten erforderlich.

Eine Neubewerbung ist immer zum jeweiligen Wintersemester möglich. Aufgenommene Frühstudierende können ihre begonnenen Frühstudiengänge im Sommersemester auf Antrag fortsetzen, sofern schulische oder universitäre Gründe dem nicht widersprechen.

Auch die Schulen der benachbarten Bezirke werden über die Maßnahme informiert. Falls dennoch Unklarheiten bleiben sollten, die nicht mit Hilfe dieser Website auszuräumen sind, wenden Sie sich bitte an die Projektkoordination oder an den jeweiligen Schulansprechpartner/die jeweilige Schulansprechpartnerin.

Schülerinnen oder Schüler, deren Bewerbung von der Schule befürwortet ist, werden in der Regel zum Frühstudium zugelassen, wobei sich die Universität im Einzelfall eine fachliche und begabungspsychologische Prüfung vorbehält. Bei zu großem Andrang muss darüber hinaus eine Beschränkung der Zulassung erfolgen, da nicht unbegrenzt viele Teilnehmer eine Veranstaltung besuchen können.

Die Entscheidung über die Teilnahme am Frühstudium trifft die Schule. Nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie auf unserer Webseite zum Bewerbungsverfahren. Mittelmäßige Noten sind für intelligente Schülerinnen und Schüler nichts Ungewöhnliches, aber auch nicht die Regel. Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Lehrkraft zunächst eine Verbesserung der Schulnoten verlangen kann, um Sie für das Frühstudium zu empfehlen.

Es gibt zwei Möglichkeiten. Erstens: Bitten Sie die verantwortliche Lehrerkraft oder Schulleitung darum, ein Gespräch mit unserer Schulansprechpartnerin/unserem Schulansprechpartner zu führen. Sollte das ergebnislos bleiben, besteht die Möglichkeit, mit der Fachansprechpartnerin/ dem Fachansprechpartner des gewünschten Studienfachs Kontakt aufzunehmen und zu beraten, ob es im Nachmittagsbereich stattfindende Veranstaltungen gibt, die für Sie geeignet sind.

Die Informationen zu den angebotenen Lehrveranstaltungen werden sehr frühzeitig über die Webseite bekannt gegeben, so dass genügend Planungsspielraum sein sollte. Nehmen Sie im Bedarfsfall Kontakt mit Ihrem Fachansprechpartner/Ihrer Fachansprechpartnerin auf. Ein Wechsel nach dem Anmeldeschluss ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Zu den Teilnahmemodalitäten

Über die Aufnahme als Frühstudent/-in entscheiden die Schulen und die Universität Erlangen-Nürnberg. Die jeweilige Schulleitung beurlaubt die Schülerin bzw. den Schüler vom Unterricht an der Schule. Der Besuch von Lehrveranstaltungen an der Universität Erlangen-Nürnberg findet ergänzend zum Unterricht an der Schule statt und ist eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang schulischer Unterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule eigenverantwortlich und im Einzelfall. Ausgefallener Unterricht wird von den Frühstudierenden selbstständig nachgearbeitet. Die Schule kann das Erbringen zusätzlicher Leistungen, wie z. B. das Verfassen von Referaten, verlangen. Einzelheiten werden mit der Fachlehrkraft und der Schulleitung abgestimmt. Für Auskünfte in Schulfragen steht Ihnen unser Schulansprechpartner/unsere Schulansprechpartnerin zur Verfügung.

Nein. Das Angebot der Universität Erlangen-Nürnberg ist für Schülerinnen und Schüler kostenlos.

Nein. Es gibt keinen Studierendenstatus mit Ausweis und Matrikelnummer. Nur so kann das Angebot an Schülerinnen und Schüler kostenlos bleiben.

Zum Studienbetrieb

Die Universität Erlangen-Nürnberg unterhält ein Universitätsinformations- und Verwaltungssystem (Campo), das zu vielfältigen Fragen Auskunft gibt. Wählt man auf der Startseite bspw. den Eintrag „Menü: Studienangebot -> Veranstaltung suchen“, so kann man bei Angabe des Veranstaltungstitels (oder schon für Teile des Titels) alle im System verfügbare Information abrufen.

Über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen werden Bescheinigungen („Scheine“) ausgestellt. Bei Klausuren und Praktika wird auch eine Note vergeben. Diese Scheine können später für ein ordentliches Studium eingebracht werden. Nach Umstellung der Studiengänge auf das Bachelor-Master-System werden grundsätzlich Noten für die Qualität der erbrachten Leistung vergeben. Die sogenannten ECTS-Punkte dokumentieren den zeitlichen Umfang der erbrachten Leistung.

Die Leistungsnachweise werden von der Universität Erlangen-Nürnberg bei Aufnahme eines regulären Studiums anerkannt. Für andere Universitäten können wir aus formalen Gründen keine Zusage machen. Man darf aber davon ausgehen, dass die Leistungsnachweise auf Antrag auch an anderen Universitäten anerkannt werden.

Die Leistungsnachweise sind identisch mit denen des regulären Studiums. Sie können sich diese bei Aufnahme eines regulären Studiums auf Antrag anrechnen lassen.

Nein. Dieses Problem sollte in der Praxis nicht auftreten. Durch die Betreuung durch Tutoren ist sichergestellt, dass bei Zweifeln am Erfolg von der Teilnahme an Klausuren oder Prüfungen abgeraten wird.

Wie viel Unterricht prinzipiell ausfallen darf, entscheidet ausschließlich die Schule im Einzelfall. Vorlesungen an der Universität folgenden typischerweise dem Muster 4V+2Ü (2×2 Vorlesungsstunden, typischerweise an zwei verschiedenen Wochentagen, 1×2 Übungsstunden) oder 2V+1Ü (1×2 Vorlesungsstunden und 1 Übungsstunde). Seminare finden mit einem 2-Stundenblock pro Woche statt oder (seltener) als Blockveranstaltung (einmalig 2-3 Tage komplett in der vorlesungsfreien Zeit). Das Maximum, das wir einem Einsteiger in das Frühstudium empfehlen, ist eine 4V+2Ü-Vorlesung. Je nachdem, wie sich die schulischen Leistungen im Laufe des Semesters entwickeln und wie erfolgreich das Semester abgeschlossen wird, kann in eventuellen Folgesemestern der Umfang an Lehrveranstaltungen behutsam und individuell gesteigert werden. Die Erfahrungen an anderen Standorten zeigen, dass es manchen Frühstudierenden sogar gelingt, von einer 4V+2Ü-Vorlesung nur einen Vorlesungstermin und die Übung zu besuchen und die versäumten Vorlesungsstunden anhand von Vorlesungsmitschriften oder zur Verfügung gestellter Literatur selbstständig nachzuarbeiten. Dass das prinzipiell funktionieren kann, heißt aber keinesfalls, dass man das als Vorgehensweise wirklich empfehlen kann!

Die für Studienanfänger angebotenen Veranstaltungen setzen den Schulstoff nicht im Detail voraus. Falls Sie Schwierigkeiten begegnen, finden Sie zahlreiche Hilfen und Erklärungen in Skripten und der einschlägigen Literatur. Ihre Fachansprechpartner beraten Sie hierbei gern.

Hierfür füllen Sie zunächst diesen Antrag aus und lassen ihn von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben. Anschließend geben Sie das Formular am zentralen Rechenzentrum inklusive einer Kopie Ihrer Zulassung zum Frühstudium ab und erhalten einen Gastzugang. Dieser wird nicht automatisch um jedes Semester verlängert. Zum Verlängern können Sie sich dann direkt an das zentrale Rechenzentrum wenden oder an:

Margit Zenk

Verwaltungspersonal Lehrstuhl für Informatik 2 (Programmiersysteme)

Kontakt

  • E-Mail: margit.zenk@fau.de
  • Telefon: +49 9131 85-27621Telefon: +49 174 6083 749



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