Sie möchten sich für ein Masterstudium oder den PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) bewerben? Eine gute Entscheidung, zu der wir Sie beglückwünschen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Bewerbung, die Ihnen helfen, sich zu orientieren.
Bitte lesen Sie sich diese Seite durch, bevor Sie sich an unserer Universität über das Bewerbungsportal www.campo.fau.de zum Masterstudium oder für den PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine bewerben.
Allgemeine Informationen zur Bewerbung für ein Master- und PhD-Studium
Nachweis über einen Studienabschluss auf dem Niveau des Bachelors
Für die Bewerbung zum Masterstudium weisen Sie in der Regel einen Studienabschluss auf dem Niveau des Bachelors vor. Nähere Informationen zu den Mindestanforderungen finden Sie hier.
Sprachkenntnisse/Deutschkurs
Welche Sprachkenntnisse Sie benötigen, finden Sie in den Dokumenten
Bitte beachten Sie, dass ein Studienbeginn zum Sommersemester nur in einem Teil des Masterangebots der FAU möglich ist. Welche Studiengänge zum Sommersemester angeboten werden, können Sie der jeweils aktuellen Übersicht entnehmen.
1. Für jeden Studiengang benötigte Unterlagen
Die für alle Masterstudiengänge benötigte Unterlagen finden Sie in folgenden Checklisten
Die in den Checklisten genannten Unterlagen müssen Sie im Zuge Ihrer Online-Bewerbung im Bewerbungsportal campo als PDF-Dokument im Uploadbereich hochladen. Es müssen keine Bewerbungsunterlagen per Post eingesandt werden.
2. Zusätzlich benötigte Unterlagen bei einzelnen Studiengängen
Daneben benötigen Sie für einzelnen Studiengänge noch zusätzliche Unterlagen:
Bewerbungen für das Sommersemester 2025 für die Masterstudiengänge (außer Psychologie und Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPs)) sind ab 15. September 2024 oder 15. Oktober 2024 möglich. Die jeweiligen Bewerbungszeiträume finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass ein Studienbeginn zum Sommersemester nur in einem Teil des Masterangebots der FAU möglich ist.
Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 für die Masterstudiengänge (außer Psychologie und Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPs)) sind ab 15. Februar 2025 oder 15. April 2025 möglich. Die jeweiligen Bewerbungszeiträume finden Sie hier.
Bewerbungen für das Sommersemester 2026 für die Masterstudiengänge (außer Psychologie und Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPs)) sind ab 15. September 2025 oder 15. Oktober 2025 möglich. Die genauen Bewerbungszeiträume stehen noch nicht fest und werden voraussichtlich Anfang August auf dieser Website veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass ein Studienbeginn zum Sommersemester nur in einem Teil des Masterangebots der FAU möglich ist.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit indischen Bildungsnachweisen ist das APS-Zertifikat bereits bei der Bewerbung für die Aufnahme eines Studiums (Bachelor, Staatsexamen und Master), für den Deutschkurs oder das Studienkolleg für den Freistaat Bayern verpflichtend vorzulegen, sofern die Bewerbung auf einem Sekundarschulabschluss und/oder Studienleistungen aus Indien beruht.
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen:
Die Vorlage der APS für die Bewerbung entfällt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
die Bewerberin/der Bewerber hat bereits einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Nachweis durch die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist),
der höchstwertige bewertungsrelevante Bildungsnachweis stammt aus einem anderen Land als Indien, China oder Vietnam. Für die Aufnahme eines Masterstudiums ist der erste Studienabschluss maßgeblich. Wurde der Bachelorabschluss in Indien erworben und ein Masterabschluss in einem anderen Land, ist die APS vorzulegen. Hier ist der bewertungsrelevante Hochschulabschluss der Bachelorabschluss und der Masterabschluss ein add on.
die Bewerberin/der Bewerber hat eine Feststellungsprüfung in Deutschland erworben,
die Bewerberin/der Bewerber studiert von Indien aus im Fernstudium an einer deutschen Hochschule,
die Bewerberin/der Bewerber weist ein Stipendium aus Deutschland oder der EU nach.
Alle Informationen befinden sich auf der Webseite der APS Indien unter aps-india.de
Für das Wintersemester 2025/26
Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 sind ab 2. Mai 2025 möglich Bitte beachten Sie, dass zum Wintersemester nur Bewerbungen in das erste und dritte Fachsemester möglich sind.
Eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen erfolgt über das Bewerbungsportal www.campo.fau.de und muss bis spätestens 15. Juli 2025 an der FAU online eingegangen sein. Die Nachreichefrist für den ersten Studienabschluss, wenn dieser zum Bewerbungszeitpunkt für das erste Fachsemester noch nicht vorliegt, endet am 5. September 2025 (Ausschlussfrist). Bitte senden Sie den ersten Studienabschluss oder eine benotete Abschlussbescheinigung postalisch an das Masterbüro der FAU oder eingescannt per E-Mail an zuv-masterbuero@fau.de.
Für das Sommersemester 2025
Bewerbungen für das Sommersemester 2025 sind ab ab 15. Oktober 2024 möglich. Bitte beachten Sie, dass zum Sommersemester nur Bewerbungen in das zweite und vierte Fachsemester möglich sind. Eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens 15. Januar 2025 an der FAU eingegangen sein.
Eine Zulassung zu einem höheren Semester des Studienganges MSc Psychologie setzt das Vorliegen anrechenbarer Leistungen voraus, auf deren Grundlage eine Einstufung vorgenommen wird. Im Falle einer Zulassung muss der Anrechnungsbescheid bei der Immatrikulation vorgelegt werden.
Allgemeines
Bitte laden Sie immer Ihre Bewerbungsunterlagen für den Masterstudiengang Psychologie als pdf-Dokument im Uploadbereich hoch.
Für das Wintersemester 2025/26
Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 sind ab 2. Mai 2025 möglich. Bitte beachten Sie, dass für diesen Masterstudiengang eine Bewerbung voraussichtlich nur in das erste, zweite und dritte Fachsemester möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur empfohlen wird, wenn Sie alle nach der PsychThApprO geforderten Studienleistungen eines approbationskonformen Bachelorstudiengangs in Psychologie nachgewiesen und somit für die Aufnahme in einen approbationskonformen Masterstudiengang mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPs) qualifiziert sind.
Eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen erfolgt über das Bewerbungsportal www.campo.fau.de und muss bis spätestens 15. Juli 2025 an der FAU online eingegangen sein. Die Nachreichefrist für den ersten Studienabschluss, wenn dieser zum Bewerbungszeitpunkt für das erste Fachsemester noch nicht vorliegt, endet am 5. September 2025 (Ausschlussfrist). Bitte senden Sie den ersten Studienabschluss oder eine benotete Abschlussbescheinigung, die Bescheinigung über die BQT I (mind. 240 Stunden) inkl. Orientierungspraktikum (mind. 150 Stunden) sowie eine Bescheinigung Ihrer Universität, dass Ihr Bachelorstudiengang den Anforderungen der Approbationsordnung entspricht (eine Vorlage dazu finden Sie auch auf der Webseite des Studienganges) bis spätestens 5. September 2025 eingescannt per E-Mail an zuv-masterbuero@fau.de sowie an klips-master@fau.de für die fachliche Prüfung. Eine möglichst frühzeitige Nachreichung wird empfohlen.
Sommersemester 2025
Bewerbungen für das Sommersemester 2025 sind ab 15. Oktober 2024 möglich. Bitte beachten Sie, dass zum Sommersemester nur Bewerbungen in das erste, zweite und vierte Fachsemester möglich sind. Eine Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens 15. Januar 2025 an der FAU eingegangen sein.
Bei Bewerbung ins 1. Fachsemester endet die Nachreichefrist für den ersten Studienabschluss, wenn dieser zum Bewerbungszeitpunkt für das erste Fachsemester noch nicht vorliegt, am 10. März 2025 (Ausschlussfrist). Bitte senden Sie den ersten Studienabschluss oder eine benotete Abschlussbescheinigung, die Bescheinigung über die BQT I (mind. 240 Stunden) inkl. Orientierungspraktikum (mind. 150 Stunden) sowie eine Bescheinigung Ihrer Universität, dass Ihr Bachelorstudiengang den Anforderungen der Approbationsordnung entspricht (eine Vorlage dazu finden Sie auch auf der Webseite des Studienganges) bis spätestens 10. März 2025 eingescannt per E-Mail an zuv-masterbuero@fau.de sowie an klips-master@fau.de für die fachliche Prüfung. Eine möglichst frühzeitige Nachreichung wird empfohlen.
Bei Bewerbung ins 2. und 4. Fachsemesterfinaler Nachreichtermin für Nachweis über bereits erbrachte Leistungen (Transcript of Records sowie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) 10. März 2025 per E-Mail an klips-master@fau.de . Eine Bescheinigung über die BQT I (mind. 240 Stunden) inklusive Orientierungspraktikum (mind. 150 Stunden) ist nicht verpflichtend und wird bei Bedarf nachgefordert.
Eine Zulassung zu einem höheren Semester des Studienganges MSc Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie setzt das Vorliegen anrechenbarer Leistungen voraus, auf deren Grundlage eine Einstufung vorgenommen wird. Im Falle einer Zulassung muss der Anrechnungsbescheid bei der Immatrikulation vorgelegt werden.
Das Vergabeverfahren für das Sommersemerster 2025 wurde am 11. März 2025 durchgeführt. Der Grenzwert nach dem Hauptverfahren liegt bei 2,100, wobei nicht alle Studienbewerber mit diesem Wert zugelassen werden konnten.
Allgemeines
Bitte laden Sie immer Ihre Bewerbungsunterlagen für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie(KliPs) als pdf-Dokument im Uploadbereich hoch.
Eine Bewerbung für den PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine (Voll- und Teilzeit) ist sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich. Weitere Informationen zum Studieninhalt finden Sie auf der Webseite des Studiengangs.
Voraussetzung für die Bewerbung zum PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine ist
ein abgeschlossenes Studium in naturwissenschaftlichen Master- oder medizinischen Studiengängen sowie
die Vorlage einer Betreuungszusage bei Bewerbung.
Die Bewerbung erfolgt digital über das Online-Portal campo. Geeignete Bewerber werden im Rahmen des Qualifikationsfeststellungsverfahrens zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Die Zulassung zum Studium erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Die Bewerbungsfrist für den PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine für das Sommersemester 2024 endet am 15. Februar 2024.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss im Nicht-EU-Ausland erwerben und diesen zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen können, müssen diesen im Falle einer Zulassung bei der Einschreibung zum Masterstudium vorlegen. Vorläufige Abschlusszeugnisse (provisional degrees) werden nicht als Nachweis des Studienabschlusses anerkannt.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland, die auch keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, können außerdem nicht mehr als drei Bewerbungen abgeben. Auch zurückgezogene Anträge zählen mit, wenn sie aus dem Status „In Bearbeitung“, „Gültig“ oder „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ heraus zurückgezogen werden.
Bitte entscheiden Sie sich also vorab, für welche Studiengänge Sie sich bewerben. Nach Abgabe von drei Bewerbungen können keine weiteren Bewerbungen mehr abgegeben werden.
Zum Nicht-EU-Ausland gehören alle Staaten außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates des Schengener Abkommens.
Der Zulassungsbescheid ist solange gültig, solange der Masterstudiengang/die Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudium nicht wesentlich geändert werden. Sollte eine Immatrikulation nicht im Semester der Zulassung erfolgen, ist eine Wiederbewerbung in einem späteren Semester möglich. Bewerberinnen und Bewerber für einen Masterstudiengang, die sich bereits für denselben Masterstudiengang im vorhergehenden Semester beworben und eine Zulassung erhalten haben, bewerben sich bitte wieder online über das Bewerbungsportal campo und laden zusätzlich zu ihren Bewerbungsunterlagen noch ihre Zulassung aus einem vorgehenden Semester im Uploadbereich hoch.
Die einzelnen Schritte im Bewerbungsprozess
Erster Studienabschluss
Sie können sich nur für Masterstudiengänge an der FAU Erlangen-Nürnberg bewerben, wenn Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule einen ersten Studienabschluss erworben haben bzw. demnächst erwerben werden (z.B. Bachelor), der grundsätzlich zu einem weiterführenden Masterstudium berechtigt.
Studierende, die Ihren Studienabschluss in einem EU-Land absolvieren, können bereits vor Erwerb des Studienabschlusses das Masterstudium aufnehmen, wenn festgelegte Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Der Studienabschluss muss dann spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums durch Vorlage des Studienabschlusszeugnisses nachgewiesen werden. Kann der Nachweis nicht geführt werden, ist ein Weiterstudium im Masterprogramm nicht möglich.
Individuelle Mindestanforderungen
Die einzelnen Masterstudiengänge haben, soweit sie von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen, unterschiedliche Anforderungen, über die Sie sich im Zweifelsfall bitte bei den Koordinatorinnen und Koordinatoren des Studiengangs selbst erkundigen.
Die folgende Auflistung bietet eine erste Übersicht über die verschiedenen Regelungen an den jeweiligen Fakultäten hinsichtlich der Mindestvoraussetzungen bei einer Bewerbung:
Für die meisten Studiengänge an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie mit Abschluss Master of Arts (M.A.) können sich Studierende mit mindestens 140 ECTS aus abgeschlossenen Modulen bewerben. Abweichende Regelungen gelten für die Studiengänge Psychologie (M.Sc.) und Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie( M.Sc.) . Bitte informieren Sie sich in den einschlägigen Fachprüfungsordnungen.
Für Studiengänge im Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften können sich Bachelor-Studierende bereits mit mindestens 135 ECTS-Punkten aus abgeschlossenen Modulen bewerben, wenn im grundständigen Studium die Regelstudienzeit sechs Fachsemester beträgt. Bei Studiengängen mit mehr als sechs Fachsemestern Regelstudienzeit ändert sich die Mindestpunktzahl entsprechend (Regelstudienzeit sieben Fachsemester: 162 ECTS-Punkte aus abgeschlossenen Modulen, Regelstudienzeit acht Fachsemester: 189 ECTS-Punkte aus abgeschlossenen Modulen).
Für den Studiengang Medical Process Management (MPM) können sich Studierende mit mindestens 140 ECTS-Punkten aus abgeschlossenen Modulen bewerben.
Für den Studiengang Molecular Medicine können sich Studierende mit mindestens 150 ECTS-Punkten aus abgeschlossenen Modulen bewerben.
Für den Studiengang Advanced Healthcare – Interprofessionelle Gesundheitsversorgung können sich Bachelor-Studierende bereits mit mindestens 180 ECTS -Punkten aus abgeschlossenen Modulen bewerben, wenn das grundständige Studium 210 ECTS-Punkte umfasst. Eine Bewerbung mit 150 ECTS -Punkten aus abgeschlossenen Modulen ist möglich, wenn das grundständige Studium 180 ECTS-Punkte umfasst.
Für Bewerbung zum PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine gelten die folgenden formalen Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Studium in medizinischen Studiengängen oder naturwissenschaftlichen Masterstudiengängen
Vorlage einer Betreuungszusage
Geeignete Bewerber werden im Rahmen des Qualifikationsfeststellungsverfahrens zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Die Zulassung zum Studium erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Für die Studiengänge Computational and Applied Mathematics, Data Science, GeoThermie/GeoEnergie, Geowissenschaften, Integrated Immunology, Mathematik und Wirtschaftsmathematik ist eine Bewerbung mit mindestens 140 ECTS-Punkten aus abgeschlossenen Modulen möglich.
Für die Studiengänge Chemistry, Integrated Life Sciences (ILS), Molecular Science, Physics und Zell- und Molekularbiologie ist eine Bewerbung mit mindestens 135 ECTS aus abgeschlossenen Modulen möglich.
Für die Studiengänge Physical Geography: Climate & Environmental Sciences und Kulturgeographie ist eine Bewerbung erst mit 150 ECTS aus abgeschlossenen Modulen möglich.
Für Studiengänge an der Technischen Fakultät können sich Studierende mit mindestens 140 ECTS-Punkten aus abgeschlossenen Modulen bewerben.
Die Bewerbung für ein Masterstudium und den PhD-Studiengang Advanced ImmunoMedicine erfolgt online über das Bewerbungsportal campo.
Im Zuge der Online Bewerbung werden Sie aufgefordert, Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF-Dokument im Uploadbereich hochzuladen. Ihre Bewerbung wird anhand der hochgeladenen Unterlagen geprüft. Es müssen keine Bewerbungsunterlagen per Post eingesandt werden können.
Master Psychologie und Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie: Bitte laden Sie in jedem Fall immer Ihre Bewerbungsunterlagen als pdf-Dokument im Uploadbereich hoch.
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihren Antrag nur ändern können, solange er noch nicht online an die FAU Erlangen-Nürnberg übermittelt wurde und sich im Status „online eingegangen“ befindet. Wir machen darauf aufmerksam, dass nach Abschluss der Bewerbungsfrist keine Unterlagen mehr eingereicht/ausgetauscht werden können.
Im Menü „Upload-Bereich“ können Sie durch Anklicken der Dateien die hochgeladenen Dokumente jederzeit noch einmal kontrollieren. Sollten Sie feststellen, dass eine falsche Datei hochgeladen wurde, ist es möglich, diese durch eine andere Datei wie folgt ersetzen:
Klicken Sie auf den Button „Zurück zur Übersicht“ und „Antrag bearbeiten“ und bearbeiten den Antrag erneut. Gehen Sie hierzu bitte bis zu den Abschnitten „Studienbewerbung“ und „Upload-Bereich“.
Bitte beachten Sie, dass Anfragen bezüglich des Bearbeitungsstands Ihrer Bewerbungsunterlagen nicht beantwortet werden können. Sie können sich in Ihrem Bewerberportal unter www.campo.fau.de direkt über den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung informieren.
Bitte lesen Sie sich folgende Informationen und unten verlinktes Formular über den Studienplatztausch aufmerksam durch, sie beantworten alle Fragen ausführlich. Falls nach Lesen des Antrags wider Erwarten doch Fragen bleiben, wenden Sie sich bitte an unsere Zulassungsstelle.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen lassen sich die Erfolgschancen einer Bewerbung zum höheren Fachsemester vorab nicht einschätzen. Auch die Erfahrungen der Vergangenheit können meist wenig weiterhelfen, denn zu jedem Semester sind es andere Studierende, die sich entscheiden müssen, an ihrer bisherigen Uni weiter zu studieren oder ihren Studienplatz aufzugeben. Leider können nur die freiwerdenden Plätze neu mit Hochschulortwechselnden besetzt werden.
Deshalb sollte man neben der Bewerbung an der Wunschhochschule immer auch versuchen, tauschwillige Kommilitoninnen und Kommilitonen zu finden. Ein Studienplatztausch setzt voraus, dass beide im gleichen Studiengang und im gleichen Fachsemester eingeschrieben sind und einen vergleichbaren Studienfortschritt aufweisen. Wenn es dann ernst wird, müssen die Tauschpartner sich gegenseitig schriftlich die verbindliche Abtretung des Studienplatzes erklären und die beteiligten Hochschulen müssen dem Studienplatztausch zustimmen.
Gegebenenfalls sollte vor dem Tausch geprüft werden, ob am neuen Studienort die Hochschulzugangsberechtigung (Studierendensekretariat/Studierendenverwaltung) und die bisherigen Studienleistungen und Prüfungen (Prüfungsamt) anerkannt werden.
Wer als Studienanfänger noch vor Studienbeginn die Hochschule tauschen will, kann dies erst nach erfolgter Immatrikulation versuchen.
Die Hinweise zum Tausch gelten auch für die Studierenden im Studiengang Medizin Erlangen/Bayreuth.
Hinweis: Eine Zustimmung zum Studienplatztausch steht unter dem Vorbehalt, dass die im Antrag auf Studienplatztausch angegebenen Daten der am Tausch beteiligten Personen und die diesem Antrag beigefügten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Wird nachträglich festgestellt, dass Voraussetzungen für den Studienplatztausch nicht vorliegen, ist diese Zustimmung unwirksam und der Tausch wird nicht vollzogen, bei bereits erfolgtem Vollzug wird der Tauschprozess an der FAU rückabgewickelt (§ 8 Abs. 2 der Satzung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) über die Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation (ImmaS) vom 31.Januar 2023 in der derzeit geltenden Fassung)
An der Universität gibt es eine ganze Reihe von Studiengängen, in deren Prüfungsordnungen der Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse während des Studiums vorgeschrieben ist.
Für Studiengänge, die hier nicht erwähnt werden, wie zum Beispiel Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, sind keine besonderen Sprachkenntnisse vorgeschrieben. Unberücksichtigt bleiben hier außerdem Sprachkenntnisse als Bestandteil des Studiums (zum Beispiel Englisch im Rahmen der Politikwissenschaft und Fachsprachen in Rechtswissenschaft) und solche, die in bestimmten Fächern von der Sache her erforderlich sind, um zum Beispiel fremdsprachliche Fachliteratur zu lesen.
Wer eine Fremdsprache als Studienfach wählt, sollte sich vorher erkundigen, welches Niveau in dieser Sprache zu Studienbeginn vorausgesetzt wird. Informationen hierzu können Sie den Einträgen unserer Studiengangsdatenbank entnehmen.
In der Bachelorprüfungsordnung für die Philosophische Fakultät mit Fachbereich Theologie (§29) werden die Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorprüfung geregelt:
Studienfach
erforderliche Sprachkenntnisse
Nachweis bis
alle
ausreichende Kenntnisse in mindestens 2 Fremdsprachen, darunter Englisch
Ende 4. Semester im Vollzeitstudium, Ende 8. Semester im Teilzeitstudium
Darüber hinaus kann die Fachprüfungsordnung festlegen, dass außer Englisch auch die 2. Fremdsprache vorgegeben ist und neben den beiden Fremdsprachen noch Kenntnisse in einer 3. Sprache gefordert werden. Sie kann für den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse auch einen anderen Zeitpunkt als das 4. Semester bestimmen. Diese Sonderbestimmungen sind in folgender Tabelle zusammengefasst:
Studienfach
erforderliche Sprachkenntnisse
Nachweis bis
Archäologische Wissenschaften (Ein- und Zwei-Fach-Bachelor)
Grundkenntnisse des Lateinischen (z. B. Kurs Latein I)
Ende 4. Semester
Germanistik
Gesicherte Lateinkenntnisse
Beginn 5. Semester
Geschichte
Kurs Latein I
bis zum Einstieg in Proseminare der Alten und Mittelalterlichen Geschichte
Gesicherte Lateinkenntnisse
bis zum Einstieg in Hauptseminare
Übrigens wird in den meisten Bachelorprüfungsordnungen empfohlen, für den Bereich Schlüsselqualifikationen Sprachkurse zu besuchen.
In der bayerischen Lehramtsprüfungsordnung werden für bestimmte Unterrichtsfächer Fremdsprachenkenntnisse als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Lehramtsprüfung gefordert. Darüber hinaus können die Fachprüfungsordnungen der Universität abweichende Anforderungen stellen. Diese beziehen sich auf den Zeitpunkt, bis zu welchem die Kenntnisse erbracht werden müssen.
Lehramt an Realschulen und beruflichen Schulen (nicht vertieft):
Unterrichtsfach
erforderliche Sprachkenntnisse bis zur Ersten Staatsprüfung
Deutsch
Kenntnisse in einer Fremdsprache auf Niveau A2
Englisch
Kenntnisse in Latein oder einer romanischen Sprache auf Niveau A2
Französisch
Kenntnisse in Latein oder einer weiteren romanischen Sprache auf Niveau A2
Geschichte
Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (Niveau A2) oder Kenntnisse in Latein und einer weiteren Fremdsprache (A2)
Lehramt an Grundschulen und Mittelschulen (nicht vertieft):
Für das Staatsexamen in Didaktik der Grundschule und Didaktik der Mittelschule wird eine fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Niveau B2) gefordert. Dieser Nachweis kann unter anderem durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit mindestens der Note „ausreichend“ in der fortgeführten Fremdsprache Englisch (als 1. oder 2. Fremdsprache am Gymnasium) erfolgen.
Unterrichtsfach
erforderliche Sprachkenntnisse bis zur Ersten Staatsprüfung
Geschichte
zusätzlich Kenntnis in einer zweiten Fremdsprache (Niveau A2) oder Kenntnisse in Latein
Englisch
zusätzlich Kenntnisse in Latein oder einer romanischen Fremdsprache (Niveau A2)
Lehramt an Gymnasien (vertieft):
Unterrichtsfach
erforderliche Sprachkenntnisse bis zur Ersten Staatsprüfung
Deutsch
bis Beginn des 5. Semesters: Ausreichende Lateinkenntnisse
Gesicherte Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer anderen Fremdsprache auf Niveau B1
Englisch
Gesicherte Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache auf Niveau A2
Französisch
Gesicherte Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache auf Niveau A2
Geschichte
bis zum Einstieg in Proseminare der Alten und Mittelalterlichen Geschichte: Kurs Latein I
bis zum Einstieg in Hauptseminare: Gesicherte Lateinkenntnisse
Kenntnisse in einer anderen Fremdsprache auf Niveau B1
Griechisch
Latinum
Italienisch
Gesicherte Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache auf Niveau A2
Latein
bis Beginn des 5. Semesters: ausreichende Kenntnisse in Altgriechisch
Graecum
Evang. Religionslehre
bis Ende des 4. Semesters: ausreichende Sprachkenntnisse in Alt-Griechisch und Latein (müssen beide Sprachen nachgeholt werden, bis Ende des 5. Semesters)
Spanisch
Gesicherte Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache auf Niveau A2
A – Elementare Sprachverwendung (A1 und A2)
B – Selbständige Sprachverwendung (B1 und B2)
C – Kompetente Sprachverwendung (C1 fortgeschrittenes Kompetenzniveau; C2 nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung)
An der FAU kann Evangelische Theologie mit Abschlussziel Kirchliches Examen und Magister Theologiae studiert werden. Bis zur Zwischenprüfung müssen ausreichende Kenntnisse in Griechisch, Hebräisch und Latein nachgewiesen werden.
Die Fakultätspromotionsordnung für den Grad eines Dr. phil. schreibt für viele Fächer den Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse vor, für Alte Geschichte, Klassische Archäologie, Indogermanistik und Latein auch den Nachweis von Altgriechischkenntnissen (siehe §6 Absätze 2 – 5 FPromO Phil).
Wie werden Kenntnisse nachgewiesen?
Die unten aufgeführten Möglichkeiten des Nachweises von Sprachkenntnissen stellen nur eine Auswahl der gängigsten Nachweisarten dar.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Prüfungsämter.
In den meisten Fällen können die erforderlichen Sprachkenntnisse einfach durch die Vorlage des Abiturzeugnisses beim jeweils zuständigen Prüfungsamt abgedeckt werden, wie der folgenden Tabelle zu entnehmen ist. Hierbei gelten die aufgeführten Nachweisarten als Mindestanforderung. Neben dem Abiturzeugnis existieren insbesondere für das Lehramtsstudium noch eine ganze Reihe anderer Nachweisarten.
Nachweis durch das Abiturzeugnis
Ausreichende Kenntnisse in
einer Fremdsprache
(Bachelorstudium)
Nachweis des schulischen Sprachunterrichts bis zur Niveaustufe B1 (GER) mit diesbezüglicher Zertifizierung im Zeugnis bzw. einer entsprechenden Bescheinigung der Schule
Latein
(für Germanistik)
Nachweis nach vier (bei Latein als erster Fremdsprache) bzw. drei Jahren Schulunterricht (bei Latein als 2. Fremdsprache) mit mindestens der Note 4 („ausreichend“) im letzten Zeugnis
Latein/Alt-Griechisch
(Evang. Religionslehre
und Theologie)
Nachweis durch das Graecum bzw. Latinum;
Gesicherte Lateinkenntnisse (Kleines Latinum) genügen hier nicht.
G9: Grundkurs bis einschl. 13. Jahrgangsstufe
G8: fortgeführt bis einschl. 12. Jahrgangsstufe
Fremdsprache (Niveau A2)
Nachweis durch drei (erste und zweite Fremdsprache) bzw. zwei aufsteigende Schuljahre (dritte Fremdsprache) am Gymnasium mit mindestens der Note „ausreichend“ im letzten Schuljahr
Gesicherte Kenntnisse in
einer Fremdsprache
(Niveau B1)
Nachweis durch fünf aufsteigende Schuljahre Pflichtunterricht am Gymnasium in der ersten Fremdsprache (in der 2. oder 3. jeweils ein Jahr weniger) mit mindestens der Note „ausreichend“ im letzten Schuljahr (oder vergleichbarer Nachweis)
Latein
Nachweis durch mindestens das „Kleine Latinum“ bzw. fünf (erste Fremdsprache) bzw. vier aufsteigende Schuljahre (zweite Fremdsprache) mit mindestens der Note „ausreichend“ im letzten Schuljahr
Nachweis des Latinum / Graecum
Latinum
durch ein Reifezeugnis, das das Latinum einschließt;
durch das Zeugnis über die Ergänzungsprüfung in Latein an einem Gymnasium gemäß GSO;
durch Zeugnis über das große Latinum
Graecum
entsprechender Vermerk im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
das Zeugnis über die Ergänzungsprüfung in Griechisch gemäß der Gymnasialschulordnung (GSO) für Bayern.
Wer nicht über die in den Prüfungsordnungen geforderten Sprachkenntnisse verfügt bzw. diese nicht durch das Abiturzeugnis nachweisen kann, kann an der Universität Erlangen-Nürnberg an entsprechenden Sprachkursen teilnehmen, die teilweise auch als Intensivkurse in den Ferien stattfinden. Diese studienintegrierte Fremdsprachenausbildung wird an der FAU für Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten angeboten.
Die Kurse und Prüfungen im Rahmen dieser Fremdsprachenausbildung können auch zum Nachweis von Sprachkenntnissen benutzt werden. Die entsprechenden Kurse finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der Universität unter „Fachbereich Theologie“, „Mittellatein und Neulatein“, „Klassische Philologie“ oder „Sprachenzentrum“. Soweit bei den jeweiligen Kursen nicht auf eine obligatorische Anmeldung verwiesen wird, besuchen Sie einfach ohne Voranmeldung den ersten Kurstermin. Sprachkurse, die zum Nachweis für einzelne Prüfungen benötigt werden, sollten möglichst in den ersten Semestern in den Stundenplan aufgenommen werden.
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an universitären Sprachkursen der Stufe Europäischer Referenzrahmen Niveau B1
Latein (Deutsch/Germanistik)
erfolgreiche Teilnahme an Klausur Latein II
Latein (Ev. Religionslehre und Theologie)
bestandene Lateinische Sprachprüfung für Theologiestudierende des FB Theologie
Griechisch (Ev. Religionslehre und Theologie)
Griechisch I und II (jeweils 6-stündig) und abschließende Griechische Sprachprüfung für Theologiestudierende des FB Theologie; nicht gleichwertig zum Graecum
Hebräisch
Sprachkurs Hebräisch (8-stündig) und abschließende Sprachprüfung für Theologiestudierende des FB Theologie
Anzahl der benötigten Kurse abhängig vom Ergebnis des Einstufungstests; Niveau B2 durch mindestens 2 abgeschlossene Kurse aus Level 2
Niveau B1
(Englisch)
Einstufungstestergebnis (Englisch für Hörer aller Fakultäten) mindestens Level 2
Niveau A2 – B1
(Französisch,Italienisch,
Spanisch)
Anzahl der benötigten Kurse abhängig vom Ergebnis des Einstufungstests; Niveau A2 bei abgeschlossenen Elementarkursen I und II, Niveau B1 durch Elementarkurs III
durch externe Ergänzungsprüfung; als Vorbereitung dienen die universitären Sprachkurse Latein I und II (jeweils 6-stündig)
Graecum
durch externe Ergänzungsprüfung; als Vorbereitung dienen die universitären Sprachkurse Griechisch I und II (jeweils 6-stündig) sowie Griechisch III (4-stündig)
Die Ergänzungsprüfung im Lateinischen (Latinum) und Griechischen (Graecum) kann in Bayern abgelegt werden:
während der Abiturprüfung im Mai/Juni – an jedem öffentlichen Gymnasium mit Latein bzw. Griechisch als Pflichtfach;
am Ende eines Semesters an einem vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu bestimmenden Gymnasium an den Hochschulorten. Bei Nichtbestehen kann diese Prüfung nur einmal wiederholt werden.
Zuständig für die Anerkennung außerhalb der FAU erworbener Lateinkenntnisse ist der Universitätsbeauftragte für die Lateinausbildung, Prof. Dr. Michele C. Ferrari. Voranmeldung erbeten unter Tel. 09131/85-22414.
Ausländische Studieninteressierte müssen sich für alle zulassungsfreien Studiengänge bis spätestens 15. Juli 2025 bewerben. Ausführliche Informationen finden Sie im Bereich International.
Zulassungsfreie Studiengänge mit besonderen Zugangsbedingungen (Bewerbungszeitraum Wintersemester 2025/26)
Für einige zulassungsfreie Fächer sind besondere Zugangsbedingungen zu erfüllen, ohne die eine Einschreibung nicht möglich ist:
Studienbewerber müssen zusätzlich zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens nachweisen, dass sie den besonderen qualitativen Anforderungen des Studiengangs entsprechen und einen erfolgreichen Studienverlauf erwarten lassen. Für folgende Studiengänge ist das Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens Voraussetzung für die persönliche Immatrikulation:
Artificial Intelligence (B.Sc.); Anmeldefrist zum EFV: 31. August (Deutsche/Bildungsinländer) bzw. 15. Juli (internationale Bewerbende)
Autonomy Technologies (B.Sc.); Anmeldefrist zum EFV: 31. August (Deutsche/Bildungsinländer) bzw. 15. Juli (internationale Bewerbende)
Für die persönliche Immatrikulation zu einigen Unterrichtsfächern im Rahmen eines Lehramtsstudiums ist das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung. Dies gilt nicht für das gewählte Fach innerhalb der Didaktikfächer der Grundschule und Mittelschule.
Kunst (Lehramt); Anmeldefrist 17. Juni 2025
Die Eignungsprüfung für das Studium Lehramt Kunst setzt sich aus einer künstlerischen Mappe und einer praktischen Prüfung zusammen. Es empfiehlt sich im Vorfeld eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Termine sind auf der Website des Lehrstuhls veröffentlicht.
Sport (Lehramt); Anmeldefrist 1. April – 1. Juni (= Ausschlussfrist) eines Jahres
In den folgenden Fächern führt die FAU Erlangen-Nürnberg (nur für das erste Fachsemester) zum Wintersemester 2025/26 ein sogenanntes Voranmeldeverfahren durch:
Nur diejenigen, die sich bis zum 15. August über das Portal Campo anmelden und im Besitz der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung sind, bekommen einen Studienplatz. Nach dem 15. August kann man sich für die jeweils ersten Fachsemester der genannten Studiengänge über Campo nicht mehr bewerben. Die Unterlagen für die Immatrikulation zu Studiengängen mit Voranmeldeverfahren müssen der FAU anschließend noch bis Ende September zugehen.
Bereits an der FAU Immatrikulierte melden sich regular zurück, füllen den Antrag auf Fachwechsel aus und reichen ihn bis spätestens 15. August bei der Studierendenverwaltung ein.
Darstellendes Spiel (Lehramtserweiterung): Abgabe der Bewerbungsunterlagenbis 15. Juli beim Lehrstuhl für Pädagogik. Zulassung erfolgt im August.
Hebammenwissenschaft (B.Sc.): Für die Zulassung zum Studiengang Hebammenwissenschaft müssen die Bewerberinnen und Bewerber neben den in § 10 HebG geregelten Zugangsvoraussetzungen noch einen akademischen Hebammenausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Lehrkrankenhaus nachweisen. Die Onlinebewerbung für das Wintersemester 2025/2026 ist ab dem 14. Februar 2025 über die Karriereseite des Uniklinikums Erlangen möglich.
Maschinenbau (B.Sc.): Vorpraktikum. Vor Beginn des Bachelorstudiums ist ein sechswöchiges Industriepraktikum zu absolvieren. Die Bestätigung über das abgeleistete Praktikum muss vor der Einschreibung beim Praktikumsamt eingeholt und bei der Einschreibung vorgelegt werden.
Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.): Vorpraktikum. Vor Beginn des Bachelorstudiums ist ein sechswöchiges Industriepraktikum zu absolvieren. Die Bestätigung über das abgeleistete Praktikum muss vor der Einschreibung beim Praktikumsamt eingeholt und bei der Einschreibung vorgelegt werden.
Informationen für immatrikulierte Studierende der FAU
Wer bereits an der FAU immatrikuliert ist und seine Studienrichtung NC-frei wechseln möchte, benutzt bitte den Antrag auf Fachwechsel in NC-freie Fächer für FAU-Studierende und sendet ihn an die Studierendenverwaltung. Sofern im neuen Wunschfach besondere Zugangsbedingungen bestehen, gelten diese auch bei einem Fachwechselantrag.
Es freut uns, dass Sie sich für ein Studium an der FAU bewerben möchten.
Die folgenden Informationen zur Bewerbung gelten für alle Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Abitur, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Für alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber gelten andere Bewerbungs- und Einschreibeprozesse.
Sollten Sie sich unsicher sein, welcher Bewerbungsprozess auf Sie zutrifft, kontaktieren Sie vor einer Bewerbung gerne unsere Studienberatung.
So erhalten Sie Ihren Studienplatz an der FAU
Zu Ihrem Studienplatz in unseren Bachelor- und Staatsexamensstudiengängen führen drei unterschiedliche Wege. Der jeweilige Weg und das entsprechende Bewerbungsverfahren sind abhängig von den Zulassungskriterien Ihres Wunschfachs. Sie finden diese auf der Seite „Alle Studiengänge“.
Für die Zulassung zum Masterstudium benötigen Sie einen Nachweis über einen Studienabschluss auf dem Niveau des Bachelors.
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