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CIO-Gremien

Der Chief Information Officer (CIO) und die CIO-Gremien sind für die universitätsweite, strategische Koordination der Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) an der Universität zuständig. Der Chief Information Security Officer (CISO) verantwortet darin die universitätsweite strategische Informationssicherheit der FAU.

Gemeinsam sollen damit

  • eine bestmögliche Unterstützung der Prozesse in Forschung, Lehre und Verwaltung durch geeignete IuK-Technologien
  • die Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen nach Innen und Außen durch den Einsatz von IuK-Technologien
  • die Vernetzung oder Überwindung heterogener IuK-Strukturen sowie die Gewährleistung der Datensicherheit
  • die Schutzziele der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) an der Universität erreicht und mit Blick auf zukünftige Anforderungen, weiterentwickelt werden.
Informationen des CIO für FAU-Beschäftigte (nur für FAU-Beschäftigte zugänglich) Informationen des CISO für FAU-Beschäftigte (nur für FAU-Beschäftigte zugänglich)

CIO-Gremium

Das CIO-Gremium entwickelt zur Erreichung dieser Ziele im Auftrag der Universitätsleitung auf Grundlage der hochschulpolitischen Ziele der FAU die IuK-Strategie der FAU. Das CIO-Gremium unterstützt die Universitätsleitung bei allen strategischen Entscheidungen in IuK-Belangen.

CIO/IO-Gremium

Die Abstimmung mit den Angelegenheiten der Fakultäten, Studierenden und weiterer Interessensgruppen der Universität erfolgt im CIO/IO-Gremium.

Die Gegebenheiten, Arbeitsweisen und Anforderungen in Bezug auf IuK-Angelegenheiten sind in den verschiedenen Disziplinen einer großen Universität äußerst heterogen und müssen in adäquater Weise in die IuK-Strategie sowie zentrale Vorgaben und Entscheidungen bzgl. IuK-Angelegenheiten einfließen. Hierzu wird das CIO-Gremium durch ein CIO/IO-Gremium ergänzt, in dem jeweils zwei Information Officers (IOs) pro Fakultät und IOs weiterer Interessensgruppen (Bibliothek, Studierende) mitwirken und einen effizienten Austausch mit den einzelnen Fachdisziplinen gewährleisten.

Der Kreis berät bei der Entwicklung der IuK-Strategie und bringt das Wissen und die Interessen der Fakultäten und der Studierenden in die Planung ein. Es werden Konzepte für eine Optimierung der IuK-Struktur der FAU entwickelt und die Umsetzung der IuK-Strategie und der Optimierungskonzepte betrieben.

Im Detail sind Struktur und Aufgaben der Gremien in der CIO-Ordnung festgelegt.

CIO-Office

Primäre Ziele des CIO-Offices sind die Koordination der Arbeiten der Gremien, Kommunikation der Ergebnisse (z.B. über die Internetseite, den abonnierbaren Blog und Artikel in den FAU-Newslettern) sowie die Arbeit an universitätsweite IT-Themen (z.B. Barrierefreiheit).

Webseite des CIO-Office

Kontakt

JK

CIO Sonderbeauftragte der Universitätsleitung (gem. Art. 30 Abs. 5 BayHIG)

Kontakt

MT

CISO Sonderbeauftragte der Universitätsleitung (gem. Art. 30 Abs. 5 BayHIG)

Mitglieder der CIO-Gremien

 

 

 

Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis ist für die Friedrich-Alexander-Universität (FAU), im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags, und allen an der FAU arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein zentrales Anliegen, zu dem alle beitragen müssen. Die Standards zur Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis sind bereits seit 2002 in den Richtlinien der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verankert. Diese geben inhaltliche Orientierungspunkte für die gute wissenschaftliche Praxis und regeln den Umgang mit Verdachtsmomenten und Verstößen bis hin zum wissenschaftlichen Fehlverhalten. Ansprechpartner in der ersten Phase der Vorprüfung ist ein in Fragen der Organisation und Durchführung der Forschung erfahrener Hochschullehrer, der so genannte Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau. Er ist als Vertrauensperson für alle Angehörigen der Universität der erste Kontakt für diejenigen, die ihn über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren, und greift von sich aus einschlägige Hinweise auf, von denen er Kenntnis erhält. Nach einer Vorprüfung eines Verdachtsfalls übergibt der Ombudsmann das Verfahren an die Ständige Kommission für die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (KUVWF). Diese besteht aus drei erfahrenen Forschern und Forscherinnen verschiedener Fakultäten und wird ebenso wie der Ombudsmann oder die Ombudsfrau vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Senat bestellt.

Bei ihrer Arbeit folgt die Kommission den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft von 1998 (ergänzte Fassung), die der guten wissenschaftlichen Praxis auch im Hinblick auf Sorgfalt bei der Erstellung von Publikationen und Bildern, Speicherung von Daten sowie der Anleitung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu korrektem wissenschaftlichem Arbeiten höchste Bedeutung beimisst. Werden Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens an die Kommission herangetragen, prüft diese sorgfältig in einem nicht-öffentlichen, zweistufigen Verfahren mit Anhörung der Betroffenen und – in Stufe zwei – unter Hinzunahme externer Gutachter umfassend den Sachverhalt und spricht in einem Abschlussbericht ihre Empfehlungen für ein Vorgehen an den Präsidenten aus. Das Verfahren wird eingestellt, wenn die Kommission wissenschaftliches Fehlverhalten für nicht erwiesen hält.

Der Präsident entscheidet auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission über das weitere Vorgehen und über eventuelle Sanktionen für den/die Betroffenen. Diese können dienst-, arbeits-, zivil- oder strafrechtlicher sowie akademischer Natur sein. Die Universität kann zum Schutze Dritter, zur Wahrung des Vertrauens in die wissenschaftliche Redlichkeit, zur Wiederherstellung ihres wissenschaftlichen Rufes, zur Verhinderung von Folgeschäden sowie im allgemeinen öffentlichen Interesse entscheiden, betroffene Dritte und die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu informieren.

Gute wissenschaftliche Praxis
Änderungssatzung Gute wissenschaftliche Praxis vom 2022-03-09.pdf
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der FAU (2022-03-09).pdf
Regulations for safeguarding good scientific practice and dealing with scientific misconduct 9 March 2022.pdf
Mitglieder der Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (FAUdir)

Datenschutzbeauftragter

Ziel des Datenschutzes an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ist es, alle Angehörigen der FAU vor dem Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten zu schützen. Das bedeutet, dass bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten Ihr Persönlichkeitsrecht nicht beeinträchtigt werden darf.

Der Datenschutzbeauftragte hat daher die Aufgabe, auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Gesetze und Vorschriften hinzuwirken. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hinsichtlich seiner Tätigkeit weisungsfrei.

Behördliche Datenschutzbeauftragter der FAU

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der FAU erreichen Sie unter datenschutzbeauftragter@fau.de

Datenschutzbeauftragter des Klinikums

Jan Köster

Sachgebiet Tierschutzangelegenheiten

Die Tierschutzbeauftragte  unterstützt  und berät die Hochschulleitung und alle Einrichtungen der Universität und des Klinikums in Fragen des Tierschutzes, der Tierversuche und der Versuchstierhaltung. Die Aufgaben der Tierschutzbeauftragten sind im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Sie erhalten fachliche Beratung zu folgenden Themen:

  • Antrag auf Genehmigung von Tierversuchsanträgen
  • Versuchsplanung und Auswahl von Tiermodellen
  • Beurteilung von Belastungen

Die Antragstellung von Tierversuchen ist nur  online möglich (passwortgeschützt).

Beratung zu Tierschutz, Tierversuchen und Versuchstierhaltung

Weitere Informationen, wie Merkblätter, Formulare, fachliche Informationen sowie Infos zu Fort- und Weiterbildungen, finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes Tierschutzangelegenheiten.

Kontakt

Leitung Tierschutzbeauftragter

Kontakt

Verwaltungspersonal Sachgebiet Tierschutzangelegenheiten

Sekretariat

Telefon: +49 09131-85 70842
E-Mail: tierschutz@fau.de

 

Logo der Initiative Transparente TierversucheDie FAU ist einer der ersten Mitunterzeichner der Initiative Transparente Tierversuche. Das bedeutet, dass wir transparent und offen dieses sensible und kontrovers diskutierte Thema behandeln und über unsere Tierversuche informieren wollen.

Weitere Informationen zur Initiative finden Sie auf der Webseite.

Lage und Anfahrt

Sie erreichen uns wie folgt persönlich:

Wöhrmühle 2
91056 Erlangen

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Konvent der wissenschaftlichen Mitarbeiter

Hinweis: Die Angaben zu den Personen sind automatische Auszüge aus UnivIS – Informationssystem der FAU.

Vorsitz

Leitungsgremium

Senatsmitglieder

Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät

Fakultätsrat der Naturwissenschaftlichen Fakultät

Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie

Fakultätsrat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Fakultätsrat der Technischen Fakultät

Vertretung der Promovierenden

Frauenbeauftragte der FAU und der Fakultäten

Kollegiale Leitungen der Departments und Fachbereiche

Kollegiale Leitungen der zentralen Einrichtungen, Kompetenz- und Forschungszentren

Bibliothekskommission

CIO/IO-Gremium

Kommission Chancengleichheit

Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung

Kommission für Forschung und wiss. Nachwuchs

Kommission für Internationalisierung

Kommission zur Konfliktlösung an wissenschaftlichen Arbeitsplätzen

Kommission für Lehre und Studium

Prüfkommission

Wahlausschuss

Zentrales Gremium zur Verwendung der Studienzuschüsse

Beauftragte

Für die verschiedensten Bereiche der universitären Lehre, Forschung und Arbeit hat die FAU Beauftragtenstellen und -büros eingerichtet. Die Beauftragten sind zuständig für die Umsetzung und Weiterführung von Vorschriften und Zielvorgaben – etwa in Fragen der Gleichstellung, des Arbeits- und Datenschutzes oder der Weiterbildung. In der nachfolgenden Übersicht sind alle Ansprechpartner mit ihren Kontaktdaten aufgelistet.

Hinweis: Die Angaben zu den Personen sind automatische Auszüge aus UnivIS - Informationssystem der FAU.

Personalvertretungen und Schwerbehindertenvertretung

Gesamtpersonalrat und örtliche Personalräte der FAU

Schwerbehindertenvertretung

Studierendenvertretungen

Hinweis: Die Angaben zu den Personen sind automatische Auszüge aus UnivIS - Informationssystem der FAU.

 

 

 

 

 

 

 

Kommissionen

Hinweis: Die Angaben zu den Personen sind automatische Auszüge aus UnivIS – Informationssystem der FAU.

Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte

Prof. Dr. Bärbel Kappes

Tel: +49 9131 85-23299

E-Mail: baerbel.kappes@fau.de

Aufgaben:

  • Die/Der Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht für den Bereich des nichtwissenschaftlichen Personals den Vollzug des BayGlG und des Gleichstellungskonzepts und unterstützt dessen Umsetzung. Sie/Er fördert zusätzlich mit eigenen Initiativen die Durchführung des BayGlG und die Verbesserung der Situation von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
  • Im Rahmen ihrer/seiner Zuständigkeit wirkt sie/er an allen Angelegenheiten mit, die Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können.
  • Zu den Aufgaben gehört auch die Beratung zu Gleichstellungsfragen und die Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen. Die Beschäftigten können sich unmittelbar an die/den Gleichstellungsbeauftragte/n wenden (Art. 17 BayGlG).
  • Die/Der Gleichstellungsbeauftragte ist federführend bei der Erstellung der Gleichstellungskonzepte der Universität nach Art. 4 ff. BayGlG.
  • Die Einrichtungen der Universität haben die/den Gleichstellungsbeauftragte/n bei der Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben zu unterstützen, sie/ihn von wichtigen relevanten Vorgängen frühzeitig zu unterrichten und sie/ihn an solchen Vorgängen zu beteiligen.

Mit Wirkung vom 01.12.1996 wurde im Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern das Amt der Gleichstellungsbeauftragten geschaffen.