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Versicherungen

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Versicherungen

Welchen Schutz benötige ich für meinen Aufenthalt?

Wenn Sie aus dem Ausland an die FAU kommen, ist der richtige Versicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthalts sehr wichtig. In manchen Fällen ist er sogar Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung und die Immatrikulation. Welche Versicherungen Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen und gegebenenfalls neu abschließen müssen und welche empfehlenswert sind, das erklärt die folgende Übersicht.

Krankenversicherung für Studierende

Grundsätzlich sind alle deutschen und internationalen Studierenden von Beginn des Studiums an kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Studierenden eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung benötigen (Ausnahmen sind im folgenden Abschnitt aufgeführt). Eine spezielle Versicherung für Studierende können Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland abschließen. Der monatliche Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ca. 105 Euro.

Nach Abschluss des Vertrages erhalten Sie eine Versicherungsbescheinigung, die Sie bei der Einschreibung vorlegen müssen.

Ohne Versicherungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Einschreibung nicht möglich.

Für folgende Personengruppen gibt es keine Versicherungspflicht:

  • Gaststudierende
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an deutschen Sprachkursen
  • Studierende, die das 30. Lebensjahr überschritten haben
  • Studierende, die das 14. Fachsemester überschritten haben

Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu, können Sie nur eine private Krankenversicherung abschließen. Die Beiträge dafür liegen zwischen 60 und 80 Euro pro Monat. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie bei der Immatrikulation die Bescheinigung einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse vorlegen, die Ihnen bestätigt, dass Sie nicht versicherungspflichtig sind.

Gesetzlich familienversicherte Studierende können bis zu ihrem 25. Geburtstag kostenlos mitversichert sein. Voraussetzung dafür ist, dass sie pro Monat nicht mehr als 385 Euro verdienen – bei geringfügigen Beschäftigungen liegt die Grenze bei 450 Euro monatlich. Die Altersgrenze kann sich bei Studenten um die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes verschieben (Stand: 2013).

Wenn Sie in Deutschland oder im Ausland privat krankenversichert sind, werden Sie zu Studienbeginn dennoch versicherungspflichtig und müssen sich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Es ist jedoch auch möglich, sich von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung können Sie sich von jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland bescheinigen lassen.

Die Befreiung von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Studiums und ist nicht widerrufbar. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann ausgeschlossen.

Sind Ihre Eltern Beamte, entfällt im Regelfall mit Vollendung des 25. Lebensjahres der Beihilfeanspruch der Eltern (Steueränderungsgesetz 2007). Dies führt oftmals zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages. Die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung scheidet jedoch wegen der einmal ausgesprochenen Befreiung von der Versicherungspflicht aus.

Wenn Sie nach europäischem oder zwischenstaatlichem Recht Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen in Deutschland haben, müssen Sie nicht unbedingt eine Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. In solchen Fällen sollten Sie sich an eine der gesetzlichen Krankenkassen wenden, die für Ihre Immatrikulation eine Bescheinigung über den Versicherungsschutz ausstellen kann. Sie werden dort auch darüber beraten, ob die Leistungen Ihrer Krankenversicherung für Deutschland ausreichend sind.

Versicherungen für Forschende und Promovierende

Alle Informationen zu Versicherungen finden Sie auf den Webseiten des Welcome Centre der FAU.

Versicherungen für Praktikantinnen und Praktikanten

Während eines Praktikums sind Sie in Deutschland grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Noch vor der Reise nach Deutschland sollte Sie sich deshalb bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Versicherung Sie benötigen und welche Leistungen vom Versicherungsschutz gedeckt sind. Je nach Krankenkasse gibt es dabei sehr große Unterschiede.

Studierende aus der EU, die ein Praktikumsentgelt unter 400 Euro pro Monat erhalten, müssen keine neue Versicherung in Deutschland abschließen, sondern können aus ihrem Heimatland die blaue Versicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) mitbringen.

In Deutschland sind Arbeitnehmer – und somit auch Praktikanten – automatisch über den Arbeitgeber unfallversichert, deshalb sind Sie natürlich auch unfallversichert, wenn Sie ein Praktikum an der FAU machen. Diese Versicherung gilt allerdings nur für Unfälle während der Arbeitszeit und für Unfälle auf dem direkten Weg zum oder vom Arbeitsplatz.

Sie sind nur dann unfallversichert, wenn Sie einen Praktikumsvertrag mit dem Unternehmen (z.B. der Universität) abgeschlossen haben.

Falls Sie während der Arbeit einen Unfall haben, müssen Sie den Unfall melden, um Ansprüche geltend machen zu können (Formular der Kommunalen Unfallversicherung Bayern). Sie sollten sich unbedingt den Ort, die Zeit und den Unfallhergang merken. Falls eine andere Person am Unfall schuld war, sollten Sie sich den Namen und Anschrift dieser Person notieren und sich durch den Personalausweis die Identität bestätigen lassen. Fragen Sie den Unfallverursacher unbedingt auch nach seiner Versicherung.

Das Formular für die Unfallanzeige muss in dreifacher Ausführung vollständig ausgefüllt, vom Vorgesetzten unterschrieben an das Referat P1 der Zentralen Universitätsverwaltung der FAU weitergeleitet werden. Dort wird der Vorgang dann an den Personalrat und an die Landesunfallkasse weitergeleitet.

Richten Sie Ihre Unfallanzeige bitte an:

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Referat P1
Freyeslebenstraße 1
91058 Erlangen

Personen- und Sachschäden, die Sie verursachen, müssen Sie selbst bezahlen. Und teure Missgeschicke passieren schnell – sei es eine zerstörte Glasscheibe oder ein Verkehrsunfall, den Sie als Fußgänger oder Radfahrer verursachen. Sie müssen auf jeden Fall den materiellen Schaden bezahlen. Wenn dabei andere Personen verletzt werden, kommen noch Schmerzensgeld, Krankenhaus- und Rehabilitationskosten sowie das Gehalt der Geschädigten hinzu. Deshalb ist es sehr empfehlenswert, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die für sämtliche Kosten aufkommt.

Ausländische Studierende, die in Deutschland ein Pflichtpraktikum absolvieren, können die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) nutzen. Auch wenn Sie ein freiwilliges Praktikum machen, das in Zusammenhang mit einer Partnerorganisation des DAAD steht, können Sie dieses Versicherungspaket nutzen (z.B. IAESTE-, ERASMUS-Praktika etc.). Studierende, die ein freiwilliges bezahltes Praktikum machen, können die Leistungen des DAAD-Versicherungspakets allerdings nicht in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Versicherung ab dem Tag der Einreise nach Deutschland abschließen müssen.

Mehr zu den Versicherungsbedingungen und zum Vertragsabschluss

Wenn Ihnen vom Praktikumsentgelt Rentenversicherungsbeiträge abgezogen wurden, können Sie sich diese frühestens 6 Monate nach der Abreise ins Heimatland erstatten lassen. Ausnahmen sind folgende Herkunftsländer: USA, Kanada, Japan, Südkorea, Türkei und Tunesien. Studierende aus EU-Ländern können sich das Geld zwar nicht erstatten lassen, aber die Beiträge bei der Berechnung ihrer Altersrente geltend machen. Das heißt, Sie sollten alle Bescheinigungen über die ausgeübte Tätigkeit gut aufheben und dann im Heimatland geltend machen.




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