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Abschied von der FAU

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Abschied von der FAU

Was Sie vor der Heimreise erledigen müssen

Bevor Sie aus Deutschland abreisen, müssen Sie einige Dinge erledigen, damit es später keine Probleme gibt und damit Sie Ihr Studium an Ihrer Heimatuniversität erfolgreich fortsetzen können. Da für Bachelor-/Master-/Examensstudierende, Programm-/Austauschstudierende und Praktikanten zum Teil unterschiedliche Formalitäten relevant sind, haben wir die To-Do-Listen nach den jeweiligen Zielgruppen differenziert.

Alle Zielgruppen

Auszug aus der Wohnung

Bitte denken Sie daran, Ihren Mietvertrag rechtzeitig zu kündigen, denn in der Regel besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Dingen zu berücksichtigen, wenn Sie Ihr Mietverhältnis beenden – von der Wohnungsabnahme bis hin zur Erstattung der Kaution.

Die wichtigsten Infos zum Auszug aus Ihrer Wohnung finden Sie auf unserer Webseite zum Thema „Wohnen“.

Abmeldung bei der Stadt

Etwa eine Woche vor Ihrer Abreise müssen Sie Ihren deutschen Wohnsitz abmelden. Dies erledigen Sie bei der Meldebehörde der Stadt, in der Sie gewohnt haben. Wenn Sie sich nicht ordnungsgemäß bei der Stadt abmelden, halten Sie sich formal illegal in Deutschland auf, da die Behörde nichts von Ihrer Ausreise weiß. Dies kann bei einer Wiedereinreise negative Folgen haben.

Versicherungen kündigen

Falls Sie Mitglied bei einer deutschen Krankenkasse waren, müssen Sie dort die Abmeldung des Wohnortes vorzeigen und den Vertrag kündigen. Denken Sie auch daran, den Vertrag der Haftpflichtversicherung zu kündigen.

Bankkonto auflösen

Lösen Sie Ihr deutsches Bankkonto erst dann auf, wenn alle ausstehenden Zahlungen – Miete, Strom, Telefon etc. – für die gesamte Vertragslaufzeit bezahlt sind. Vor Ihrer Abreise können Sie das Konto persönlich kündigen und der Bank mitteilen, zu welchem Termin das Konto aufgelöst werden soll. So können Sie zum Beispiel die eingegangene Mietkaution auch aus dem Ausland abheben.

Verträge kündigen

Vergessen Sie nicht, Rundfunkgebühr, Mobiltelefon- und Internetverträge, die Mitgliedschaft im Fitnessstudio und sonstige Verträge, die Sie in Deutschland geschlossenen haben, rechtzeitig vor Ihrer Abreise zu kündigen.

Bachelor-/Master-/Examen und Programm-/Austausch

Exmatrikulation

Sie müssen sich nicht persönlich bei der Studierendenverwaltung vorstellen und exmatrikulieren, wenn Sie Ihr Studium an der FAU beendet haben. Sobald Sie den Semesterbeitrag für das jeweilige Semester überwiesen haben, werden Sie automatisch exmatrikuliert.

Programm-/Austauschstudierende

Certificate of Attendance

Kurz vor dem Ende des Aufenthaltes an der FAU erhalten Sie über die Plattform Mobility Online Ihr Certificate of Attendance. Ferien- und Urlaubsaufenthalte werden nicht bestätigt.

Transcript of Records

Ihr Transcript of Records erhalten Sie über mein campus.

Auszug aus dem Wohnheim

Wenn Sie als Programm- oder Austauschstudierender in einem Wohnheim des Studentenwerks wohnen, haben Sie einen Mietvertrag bis zum Semesterende. Auch wenn Sie früher ausziehen, müssen Sie die Miete bis zum Ende der Vertragsdauer zahlen. Sie können die Miete entweder weiter von Ihrem Konto abbuchen lassen (bitte achten Sie darauf, dass genügend Geld auf dem Konto verfügbar ist) oder die gesamte Restmiete bei der Kasse des Studentenwerks einzahlen. Die Unter- oder Zwischenvermietung eines vom Studentenwerk gestellten Wohnheimplatzes ist nicht gestattet.

Vereinbaren Sie mit dem Hausmeister rechtzeitig vor Abreise einen Termin für die Abnahme des Zimmers und die Schlüsselübergabe. Vor der Übergabe des Zimmers sollten Sie unbedingt:

  • gründlich putzen
  • alle Schäden beseitigen, die Sie verursacht haben

Nur wenn das Zimmer in Ordnung ist, erhalten Sie die Mietkaution zurück. Für die Rückerstattung der Kaution können Sie entweder ein deutsches Konto oder ein Konto im Ausland angeben.

Falls Sie Strom und Wasser direkt von den Stadtwerken bezogen haben, sollten Sie den aktuellen Zählerstand ablesen und diesen bei der Kündigung des Vertrags melden. Begleichen Sie bei dieser Gelegenheit auch offene Rechnungen.




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