FAU-Ökonomen initiieren Aufruf an Bundesregierung

Prof. Dr. Christian Merkl und Prof. Dr. Claus Schnabel (von links). Bild: Privat
Prof. Dr. Christian Merkl und Prof. Dr. Claus Schnabel (von links). Bilder: Privat

„Unabhängige Mindestlohnkommission mit wissenschaftlicher Expertise nach britischem Vorbild gefragt“

Anlass unseres Aufrufs ist die politische Festlegung des Koalitionsvertrages auf die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes und die damit verbundene Einsetzung einer Mindestlohnkommission. Wir sind eine heterogene Gruppe von Ökonominnen und Ökonomen, die staatliche Eingriffe in die Preisbildung auf Märkten und speziell Chancen und Risiken eines flächendeckenden Mindestlohnes unterschiedlich beurteilen. Wir sind uns aber einig, dass die vereinbarte Einführung des Mindestlohnes so ausgestaltet werden sollte, dass sie den gesetzten Zielen besser gerecht werden kann.

Die theoretische und empirische Literatur zu Mindestlöhnen zeigt, dass moderate Mindestlöhne unangemessene Marktmacht von Arbeitgebern beschränken können, ohne dass in großem Umfang Arbeitsplätze vernichtet werden. Die Evidenz zeigt aber auch, dass zu hohe Mindestlöhne Arbeitsplätze zerstören können. Zudem kann sich die Wirkung von Mindestlöhnen nach Personengruppen und Regionen unterscheiden. Wenn also die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes politisch gewünscht ist, so sind bei der Umsetzung Augenmaß und wissenschaftliche Expertise gefragt. Die britische „Low Pay Commission“ liefert ein gutes Beispiel wie dies möglich ist. Wir empfehlen deshalb der deutschen Politik, die Lehren aus dem erfolgreichen britischen Modell zu ziehen und im Hinblick auf die Planungen für die Mindestlohnkommission in Deutschland zu nutzen.

Großbritannien hat ab dem Jahr 1998 eine „Low Pay Commission“ eingesetzt, die aus drei Personen mit Arbeitnehmerhintergrund, drei Personen mit Arbeitgeberhintergrund, zwei Personen aus der Wissenschaft und dem oder der Vorsitzenden besteht. Die Kommission ist unabhängig von der Politik und verfügt über einen kleinen Stab zur wissenschaftlichen Analyse. Sie schlug für das Jahr 1999 die Implementierung eines moderaten nationalen Mindestlohns in Höhe von £3,60 vor. Dieser wurde zuletzt auf £6,31 angehoben. Dabei wurde gezielt von der Wissenschaft eine Strategie propagiert, bei der der Mindestlohn am Anfang nur für eine kleine Gruppe von Personen bindend war. Als sich herausstellte, dass keine oder kaum Arbeitsplatzverluste zu finden waren, tastete sich die Kommission bei den Mindestlöhnen schrittweise nach oben. Im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit und politische Akzeptanz der Kommissionsarbeit hat es sich als wichtig erwiesen, dass die Kommission einstimmige Vorschläge machte, die dann von der Regierung implementiert wurden. Das britische System hat sich flexibel gezeigt: der Mindestlohn wurde in Wachstumsphasen deutlich erhöht, konnte aber auch während der Wirtschafts- und Finanzkrise real konstant gehalten oder real sogar gesenkt werden, um Beschäftigung zu sichern.

Der Vorschlag zur Mindestlohnkommission im Koalitionsvertrag ähnelt auf den ersten Blick dem britischen Modell. Der zweite Blick offenbart aber, dass es zielführendere Möglichkeiten der Umsetzung gibt. Erstens wurde der unabhängigen britischen Kommission ein hohes Maß an Flexibilität eingeräumt, mit dem Ziel ungewollte Effekte bei der Implementierung zu minimieren. Die Kommission sollte daher bereits bei der Gestaltung des Gesetzes eine zentrale Rolle spielen und nicht erst danach zum Einsatz kommen. Sie sollte auch einen Gestaltungsspielraum haben, bestimmte Gruppen durch Ausnahmeregelungen zu schützen. Der deutsche Koalitionsvertrag legt demgegenüber das Niveau des Mindestlohns und den Zeitpunkt der Einführung fest. Es finden sich nur wenige Ausführungen zu Ausnahmeregelungen.

Zweitens ist es von zentraler Bedeutung die Kommission mit einem höheren Maß an Unabhängigkeit auszustatten. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Personen aus der Wissenschaft sollten unabhängig sein und ein Stimmrecht haben. Zudem sollte auch der Vorsitz einer unabhängigen Person übertragen werden. Dies vermeidet, dass die Wissenschaft von politischen Interessen instrumentalisiert wird, und trägt auch dazu bei, mit den Tarifpartnern effektiv einen Konsens finden zu können. Die Unabhängigkeit der stimmberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gäbe einstimmigen Vorschlägen der Mindestlohnkommission ein wesentlich größeres Gewicht und würde somit die Interessenabwägung in der Kommission verbessern. Drittens muss die Kommission mit ausreichend Kompetenz ausgestattet werden. So sollte die angedachte deutsche Kommission über einen Stab verfügen, der ähnlich wie in Großbritannien Analysen auf regionaler oder Branchenebene durchführen (lassen) kann. Ohne fundierte Untersuchungen kann der Mindestlohn nicht mit ausreichender Zielschärfe umgesetzt und angepasst werden.

Wir sind überzeugt, dass eine Kommission, die die internationalen Erfahrungen nutzt, eine ausgewogene Balance zwischen Bekämpfung unzumutbarer Niedriglöhne auf der einen Seite und Arbeitsplatzerhalt auf der anderen Seite finden kann. Auch im britischen Modell entscheidet am Ende die Politik. Die Kommission muss hohe Glaubwürdigkeit und hohes Renommee haben, sie muss in die Lage versetzt werden, notwendigen Konsens finden zu können und dadurch die Politik effektiv zu beraten. Wir ersuchen die neue Bundesregierung daher, mehr Mut zu zeigen und eine Kommission zu schaffen, die ausreichend Unabhängigkeit, Flexibilität und Kompetenz hat, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können.

Erstunterzeichner:

  • Michael Burda (Humboldt Universität Berlin)
  • Bernd Fitzenberger (Universität Freiburg)
  • Laszlo Goerke (Universität Trier)
  • Christian Merkl (Universität Erlangen-Nürnberg)
  • Regina Riphahn (Universität Erlangen-Nürnberg)
  • Claus Schnabel (Universität Erlangen-Nürnberg)
  • Wolfgang Wiegard (Universität Regensburg)

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