Innovationsfonds Lehre
Innovationen in Lehre und Studium
Seit dem Jahr 2016 existiert an der FAU der Innovationsfonds Lehre als ein Förderinstrument, mit dem besondere Maßnahmen und innovative Aktivitäten im Bereich Lehre und Studium unterstützt werden. Alle Lehrenden der FAU können sich für den Innovationsfonds bewerben. 2025 werden Mittel für die Fakultäten und für die zentralen Einrichtungen für Lehre separat ausgeschrieben.
Für Fragen zum Innovationsfonds Lehre wenden Sie sich bitte an zuv-foerderprogramme-lehre@fau.de.
Innovationsfonds Lehre 2025 für Lehrende der Fakultäten
Der Innovationsfonds Lehre ist ein FAU-internes Förderprogramm, das der qualitativen Verbesserung der Lehre und damit der Steigerung von Studienerfolg dient. Für das Jahr 2025 steht dafür Finanzierung im Umfang einer E13-Stelle (50% für 6 Monate) pro Fakultät zur Verfügung. Durch gezielte Vergabe von Fördermitteln sollen Studiengänge, Module oder Lehrveranstaltungen mit Potential weiterentwickelt und über einen Zeitraum von 6 Monaten finanziell unterstützt werden. Ziel ist ein gesteigerter Studienerfolg der FAU-Studierenden.
Förderfähig sind Studiengänge oder Module bzw. Lehrveranstaltungen, die ein konkretes Vorhaben vorlegen, wie der Studienerfolg nach dem Studienerfolgskonzept der FAU gesteigert werden soll. Insbesondere förderfähig sind Projekte, die neue Wege gehen bezogen auf (gerne auch kombiniert)
- die hochschuldidaktische Konzeption,
- neuartige interdisziplinäre Zusammenarbeit zugunsten der Inhalte,
- den Bildungsauftrag und die Zielsetzung der Lehrveranstaltung,
- neue Lehrformate.
Förderfähig sind Projekte, die Defizite in der Umsetzung des Studienerfolgskonzepts im eigenen Studiengang, Modul oder in einer Lehrveranstaltung identifizieren und überzeugend darlegen, wie die neukonzipierten Maßnahmen zur Steigerung von Studienerfolg beitragen werden.
Folgende Kriterien sind dabei ausschlaggebend:
- Bevorzugt gefördert werden Projekte, die einen Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit fördern.
- Bevorzugt gefördert werden außerdem Projekte zur Vermittlung von KI-Kompetenzen.
- Die entwickelten Maßnahmen sollen möglichst vielen Studierenden zugutekommen.
- Projekte mit Studierendenbeteiligung an der Maßnahmenentwicklung werden bevorzugt gefördert. Der Dialog mit externen Experten und Expertinnen wird in der Maßnahmenentwicklung begrüßt.
- Die Maßnahmen sollen Studierendenzufriedenheit steigern.
Antragsberechtigt sind alle Lehrenden der FAU. Eine Abstimmung des Vorhabens mit den Verantwortlichen des jeweiligen Studiengangs oder Moduls bzw. Lehrveranstaltung muss im Antrag bestätigt werden.
Maximal kann eine Finanzierung einer E13-Stelle im Umfang von 50% für sechs Monate gewährt werden. Den Projektverantwortlichen ist freigestellt, die Mittel in einem anderen zeitlichen Umfang zu verwenden (denkbar ist z.B. auch ein Einsatz der Mittel über 12 Monate mit Stellenumfang 25%). Sachausgaben (inklusive Mittel für Hilfskräfte) sind nicht förderfähig.
Antragsfristen: Die Anträge müssen in elektronischer Form bis einschließlich 30.05.2025 an Franziska Kreuzer unter zuv-foerderprogramme-lehre@fau.de geschickt werden. Verwenden Sie bitte das Antragsformular, das Sie weiter oben finden.
Umfang und Inhalt: Die Antragsteller/-innen sollen das geplante Konzept zur Erhöhung des Studienerfolgs auf max. 4 Seiten darstellen und explizit folgende Punkte berücksichtigen:
- Kurzbeschreibung (max. 1000 Zeichen mit Leerzeichen)
- Beschreibung der Ist-Situation und Darstellung des Bedarfs
- Beschreibung der Projektidee und der Zielsetzung unter Bezugnahme auf die Zielgruppe und die beabsichtigen Maßnahmen zur Steigerung von Studienerfolg und Studierendenzufriedenheit
- Benennung von Erfolgs- bzw. Evaluationskriterien
- Benennung und Quantifizierung der Zielgruppe
- Konzept der Nachhaltigkeit
- Zeitplan des Projekts
- Bestätigung der oder des Verantwortlichen des jeweiligen Studiengangs, Moduls oder vergleichbarer Lehreinheit
Die Anträge werden zentral eingereicht und durchlaufen einen zweistufigen Beurteilungsprozess: In einem ersten Schritt begutachten die Studiendekane und -dekaninnen die Anträge ihrer eigenen Fakultät nach vorab festgelegten, einheitlichen Kriterien und nehmen eine Empfehlung für die Reihe der Berücksichtigung der Anträge vor. Diese Ranglisten werden anschließend an VP-E zur finalen Entscheidung unter Einbezug einer Studierendenvertretung weitergereicht. In der letzten Sitzung der Runde der Studiendekane und -dekaninnen im Juli werden die Ergebnisse bekannt gemacht und die Antragsteller und Antragstellerinnen umgehend informiert.
Es gelten folgende Auswahlkriterien:
- Bedarf und Umsetzbarkeit der Maßnahme
- Tatsächliche, absehbare Auswirkungen des Projekts auf Studienerfolg
- Integration in vorhandene Strukturen, Synergieeffekte
- Einbindung ins Curriculum
- Realistische Zeitplanung und Durchführbarkeit
- Verstetigungspotential im regulären Lehrbetrieb (Nachhaltigkeit)
- Übertragbarkeit auf andere Fächer(gruppen)
Zum Ende der Projektförderung muss ein kurzer Projektbericht (Sachbericht und Finanzteil) abgegeben werden (2–3 Seiten), in dem über Verlauf, Ist-Soll-Vergleich, mögliche Probleme, die Akzeptanz des Angebotes (mit Bezug zu den Erfolgskriterien aus dem Antrag) sowie die Verwendung der Mittel berichtet wird. Hierzu werden zwei Formulare mit dem Bewilligungsbescheid bereitgestellt. Nicht verausgabte Mittel werden nach Projektende eingezogen und fließen in das Budget des Innovationsfonds Lehre zurück.
Darüber hinaus wird ggf. eine Präsentation in einer FAU-Veranstaltung (LuSt-Kommission, Tag der Lehre) erbeten.
Innovationsfonds Lehre 2025 für zentrale Einrichtungen
Der Innovationsfonds Lehre ist ein FAU-internes Förderprogramm, das der qualitativen Verbesserung der Lehre und damit der Steigerung von Studienerfolg dient. Durch gezielte Vergabe von Fördermitteln soll ein Anreiz geschaffen werden, Innovation in der Lehre zu erproben. Ziel ist ein gesteigerter Studienerfolg der FAU-Studierenden. Für das Jahr 2025 steht dafür Finanzierung im Umfang von maximal 30.000€ für zentrale Einrichtungen zur Verfügung.
Gefördert werden können Lehrvorhaben mit Innovationspotenzial, wobei der Begriff der Innovation weit zu verstehen ist. Es sind solche Vorhaben förderfähig, die neue Wege gehen bezogen auf (gerne auch kombiniert)
- die hochschuldidaktische Konzeption,
- neuartige interdisziplinäre Zusammenarbeit zugunsten der Inhalte,
- den Bildungsauftrag und die Zielsetzung der Lehrveranstaltung,
- Verbesserung des Beratungs-, Betreuungs- und Serviceangebotes,
- Optimierung bestehender Prozesse in Studium und Lehre,
- Erleichterung der Studierbarkeit,
- neue Lehrformate.
Förderfähig sind Projekte, die Defizite in der Umsetzung des Studienerfolgskonzepts identifizieren und überzeugend darlegen, wie die neukonzipierten Maßnahmen zur Steigerung von Studienerfolg beitragen werden.
Folgende Kriterien sind dabei ausschlaggebend:
- Bevorzugt gefördert werden Projekte, die einen Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit fördern.
- Bevorzugt gefördert werden außerdem Projekte zur Vermittlung von KI-Kompetenzen.
- Die entwickelten Maßnahmen sollen möglichst vielen Studierenden zugutekommen.
- Projekte mit Studierendenbeteiligung an der Maßnahmenentwicklung werden bevorzugt gefördert. Der Dialog mit externen Experten und Expertinnen wird in der Maßnahmenentwicklung begrüßt.
- Die Maßnahmen sollen Studierendenzufriedenheit steigern.
Antragsberechtigt sind Mitarbeitende von zentralen Einrichtungen der FAU. Eine Abstimmung des Vorhabens mit den Verantwortlichen der jeweiligen Einrichtung muss im Antrag bestätigt werden.
Maximal kann eine Finanzierung von maximal 10.000€ pro Projekt gewährt werden. Doe Projeklaufzeit darf maximal ein Jahr betragen. Die beantragten Mittel müssen angemessen, begründet und nachvollzierbar mit der geplanten Maßnahme verbunden sein. Bevorzugt gefördert werden Projekte, die nachhaltig in das Angebot der Einrichtung überführt werden.
Förderfähig sind Mittel für Personal zur Entlastung wissenschaftlicher Mitarbeiter/-innen für einen definierten Zeitraum zur Umsetzung des beantragten Konzeptes, wie z.B. die Einstellung von Korrekturassistent/-innen oder Aufstockung von Stellen von Kolleg/-innen zur Vertretung von Lehrveranstaltungen sowie Hilfskräfte. Sachausgaben sind nur insofern förderfähig, als sie inhaltlich begründet und für das Vorhaben unabdingbar sowie nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind.
Antragsfristen: Die Anträge müssen in elektronischer Form bis einschließlich 30.05.2025 an Franziska Kreuzer unter zuv-foerderprogramme-lehre@fau.de geschickt werden. Verwenden Sie bitte das Antragsformular, das Sie weiter oben finden.
Umfang und Inhalt: Die Antragsteller/-innen sollen das geplante Konzept zur Erhöhung des Studienerfolgs auf max. 4 Seiten darstellen und explizit folgende Punkte berücksichtigen:
- Kurzbeschreibung (max. 1000 Zeichen mit Leerzeichen)
- Beschreibung der Ist-Situation und Darstellung des Bedarfs
- Beschreibung der Projektidee und der Zielsetzung unter Bezugnahme auf die Zielgruppe und die beabsichtigen Maßnahmen zur Steigerung von Studienerfolg und Studierendenzufriedenheit
- Benennung von Erfolgs- bzw. Evaluationskriterien
- Benennung und Quantifizierung der Zielgruppe
- Konzept der Nachhaltigkeit
- Zeitplan des Projekts
- Bestätigung der oder des Verantwortlichen des jeweiligen Studiengangs, Moduls oder vergleichbarer Lehreinheit
Die Anträge werden zentral eingereicht und durchlaufen einen zweistufigen Beurteilungsprozess: In einem ersten Schritt begutachten die Studiendekane und -dekaninnen die Anträge ihrer eigenen Fakultät nach vorab festgelegten, einheitlichen Kriterien und nehmen eine Empfehlung für die Reihe der Berücksichtigung der Anträge vor. Diese Ranglisten werden anschließend an VP-E zur finalen Entscheidung unter Einbezug einer Studierendenvertretung weitergereicht. In der letzten Sitzung der Runde der Studiendekane und -dekaninnen im Juli werden die Ergebnisse bekannt gemacht und die Antragsteller und Antragstellerinnen umgehend informiert.
Es gelten folgende Auswahlkriterien:
- Bedarf und Umsetzbarkeit der Maßnahme
- Tatsächliche, absehbare Auswirkungen des Projekts auf Studienerfolg
- Integration in vorhandene Strukturen, Synergieeffekte
- Einbindung ins Curriculum und ggf. Übertragbarkeit
- Realistische Zeitplanung und Durchführbarkeit
- Verstetigungspotential im regulären Lehrbetrieb (Nachhaltigkeit)
Zum Ende der Projektförderung muss ein kurzer Projektbericht (Sachbericht und Finanzteil) abgegeben werden (2–3 Seiten), in dem über Verlauf, Ist-Soll-Vergleich, mögliche Probleme, die Akzeptanz des Angebotes (mit Bezug zu den Erfolgskriterien aus dem Antrag) sowie die Verwendung der Mittel berichtet wird. Hierzu werden zwei Formulare mit dem Bewilligungsbescheid bereitgestellt. Nicht verausgabte Mittel werden nach Projektende eingezogen und fließen in das Budget des Innovationsfonds Lehre zurück.
Darüber hinaus wird ggf. eine Präsentation in einer FAU-Veranstaltung (LuSt-Kommission, Tag der Lehre) erbeten.