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Innovationsfonds Lehre

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Innovationsfonds Lehre

Innovationen in Lehre und Studium

Seit dem Jahr 2016 existiert an der FAU der Innovationsfonds Lehre als ein Förderinstrument, mit dem besondere Maßnahmen und innovative Aktivitäten im Bereich Lehre und Studium unterstützt werden. Jährlich stehen dafür Mittel im Umfang von 185.000 € für alle Fächer und Studiengänge zur Verfügung.

Ausschreibung Innovationsfonds Lehre 2022

Ziel des Fonds

Der Innovationsfonds Lehre ist ein FAU-internes Förderprogramm, das der qualitativen Verbesserung der Lehre dient. Durch wettbewerbliche Vergabe von Fördermitteln soll ein Anreiz geschaffen werden, Innovation in der Lehre zu erproben und deren Entwicklung und Evaluation über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr finanziell zu unterstützen.

Fördergegenstand

Gefördert werden können Lehrvorhaben mit Innovationspotenzial, wobei der Begriff der Innovation weit zu verstehen ist. Es sind solche Vorhaben förderfähig, die neue Wege gehen bezogen auf (gerne auch kombiniert)

  • die hochschuldidaktische Konzeption,
  • neuartige interdisziplinäre Zusammenarbeit zugunsten der Inhalte,
  • den Bildungsauftrag und die Zielsetzung der Lehrveranstaltung,
  • neue Lehrformate.

Schwerpunktsetzung 2022

Verknüpfung von Präsenz- mit digitaler Lehre – Betreuung und Interaktion

Nach der coronabedingten raschen Umstellung auf Onlinelehre ist nun auch wieder die Gelegenheit, zur Präsenzlehre zurückzukehren. Doch die Erfahrungen mit digitaler Lehre sollen genutzt werden. Zukünftig gilt es, die Vorteile beider Formate für eine qualitativ gute Lehre anzuwenden. Insbesondere für die optimale Betreuung und Interaktion eignen sich digitale Formate. Wie lassen sich also Präsenz- und digitale Lehre optimal miteinander verzahnen?

Forschendes Lernen

Die Verzahnung von Forschung und Lehre als hochschuldidaktisches Format, das forschende Lernen, wird zwar viel diskutiert. Es hat als gewinnbringende Lehrmethode jedoch längst noch nicht alle Fächer erreicht. Ziel des Ansatzes ist es, dass Studierende aktiv und selbständig forschen, dabei den kompletten Forschungsprozess durchlaufen und so vielfältige Kompetenzen erwerben. Wünschenswert wäre es daher, dass möglichst viele Fächer Lehrkonzepte erproben, in denen forschendes Lernen im Vordergrund steht.
Selbstverständlich schließt diese Schwerpunktsetzung andere Projektanträge nicht aus, die wie bisher neue Ideen zu Lehrvorhaben mit Innovationspotenzial darstellen.

Förderkriterien

Förderfähig sind beantragte Projekte mit möglichst mehreren der folgenden Zielsetzungen:

  • Erweiterung bestehender Lehre durch neue und damit innovative Lehr- und Lernkonzepte (s. „Fördergegenstand“)
  • Optimierung bestehender Prozesse in Studium und Lehre, Verbesserung von Verwaltungsabläufen in
    der Lehre sowie eine Erleichterung der Studierbarkeit
  • curriculare Weiterentwicklung
  • Stärkung der Forschungsorientierung der Lehre
  • Stärkung der Internationalisierung der Lehre
  • Verbesserung der Studierfähigkeit für Studienanfänger/-innen
  • Aufbau von Konzepten zum produktiven Umgang mit Diversität/Heterogenität
  • Verbesserung des Beratungs-, Betreuungs- und Serviceangebotes
  • Entwicklung von Angeboten für besondere Zielgruppen

Generell ausgeschlossen

  • sind Maßnahmen, die primär auf zusätzliche Lehrkapazitäten zur Ermöglichung des regulären Lehrbetriebs abzielen, ebenso wie Ansätze zur ausschließlichen Verbesserung von Infrastruktur, Ausstattung oder anderen Rahmenbedingungen der Lehre,
  • die reine Fortsetzung von bereits einmal geförderten Maßnahmen ohne neue Projektidee
  • sowie (aufgrund anderer Finanzierungsmöglichkeiten) Lehraufträge, die über Fakultätsmittel finanziert werden können.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle Lehrenden der FAU.

Dauer und Umfang der Maßnahmen

Die beantragte Unterstützung der Lehrvorhaben beträgt in der Regel 1 bis max. 2 Semester. Wünschenswert ist eine nachhaltige Überführung und Integration der erfolgreich erprobten Konzepte in die Standardlehre des jeweiligen Faches.

Die maximale Fördersumme liegt bei 10.000,- EUR. Die beantragten Mittel müssen angemessen, begründet und nachvollziehbar mit der geplanten Maßnahme verbunden sein.

Förderfähig sind Mittel für Personal zur Entlastung wissenschaftlicher Mitarbeiter/-innen für einen definierten Zeitraum zur Umsetzung des beantragten Konzeptes, wie z.B. die Einstellung von Korrekturassistent/-innen oder Aufstockung von Stellen von Kolleg/-innen zur Vertretung von Lehrveranstaltungen sowie Hilfskräfte.

Sachausgaben sind nur insofern förderfähig, als sie inhaltlich begründet und für das Vorhaben unabdingbar sowie nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind.

Bewerbungsverfahren

Antragsfristen: Die Anträge (max. 4 Seiten) müssen in elektronischer Form bis zum 9. Mai 2022 an Frau Esther Paulmann, Referentin der Vizepräsidentin Education Frau Prof. Kopp, geschickt werden. Umfang und Inhalt: Die Antragsteller/-innen sollen das geplante Lehrkonzept auf max. 4 Seiten darstellen und explizit folgende Punkte berücksichtigen:

  • Kurzbeschreibung
  • Beschreibung der Ist-Situation und des Ausgangsproblems
  • Darstellung des Bedarfs
  • Beschreibung der Projektidee und der Zielsetzung unter Bezugnahme auf die Förderkriterien und ggfs. Schwerpunktsetzung
  • Benennung von Erfolgs- bzw. Evaluationskriterien
  • Benennung und Quantifizierung der Zielgruppe
  • Konzept der Nachhaltigkeit
  • Zeit- und Finanzierungsplan mit Begründung des Bedarfs
  • falls die antragstellende Person nicht Lehrstuhlinhaber/-in: Zustimmungserklärung der das Lehrangebot verantwortenden Person

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien

Die Anträge werden zentral eingereicht und durchlaufen einen zweistufigen Beurteilungsprozess: In einem ersten Schritt begutachten die Studiendekan/-innen die Anträge ihrer eigenen Fakultät nach vorab festgelegten, einheitlichen Kriterien und nehmen eine Empfehlung für die Reihe der Berücksichtigung der Anträge vor. Diese Ranglisten werden bis zum 13. Juni 2022 an die Vizepräsidentin Education zur finalen Entscheidung unter Einbezug von Studierendenvertretungen weitergereicht. In der letzten Sitzung der Runde der Studiendekane im Juli werden die Ergebnisse bekannt gemacht und die Antragsteller/-innen umgehend informiert.

Es gelten folgende Auswahlkriterien:

  • überzeugende Darstellung der Passung und Erfüllung mindestens eines bzw. möglichst mehrerer der o.g. Förderkriterien des Innovationsfonds
  • Bedarf und Umsetzbarkeit der Maßnahme
  • Innovationscharakter, neue Formen der Lehre, Mehrwert, vor allem auch für Studierende
  • Integration in vorhandene Strukturen, Synergieeffekte
  • Einbindung ins Curriculum
  • keine anderweitige Finanzierung möglich
  • Angemessenheit der beantragten Mittel und realistische Zeitplanung (Durchführbarkeit)
  • Möglichkeit der Verstetigung im regulären Lehrbetrieb (Nachhaltigkeit)
  • ggf. Übertragbarkeit auf andere Fächer(gruppen)

Berichtswesen

  • Zum Ende der Projektförderung muss ein kurzer Projektbericht (Sachbericht und Finanzteil) abgegeben werden (2–3 Seiten), in dem über Verlauf, Ist-Soll-Vergleich, mögliche Probleme, die Akzeptanz des Angebotes (mit Bezug zu den Erfolgskriterien aus dem Antrag) sowie die Verwendung der Mittel berichtet wird. Hierzu werden zwei Formulare mit dem Bewilligungsbescheid bereitgestellt.
  • Darüber hinaus wird ggf. eine Präsentation in einer FAU-Veranstaltung (LuSt-Kommission, Tag der Lehre) erbeten.

Kontakt

Fragen zur Ausschreibung und zum Antragsverfahren sowie Ihre Anträge richten Sie bitte an:

Esther Paulmann

Esther Paulmann

Referentin der Vizepräsidentin Education
  • Telefon: +49 9131 85-61112
  • Faxnummer: +49 9131 85-22188
  • E-Mail: esther.paulmann@fau.de



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