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Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung

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Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung

Diskriminierung, Belästigung und sexuelle Belästigung

Weitere Informationen

  • Richtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung

Beratungsstellen

  • Erst- und Verweisberatung nach Abs. 25 BayHIG
  • Sonderbeauftragter gegen Antisemitismus
  • Weitere Anlauf- und Beratungsstellen

Die Richtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und dem Universitätsklinikum Erlangen (UKER) ist wesentlicher Bestandteil zur Realisierung von Chancengleichheit und fördert eine Kultur des Hinsehens, die auf einem respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander sowie der Achtung der Würde jeder Person basiert. Sie schafft Transparenz im Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung an der FAU und dem UKER.

Die Richtlinie gilt nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für Studierende und integrierte Externe. Sie informiert u. a. über Rechte und Pflichten, Anlauf- und Beratungsstellen und regelt das Verfahren einer offiziellen Beschwerde. Zugleich wird mit dieser Richtlinie das gesetzliche Beschwerderecht der Beschäftigten nach § 13 AGG an der FAU transparent geregelt.

Rechtsgrundlage einer Beschwerde

In den §§ 7, 8 der Richtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und dem Universitätsklinikum Erlangen (UKER) vom 01.06 2021 wird das Beschwerdeverfahren geregelt.

Wie und wo kann ich eine Beschwerde einreichen?

Um eine Beschwerde einzureichen, wenden Sie sich bitte an die Beschwerdestelle. Dies kann sowohl schriftlich als auch persönlich zur Niederschrift (aber nicht telefonisch) erfolgen. Gerne können Sie hierfür auch unser Beschwerdeformular nutzen.

Die/Der Beschwerdeführer/in muss die/den Beschwerdegegner/in benennen und den Sachverhalt möglichst genau darstellen sowie Beweise (Zeuginnen/Zeugen) benennen. Eine vorangegangene Beratung sollte ebenfalls dargestellt werden.

Je nach Sachverhalt kann die Beschwerdestelle auch ein Schlichtungsverfahren vorschlagen.

Eine anonyme Beschwerde ist leider nicht möglich.

Beschwerdestelle

für Beschäftigte, Studierende sowie integrierte Externe der FAU

FAU Erlangen-Nürnberg
Zentrale Universitätsverwaltung
Referat P 6
AGG Beschwerdestelle
Hauptstraße 32 (Büro)
Freyeslebenstraße 1 (Post)
91058 Erlangen

E-Mail: agg-beschwerdestelle@fau.de

Bitte beachten Sie, dass Termine ausschließlich nach Vereinbarung stattfinden können.

Beschwerdeformular (FAU)/
Complaint form (FAU)

für Beschäftigte des UKER

Beschwerdestelle
im Dezernat Personalwirtschaft des UKER

Beschwerdeformular (Klinikum)

Entscheidend dafür, wo die Beschwerde eingereicht wird, ist das Beschäftigungsverhältnis der Beschwerdegegnerin/des Beschwerdegegners, das entweder mit der Universität oder dem UKER besteht.

Die Beschwerdestelle ist keine Anlauf- und Beratungsstelle. Sie hat keine Beraterfunktion, sondern betreibt das Verfahren objektiv. Sie hat bis zur Einreichung der Beschwerde keine Kenntnis von der Beschwerde und dem zugrundeliegenden Sachverhalt.

Wie verläuft eine Beschwerde?

Beschwerdeablauf
Beschwerdeablauf
  1. Die/Der Beschwerdegegner/in wird von der Beschwerdestelle unter Darlegung des gesamten Sachverhaltes aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
  2. Nach Eingang der Stellungnahme führt die Beschwerdestelle ein Gespräch mit der/dem Beschwerdegegner/in ggf. unter Hinzuziehung von Vorgesetzten.
  3. Die Beschwerdestelle kann umfangreiche Ermittlungen durchführen.
  4. Ist die Beschwerde nach Ansicht der Beschwerdestelle unbegründet, wird das Verfahren eingestellt.
  5. Ist die Beschwerde nach Ansicht der Beschwerdestelle begründet, schlägt sie der Präsidentin / dem Präsidenten oder der Kanzlerin / dem Kanzler der FAU das weitere Vorgehen sowie ggf. mögliche Sanktionen vor. Die Präsidentin/der Präsident oder die Kanzlerin/der Kanzler der FAU entscheidet über weitere Maßnahmen und eventuelle Sanktionen und leitet diese ggf. ein.
  6. Je nach Sachverhalt kann die Beschwerdestelle auch ein Schlichtungsverfahren vorschlagen.

 

 




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