Ein Studium als Austausch- und Programmstudierender (Programme wie z.B. ERASMUS, Direktaustausch) ist an der FAU nur im Rahmen eines gültigen Kooperationsabkommens zwischen den Hochschulen oder eines Stipendienprogramms möglich.
Die Bewerbung für einen Austauschplatz erfolgt zuerst an der Heimathochschule des Studierenden. Nach erfolgreicher Bewerbung an der Heimathochschule wird diese die Austausch- und Programmstudierende der FAU melden (nominieren). Die Studierenden müssen sich im nächsten Schritt an der FAU für einen Austausch-Studienplatz bewerben.
Allgemeine Teilnahmebedingungen und Auswahlkriterien für alle Austausch- und Programmstudierenden sind:
Immatrikulation an der Heimathochschule dem Ziel eines Hochschulabschlusses (inkl. Promotion) für die gesamte Dauer des Auslandsstudiums,
Ausreichende Kenntnisse der Landes- oder Unterrichtssprache (Deutsch/Englisch),
fachliche Eignung für den gewünschten Studiengang an der FAU,
Evtl. fakultätsinterne Voraussetzungen von FAU Seite (bitte bei Direktaustausch-Programmen die Kooperationsverträge beachten),
Bei KA171 Erasmus Studierenden wählt die Heimatuniversität auch aufgrund von akademischen Leistungen aus.
Sie haben einen Praktikumsplatz an der FAU bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Bevor Sie in den Alltag und Ihr Praktikum an der Universität starten können, müssen Sie noch ein paar Dinge erledigen und berücksichtigen, damit Ihre Zeit in Erlangen oder Nürnberg reibungslos und erfolgreich verläuft.
Die wichtigsten Infos haben wir Ihnen im Bereich Alles zum Aufenthalt zusammengestellt.
Sprachkurse an der FAU
Ausländische Praktikanten haben die Möglichkeit, an der FAU die deutsche Sprache zu erlernen bzw. ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Sie können entweder vor Semesterbeginn einen kostenpflichtigen Intensivsprachkurs belegen oder während des Semesters kostenlose Deutschkurse besuchen. Wichtig dabei ist, dass Sie von Beginn an an den Kursen teilnehmen. Der Quereinstieg mehrere Wochen nach Kursbeginn ist nicht möglich.
Um die Sprachkurse besuchen zu können, benötigen Sie vom Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) eine Bestätigung über ihren Praktikantenstatus. Ohne diese Bescheinigung ist eine Teilnahme an den Kursen nicht möglich.
Auf den Seiten des Sprachenzentrums finden Sie weitere Informationen zu den Deutschkursen.
Falls Sie andere Sprachen lernen und entsprechende Kurse besuchen möchten, können Sie dies gegen eine Gebühr tun, wenn Sie sich als Gasthörer an der Universität einschreiben.
Ein umfangreiches Angebot an Sprachkursen bieten auch die Volkshochschulen in Erlangen und Nürnberg. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Wenn Sie über ein Austausch- oder Stipendienprogramm an die FAU kommen möchten, so müssen Sie rechtzeitig vor dem beabsichtigten Studienbeginn einen Antrag auf Zulassung beim Referat für Internationale Angelegenheiten der FAU (RIA) stellen.
Der Antrag auf Zulassung erfolgt online. Der entsprechende Link wird Ihnen persönlich per E-Mail mitgeteilt, nachdem wir die Nominierung durch Ihre Heimatuniversität oder Ihren Stipendiengeber erhalten haben. Die Nominierung bedeutet nicht, dass automatisch eine Zulassung erteilt wird. Die Zulassung erfolgt erst nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die Fachkoordinatoren der FAU.
Die Bewerbungsfristen an der FAU sind:
für das folgende Wintersemester: 15 April (Studierende aus Nicht-EU-Ländern, inklusive KA 171 Partnerländern) bzw.15. Mai (Studierende aus EU-Ländern / EWR-Staaten / Schweiz)
für das folgende Sommersemester: 15. Oktober (Studierende aus Nicht-EU-Ländern, inklusive KA 171 Partnerländern) bzw.15. November (Studierende aus EU-Ländern / EWR-Staaten / Schweiz)
Dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Nachweis über ein bis zwei Jahre Studium im Heimatland („Transcript of Records“). Eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache ist vorzulegen, sofern das Zeugnis nicht in Deutsch oder Englisch ausgefertigt ist
Für Master-Studierende: Bachelor Zeugnis (soweit vorhanden)
Immatrikulationsbescheinigung der Heimatuniversität
Bescheinigung der Deutsch- bzw. Englischkenntnisse, z.B. durch eine Sprach-Lehrkraft (Vorlage zum Download siehe unten) – das erforderliche Sprachniveau erfragen Sie bitte an Ihrer Heimatuniversität
Letter of Nomination der Heimatuniversität
Falls Sie zum Anfertigen einer Abschlussarbeit an die FAU kommen, das heißt keine Vorlesungen und Seminare besuchen, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Bewerbungsunterlagen eine Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors der FAU beim Referat für Internationale Angelegenheiten einreichen. Bitte nutzen Sie die von uns zur Verfügung gestellte Vorlage „Betreuungszusage“.
Die offizielle Unterrichtsprache an der FAU Erlangen-Nürnberg ist Deutsch, in einigen Bereichen Englisch. Die Verfügbarkeit der Lehrveranstaltungen in Englisch variiert je nach Fakultät. In welcher Sprache die Lehrveranstaltungen des jeweiligen Studiengangs angeboten werden, können Studierende mit Hilfe des FAU Vorlesungsverzeichnis in Campo nachprüfen.
Die Empfehlungen der einzelnen Studienrichtungen für Incoming Austauschstudierende finden Sie in der untenstehenden Tabelle. Außerdem sind die Angaben zu den Sprachanforderungen in den Kooperationsvereinbarungen zwischen den Universitäten zu beachten. Dazu können die Studierenden ihre Heimatuniversitäten befragen.
Generell gilt: Falls der gewünschte Studiengang in der untenstehenden Tabelle nicht aufgelistet ist, wird B2 Niveau laut Europäischen Referenzrahmen für Sprachen in der Studiensprache empfohlen.
Department
Institut/Studienbereich
Sprachanforderung
Alte Welt und Asiatische Kulturen
Alte Sprachen
Deutsch A2
Alte Welt und Asiatische Kulturen
Klassische Archäologie; Ur- und Frühgeschichte
Deutsch B1
Alte Welt und Asiatische Kulturen
Japanologie
Siehe Kooperationsvertrag.
Alte Welt und Asiatische Kulturen
Sprachen und Kulturen des Nahen Ostens und Ostasiens – Sinologie
Bachelor: Deutsch B1
Master: Englisch B2
Hinweis: Wenn Sie im Sommersemester an der FAU studieren möchten, müssen Sie Grundkenntnisse in Mandarin vorweisen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden so schnell wie möglich nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich benachrichtigt, ob sie eine Zulassung zum Studium an der FAU erhalten. Mit dem Zulassungsschreiben werden sie auch über das Einschreibeverfahren informiert. Das Zulassungsschreiben ist unbedingt aufzubewahren, da es sowohl für die Beantragung eines Visums als auch für die Immatrikulation vorgelegt werden muss. Eine Zulassung als Programm- oder Austauschstudierender kann nur für ein oder zwei Semester erteilt werden.
Die Zulassung erfolgt nur in dem Studienfach, in dem der Kooperationsvertrag mit Ihrer Heimatuniversität besteht. Austauschstudierende haben aber in aller Regel die Möglichkeit, Kurse in anderen Bereichen zu besuchen und Leistungen zu erbringen.
Die Bewerbung war erfolgreich, die Zulassung lag bereits im Briefkasten, die notwendigen Unterlagen Ihrer Heimatuniversität haben Sie beisammen – dann ist der wichtigste Schritt zu einem Auslandssemester an der FAU schon getan!
Dennoch kommen einige Dinge auf Sie zu, bevor Sie ins Studium starten können. Sie müssen Behördengänge erledigen, Ihre Unterkunft beziehen, eventuell Ihre Sprachkenntnisse verbessern und Ihr Kursprogramm zusammenstellen – all das kann eine große Herausforderung sein. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie tun und berücksichtigen müssen und wer Ihnen während Ihres Aufenthaltes an der FAU zur Seite steht.
Im Rahmen von unseren Willkommenswochen erledigen Sie als neuer internationaler Programm- und Austauschstudierender mit Unterstützung von studentischen Hilfskräften alle wichtigen Formalitäten für Ihren Aufenthalt an der FAU. Dazu gehören die Anmeldung an Ihrem Wohnort, die Anerkennung oder der Abschluss der Krankenversicherung, die Eröffnung eines Bankkontos, die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis und schließlich die Immatrikulation an der Universität.
So wird sichergestellt, dass Sie nichts vergessen und später keine Probleme bekommen, denn es ist nicht einfach, sich im deutschen Behörden-Dschungel zurechtzufinden. Ebenso hilfreich sind auch die interkulturelle Einweisung in das Universitätssystem und das Kennenlernen der anderen internationalen Studierenden und deutschen Kommilitoninnen und Kommilitonen bei bestimmten Veranstaltungen.
Die Willkommenswochen finden jeweils Anfang Oktober und Anfang April zu Semesteranfang statt. Für Studierende, die am Deutschintensivkurs vor Semesterbeginn teilnehmen, finden diese bereits im September oder im März statt – noch vor Beginn des Deutschintensivkurses. Das Programm erhalten Programm- und Austauschstudierende automatisch vom Referat für Internationale Angelegenheiten. Die Teilnahme an der Willkommenswoche ist obligatorisch für alle Austausch- und Programmstudierenden.
Die Unterrichtssprache an der FAU ist in aller Regel deutsch. Damit Sie Ihre Studienziele in der vorgegebenen Zeit erreichen, sollten Sie die deutsche Sprache so gut wie möglich beherrschen. Das trifft im übrigen auch auf die Kommunikation außerhalb der Universität zu.
Das Sprachenzentrum der FAU bietet vor dem Semesterbeginn Intensivkurse an, in denen Sie Ihre Sprachkenntnisse verbessern können. Die Kurse finden auf unterschiedlichen Niveaus statt. Die Anmeldung für die Kurse erfolgt direkt beim Sprachenzentrum.
Als Programm- und Austauschstudierende können Sie nahezu alle Kurse an der FAU besuchen. Dennoch raten wir Ihnen unbedingt, Ihre Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren (Departmental Coordinators) zu kontaktieren und die Auswahl der Kurse mit ihnen zu besprechen.
Ihre Zulassung zum Austausch- oder Programmstudium erfolgt nur in dem Fach, für das ein Kooperationsvertrag mit Ihrer Heimatuniversität geschlossen wurde. Nachdem Sie zugelassen worden sind, erhalten Sie von uns die Kontaktdaten Ihres Departmental Coordinators, Ihrer fachlichen Ansprechperson an unserer Universität. Sie wird Ihnen dabei helfen, die richtigen Kurse für Sie zu finden. Ihr Departmental Coordinator muss außerdem auch Ihr Learning Agreement unterschreiben. Ohne diese Unterschrift ist das Learning Agreement nicht gültig! Nehmen Sie daher auch unbedingt schon vor Ihrer Anreise Kontakt zur Fachkoordination auf.
Das Vorlesungsverzeichnis ist über das Portal campo abrufbar und beinhaltet alle Kurse, die in einem Semester an der FAU angeboten werden. Die Kurse für das entsprechende Semester werden nur einige Wochen vor dem Semesterbeginn online gestellt. Wenn Sie die Übersicht über die angebotenen Kurse schon früher benötigen, können Sie die Kurse vom letzten entsprechenden Semester als Orientierung nehmen. Bitte beachten Sie, dass es keine Garantie besteht, dass im Semester, in dem Sie zu uns kommen, tatsächlich alle Kurse so wie im z.B. Sommersemester davor angeboten werden.
Das Vorlesungsverzeichnis ist nach Fakultäten strukturiert und zeigt ebenfalls Lehrveranstaltungen anderer universitärer Einrichtungen an (z.B. die Kurse am Sprachenzentrum). Bitte suchen Sie vorwiegend Kurse in dem Fachbereich bzw. in der Fakultät aus, in dem/der Sie zugelassen worden sind. Die Sortierung der Kurse im Vorlesungsverzeichnis orientiert sich an der Modulstruktur des Studiengangs, die über die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung einsehbar ist. Die Modulbeschreibungen wiederum sind in aller Regel auf der Homepage des Fachbereichs zu finden.
Manche Heimatuniversitäten stimmen mit ihren Programm- und Austauschstudierenden Liste der Kurse ab, die sie an der Gastuniversität besuchen werden. Dieses Dokument heißt „Learning Agreement“.
Bitte erkundigen Sie sich vor dem Aufenthalt in Deutschland bei Ihrer Heimatuniversität, ob Sie ein solches Learning Agreement benötigen und welche Kurse Sie an der FAU absolvieren bzw. wie viele ECTS-Punkte Sie erbringen müssen.
Teilnehmende am Erasmus+ KA 171 Programm (Partnerländer) müssen bei uns ein Minimum an Modulen im Umfang von 20 ECTS absolvieren. Die FAU gibt Ihnen in allen anderen Fällen aber keine Mindest- oder Höchstanzahl an ECTS-Punkten vor. Dennoch empfehlen wir Ihnen, 20 bis 30 ECTS pro Semester zu erreichen.
Ihr Learning Agreement muss in der Regel von folgenden Parteien unterschrieben werden:
Ihnen selbst
einem Verantwortlichen an Ihrer Heimatuniversität
Ihrer Fachkoordinatorin bzw. Ihrem Fachkoordinator (Departmental Coordinator) an der FAU
Der Erasmus-Code der FAU ist D ERLANGE01.
Internationale Anerkennung akademischer Leistungen
ECTS, das European Credit Transfer System, wurde von der Europäischen Kommission entwickelt, um die akademische Anerkennung von Auslandsstudien zu garantieren. Es stellt eine Möglichkeit dar, wie Studienleistungen gemessen und verglichen werden können, um sie von einer Institution auf eine andere zu übertragen.
Im ECTS-System stellen 60 Credits das Arbeitspensum für ein volles Studienjahr dar, normalerweise werden pro Semester 30 Credits erworben. Es ist wichtig, dass keine speziellen Kurse nur für ECTS-Zwecke eingerichtet werden, sondern dass alle Kurse normale Kurse der teilnehmenden Institutionen sind und von den regulären Studierenden unter den gewöhnlichen Bestimmungen besucht werden. Credits werden nur verteilt, wenn der Kurs vollständig absolviert wurde und alle nach der jeweiligen Prüfungsordnung nötigen Leistungsnachweise erbracht und Prüfungen bestanden wurden.
Wenn Sie das Studienprogramm absolviert haben, das von Ihrer Heimat- und der Gastuniversität beschlossen worden war, werden die Credits regelmäßig übertragen. Sie können dann das Studium an Ihrer Heimatuniversität wieder aufnehmen, ohne Zeit oder Credits zu verlieren. Die Übertragung der Credits wird durch ein Formular (Transcript of Records) gewährleistet. Das Transcript of Records mit allen erbrachten Studienleistungen und ECTS-Punkten können Sie sich am Ende Ihres Aufenthalts über das campo-Portal herunterladen.
Benotungsstufen an der FAU:
Nach den Prüfungsordnungen der FAU werden die Noten und Notenstufen überwiegend wie folgt skaliert, wobei allein die Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung maßgeblich sind:
Note
Nennung
Erklärung
1.0
sehr gut
bestanden
1.3
sehr gut –
bestanden
1.7
gut +
bestanden
2.0
gut
bestanden
2.3
gut –
bestanden
2.7
befriedigend +
bestanden
3.0
befriedigend
bestanden
3.3
befriedigend –
bestanden
3.7
ausreichend +
bestanden
4.0
ausreichend
bestanden
4.3
nicht ausreichend
nicht bestanden
4.7
nicht ausreichend
nicht bestanden
5.0
nicht ausreichend
nicht bestanden
Es gibt Module, bei denen nur eine regelmäßige Teilnahme und keine Prüfung verlangt werden. Diese gelten als „bestanden“. Wenn Sie an einem Modul teilnehmen, bei dem eine Prüfung verlangt wird, die Sie aber nicht ablegen, können Ihnen keine Credits verliehen werden, auch wenn Sie regelmäßig teilgenommen haben.
Benotungsstufen für Rechtswissenschaften:
Punktzahlen
Notenstufe: Erklärung
Englische Entsprechung
Französische Entsprechung
0
ungenügend: eine völlig unbrauchbare Leistung
fail
insuffisant
1-3
mangelhaft: eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
fail
insuffisant
4-6
ausreichend: eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht
satisfactory
passable
7-9
befriedigend: eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
good
satisfaisant
10-12
vollbefriedigend: eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
very good
très satisfaisant
13-15
gut: eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
Bevor Sie sich auf einen Praktikumsplatz bewerben – initiativ oder auf eine ausgeschriebene Stelle – sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Bedingungen für ein Praktikum an der FAU erfüllen. Außerdem ist zu prüfen, ob Sie ein studienfachbezogenes Praktikum oder ein Kooperationsstudium absolvieren möchten. In jedem Fall aber müssen Sie Bescheid wissen, wie Sie Ihren Betreuer finden, welche Formalitäten zu berücksichtigen und welche Unterlagen bzw. Nachweise zu erbringen sind.
Benötigte Unterlagen
Von der betreuenden Einrichtung werden folgende Nachweise benötigt:
falls notwendig, die Mitteilung der „Angaben zur Organisationseinheit“ im IdM-Antrag des RRZE.
das Einladungsschreiben an den Praktikanten oder Kooperationsstudierenden (falls vorhanden)
Beleg für die Grundlage des Aufenthalts des Praktikanten oder Kooperationsstudierenden an der FAU. Diese Grundlage kann entweder eine Kooperation, ein akademischer Austausch oder eine Zweitgutachtertätigkeit sein. Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) berät Sie gerne darüber, wie ein derartiger Beleg gestaltet sein sollte.
gegebenenfalls eine Kopie des „Mobility Agreement for Traineeships“, welches Erasmus-Praktikanten mit dem aufnehmenden Lehrstuhl abschließen müssen.
Von dem Praktikanten bzw. der Praktikantin werden folgende Dokumente benötigt:
Damit das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) tätig werden kann, wird eine möglichst frühe Anmeldung durch den einladenden Lehrstuhl oder Betreuer benötigt. Bei verspäteter Anmeldung kann eine Verzögerung oder sogar ein Scheitern des Aufenthalts die Folge sein.
Weitere Nachweise
Ein Praktikum gilt im Sinne der deutschen Gesetze als Arbeit. Deshalb müssen Sie – je nachdem, aus welchem Land Sie kommen – bestimmte Formalitäten beachten und Genehmigungen einholen. Welche das genau sind, erfahren Sie in der folgenden Übersicht.
Ein Praktikum gilt als Arbeitstätigkeit im Sinne der Beschäftigungsverordnung und des Aufenthaltsgesetzes. Für Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, muss bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) eine Bescheinigung für die Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht beantragt werden. Diese Bescheinigung ist der Nachweis darüber, dass die Tätigkeit im Rahmen des Praktikums durch die ZAV genehmigt wurde. Die Bescheinigung wird auch für den Antrag des Aufenthaltstitels benötigt. Ihr Praktikum dürfen Sie erst dann beginnen, wenn die Zustimmung der ZAV vorliegt.
Studierende aus EU-Staaten, EWR-Ländern und der Schweiz
Studierende mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU und Studierende mit der Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz benötigen für die Aufnahme eines Praktikums keine Genehmigung der ZAV. Sie müssen also keine Bescheinigung von der Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht beantragen.
Praktikanten, die nicht Bürger eines EU- oder EWR-Staates sind
Staatsangehörige eines Nicht-EU oder EWR-Staates, die in Deutschland ein Praktikum machen möchten, benötigen die Genehmigung der ZAV und ein Visum.
Grundsätzliches
Für Praktikanten, die älter als 35 sind, kann keine Befreiungsbescheinigung ausgestellt werden.
Die Bescheinigung für die Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht wird für den Antrag auf das Visum benötigt. Bitte beantragen Sie die Bescheinigung deshalb möglichst zeitig.
Die ZAV benötigt etwa 3–4 Wochen für die Erteilung der Befreiungsbescheinigung. Aus diesem Grund sollten Sie das Praktikum möglichst weit im Voraus planen und die Unterlagen frühzeitig beim Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) oder bei der ZAV einreichen.
Wer beantragt die Befreiungsbescheinigung?
Falls Sie Ihr Praktikum im Rahmen eines ERASMUS-Stipendienprogramms oder eines Austauschprogramms absolvieren oder Sie von einer Partneruniversität der FAU kommen, wird die Bescheinigung für die Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht vom Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) beantragt. Nachdem Sie dem RIA als künftiger Praktikant gemeldet wurden, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und bitten Sie um die notwendigen Unterlagen. Das RIA ist dabei auch auf die Unterstützung der einladenden Einrichtung angewiesen.
In allen anderen Fällen muss die Genehmigung der ZAV durch den Lehrstuhl beantragt werden, von dem der Praktikant eingeladen wurde. Was dabei zu beachten ist, finden Sie in einer Information der Bundesagentur für Arbeit.
Ausstellung der Befreiungsbescheinigung
Die Befreiungsbescheinigung wird in mehrfacher Ausführung ausgestellt und dem Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) oder der beantragenden Einrichtung zugeschickt. Ein Exemplar ist für den Studierenden, eines für den Arbeitgeber und das dritte für die örtliche Ausländerbehörde. Das RIA oder die einladende Einrichtung schickt die Bescheinigungen den entsprechenden Stellen zu. Die Studierenden benötigen ihre Bescheinigung für die Beantragung des Visums.
Unentgeltliche Praktika
Unentgeltliche Praktika sind Beschäftigungen im Sinne des Aufenthaltsgesetzes, deshalb muss auch dafür die Genehmigung der ZAV eingeholt werden.
Verlängerung des Praktikums
Falls eine Verlängerung Ihres Praktikums notwendig wird, beachten Sie bitte, dass nicht nur Ihre Aufenthaltserlaubnis, sondern auch die Genehmigung von der ZAV für die Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht verlängert werden muss. Bitte stellen Sie diesen Verlängerungsantrag möglichst frühzeitig.
Bitte informieren Sie sich bereits vor der Einreise darüber, ob Ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verlängert werden kann. Denn es ist von der Art Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Visums abhängig, ob bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Verlängerung möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der deutschen Auslandsvertretung, bei der Sie Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Auf den folgenden Seiten finden alle Austausch- oder Programmstudierenden (auch Double Degree Studierende), die im Rahmen einer Kooperation zwischen ihrer Heimatuniversität und der FAU ein oder zwei Semester bei uns verbringen, die wichtigsten Informationen für ein reibungsloses und erfolgreiches Studium. Hier erfahren Sie, wie Sie sich an der FAU bewerben, welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie den Start ins Semester erfolgreich gestalten. Einen kurzen Überblick über alle wichtigen Eckdaten bietet unser FAU Data Sheet.
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