Bewerbung und Zulassung
Zugang zum Studium
Sie sollten etwa fünf Monate vor dem beabsichtigten Studienbeginn einen Antrag auf Zulassung beim Referat für Internationale Angelegenheiten der FAU (RIA) stellen, wenn Sie über eine der folgenden Möglichkeiten an die Universität kommen:
DAAD, KAAD, Erasmus+, Direktaustausch, Robert-Bosch-Stiftung, Diakonisches Werk, Friedrich-Ebert-Stiftung, Rotary Club, PÉÉ, Hanns-Seidel-Stiftung, Kontaktstipendium von Partneruniversitäten, Stipendium öffentlicher und privater Stiftungen, Bayerisches Staatsministerium.
Wie muss der Antrag gestellt werden?
Dieser Antrag erfolgt online. Der entsprechende Link wird Ihnen persönlich per E-Mail mitgeteilt, nachdem wir die Nominierung durch Ihre Heimatuniversität oder Ihren Stipendiengeber erhalten haben. Die Nominierung bedeutet nicht, dass automatisch eine Zulassung erteilt wird. Die Zulassung erfolgt erst nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die Fachkoordinatoren der FAU.
Welche Bewerbungstermine gibt es?
Online-Bewerbungstermine an der FAU sind:
- 15. Mai für das folgende Wintersemester
- 15. November für das folgende Sommersemester
Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?
Dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis über ein bis zwei Jahre Studium im Heimatland („Transcript of Records“). Kopien genügen, Originale sind nicht erforderlich. Eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache ist vorzulegen, sofern das Zeugnis nicht in Deutsch oder Englisch ausgefertigt ist
- Immatrikulationsbescheinigung der Heimatuniversität
- Bescheinigung der Deutschkenntnisse, z.B. durch eine Deutsch-Lehrkraft (Vorlage zum Download siehe unten) – das erforderliche Sprachniveau erfragen Sie bitte an Ihrer Heimatuniversität
- Erasmus-Studierende und Studierende ohne Deutschkenntnisse: Bescheinigung der Englischkenntnisse, z.B. durch eine Englisch-Lehrkraft (Vorlage zum Download siehe unten) – welche Stufe verlangt wird, erfragen Sie bitte an Ihrer Heimatuniversität
- Aktuelles Passfoto
Falls Sie zum Anfertigen einer Abschlussarbeit an die FAU kommen, das heißt keine Vorlesungen und Seminare besuchen, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Bewerbungsunterlagen eine Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors der FAU beim Referat für Internationale Angelegenheiten einreichen. Bitte nutzen Sie die von uns zur Verfügung gestellte Vorlage „Betreuungszusage“.
Bewerbung und Zulassung | Dateigröße |
---|---|
Nachweis der Deutschkentnisse.pdf | 120 KB |
Evidence of English Language.pdf | 121 KB |
Betreuungszusage-Supervisors Confirmation.pdf | 250 KB |
Wann erfolgt die Zulassung zum Studium?
Die Bewerberinnen und Bewerber werden so schnell wie möglich nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich benachrichtigt, ob sie eine Zulassung zum Studium an der FAU erhalten oder nicht. Mit dem Zulassungsschreiben werden sie auch über das Einschreibeverfahren (Ort, Termine, etc.) informiert. Das Zulassungsschreiben ist unbedingt aufzubewahren, da es sowohl für die Beantragung eines Visums als auch für die Immatrikulation vorgelegt werden muss. Eine Zulassung als Programm- oder Austauschstudierender kann nur für ein oder zwei Semester erteilt werden.
Die Zulassung erfolgt nur in dem Fach, in dem der Kooperationsvertrag mit Ihrer Heimatuniversität besteht. Austauschstudierende haben aber die Möglichkeit, Kurse in anderen Bereichen zu besuchen und Leistungen zu erbringen.