Hochschulwahlen: Jetzt Wahlvorschläge einreichen!
Ein Aufruf an alle Mitglieder der FAU: Bei den Hochschulwahlen kandidieren und vom 23. April bis 6. Mai Wahlvorschläge einreichen!
Anfang Juni wählen die Beschäftigten, Studierenden und Promovierenden der FAU ihre Vertreterinnen und Vertreter im Senat, in den Fakultätsräten und im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie.
Die Studierenden entscheiden mit ihrer Stimme außerdem, wer sie im Studentischen Konvent und in den Fachschaftsvertretungen vertritt.
Die Amtszeit der neuen Mitglieder beginnt am 1. Oktober und dauert zwei Jahre, die Amtszeit der Studierenden und Promovierenden dauert ein Jahr.
Die Hochschulwahlen finden erstmals ausschließlich elektronisch statt, eine Briefwahl ist nicht mehr möglich.
„Durch Ihr Engagement können Sie Ihre und die Zukunft unserer FAU aktiv mitgestalten“, ermutigt FAU-Präsident Prof. Dr. Joachim Hornegger.
Warum soll ich wählen?
Die Arbeit in der akademischen Selbstverwaltung ermöglicht es FAU-Mitgliedern, an wesentlichen Entscheidungen zur universitären Struktur und Organisation sowie zur Gestaltung von Lehre und Forschung mitzuwirken. In der studentischen Selbstverwaltung formulieren Studierende ihre Ziele und treffen Entscheidungen, die sie in den Fakultätsräten und im Senat weiterverfolgen.
Neben den Hochschulwahlen finden wieder die Wahlen zur Promovierendenvertretung statt, bei der die Promovierenden in jeder Fakultät eine Sprecherin beziehungsweise einen Sprecher und eine Stellvertretung wählen. Die Gewählten bilden dann den Promovierendenkonvent.
Wahlvorschläge ab sofort bis zum 6. Mai beim Wahlamt einreichen
Wahlvorschläge für alle Gremien können vom 23. April bis zum 6. Mai, 16 Uhr, beim Wahlamt der FAU eingereicht werden (Freyeslebenstraße 1, 91058 Erlangen, Ebene 03, Zimmer-Nr. 03.5234). Die Formulare finden Sie auf der Website des Wahlamts.
Wählen war nie einfacher!
Während der Wahlfrist vom 4. Juni bis zum 12. Juni wird über das Wahlportal der Link zum elektronischen Abstimmungsraum eingeblendet. Die Wahlbenachrichtigungen können ab Anfang Mai ebenfalls über das Wahlportal abgerufen werden. Für die Nutzung des Wahlportals ist eine vollständig aktivierte FAU-IdM-Kennung notwendig. Wahlberechtigte ohne vollständig aktivierten IdM-Account erhalten die Wahlbenachrichtigung daher per Brief und sollten bis spätestens 12. Mai einen IdM-Account über das IdM-Portal beantragen und vollständig aktivieren. Falls eine vollständige Aktivierung bis dahin nicht erfolgt ist, werden rechtzeitig vor den Wahlen persönliche Zugangsdaten (PIN und TAN) per Brief verschickt, um sich direkt im elektronischen Wahlsystem anmelden zu können.
Noch Fragen?
Alle Informationen rund um die Hochschulwahlen und die Arbeit der zu wählenden Gremien finden sich auf der Website des Wahlamts, auf den Seiten der Studierendenvertretung sowie auf den Seiten des Promovierendenkonvents. Detaillierte Informationen zu den zugelassenen Wahlvorschlägen finden Sie auf den genannten Seiten ab 20. Mai.
Kontakt:
hochschulwahlen@fau.de
www.wahlen.fau.de
Wahlamt, Freyeslebenstr. 1, 91058 Erlangen, Ebene 03, Zimmer-Nr. 03.5234
Carolin Bautz +499131 85-25805
Sonja Vaask +499131 85-25826