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Bewerbung und Einschreibung für internationale Bewerberinnen und Bewerber

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Bewerbung und Einschreibung für internationale Bewerberinnen und Bewerber

Internationale Bewerberinnen und Bewerber

Kontakt

Allgemeine Studienberatung (IBZ)

Sprechzeiten

Telefonische Sprechzeiten von Montag bis Freitag 8 bis 14 Uhr

Weitere Informationen

  • Bewerbungsfristen auf einen Blick

Der Bewerbung um einen Studienplatz geht immer die Entscheidung für einen bestimmten Studiengang voraus. Bei der Wahl aus über 260 Studiengängen bietet Ihnen die FAU ein Studienangebot, das in seiner Vielfalt und interdisziplinären Vernetzung deutschlandweit einzigartig ist.

Hierbei bieten unsere Staatsexamens- und Bachelorstudiengänge den Einstieg für alle, die noch kein Studium abgeschlossen haben. Im Masterstudium wird das Fachwissen ausgebaut und die wissenschaftlichen Inhalte vertieft. Zudem bietet die FAU Lehramtsstudiengänge für Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und Berufsschule an.

Weitere Informationen über die Inhalte und Zulassungsbeschränkungen aller Studiengänge an der FAU finden Sie in unserer Studiengangsdatenbank.

Bewerbung für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen)

Vom gewählten Studienwunsch abhängig ist im nächsten Schritt auch der Bewerbungsweg für internationale Studieninteressierte (keine deutsche Staatsangehörigkeit, keine Bildungsinländer). Normalerweise müssen Sie sich für alle grundständigen Studiengänge direkt an der FAU über das Online-Bewerbungsportal „campo“ bewerben. Die Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist!) endet für das

  • Wintersemester am 15. Juli
  • Sommersemester am 15. Januar.

Einzureichende Unterlagen

Im Anschluss an die Online-Bewerbung müssen Sie das unterschriebene Antragsformular (aus dem Bewerbungsportal) zusammen mit folgenden Dokumenten postalisch an unsere Zulassungsstelle senden (Postadresse: FAU Erlangen-Nürnberg, Zulassungsstelle, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen):

  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Schulabschlusszeugnis: Alle Seiten des Zeugnisses
  • Deutsche Sprachnachweise (einfache Kopie, wenn in Deutschland erworben)

Je nach Wunschstudiengang, Herkunft und bisherigem Bildungsweg der Bewerberinnen und Bewerber sind weitere Unterlagen erforderlich:

  • Falls erforderlich: Voruniversitätsjahr (z.B. Iran)
  • Falls erforderlich: Hochschulaufnahmeprüfung aus Heimatland
  • Falls erforderlich: Feststellungsprüfung des Schwerpunktkurses für das gewünschte Studienfach (beglaubigte Kopie)
  • Bei vorherigem Studium: Vollständige Fächer- und Notenübersicht der Universität
  • Bei Studienabschluss: zusätzlich Studienabschlusszeugnis (z.B. Bachelor, Diplom)
  • Studiennachweise aus China und Vietnam: die APS (im Original)
  • Bewerber und Bewerberinnen aus China von DSDl/DSDll-Schulen: Identitätsbescheinigung der Deutschen Botschaft (im Original)
  • Bei einer Bewerbung für Lebensmittelchemie, Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin muss der Nachweis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2) oder einer äquivalenten Prüfung eingereicht werden.

Weitere Hinweise zum Bewerbungsprozess

  • Beglaubigungen: Alle ausländischen Zeugnisse sind grundsätzlich in beglaubigter Kopie und beglaubigter Übersetzung vorzulegen (wenn diese nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sind). Entsprechen Ihre Unterlagen nicht der Form oder fehlen wichtige Nachweise, müssen wir Sie leider aus dem Verfahren ausschließen. Weitere Informationen finden Sie bei unseren Hinweisen zur Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten.
  • Vollständigkeit: Bitte beachten Sie, dass Anträge nur bearbeitet werden können, wenn alle erforderlichen Unterlagen beigelegt sind. Es hat also keinen Sinn, Anträge zunächst ohne Zeugnisse einzurei­chen und Unterlagen nachzusenden.
  • Studienkolleg: Informieren Sie sich bitte auch, ob Sie sich direkt für das gewünschte Studium bewerben können, oder zunächst das Studienkolleg besuchen bzw. die Feststellungsprüfung ablegen müssen. Hinweise dazu finden Sie auf unserer Seite zur Bewertung ausländischer Zeugnisse, Studienkolleg.
  • Studienbeginn: Bei den Fächern, in denen ein Studienbeginn nur im Wintersemester mög­lich ist – und dies betrifft fast alle grundständigen Studienfächer – kann eine Einschrei­bung zum Sommer­se­mester nur für höhere Fachsemester erfolgen. Dies setzt allerdings eine Anerkennung von bereits erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium voraus.

Ausnahmen und besondere Bewerbergruppen

Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Studienbeginn im Wintersemester in einigen Bachelorstudiengängen zusätzlich zur Bewerbung über „campo“ auch über das Dialogorientierte Service­verfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben müssen. Zum Wintersemester 2021/22 betrifft dies voraussichtlich die folgenden Studiengänge:

  • International Business Studies (B.Sc.) (englischsprachig)
  • International Economic Studies B.Sc.) (englischsprachig)
  • Lebensmittelchemie (Staatsexamen)
  • Molekulare Medizin (B.Sc.)
  • Psychologie (Voll- und Teilzeit, B.Sc.)

Weitere Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) finden Sie unter hochschulstart.de. Dort finden Sie im Bereich „Downloads“ auch eine Checkliste zum DoSV.

Medizin, Medizin ER-N/Bayreuth, Zahnmedizin, Pharmazie

Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie müssen sich folgende Bewerberinnen und Bewerber bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) bewerben:

  • aus Staaten der Europäischen Union (EU)
  • des Europäischen Wirtschafts­raumes (EWR: Island, Liechtenstein und Norwegen)
  • Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer
  • ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die in Deutschland leben und deren Familienangehörige EU/EWR-Bürger sind und in Deutschland arbeiten (z.B. Ehemann, Ehefrau, Eltern)

Bewerbung als Bildungsinländerin und Bildungsinländer

Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit gelten Sie als Bildungsinländer, wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. Für Sie gelten dann dieselben Bewerbungsbedingungen wie für deutsche Studieninteressierte.

Informationen für Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

Die FAU fördert in besonderer Weise das Studium von Absolventinnen und Absolventen der deutschen Auslandsschulen. Das Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz richtet sich nach dem erworbenen Abschluss:

  • Bewerbungsverfahren mit einem deutschen Abitur
    Mit dem deutschen Abitur an einem Gymnasium oder einem deutschen Reifezeugnis einer deutschen Auslandsschule erwerben Sie – unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit – die Berechtigung, an jeder deutschen Hochschule ein Studium zu beginnen. Sie gelten somit als Bildungsinländerin bzw. Bildungsinländer. Das bedeutet, dass Sie sich an unserer Universität so bewerben bzw. einschreiben wie die deutschen Studieninteressenten. Ausführliche Informationen unter: Bewerbung und Einschreibung
  • Bewerbungsverfahren mit einem Schulabschluss Ihres Heimatlandes
    Falls Sie an einer deutschen Auslands- oder Partnerschule den Schulabschluss Ihres Heimatlandes bzw. das International Baccalaureate erwerben und zusätzlich das Sprachdiplom DSD II, können Sie sich natürlich auch an unserer Universität bewerben, allerdings im Rahmen des auf dieser Seite beschriebenen Bewerbungsverfahrens für ausländische Studieninteressierte.

Förderung des Studiums von Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen an der FAU

Die FAU engagiert sich außerdem in der Bayerischen Betreuungsinitiative Deutsche Auslands- und Partnerschulen (BayBIDS). Im Rahmen dieses Projektes bieten wir Informationsbesuche an den deutschen Auslandsschulen an. Im Gegenzug können auch Besuche von Schülergruppen der deutschen Schulen an unserer Universität organisiert und gefördert werden.

Kontakt

Kerstin Seitz

Kerstin Seitz, Dipl.-Germ.

Schloßplatz 3, Ecke Halbmondstr. 6
91054 Erlangen
  • Telefon: +49 951 9329714
  • E-Mail: ibz-phil@fau.de
  • Webseite: http://www.ibz.fau.de
Mehr › Details zu Kerstin Seitz

Für Absolventinnen und Absolventen, die sich für ein Studium an unserer Universität entscheiden, besteht die Möglichkeit, sich um ein einjähriges Motivationsstipendium von € 400 pro Monat zu bewerben. Informationen zu diesen Fördermaßnahmen finden Sie auf den Seiten des BayBIDS (Bayerische Betreuungsinitiative Deutsche Auslands- und Partnerschulen): www.baybids.de

Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit International Baccalaureate Diploma (IB)

Bewerberinnen und Bewerber, die eine internationale Schule abschließen und das IB im laufenden Jahr erwerben, können bis zum Bewerbungsschluss in zulassungsbeschränkte Studiengänge das endgültige Zeugnis meist noch nicht vorlegen. Damit Ihre Bewerbung dennoch berücksichtigt werden kann, müssen Sie sich frühzeitig um entsprechende Nachweise bemühen. Wie das geht, ist jeweils auch abhängig vom gewählten Studiengang und Ihrer Staatsangehörigkeit:

  • bei einer Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge direkt an der FAU
  • bei einer Bewerbung über hochschulstart.de (nur wenn Sie der „besonderen Bewerbergruppe für Medizin, Medizin ER-N/Bayreuth, Zahnmedizin, Pharmazie“ angehören, siehe oben)

Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich zusätzlich um einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bemühen müssen. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn Ihr IB-Zeugnis „German A“ im „Higher Level“ ausweist.

Promotionsstudium

Bewerberinnen und Bewerber für ein Promotionsstudium müssen zusätzlich zu ihren Zeugnissen die Promotionsgenehmigung der zuständigen Fakul­tät vorlegen. Die Genehmi­gung erhalten Sie nur, wenn Ihr ausländischer Studien­ab­schluss als gleichwertig anerkannt wird. Außerdem brau­chen Sie eine Betreuungszusage eines Hochschullehrers. Weitere Informationen zum Promotionsstudium finden Sie auf den Seiten unseres Graduiertenzentrums.

Austauschstudierende und Stipendiaten

Wenn Sie ein bzw. zwei Semester als Austauschstudierende (z.B. im ERASMUS/SOKRATES-Programm) oder Stipendiatin bzw. Stipendiat (z.B. des DAAD) an unserer Universität verbringen wollen, wenden Sie sich an unser Referat für Internationale Angelegenheiten.

Bewerbung für Masterstudiengänge

Die Zulassung zu einem Masterstudiengang setzt einen Studienabschluss auf dem Niveau des Bachelors voraus. Das jeweils aktuelle Angebot an Masterstudiengängen sowie eine gesonderte Übersicht der englischsprachigen und internationalen Studiengänge finden Sie auf unserer Homepage.

Die Bewerbung für ein Masterprogramm erfolgt online über das Portal „campo“. Alle Informationen zur Bewerbung für einen Masterstudiengang finden Sie gebündelt auf der Seite zur Bewerbung für ein Masterstudium.

Bewertung ausländischer Zeugnisse

Wenn Sie ein Abschlusszeugnis einer ausländischen Sekundarschule haben, können Sie nicht in jedem Fall an einer deutschen Universität studieren. Häufig müssen ausländische Studienbewerber vor der Aufnahme des Fachstudiums die sogenannte „Feststellungsprüfung“ an einem Studienkolleg ablegen oder Studienzeiten aus ihrem Heimatland vorweisen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Bewertung ausländischer Zeugnisse, Studienkolleg.

Deutschkenntnisse für das Studium

Mit Ausnahme einiger weniger Studiengänge ist Deutsch die Unterrichtssprache an der FAU. Entsprechende Sprachnachweise sind für die Aufnahme eines Studiums also unerlässlich. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Deutschkenntnisse und Sprachzertifikate.

Einschreibung/Immatrikulation zum Studium

Wenn Ihre Bewerbung für einen Studienplatz erfolgreich war, erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid und müssen sich im letzten Schritt für Ihr gewünschtes Studium an der FAU einschreiben/immatrikulieren. Mit dem Zulassungsbrief erhalten Sie dann die Information, wie und wann Sie die Einschreibung beantragen und welche Unterlagen Sie dabei vorlegen müssen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten zur Einschreibung/Immatrikulation.

Wie Sie sich über das campo-Portal bewerben (englisches Video)




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