Auf den folgenden Seiten finden alle Austausch- oder Programmstudierenden (auch Double Degree Studierende), die im Rahmen einer Kooperation zwischen ihrer Heimatuniversität und der FAU ein oder zwei Semester bei uns verbringen, die wichtigsten Informationen für ein reibungsloses und erfolgreiches Studium. Hier erfahren Sie, wie Sie sich an der FAU bewerben, welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie den Start ins Semester erfolgreich gestalten. Einen kurzen Überblick über alle wichtigen Eckdaten bietet unser FAU Data Sheet.
Das Welcome Center betreut ausschließlich international mobile Forschende und Promovierende. Internationale Studierende und Praktikanten und Praktikantinnen finden weitere Informationen im Bereich „Aus dem Ausland an die FAU“.
Wenn Sie aus dem Ausland an die FAU kommen, ist der richtige Versicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthalts sehr wichtig. In manchen Fällen ist er sogar Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung und die Immatrikulation. Welche Versicherungen Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen und gegebenenfalls neu abschließen müssen und welche empfehlenswert sind, das erklärt die folgende Übersicht.
Krankenversicherung für Studierende
Grundsätzlich sind alle deutschen und internationalen Studierenden von Beginn des Studiums an kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Studierenden eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung benötigen (Ausnahmen sind im folgenden Abschnitt aufgeführt). Eine spezielle Versicherung für Studierende können Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland abschließen. Der monatliche Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ca. 105 Euro.
Nach Abschluss des Vertrages erhalten Sie eine Versicherungsbescheinigung, die Sie bei der Einschreibung vorlegen müssen. Ohne Versicherungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Einschreibung nicht möglich.
Für folgende Personengruppen gibt es keine Versicherungspflicht:
Gaststudierende
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an deutschen Sprachkursen
Studierende, die das 30. Lebensjahr überschritten haben
Studierende, die das 14. Fachsemester überschritten haben
Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu, können Sie nur eine private Krankenversicherung abschließen. Die Beiträge dafür liegen zwischen 60 und 80 Euro pro Monat. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie bei der Immatrikulation die Bescheinigung einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse vorlegen, die Ihnen bestätigt, dass Sie nicht versicherungspflichtig sind.
Gesetzlich familienversicherte Studierende können bis zu ihrem 25. Geburtstag kostenlos mitversichert sein. Voraussetzung dafür ist, dass sie pro Monat nicht mehr als 385 Euro verdienen – bei geringfügigen Beschäftigungen liegt die Grenze bei 450 Euro monatlich. Die Altersgrenze kann sich bei Studenten um die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes verschieben (Stand: 2013).
Wenn Sie in Deutschland oder im Ausland privat krankenversichert sind, werden Sie zu Studienbeginn dennoch versicherungspflichtig und müssen sich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Es ist jedoch auch möglich, sich von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung können Sie sich von jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland bescheinigen lassen.
Die Befreiung von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Studiums und ist nicht widerrufbar. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann ausgeschlossen.
Sind Ihre Eltern Beamte, entfällt im Regelfall mit Vollendung des 25. Lebensjahres der Beihilfeanspruch der Eltern (Steueränderungsgesetz 2007). Dies führt oftmals zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages. Die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung scheidet jedoch wegen der einmal ausgesprochenen Befreiung von der Versicherungspflicht aus.
Wenn Sie nach europäischem oder zwischenstaatlichem Recht Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen in Deutschland haben, müssen Sie nicht unbedingt eine Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. In solchen Fällen sollten Sie sich an eine der gesetzlichen Krankenkassen wenden, die für Ihre Immatrikulation eine Bescheinigung über den Versicherungsschutz ausstellen kann. Sie werden dort auch darüber beraten, ob die Leistungen Ihrer Krankenversicherung für Deutschland ausreichend sind.
Versicherungen für Praktikantinnen und Praktikanten
Während eines Praktikums sind Sie in Deutschland grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Noch vor der Reise nach Deutschland sollte Sie sich deshalb bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Versicherung Sie benötigen und welche Leistungen vom Versicherungsschutz gedeckt sind. Je nach Krankenkasse gibt es dabei sehr große Unterschiede.
Studierende aus der EU, die ein Praktikumsentgelt unter 400 Euro pro Monat erhalten, müssen keine neue Versicherung in Deutschland abschließen, sondern können aus ihrem Heimatland die blaue Versicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) mitbringen.
In Deutschland sind Arbeitnehmer – und somit auch Praktikanten – automatisch über den Arbeitgeber unfallversichert, deshalb sind Sie natürlich auch unfallversichert, wenn Sie ein Praktikum an der FAU machen. Diese Versicherung gilt allerdings nur für Unfälle während der Arbeitszeit und für Unfälle auf dem direkten Weg zum oder vom Arbeitsplatz.
Sie sind nur dann unfallversichert, wenn Sie einen Praktikumsvertrag mit dem Unternehmen (z.B. der Universität) abgeschlossen haben.
Falls Sie während der Arbeit einen Unfall haben, müssen Sie den Unfall melden, um Ansprüche geltend machen zu können (Formular der Kommunalen Unfallversicherung Bayern). Sie sollten sich unbedingt den Ort, die Zeit und den Unfallhergang merken. Falls eine andere Person am Unfall schuld war, sollten Sie sich den Namen und Anschrift dieser Person notieren und sich durch den Personalausweis die Identität bestätigen lassen. Fragen Sie den Unfallverursacher unbedingt auch nach seiner Versicherung.
Das Formular für die Unfallanzeige muss in dreifacher Ausführung vollständig ausgefüllt, vom Vorgesetzten unterschrieben an das Referat P1 der Zentralen Universitätsverwaltung der FAU weitergeleitet werden. Dort wird der Vorgang dann an den Personalrat und an die Landesunfallkasse weitergeleitet.
Personen- und Sachschäden, die Sie verursachen, müssen Sie selbst bezahlen. Und teure Missgeschicke passieren schnell – sei es eine zerstörte Glasscheibe oder ein Verkehrsunfall, den Sie als Fußgänger oder Radfahrer verursachen. Sie müssen auf jeden Fall den materiellen Schaden bezahlen. Wenn dabei andere Personen verletzt werden, kommen noch Schmerzensgeld, Krankenhaus- und Rehabilitationskosten sowie das Gehalt der Geschädigten hinzu. Deshalb ist es sehr empfehlenswert, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die für sämtliche Kosten aufkommt.
Ausländische Studierende, die in Deutschland ein Pflichtpraktikum absolvieren, können die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) nutzen. Auch wenn Sie ein freiwilliges Praktikum machen, das in Zusammenhang mit einer Partnerorganisation des DAAD steht, können Sie dieses Versicherungspaket nutzen (z.B. IAESTE-, ERASMUS-Praktika etc.). Studierende, die ein freiwilliges bezahltes Praktikum machen, können die Leistungen des DAAD-Versicherungspakets allerdings nicht in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Versicherung ab dem Tag der Einreise nach Deutschland abschließen müssen.
Wenn Ihnen vom Praktikumsentgelt Rentenversicherungsbeiträge abgezogen wurden, können Sie sich diese frühestens 6 Monate nach der Abreise ins Heimatland erstatten lassen. Ausnahmen sind folgende Herkunftsländer: USA, Kanada, Japan, Südkorea, Türkei und Tunesien. Studierende aus EU-Ländern können sich das Geld zwar nicht erstatten lassen, aber die Beiträge bei der Berechnung ihrer Altersrente geltend machen. Das heißt, Sie sollten alle Bescheinigungen über die ausgeübte Tätigkeit gut aufheben und dann im Heimatland geltend machen.
Als Studierender aus der EU können Sie ohne ein Visum in Deutschland einreisen und benötigen auch keine Aufenthaltserlaubnis – ein Ausweis des Heimatlandes genügt. Allerdings müssen Sie sich spätestens 7 Tage nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anmelden. Dazu brauchen Sie eine feste Anschrift. Jugendherbergen oder Pensionen werden nicht akzeptiert. Adressen und Öffnungszeiten der Meldebehörden finden Sie auf den Internetseiten der Kommunen und Landkreise (www.erlangen.de, www.nuernberg.de, www.fuerth.de, www.erlangen-hoechstadt.de etc.).
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Staates haben, müssen Sie vor der Reise nach Deutschland ein Visum beim deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags 6–8 Wochen dauern kann. Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie direkt bei der zuständigen Botschaft.
Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes finden Sie alle wichtigen Informationen zu den deutschen Vertretungen im Ausland.
Es gibt einige Staaten, deren Angehörige auch erst nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. Ein Liste dieser Staaten und weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).
Als Kooperationsstudentin oder -student halten Sie sich für einen längeren Zeitraum (über 4 Wochen) an der FAU auf. Falls Sie aus einem Staat mit Visumspflicht kommen, dürfen Sie höchstens 90 Tage in Deutschland bleiben. Wenn Sie länger bleiben wollen, müssen Sie sich an der FAU immatrikulieren und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Da Praktikantinnen und Praktikanten an die FAU kommen, um praktische Erfahrungen zu sammeln und z.B. keine Vorlesungen besuchen, können diese grundsätzlich nicht an der FAU immatrikuliert werden und erhalten somit keinen Studierendenstatus.
Nicht-EU-Praktikanten
Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (Nicht-EU-Praktikanten) benötigen für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum. Bitte beantragen Sie das Visum vor Ihrer Reise nach Deutschland beim deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes. Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags 6–8 Wochen dauern kann. Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie direkt bei der zuständigen Botschaft.
Bitte beachten Sie, dass Sie für ein Praktikum unterschiedliche Visa beantragt können („Nationales“ oder „Schengener“ Visum). Welches Visum das richtige für Sie ist, sollten Sie in der deutschen Botschaft oder im Konsulat erfragen. Die Entscheidung hängt unter anderem davon ab, wie lange Ihr Praktikum in Deutschland dauern wird und ob Sie es später vielleicht noch verlängern möchten. Bitte treten Sie Ihr Praktikum auf keinen Fall mit einem Touristen-Visum an!
Es gibt einige Staaten, deren Angehörige auch erst nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. Ein Liste dieser Staaten und weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).
Da es besonders bei Praktikantinnen und Praktikanten zu Schwierigkeiten bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis oder des Visums kommen kann, setzen Sie sich bitte trotzdem auf jeden Fall vor der Reise nach Deutschland mit der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Verbindung und klären Sie, welche Unterlagen Sie benötigen, um ein Praktikumsvisum in Deutschland zu beantragen.
Bestimmungen für Nicht-EU-Bürger
Dem Antrag auf die Erteilung des Visums müssen in der Regel folgende Unterlagen beigelegt werden:
Finanzierungsnachweis (wie das Studium in Deutschland finanziert wird),
Zulassung zum Fachstudium – falls die Deutschkenntnisse so weit fortgeschritten sind, dass man unmittelbar die Deutschprüfung (DSH) ablegen kann oder bereits ein vergleichbares Zeugnis besitzt (vgl. „Deutschkenntnisse fürs Studium“). Auch die Zuweisung zum Studienkolleg in München reicht aus als Bestätigung, falls man vor der Aufnahme des Studiums die Feststellungsprüfung ablegen muss.
Falls Ihre Deutschkenntnisse für eine direkte Zulassung zum Fachstudium noch nicht ausreichen, dann können Sie sich für einen Deutschkurs bewerben. Informationen bezüglich der formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Deutschkurs finden Sie auf der Seite zu den Deutschkenntnissen und Sprachzertifikaten. Falls die formalen Voraussetzungen für die Aufnahme eines zukünftigen Studiums erfüllt sind, erhalten Sie von der Universität eine Bestätigung über die Zulassung zum Deutschkurs.
Die Zuweisung zum Deutschkurs ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassung zum künftigen Fachstudium. Für das geplante Studium muss man sich dann erneut und fristgerecht bewerben.
Sie sollten das Visum für mindestens drei bis vier Monate beantragen, es soll vom Zeitpunkt der Einschreibung an der Universität bis mindestens Ende des anstehenden Semesters gelten; das sind im Sommersemester drei, im Wintersemester vier Monate. Das Visum muss rechtzeitig vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden, das heißt, das vorläufige Visum wird in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt. Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel 1 bis 2 Jahre gültig. Da die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erteilt wurde, wird sie bei einem Abbruch des Studiums nicht verlängert. Außerdem müssen Sie beachten, dass ein Wechsel des Studienfaches nur innerhalb der ersten drei Semester ohne Schwierigkeiten möglich ist.
Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein, da dieses nicht für Studienzwecke umgewandelt werden kann! Sonst müssen Sie erneut ausreisen und ein neues Visum im Heimatland beantragen.
Bei der Beantragung des Studentenvisums wird die deutsche Botschaft/Konsulat sich bei Ihnen erkundigen, ob Sie das Studium in Deutschland finanzieren können. Sie müssen dann nachweisen, dass Sie dazu in der Lage sind. Auch nach der Einreise in Deutschland müssen Sie bei der Ausländerbehörde bei der Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Der Finanzierungsnachweis soll belegen, dass Sie vor allem für das erste Studienjahr genügend Geld zur Verfügung haben und während des Aufenthaltes keine Sozialleistungen in Deutschland in Anspruch nehmen müssen. Die Summe, welche Studierende und Studienbewerber aus Drittstaaten nachweisen müssen, ändert sich regelmäßig. Die aktuellsten Zahlen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Der Finanzierungsnachweis kann in der Regel erbracht werden durch:
Eltern: Verpflichtungserklärung und Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse,
Verpflichtungserklärung: Eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung, dass jemand für die Lebenshaltungskosten aufkommen wird,
Sparbuch, Sparkkonto: Hiermit ist die Einzahlung einer bestimmten Geldsumme (Sicherheitsleistung) auf ein Sperrkonto gemeint
Stipendium: Falls Sie ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder ein Stipendium aus den öffentlichen Mitteln Ihres Herkunftslandes erhalten oder das Auswärtige Amt, der Deutsche Akademische Austauschdienst oder eine sonstige deutsche stipendiengebende Organisation die Vermittlung an eine deutsche Hochschule übernommen hat, müssen Sie eine Stipendienbescheinigung mit Angabe der Höhe und der Dauer des Stipendiums vorlegen.
Beachten Sie, dass nicht jede der gerade genannten Finanzierungsmöglichkeiten in allen Ländern akzeptiert wird.
Ohne einen Nachweis einer Krankenversicherung ist die Einschreibung an der Universität nicht möglich. Bitte verlangen Sie beim Abschließen der Versicherung von der Krankenkasse eine Mitgliedsbestätigung. Diese werden Sie bei der Einschreibung an Universität benötigen. Mehr dazu steht auf der Webseite zum Thema Versicherungen.
Formalitäten nach der Einreise
Nach der Ankunft in Deutschland und noch vor der Immatrikulation müssen sich alle Studierenden innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde der Stadt, in der sie zukünftig wohnen werden, anmelden:
Meldeformular – erhältlich bei der jeweiligen Meldebehörde
Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter/ Studentenwohnheim – ebenfalls von der Meldebehörde bzw. hier: Wohnungsgeberbescheinigung
Reisepass
Sie können sich nur mit einer festen Anschrift anmelden, eine Jugendherberge oder Pension zählen nicht.
Es ist empfehlenswert, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Es wird immer wieder benötigt: zum Überweisen der Studienbeiträge, der Miete, des Krankenversicherungsbeitrags etc. Ein Bankkonto können Sie bei jeder deutschen Geschäftsbank eröffnen. Bitte informieren Sie sich, ob die Bank Gebühren für die Eröffnung oder die Führung des Kontos oder für die Ausstellung einer EC-Karte verlangt.
Mitzubringen sind in der Regel:
Reisepass
Gebühr für die Kontoeröffnung
Da ausländische Studierende mit einem Studierenden-Visum nach Deutschland einreisen, müssen sie dieses nach der Ankunft in eine Aufenthaltsgenehmigung umwandeln.
Dies erledigen Sie bei der Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt, in der Sie wohnen werden:
Formular für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung
Personalausweis bzw. Pass (ggf. mit Visum)
Immatrikulationsbescheinigung der Universität
Krankenversicherungsnachweis bzw. -befreiung
Finanzierungsnachweis
biometrische Fotos
Geld für die Gebühr
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Visumsverlängerung bzw. die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ca. 3 Monate vor dem Ablauf des Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden muss!
Sobald Sie eine Zusage Ihres Gastinstituts erhalten haben und Ihre Finanzierung geklärt ist, bitten wir Sie sich in unserer Datenbank zu registrieren. Mit der Bereitstellung Ihrer Daten können wir Sie bei Ihrem Aufenthalt an der FAU optimal unterstützen. Sie profitieren von unserem gesamten Beratungsangebot sowie unserem Angebot an Freizeitaktivitäten.
Sollten Sie Fragen zu den unten genannten Themen haben, wenden Sie sich an das Welcome Center. Wir beraten Sie gerne!
Wenn Sie bereits Kontakt zu Ihrem Gastinstitut der FAU hatten, können Sie mit Ihren Vorbereitungen für Ihren Aufenthalt in der Metropolregion starten. Um folgende Dinge sollten Sie sich während Ihrer Vorbereitung kümmern:
Einreisevisum und Aufenthaltstitel
Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen, benötigen Sie ein Visum. Es gibt verschiedene Visa-Arten. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland. Bevor Ihr Visum ausläuft (6-8 Wochen vorher) müssen Sie sich an die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort wenden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Zulassung für Promovierende
Bitte erledigen Sie die Zulassung frühzeitig. Nachdem Sie die Zulassung erhalten haben, können Sie sich auch immatrikulieren. PhD Kandidat:innen können sich maximal für sechs Semester einschreiben, Gastwissenschaftler maximal zwei Semester.
Krankenversicherung
In Deutschland ist es eine Pflicht eine Krankenversicherung zu haben. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag von der FAU erhalten, können Sie sich gesetzlich versichern. Wenn Sie Ihren Aufenthalt durch ein Stipendium oder eigene Mittel finanzieren, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen.
Wohnungssuche
Wir unterstützen Sie gerne bei der Wohnungssuche, allerdings können wir Ihnen keine Unterkunft garantieren. Da der Wohnungsmarkt angespannt ist, ist es sehr schwierig eine bezahlbare Unterkunft zu finden. Das ist nicht nur für Einzelpersonen eine Herausforderung, sondern vor allem für Familien.
Kindergarten und Schule
Sollten Sie mit Ihrer Familie bzw. Kindern nach Deutschland kommen bitten wir Sie sich frühzeitig bei uns zu melden, da es aufgrund der Beschaffenheit des bayerischen Schulsystems und der Knappheit an Kindergartenplätzen einige Hürden zu beachten gibt.
Folgende Dokumente sollten Sie für Ihren Aufenthalt nach Deutschland mitbringen (im Original und in Kopie, ggf in deutscher oder englischer Übersetzung):
Reisepass
Originale und Kopien der Promotionsurkunde
Nur für Promovierende: Schulabschlusszeugnis, Hochschulabschlusszeugnisse, Academic Transcripts
Nicht-EU-Bürger: Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde, falls Sie länger als die Laufzeit Ihres Visums in Deutschland bleiben.
Neben Ihren persönlichen Anliegen, Fragen und Problemen berät Sie das Welcome Center auch gerne zu Themen rund um das Wohnen und Leben in der Region, Kinder- und Elterngeld, Kindergarten, Schule etc.
Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung Ihrer Abreise. Häufig sind die Kündigungsfristen für Wohnungen 3 Monate, auch bei Versicherungen etc. ist eine Kündigung häufig nicht innerhalb von einer Woche möglich.
Kündigung der Wohnung
Kündigung des Bankkontos und Ihrer Versicherungen
Kündigung von Strom, Wasser, Gas, Telefon, Rundfunkgebühren, Internet
Abmeldung bei der Einwohnermeldebehörde (maximal eine Woche vor Abreise). Diese Abmeldung ist besonders wichtig, da Ihnen sonst bei erneuter Einreise Schwierigkeiten drohen!
Rückgabe der Mensakarten, Bibliotheksausweises etc.
Kündigung des Deutschlandtickets
Abmeldung beim Welcome Center
Das Welcome Center betreut ausschließlich international mobile Forschende und Promovierende. Internationale Studierende und Praktikanten und Praktikantinnen finden weitere Informationen im Bereich „Aus dem Ausland an die FAU“.
Für die Bewerbung um einen Studienplatz sowie für die Immatrikulation an der FAU müssen Sie Zeugnisse und Urkunden aus dem Ausland in amtlich beglaubigter Kopie einreichen. Nur so können wir uns darauf verlassen, dass die Kopien, die Sie bei uns einreichen mit den Originaldokumenten übereinstimmen. Sofern die Dokumente im Original nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen Sie zusätzlich noch amtlich beglaubigte Übersetzungen vorlegen.
Auf dieser Seite finden Sie einen kurzen Leitfaden darüber, wie eine beglaubigte Kopie aussehen muss, wer sie ausstellen kann, und welche Dokumente übersetzt werden müssen. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob die Ihnen vorliegenden Beglaubigungen den hier genannten Kriterien entsprechen.
Nicht oder nicht korrekt beglaubigte Kopien können nicht berücksichtigt werden.
Beglaubigung von Dokumenten
Amtliche Beglaubigungen im Ausland können vorgenommen werden von:
Bei Nicht-EU-Staaten: Deutsche Botschaften oder Konsulate oder (falls vorhanden) in Apostillenform
Bei EU-Staaten: der Schule oder Universität, die die Zeugnisse ausgestellt hat. Die Beglaubigungen sind vom Leiter der Schule bzw. vom Dekan/Rektorat der Universität mit dem Dienstsiegel vorzunehmen. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Eine Beglaubigung durch das Sekretariat ist nicht ausreichend.
China: Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Bachelorabschluss in China erworben haben, müssen ihre Dokumente in jedem Fall im Booklet-Format einreichen. Diese Booklets müssen von einem chinesischen Notar beglaubigt und gestempelt sein.
Kamerun: Bewerberinnen und Bewerber, die sich in Kamerun befinden, müssen ihre beglaubigten Kopien von der dortigen Polizei anfertigen lassen.
Pakistan: Studieninteressierte mit pakistanischen Zeugnissen müssen bei einer Bewerbung zu einem Masterstudiengang an der FAU grundsätzlich beglaubigte Kopien mit HEC Attestation Stamp (Attestation Stamp of the Higher Education Commission Pakistan), sowohl auf der Urkunde als auch auf der Fächer- und Notenübersicht, einreichen.
Amtliche Beglaubigungen kann jede deutsche Behörde ausstellen, die ein Dienstsiegel führt – zum Beispiel Gerichte oder Stadt- und Kreisverwaltungen. Allerdings ist nicht jede deutsche Stadt-/Kreisverwaltung bereit, Kopien fremdsprachiger Dokumente zu beglaubigen.
Auch Notare können amtlich beglaubigen – nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Vereine und Übersetzer/Dolmetscher. Vereidigte Übersetzer sind nur befugt, beglaubigte Übersetzungen auszustellen, nicht aber Kopien von Dokumenten zu beglaubigen.
Beglaubigungen sind grundsätzlich von Originaldokumenten vorzunehmen.
Folgende Elemente müssen eine amtliche Beglaubigung enthalten:
einen Beglaubigungsvermerk, der die Übereinstimmung der Kopie/Abschrift mit dem Original bescheinigt (der Vermerk darf nur in Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sein)
Datum und Unterschrift der beglaubigenden Stelle
den Dienstsiegelabdruck
Innerhalb des Dienstsiegels befindet sich in der Regel ein Emblem – ein einfacher Schriftstempel reicht nicht aus. Enthält die Kopie mehrere Einzelblätter, so ist nachzuweisen, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es ist ausreichend, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, vorausgesetzt alle Blätter sind (zum Beispiel schuppenartig) übereinandergelegt, geheftet und so überstempelt, dass sich auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks befindet. Jede Seite kann auch gesondert beglaubigt werden. Beachten Sie in diesem Fall bitte, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name vermerkt ist. Ist er nicht angegeben, so ist er in die Beglaubigungsvermerke aufzunehmen. Diese Vermerke müssen außerdem einen Hinweis auf die Art der Urkunde enthalten.
Enthält die Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und ist der Inhalt beider Seiten relevant, so muss sich der Beglaubigungsvermerk auf beide Seiten beziehen (beispielsweise: „Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt“). Ist dies nicht der Fall, so sind Vorder- und Rückseite gesondert zu beglaubigen.
Enthält das Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein sogenanntes Prägesiegel), so ist dieses im Normalfall auf der Kopie nicht sichtbar. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie ist dann dahingehend zu erweitern, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.
Entspricht die Beglaubigung nicht den Anforderungen, so kann der Beleg nicht anerkannt werden.
Übersetzung von Dokumenten
Zeugnisübersetzungen müssen von einem für die jeweilige Sprache gerichtlich beeidigten Übersetzer gefertigt und beglaubigt sein. Das Siegel des Übersetzers muss die Inschrift enthalten „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“ oder eine ähnliche Inschrift gleichen Inhalts. Aus dem Siegel muss außerdem ersichtlich sein, für welche Sprache der Übersetzer gerichtlich zugelassen ist.
Zeugnisübersetzungen müssen aufgrund des Originals gefertigt worden sein. Dies muss in der Beglaubigung des Übersetzers vermerkt sein. Außerdem muss angegeben sein, aus welcher Sprache die Übersetzung vorgenommen wurde. Eine Kopie der übersetzten Urkunde muss untrennbar mit der Übersetzung verbunden sein. Übersetzt werden müssen auch Stempel und Vermerke!
Zeugnisübersetzungen müssen grundsätzlich von vereidigten Übersetzern gefertigt werden.
Die FAU Erlangen-Nürnberg akzeptiert auch Übersetzungen in die englische oder französische Sprache.
Senden Sie uns bitte nur amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse und Ihrer Übersetzungen zu, niemals die Originale selbst! Die FAU übernimmt keinerlei Haftung für verloren gegangene Bewerbungsunterlagen.
Die Städte Erlangen, Fürth und Nürnberg bieten eine hohe Lebensqualität. Entsprechend begehrt und knapp ist deshalb auch der Wohnraum. Besonders gilt dies vor Semesterbeginn. Wir empfehlen deshalb, so früh wie möglich nach einem Zimmer oder einer Wohnung zu suchen.
Der Wohnungsmarkt ändert sich nahezu täglich, daher lohnt es sich, jeden Tag die Angebote im Internet zu überprüfen. Versuchen Sie, flexibel zu sein, was den Preis, die Ausstattung und die Lage der Wohnung betrifft! Dank des gut ausgebauten Nahverkehrs (www.vgn.de) ist der Studien- und Arbeitsort meist unproblematisch und schnell zu erreichen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Angebot seriös ist, wenden Sie sich bitte an uns – wir unterstützen Sie gerne.
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Familie nach Deutschland kommen möchten, sollten Sie möglichst früh mit der Wohnungssuche beginnen. Häufig ist das Thema Schule und Kindergarten eng mit dem exakten Wohnort verknüpft und die Lage der Wohnung ist möglicherweise auf bestimmte Stadtteile beschränkt.
Leider können wir keine Garantie dafür geben, dass wir eine passende Unterkunft vermitteln können.
Überweisen Sie niemals Geld für die Kaution oder Miete, wenn Sie noch keinen Mietvertrag unterschrieben oder die Wohnung noch nicht gesehen haben. Im Zweifelsfall können Sie sich gerne an uns wenden.
Allgemeine Informationen zum Thema Wohnungssuche und zum Abschließen des Mietvertrags finden Sie auf der Wohnen-Seite für Studierende aus dem Ausland. Viele der dort hinterlegten Informationen sind auch für Promovierende und Forschende zutreffend; bitte beachten Sie jedoch, dass die öffentlichen Studentenwohnheime tatsächlich nur für Bachelor- und Master-Studierende zugänglich sind.
Die FAU Gästehäuser stellen internationalen Forschenden Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen sie die erste Zeit ihres Aufenthaltes so angenehm und unkompliziert wie möglich verbringen und sich auf ihre Forschung konzentrieren können. Da die Kapazitäten begrenzt sind, wenden Sie sich bitte bei Interesse frühzeitig an uni-gaestehaus@fau.de. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Gästehäuser.
Auf den Internetseiten der im Folgenden aufgeführten Organisationen finden Sie allgemeine Informationen und nützliche Hinweise, die Ihnen bei der Planung und Durchführung Ihres Aufenthaltes helfen werden.
Willkommen im Welcome Center der FAU! Wir sind die zentrale Beratungsstelle und Serviceeinrichtung für international mobile Forschende und Promovierende an der FAU und Ansprechpartner sowohl für internationale Gäste als auch für die betreuenden Lehrstühle und Institute. Verschaffen Sie sich auf den folgenden Seiten gern einen Überblick über unser Themenspektrum.
Wenn Sie bereits Kontakt zu Ihrem Gastinstitut der FAU hatten, können Sie sich direkt bei uns registrieren. Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen vor und während Ihres Aufenthalts an der FAU!
Die FAU ist ein Ort der Begegnung. Studierende aus der ganzen Welt sind Teil der FAU-Community. (FAU/Anna Tiessen)
Der Start an der Uni ist schon für heimische Studienanfängerinnen und Studienanfänger aufregend. Für internationale Studierende kann er schnell zur Herausforderung werden. Oft gibt es anfangs Probleme mit der Sprache, aber auch aufgrund unterschiedlicher Mentalitäten und Gewohnheiten. Die Stadt kennenlernen, ein Fahrrad kaufen, Ausflüge organisieren – hier ist Unterstützung gefragt! Ein Buddy kann dir helfen.
Das Buddyprogramm stellt internationalen Studierenden einen Ansprechpartner zu Seite, der bei Fragen hilft und Tipps gibt. Buddies sind keine offiziellen Betreuer – sie sind freiwillige Studierende der FAU, die an Kulturen aus aller Welt interessiert sind und helfen möchten, internationale Studierende an der FAU willkommen zu heißen.
Ihr kommt neu an die FAU und möchtet gerne einen ersten Freund in Erlangen haben, der euch schon vor der Ankunft zur Seite steht? Alle internationalen Studierenden (Austauschstudierende, reguläre Bachelor- und Masterstudierende) können sich auf unserer Matching-Plattform für das Buddyprogramm anmelden. Nachdem ihr euch registriert, eure Daten ergänzt und freigegeben habt, werden euch schon bald Buddypartner aus eurer Fakultät zugeteilt.
Wobei können Buddies helfen?
Unsere Buddies sind Volontäre, die sich freiwillig für euch engagieren. Sie sind erste Ansprechpartner in Fragen zum Alltags- und Studierendenleben und je nach gegenseitiger Sympathie vielleicht auch Freunde, aber keine offiziellen Betreuer!
Für Probleme und Fragen rechtlicher und administrativer Art wendet ihr euch bitte direkt an das Team des Referats für Internationale Angelegenheiten, bei inhaltlichen Fragen zum Studium direkt an eure Fachkoordinatoren. Die Buddies sind dafür nicht zuständig.
FAU-Studierende: Als Buddy engagieren
Buddies sind offene und aufgeschlossene Studierende der FAU ab dem zweiten Semester, die sich ehrenamtlich um Austausch- und Programmstudierende kümmern – vor allem in der ersten Zeit nach der Ankunft in Deutschland. Jeweils zwei Buddies der FAU bekommen zwei bis vier internationale Studierende als Partner zugewiesen. Wenn auch ihr am Buddy-Programm teilnehmen möchtet, könnt ihr euch mit eurer FAU-Mailadresse auf unserer Matching-Plattform registrieren.
Da das Programm auf ehrenamtlichem Engagement basiert, ist eine Bezahlung der Buddies nicht möglich. Gern stellt das RIA am Ende der Tätigkeit ein Zeugnis aus.
Was tun Buddies?
Die Buddies helfen bei Alltagsfragen: Wo ist der nächste Supermarkt? Wo kann ich mir ein Fahrrad oder Handy kaufen? Wie stelle ich meinen Stundenplan zusammen? Bei administrativen oder studienbezogenen Fragen sind das Referat für Internationale Angelegenheiten und die jeweiligen Fachbereichskoordinatoren zuständig. Sie sind nicht dafür zuständig, rechtliche oder inhaltliche Fragen zu Aufenthalt und Studium zu klären.
Die Buddies erhalten nach Möglichkeit bereits vor der Ankunft der Buddypartner deren Kontaktdaten. Treffen die internationalen Studierenden in Erlangen ein, können die Buddies ihre Partner vom Flughafen/Bahnhof abholen oder ihnen die Stadt zeigen.
Austauschstudierende reisen schon Wochen vor Semesterbeginn an – im Wintersemester meist Anfang September und Anfang Oktober, im Sommersemester Anfang März und Anfang April. Viele besuchen Sprachkurse, bevor die Vorlesungszeit beginnt. Es ist also wichtig, dass die deutschen Buddies schon in den Semesterferien Zeit haben, um sich um einen Neuankömmling zu kümmern.
Datenschutzeinstellungen
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Einige Cookies sind für den Besuch dieser Webseite notwendig, also essenziell. Ohne diese Cookies wäre Ihr Endgerät ansonsten zum Beispiel nicht in der Lage, sich Ihre Datenschutzauswahl zu merken.
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Bei optionalen Cookies werden fast immer Daten an Dritte weitergegeben. Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten (z.B. Ihre IP-Adresse).
Klicken Sie auf „Individuelle Einstellungen“, um sich Ihre Möglichkeiten und die eingesetzten Cookies anzusehen. Hierzu gehören zum Beispiel Steuerelemente, um einige oder alle Cookies für bestimmte Zwecke zu deaktivieren.
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