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  7. FAUexchange – Bewerbung

FAUexchange – Bewerbung

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FAUexchange – Bewerbung

Wie bewerbe ich mich für einen Austauschplatz?

Die Bewerbung für das Direktaustausch-Programm „FAUexchange“ ist einmal jährlich im Wintersemester möglich. Für Austauschplätze, die nach dieser Frist eventuell noch frei geblieben sind, können Sie sich im Sommersemester bewerben. Bewerbungen werden über das Portal Mobility Online eingereicht.

Das Direktaustauschprogramm „FAUexchange“ der FAU steht grundlegend Studierenden aller Fakultäten offen. Aufgrund von Zulassungsbeschränkungen an den Partnerhochschulen bestehen jedoch nicht für alle Studiengänge der FAU gleichermaßen Studienmöglichkeiten.

Aufgrund der strengen Zulassungskriterien sind insbesondere die Austauschmöglichkeiten für Studierende der Human- und Zahnmedizin, der Rechtswissenschaften und der Pharmazie sehr eingeschränkt.

Voraussetzungen für eine Teilnahme sind:

  • Studierende müssen zum Bewerbungszeitpunkt an der FAU regulär immatrikuliert sein.
  • Studierende müssen während der gesamten Programmteilnahme an der FAU immatrikuliert bleiben.
  • An der Zielhochschule besteht die Möglichkeit der Zulassung in einem fachlich geeigneten Studiengang. Bitte informieren Sie sich selbstständig.
  • Studierende verfügen über ausreichend Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Zielhochschule (Niveau B2)
  • Bachelor und Staatsexamensstudierende müssen zum FAU-internen Bewerbungszeitpunkt mindestens im 2. Fachsemester sein.
  • Studierende haben zum Zeitpunkt der FAU-internen Bewerbungsfrist die Regelstudienzeit bzw. die individuelle Regelstudienzeit noch nicht überschritten.

Die Entscheidung über die Platzvergabe trifft ein Auswahlgremium, das aus Vertreterinnen des Referats für Internationale Angelegenheiten und der Fakultäten besteht.

 

Ausschlaggebend sind die folgenden Auswahlkriterien:

  • Erfüllung der formalen Teilnahmevoraussetzungen
  • Studienleistung und akademische Qualifikation
  • Motivation und Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthaltes
  • (Außer-)Universitäres Engagement; belegt durch entsprechende Nachweise
  • Sprachkenntnisse (Niveau B2)

Für Aufenthalte im akademischen Jahr 2025/26 gelten die folgenden Bewerbungsfristen:

  • 15. November 2024: alle Partneruniversitäten für Aufenthalte im WS 2025/26 und/oder SS 2026
  • 31. Mai 2025: nach erster Frist frei gebliebene Plätze für Aufenthalte im SS 2026 (nur SS!)

Studierende können in der Bewerbung bis zu zwei Partnerhochschulen aus dem Direktaustausch-Programm „FAUexchange“ als Wunschhochschulen für einen Auslandsaufenthalt angeben.

Die Anzahl der in der Bewerbung angegebenen Hochschulen ist kein Kriterium für die Auswahlentscheidung. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung ausschließlich Universitäten an, an denen ein Studium für Sie tatsächlich in Frage kommt. Bitte beachten Sie außerdem, dass der Zeitpunkt der Bewerbung bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt wird. Die Plätze werden entsprechend der Auswahlkriterien vergeben und nicht nach dem Zeitpunkt der Bewerbung.

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal Mobility Online. Die Anmeldung ist mit der IdM-Kennung der FAU möglich. Die Bewerbungsunterlagen können in Deutsch oder Englisch verfasst sein. Achten Sie bitte dabei darauf, die Bewerbungsunterlagen einheitlich zu verfassen (entweder in Deutsch oder in Englisch).

Die Bewerbung erfolgt über den Bewerbungslink, der innerhalb der Bewerbungsfrist freigegeben wird.

Folgende Unterlagen müssen über das Online-Portal im PDF-Format eingereicht werden:

  • Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch, max eine A4 Seite)
  • Motivationsschreiben (auf Deutsch oder Englisch, max. eine A4 Seite)
  • Leistungsübersicht (Auszug aus Campo mit aktueller Durchschnittsnote; Master-Studierende, die an der FAU im 1. Fachsemester eingeschrieben sind und deswegen im Campo noch keine Leistungen ausgewiesen bekommen, nutzen für die Bewerbung bitte ihr Transcript aus dem vorhergehendem Bachelor-Studium)
  • Vorliegende Hochschulabschlüsse mit Abschlussnote (z.B. Bachelorzeugnis)
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der FAU
  • Sprachnachweis: Niveau B2 in der Unterrichtssprache an der Wunschhochschule, nicht älter als 2 Jahre. Reichen Sie entweder den FAU-Mobilitätstest oder ein offizielles Sprachzeugnis ein.
    • Der Sprachnachweis ist auch für Studierende von Sprachen (Anglistik, Romanistik etc.) sowie englischsprachigen Studiengängen notwendig.
    • Das Abiturzeugnis ist ebenso wie eine Teilnahmebestätigung eines Sprachkurses als Sprachnachweis nicht ausreichend.
    • Studierende, die sich für ein Austauschstudium in Südamerika bewerben, müssen zum Bewerbungszeitpunkt an der FAU ein Sprachniveau von mindestens B1 in der Landessprache Spanisch bzw. Portugiesisch durch ein Sprachzertifikat nachweisen. Da die meisten Universitäten B2 für eine Bewerbung verlangen, wird im Einzelfall geprüft, ob die Bewerbung die Bewerbungsvoraussetzungen der Zielhochschule erfüllt.
    • Der Sprachnachweis muss zum Bewerbungszeitpunkt für das FAUexchange-Programm vorliegen und muss zusammen mit allen anderen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
  • Ggf. Bestätigungen über (außer-)universitäres Engagement: längerfristiges und aufwendiges ehrenamtliches Engagement von mindestens 2 Semestern kann bei der Bewerbung als Vorteil gelten. So ist beispielsweise auch die Teilnahme am Buddyprogramm der FAU über mindestens 2 Semester wünschenswert und wird bei der Bewerbung positiv berücksichtigt.

  1. Sie bewerben sich fristgerecht über die Online-Plattform Mobility Online. Sie können in Ihrer Bewerbung bis zu zwei Partnerhochschulen als Wunsch angeben.
  2. Nach Ende der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen geprüft.
  3. Sie werden bis spätestens Ende Januar (bei Restplatzvergabe bis ca. Ende Juli) per E-Mail über die Auswahlentscheidung informiert.
  4. Nachdem Sie für einen Platz im Direktaustausch-Programm der FAU ausgewählt wurden, erhalten Sie Informationen über den weiteren Ablauf.
  5. Falls Sie den angebotenen Austauschplatz annehmen, ist der nächste Schritt die Bewerbung an der Zielhochschule im Ausland. Bitte beachten Sie, dass einige Partnerhochschulen zusätzliche Dokumente fordern. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung liegt bei den Partnerhochschulen.
  6. Nach Erhalt Ihres Zulassungsbescheides von der Partnerhochschule können Sie Ihr Visum beantragen und sich um die Organisation der Anreise kümmern.
  7. Der Studienbeginn im Ausland hängt von Ihrem Zielland ab.

Nach Beginn und nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes werden Sie im Referat für Internationale Angelegenheiten über die Online Plattform Mobility Online bestimmte Dokumente einreichen müssen: Certificate of Arrival, Certificate of Attendance und Erfahrungsbericht. Informationen dazu erhalten Sie im Laufe des Bewerbungsprozesses.

 




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