FAUexchange – Bewerbung
Wie bewerbe ich mich für einen Austauschplatz?
Die Bewerbung für das Direktaustausch-Programm „FAUexchange“ ist einmal jährlich im Wintersemester möglich. Für Austauschplätze, die nach dieser Frist eventuell noch frei geblieben sind, können Sie sich im Sommersemester bewerben. Bewerbungen werden über das Portal Mobility Online eingereicht.
Alle Restplätze für das Sommersemester 2024 finden Sie auf der Übersichtsseite zu den Partnerhochschulen (Bewerbungsfrist: 1. Juni 2023).
Teilnahmevoraussetzungen
Aufgrund der strengen Zulassungskriterien sind insbesondere die Austauschmöglichkeiten für Studierende der Human- und Zahnmedizin, der Rechtswissenschaften und der Pharmazie sehr eingeschränkt.
Voraussetzungen für eine Teilnahme sind:
- Studierende müssen zum Bewerbungszeitpunkt an der FAU regulär immatrikuliert sein.
- Studierende müssen während der gesamten Programmteilnahme an der FAU immatrikuliert bleiben.
- An der Zielhochschule besteht die Möglichkeit der Zulassung in einem fachlich geeigneten Studiengang. Bitte informieren Sie sich selbstständig.
- Studierende verfügen über ausreichend Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Zielhochschule (meist Niveau B2)
- Bachelor und Staatsexamensstudierende müssen zum FAU-internen Bewerbungszeitpunkt mindestens im 2. Fachsemester sein.
- Studierende haben zum Zeitpunkt der FAU-internen Bewerbungsfrist die Regelstudienzeit bzw. die individuelle Regelstudienzeit noch nicht überschritten.
Auswahlkriterien
Ausschlaggebend sind die folgenden Auswahlkriterien:
- Erfüllung der formalen Teilnahmevoraussetzungen
- Studienleistung und akademische Qualifikation
- Motivation und Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthaltes
- (Außer-)Universitäres Engagement; belegt durch entsprechende Nachweise
- Sprachkenntnisse
Bewerbungsfristen
Für Aufenthalte im akademischen Jahr 2023/24 gelten die folgenden Bewerbungsfristen:
- 15. November 2022: alle Partneruniversitäten für Aufenthalte im WS 2023/24 und/oder SS 2024
- 1. Juni 2023: nach erster Frist frei gebliebene Plätze für Aufenthalte im SS 2024
Bewerbungsunterlagen
Studierende können in der Bewerbung bis zu zwei Partnerhochschulen aus dem Direktaustausch-Programm „FAUexchange“ als Wunschhochschulen für einen Auslandsaufenthalt angeben.
Die Anzahl der in der Bewerbung angegebenen Hochschulen ist kein Kriterium für die Auswahlentscheidung. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung ausschließlich Universitäten an, an denen ein Studium für Sie tatsächlich in Frage kommt. Bitte beachten Sie außerdem, dass der Zeitpunkt der Bewerbung bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt wird. Die Plätze werden entsprechend der Auswahlkriterien vergeben und nicht nach dem Zeitpunkt der Bewerbung.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal Mobility Online. Die Anmeldung ist mit der IdM-Kennung der FAU möglich. Die Bewerbungsunterlagen können in Deutsch oder Englisch verfasst sein. Achten Sie bitte dabei darauf, die Bewerbungsunterlagen einheitlich zu verfassen (entweder in Deutsch oder in Englisch). Das Empfehlungsschreiben muss in Englisch verfasst werden.
Die Bewerbung erfolgt über den Bewerbungslink, der innerhalb der Bewerbungsfrist freigegeben wird.
Folgende Unterlagen müssen über das Online-Portal im PDF-Format eingereicht werden:
- Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch, max eine A4 Seite)
- Motivationsschreiben (auf Deutsch oder Englisch, max. eine A4 Seite)
- Leistungsübersicht (Auszug aus Campo mit aktueller Durchschnittsnote)
- Vorliegende Hochschulabschlüsse mit Abschlussnote (z.B. Bachelorzeugnis)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der FAU
- Sprachnachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Wunschhochschule (bei mehreren Zielhochschulen mit unterschiedlichen Unterrichtssprachen mehrere Nachweise erforderlich); zum FAU-internen Bewerbungstermin darf der Nachweis nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie entweder den FAU-Mobilitätstest oder ein offizielles Sprachzeugnis ein. Auch Studierende der Sprachen (Anglistik, Romanistik etc.) müssen einen Sprachnachweis einreichen. Das Abiturzeugnis ist als Sprachnachweis nicht ausreichend und wird als solches nicht akzeptiert. Der Sprachnachweis muss zum Bewerbungszeitpunkt für das FAUexchange-Programm vorliegen und muss zusammen mit allen anderen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
- Ggf. Bestätigungen über (außer-)universitäres Engagement
Folgende Unterlagen müssen per Email eingereicht werden:
- Ein aktuelles Empfehlungsschreiben eines Professors oder einer Professorin bzw. einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters aus Ihrem Studiengang, das Auskunft über Ihre akademische Qualifikation und Eignung für einen Auslandsaufenthalt gibt. Das Empfehlungsschreiben muss auf dem Briefpapier des Lehrstuhls ausgestellt sein und soll durch den Professor/ den Dozenten direkt per Email an mobility@fau.de verschickt werden. Das Empfehlungsschreiben sollte auf Englisch verfasst sein, da es bei erfolgreicher Bewerbung im FAU-internen Verfahren ggf. an die Partnerhochschule im Ausland weitergeleitet wird.
Bitte beachten Sie, dass Empfehlungsschreiben von Sprachlehrenden, die mit Ihrem Fachstudium nichts zu tun haben, nicht akzeptiert werden können.
Ablauf
- Sie bewerben sich fristgerecht über die Online-Plattform Mobility Online. Sie können in Ihrer Bewerbung bis zu zwei Partnerhochschulen als Wunsch angeben.
- Nach Ende der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen geprüft.
- Sie werden bis spätestens Ende Januar (bei Restplatzvergabe bis ca. Ende Juli) per E-Mail über die Auswahlentscheidung informiert.
- Nachdem Sie für einen Platz im Direktaustausch-Programm der FAU ausgewählt wurden, erhalten Sie Informationen über den weiteren Ablauf.
- Wenn Sie den angebotenen Austauschplatz annehmen, erfolgt die Bewerbung an Ihrer Zielhochschule im Ausland. Bitte beachten Sie, dass einige Partnerhochschulen zusätzliche Dokumente fordern. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung liegt bei den Partnerhochschulen.
- Nach Erhalt Ihres Zulassungsbescheides von der Partnerhochschule können Sie Ihr Visum beantragen und sich um die Organisation der Anreise kümmern.
- Der Studienbeginn im Ausland hängt von Ihrem Zielland ab.
- Nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes reichen Sie im Referat für Internationale Angelegenheiten über die Online-Plattform Mobility Online Ihre Abschlussunterlagen ein: eine Aufenthaltsbestätigung und den Erfahrungsbericht.