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Planung eines Praxisaufenthaltes

Praktikum im Ausland? Vorbereitung und Organisation

Weitere Informationen

  • Downloads und Formulare

Zu Beginn Ihrer Vorbereitungen sollten Sie sich gut überlegen, welche Erwartungen Sie an den Auslandsaufenthalt stellen und welche Ziele Sie damit verfolgen. Möchten Sie täglich acht oder mehr Stunden im Büro oder im Labor eines Unternehmens oder einer Organisation tätig sein, oder haben Sie vielleicht andere Prioritäten? Gegebenenfalls sind andere Formen des Auslandsaufenthaltes für Sie geeigneter?

Beginnen Sie frühzeitig mit den Planungen Ihres Auslandsstudiums. Starten Sie Ihre Vorbereitungen am besten 12 Monate vor dem geplanten Beginn des Auslandsaufenthaltes.

Schritte zu Ihrem Auslandspraktikum

Wahl des Ziellandes

Lesen Sie Erfahrungsberichte ehemaliger Praktikantinnen und Praktikanten. Die Berichte sind zwar subjektiv und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, geben jedoch etwas von der Atmosphäre wieder, in der das Praktikum stattgefunden hat. Außerdem erlauben sie Einblicke in das Alltagsleben und vermitteln eine Reihe von Informationen zu Land, Leuten, den Gepflogenheiten vor Ort etc.

Informieren Sie sich unbedingt über die Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Ländern. Besonders der Begriff des Praktikums hat nicht in allen Ländern die gleiche Bedeutung. Auch ist das Sammeln von Erfahrungen in der Arbeitswelt während des Studiums nicht in allen Ländern üblich. Zusätzlich sollten Sie sich über die Bedingungen für Ihre Einreise und Ihren Aufenthalt informieren, damit Sie gegebenenfalls rechtzeitig ein Visum beantragen können.

Für ein Auslandspraktikum sollten Sie in der Regel über gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes verfügen. Oftmals reichen für Praktika in großen internationalen Unternehmen auch Englischkenntnisse aus. Um Kontakte in Ihrem Team  und außerhalb Ihrer Arbeitsstätte zu knüpfen, empfehlen wir dennoch zumindest Grundkenntnisse der Landessprache.

Sprachkenntnisse

Erforderliche Sprachkenntnisse

Die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse hängen vom Unternehmen oder der Institution ab, an der Sie ihr Praktikum absolvieren. Darüber hinaus wird empfohlen, zumindest Grundkenntnisse der Landessprache zu beherrschen.

Sprachkurse

Wer noch nicht über die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse verfügt , kann das breitgefächerte Angebot der studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung am Sprachenzentrum der FAU in Anspruch nehmen. Das Sprachenzentrum bietet regelmäßig Kurse in mehr als zwanzig modernen Fremdsprachen an, zum Teil auch fachspezifische Sprachkurse.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die noch nicht ausreichenden Fremdsprachenkenntnisse durch Sommersprachkurse an einer ausländischen Hochschule zu vervollständigen. Angebote finden Sie z. B. in der jährlich erscheinenden DAAD-Broschüre „Sprachkurse an Hochschulen in Europa“.

Erasmuspraktikantinnen und -praktikanten, welche Kenntnisse in einer der weniger verbreiteten Sprachen der EU benötigen, können darüber hinaus an einem mehrwöchigen, kostenlosen Erasmus-Intensivkurs im Ausland (sogen. EILC-Sprachkurs) teilnehmen. Diese Kurse finden vor Beginn des eigentlichen Erasmus-Studienaufenthaltes im Ausland statt. Eine Bewerbung ist erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Nominierung für ein Erasmus-Stipendium vom Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA).

Außerdem existiert ein umfangreiches Angebot von Kursen an privaten Sprachschulen im Ausland, das unserer Universität laufend zugesandt wird und auf Plakaten und als Auslage bei der Allgemeinen Studienberatung und im Sprachenzentrum zugänglich ist.

Nachweis von Sprachkenntnissen

Am Sprachenzentrum der FAU können Sie ein UNICERT-Zertifikaten in vielen Sprachen erwerben. Jedoch wird dieses Zertifikat nicht von allen Unternehmen, Instituten oder Hochschulen akzeptiert.

Der bekannteste Sprachtest für den anglo-amerikanischen Sprachraum ist z.B. der TOEFL (Test of English as a Foreign Language), der regelmäßig in verschiedenen deutschen Städten/Hochschulorten (u.a. im Sprachlabor der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in Nürnberg) abgelegt werden kann. Interessierte melden sich im Internet unter toefl.org an.

Vorbereitungskurse für den gebührenpflichtigen Test werden u.a. vom DAI (Deutsch-Amerikanisches Institut) Nürnberg angeboten.

Alternativ zum TOEFL können je nach Zielland und Anforderungen der Hochschule auch der IELTS oder das Cambridge Certificate of Advanced English abgelegt werden. Anmeldungen erfolgen hier beim British Council oder der University of Cambridge.

Soll der Praxisaufenthalt im Ausland mit Hilfe eines DAAD-Stipendiums finanziert werden, ist es erforderlich, bis zum Bewerbungstermin am Sprachenzentrum ein DAAD-Sprachzertifikat zu erwerben. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit einem muttersprachlichen Lektor über das Sekretariat des Sprachenzentrums.

Zeitpunkt und Dauer

Studierenden wird empfohlen, ein Praktikum erst nach erfolgreicher Ablegung der Vor- bzw. Zwischenprüfung zu absolvieren, es sei denn, die Studienordnung sieht andere Zeiträume vor.
Im Bachelor-Studium empfiehlt sich ein Auslandspraktikum ab dem fünften Semester. Natürlich ist ein Praktikum auch zwischen Bachelor- und Masterstudium sinnvoll, allerdings entfällt hierbei ein Großteil der Fördermöglichkeiten, welche den Studierendenstatus voraussetzen.

Grundsätzlich können Sie auch eine Kombination von Studien- und Praxissemester in Betracht ziehen. Dies könnte Ihre Suche nach einem Praktikumsplatz wesentlich erleichtern, zumal Sie dann für Vorstellungsgespräche kurzfristig vor Ort zur Verfügung stehen.

Suche nach einem Praktikumsplatz

Unter Praktikumsangebote der FAU finden Sie mögliche Praktikumsstellen oder Informationen zu Jobportalen, Job- und Praktikumsbörsen.

Eine Bewerbung vor Ort mit persönlichem Gespräch ist bei Auslandspraktika zumeist nicht möglich. Deshalb helfen bei der Praktikumssuche Vermittlungsstellen & Mittlerorganisationen, Informationsstellen & Datenbanken sowie Praktikums- und Jobbörsen weiter.

Kommerzielle wie gemeinnützige Vermittlungsorganisationen verlangen in der Regel Gebühren für ihre Dienstleistung. Nichtsdestotrotz kann ihr Angebot insbesondere bei der Erledigung von Einreiseformalitäten und bei der Suche nach einer Unterkunft von Nutzen sein. Überprüfen Sie jedoch vorab genau die Qualität der Praktika (z.B. anhand von Erfahrungsberichten) und das konkrete Preis-Leistungs-Verhältnis.

Achtung: Die vermittelnden Organisationen geben in der Regel keine Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten im Gastland! Bewerben Sie sich daher parallel um Stipendien bei anderen Organisationen. Wir empfehlen, zunächst die Angebote in unserer Linkliste durchzugehen. Darüber hinaus hat auch der DAAD hilfreiche Informationen hierzu zusammen gestellt.

Kontaktaufnahme und Bewerbung

Wenn Sie sich bei einem Unternehmen direkt bewerben, sollten Sie sich vorab gut über die Firma informieren (entspricht sie Ihren Vorstellungen? Warum bewerben Sie sich gerade dort?).

Einen Zugang zu Firmenadressen und Informationen über Unternehmen oder Organisationen bieten unter anderem die Außenhandelskammern, welche häufig auch Praktikumsplätze ausschreiben oder sogar vermitteln. Eine weitere Quelle sind Unternehmensbroschüren und Geschäftsberichte sowie oft auch Aushänge an der Universität. Auch Ihre Professorinnen und Professoren haben zumeist vielfältige Kontakte zu Unternehmen – sprechen Sie sie doch einfach darauf an!
Darüber hinaus können Sie auch bei Praktikums- oder Jobbörsen Ihr persönliches Profil hinterlegen.

Üblicherweise wird die Bewerbung in der Sprache des Gastlandes oder auf Englisch verfasst. Beachten Sie dabei und beim Bewerbungsgespräch die landestypischen Besonderheiten der Bewerbung. Hier leisten das Internet und Fachbücher Hilfestellung.

Praktikumsvertrag

Soweit die Rahmenbedingungen des Praktikums nicht bereits aus den vertraglichen Vereinbarungen hervorgehen, die zwischen Ihnen und einer Vermittlungsstelle getroffen worden sind, wird der Abschluss eines Praktikumsvertrages dringend empfohlen. Dieser sollte ähnlich dem Arbeitsvertrag hierzulande folgende Punkte regeln:

  • Dauer des Praktikums
  • Arbeitszeiten
  • Absprachen über den Einsatzort im Unternehmen und die Art der Tätigkeiten
  • Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
  • Kündigungsmodalitäten
  • Versicherungsschutz
  • Vergütung des Praktikums

Oft wird die Mitzeichnung der Universität verlangt. Wenden Sie sich dazu bitte an die Allgemeine Studienberatung der FAU.

Kosten

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der finanzielle Gesamtaufwand aufgrund der Unkenntnis der Gegebenheiten im Ausland sowie zusätzlicher Ausgaben höher anzusetzen ist als in Deutschland. Nur in den Ländern Süd- und Osteuropas können die niedrigeren Lebenshaltungskosten dies ggf. ausgleichen.

Typische Kosten im Vorfeld: möglicherweise Vermittlungsgebühren für den Praktikumsplatz, Visum-Gebühren, Kosten für gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, Gebühren für zusätzliche Versicherungen, Gebühren für die Übersetzung von Unterlagen (z.B. Zeugnis), Gebühr für den Internationalen Führerschein etc.

Nicht vergessen werden sollten zudem die Kosten für die Anreise bzw. den Hin- und Rückflug.

Finanzierung

Unternehmen, die ihren Praktikantinnen und Praktikanten eine Aufwandsentschädigung oder eine Bezahlung gewähren, sind leider nicht die Regel. Es lohnt sich trotzdem, sich danach zu erkundigen und dies dann auch vertraglich zu fixieren. Die Höhe der Vergütung hängt vom gewählten Land, der Branche und dem Ausbildungsniveau ab.

Das Praktikums-Programm Erasmus+ bietet die Möglichkeit, Praktikumsaufenthalte in Europa von mind. 2 bis max. 12 Monaten mit einem monatlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten zu fördern. Dies ist für Praktika während des Studiums möglich. Aber auch zwischen zwei Studienzyklen (z. B. Bachelor und Master) und bis zu 12 Monaten nach Ihrem Abschluss ist die Förderung über Erasmus möglich. Bedingung ist jedoch, dass Sie sich vor Ihrer Exmatrikulation bei uns für eine Förderung beworben haben.

Zur Finanzierung eines Auslandspraktikums vergeben weiterhin verschiedene externe Organisationen zumeist leistungsbezogene Voll-, Teil- bzw. Fahrtkostenstipendien. Grundsätzlich finanzieren auch Stiftungen Auslandsaufenthalte während des Studiums. Häufig wird jedoch eine frühzeitige Aufnahme in die Förderung vorausgesetzt, noch bevor der geplante Auslandsaufenthalt überhaupt in Sichtweite ist. Eine Übersicht potenzieller Stipendiengeber und Förderprogramme finden Sie auf der Seite mit externen Stipendienangeboten.

Darüber hinaus bietet die Bundesregierung Studierenden die Möglichkeit, mit Hilfe von Auslands-Bafög oder eines zinsgünstigen Bildungskredits einen (Pflicht-) Praxisaufenthalt im Ausland zu finanzieren.

Beurlaubung

Studierende, die im Rahmen ihres Studiums für ein Praktikum oder für ein oder zwei Semester ins Ausland gehen, können auf Antrag für das gewünschte Semester bzw. gleich für zwei aufeinander folgende Semester beurlaubt werden. Sie bleiben weiterhin an der FAU immatrikuliert und müssen den Semesterbeitrag nach wie vor entrichten. Die zuständige Stelle ist die Studierendenverwaltung. Alle weiteren Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf deren Webseite.

Anerkennung von Leistungen

Wenn das Praktikum für Ihr Studium anerkannt werden soll, sprechen Sie die Inhalte bereits vor der Abreise mit Ihrer Betreuungsperson oder mit der zuständigen Praktikumsstelle Ihrer Fakultät oder Ihres Studienfaches ab.

Unterkunft

Sie sollten sich frühzeitig um die Organisation einer Unterkunft für die Dauer Ihres geplanten Auslandsaufenthaltes kümmern, da die Suche oft sehr zeitaufwändig ist.

Das Spektrum der Unterkunftsmöglichkeiten entspricht in der Regel dem, was auch hierzulande angeboten wird (Unterbringung in einer Familie, WG-Zimmer, Wohnheimplatz, eigene Wohnung etc.). Unterschiede finden sich allerdings nicht nur im Hinblick auf das Preisniveau, sondern auch bei den Standards.

Einige Vermittlungs- und Mittlerorganisationen haben die Vermittlung einer Wohnung in ihrem Angebot oder bieten zumindest Unterstützung an, in vielen Fällen ist auch das Unternehmen bei der Wohnungssuche behilflich.

Visum

Je nach Land, Art und Dauer Ihres Aufenthaltes benötigen Sie ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis und/oder eine Arbeitsgenehmigung . Als Auslandspraktikantin oder -praktikant reisen Sie nicht als Tourist ein – vereinfachte touristische Einreisebedingungen gelten daher nicht!

Auf keinen Fall sollten Sie die Zeit für die Beantragung unterschätzen. Für ein US-Visum beträgt diese beispielsweise in der Regel mehrere Monate.

In einigen Ländern ist der Nachweis von Impfungen bzw. eines HIV-Tests verpflichtend für die Einreise – auch hier sollte der Zeitfaktor nicht unterschätzt werden.

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind häufig nicht nur von Land zu Land recht unterschiedlich, sondern können sich auch in einem und demselben Land rasch ändern. Es empfiehlt sich, den aktuellen Stand der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen über die Botschaften der entsprechenden Länder in Erfahrung zu bringen. Auf deren Internetseiten finden Sie zum Teil auch Antragsformulare für Visa. Da die Hotlines der Botschaften oft recht teuer sind, sollte zuerst über das Internet recherchiert werden.

Krankenversicherung

Setzen Sie sich vor der Abreise mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung, um die Bedingungen des Versicherungsschutzes für Ihren Auslandsaufenthalt abzuklären. Das betrifft die grundsätzliche Frage, ob ein Versicherungsschutz im betreffenden Land besteht und welche Leistungen er umfasst.

In allen EU-Staaten sowie Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz gilt seit 1. Januar 2006 die „European Health Insurance Card“ (EHIC). Damit sind Sie für vorübergehende Aufenthalte, also auch Praktika, in den eben genannten Staaten versichert. Beachten Sie bitte, dass nur notwendige medizinische Leistungen finanziell abgedeckt werden.

Vor allem außerhalb der Europäischen Union wird der Abschluss einer Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung empfohlen. Bitte achten Sie auch auf die Vorgaben der ausländischen Hochschule oder des Arbeitgebers (in einigen Fällen müssen hochschuleigene Versicherungen abgeschlossen werden)!

In jedem Fall ist es ratsam, vor Beginn des Auslandsaufenthaltes eine Vorsorgeuntersuchung, z.B. beim Zahnarzt, vornehmen zu lassen und den Hausarzt beim Zusammenstellen einer Reiseapotheke um Hilfe zu bitten.

Wer über den DAAD oder einen seiner Partner vermittelt und gefördert wird, kann sich im Rahmen eines Gruppenvertrages über den DAAD versichern lassen, der neben der Krankenversicherung auch Unfall-, Haftpflicht und Reisegepäckversicherung umfasst. Allerdings bieten auch andere Versicherungsunternehmen solche Kombi-Versicherungen für den Auslandsaufenthalt an.

Praktikumszeugnis

Rechtzeitig vor Beendigung Ihres Praktikums sollten Sie um ein Praktikumszeugnis bitten. Dies sollte neben der Beschreibung Ihrer während des Praktikums ausgeübten Tätigkeiten auch eine Leistungsbeurteilung enthalten.

Für Praktika innerhalb Europas bietet die Europäische Union den europass als standardisierten Nachweis von Auslandserfahrung (Studium, Praktikum etc.) an.

 




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