Erasmus+ Förderung
Erasmus+ Förderung
Die Höhe der Zuschüsse wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst deutschlandweit festgelegt. Sie kann jährlich variieren. Nominierte Erasmus-Studierende erfahren die genaue Höhe in Ihrem Stipendienvertrag. Dieser Zuschuss soll Extrakosten decken, die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen. Sollten alle verfügbaren Mittel bereits aufgebraucht/verplant sein, können nachrückende Studierende nur noch als “Zero Grant”-Studierende ohne Stipendium ins Ausland gehen. Sie können dennoch von allen Vorzügen des Programms (unter anderem der Befreiung von Studiengebühren an Gasthochschulen) profitieren.
Der Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen!
Im Erasmus+ Programm für Studienaufenthalte gibt es verschiedene Förderlinien. Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Zielland und den Austauschverträgen ab, die die FAU mit ihren Partnern abgeschlossen hat.
Programmländer | EU-Länder plus Türkei, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Island, Nordmazedonien |
Partnerländer | Ausgewählte Länder außerhalb der EU |
International Mobility | Vereinigtes Königreich, Schweiz |
Erasmus+ mit Programmländern
Die Förderung umfasst im akademischen Jahr 2023/24:
- Studiengebührenerlass an der Gasthochschule
- Monatlicher Mobilitätszuschuss (kein Vollstipendium!): Die Erasmus-Mobilitätszuschüsse werden nach Ländergruppen festgelegt und hängen damit von den jeweiligen Lebenshaltungskosten des Gastlandes ab.
- Ländergruppe 1: voraussichtlich 600 Euro/Monat = 20 Euro/Fördertag: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Ländergruppe 2: voraussichtlich 540 Euro/Monat = 18 Euro/Fördertag: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Ländergruppe 3: voraussichtlich 490 Euro/Monat = 16,33 Euro/Fördertag: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Die finanzielle Förderung umfasst unabhängig von der genauen Aufenthaltsdauer
- max. 4 Fördermonate bei Aufenthalten von 1 Semester (120 Fördertage)
- max. 8 Fördermonate bei einem Aufenthalt von 2 Semestern (240 Fördertage)
Somit können Aufenthalts- und Förderdauer voneinander abweichen.
Ein Mobilitätszuschuss kann nur gezahlt werden, wenn der Erasmus-Auslandsstudienaufenthalt für mindestens 2 und maximal 12 Monate absolviert wird. Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückgezahlt werden. Ausnahmen gelten bei force majeure und aufgrund von Erkrankungen.
Erasmus+ mit Partnerländern
Die aktuellen Austauschmöglichkeiten mit Partnerländern außerhalb der EU (gilt nicht für sog. International Mobility Region 14, UK und CH) finden Sie in unserer Liste der Partnerhochschulen.
Die Förderung umfasst:
- Studiengebührenerlass an der Gasthochschule
- Monatlicher Mobilitätszuschuss (kein Vollstipendium!) ab 700 € = 23,33 €/Tag
- Reisekostenzuschuss, je nach einfacher Entfernung laut EU-Rechner:
km | Förderpauschale |
10 – 99 | 20 € |
100 – 499 | 180 € |
500 – 1.999 | 275 € |
2.000 – 2.999 | 360 € |
3.000 – 3.999 | 530 € |
4.000 – 7.999 | 820 € |
über 8.000 | 1.500 € |
International Mobility: Schweiz und Vereinigtes Königreich
Schweiz
Die EU Kommission hat aufgrund des Resultats der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 den Abschluss der Teilnahmevereinbarungen mit der Schweiz an Erasmus+ für bis auf weiteres ausgesetzt.
Das heißt, die Schweiz hat den Status eines Partnerlandes, nicht jedoch eines Programmlandes. Demzufolge gibt es zwei Möglichkeiten der Förderung je nach abgeschlossenenem Austauschabkommen.
- Erasmus+ International Mobility: Die Förderung entspricht der Ländergruppe 1 der Programmländer.
- SEMP: Die Schweizer Hochschulen haben ein „Ersatzprogramm“ namens Swiss European Mobility Programme ins Leben gerufen, über welches Mobilitäten in die Schweiz von der Schweizer Gasthochschule gefördert werden. Die genaue Förderhöhe erfahren Sie von Ihrer Gasthochschule.
Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich ist ab dem Förderjahr 2022 kein Programmland mehr. Für ausgewählte Austauschverträge ist jedoch weiterhin eine Erasmus-Förderung über International Mobility möglich. Die Förderung entspricht der Ländergruppe 1 der Programmländer. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbereich.
Sonderförderung für benachteiligte Studierende
Die Erasmus+ Sonderförderung umfasst eine Mittelaufstockung für:
- Menschen mit Behinderung ab Grad 20 und chronischen Krankheiten
- Studierende mit Kind(ern)
- Erstakademiker und Erstakademikerinnen
- Arbeitende Studierende
- Green Travel
Hierfür ist eine gesonderte Antragstellung beim Referat für Internationale Angelegenheiten notwendig. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Team Mobility.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen finden Sie auf der Webseite der European Agency for Development in Special Needs Education.