Index

Sachgebiet Tierschutzangelegenheiten

Die Tierschutzbeauftragte  unterstützt  und berät die Hochschulleitung und alle Einrichtungen der Universität und des Klinikums in Fragen des Tierschutzes, der Tierversuche und der Versuchstierhaltung. Die Aufgaben der Tierschutzbeauftragten sind im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Sie erhalten fachliche Beratung zu folgenden Themen:

  • Antrag auf Genehmigung von Tierversuchsanträgen
  • Versuchsplanung und Auswahl von Tiermodellen
  • Beurteilung von Belastungen

Die Antragstellung von Tierversuchen ist nur  online möglich (passwortgeschützt).

Beratung zu Tierschutz, Tierversuchen und Versuchstierhaltung

Weitere Informationen, wie Merkblätter, Formulare, fachliche Informationen sowie Infos zu Fort- und Weiterbildungen, finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes Tierschutzangelegenheiten.

Kontakt

Leitung Tierschutzbeauftragter

Kontakt

Verwaltungspersonal Sachgebiet Tierschutzangelegenheiten

Sekretariat

Telefon: +49 09131-85 70842
E-Mail: tierschutz@fau.de

 

Logo der Initiative Transparente TierversucheDie FAU ist einer der ersten Mitunterzeichner der Initiative Transparente Tierversuche. Das bedeutet, dass wir transparent und offen dieses sensible und kontrovers diskutierte Thema behandeln und über unsere Tierversuche informieren wollen.

Weitere Informationen zur Initiative finden Sie auf der Webseite.

Lage und Anfahrt

Sie erreichen uns wie folgt persönlich:

Wöhrmühle 2
91056 Erlangen

Video: https://karte.fau.de/api/v1/iframe/address/w%C3%B6hrm%C3%BChle%202/zoom/15

Hochschulwahlen

Hochschulwahlen und Wahlen zur Promovierendenvertretung 2025

Die Ergebnisse liegen nun vor:

Im Rahmen der Hochschulwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter im Senat, in den fünf Fakultätsräten, im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie und im Studentischen Konvent der FAU gewählt. Sie bilden die Grundlage der akademischen Selbstverwaltung. Während die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und -lehrer, der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden sowie der Gruppe der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle zwei Jahre stattfindet, wählen die Studierenden ihre Gruppenvertreterinnen und -vertreter jährlich aufs Neue.

Detaillierte und weitergehende Informationen finden Sie nachfolgend unten auf dieser Seite sowie auf den Seiten der Studierendenvertretung. Parallel zu den Hochschulwahlen werden jährlich die Vertretungen der Promovierenden gewählt. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Promovierendenkonvents.

Informationen

 

Bescheinigung des Wahlamts zur Mitgliedschaft in Gremien

Das Wahlamt stellt Ihnen auf Anfrage gerne eine Bestätigung Ihrer Tätigkeiten in einem zentralen Gremium der FAU aus.

Senden Sie hierzu eine E-Mail mit den Angaben, für welche Amtszeit und welche Ämter Sie die Bestätigung ausgestellt haben möchten, sowie die Adresse, an welche das Schreiben geschickt werden soll, an hochschulwahlen@fau.de.

Unabhängig davon erhalten alle Studierenden, die sich im Senat, Studentischen Konvent, Sprecherinnen- und Sprecherrat, im Fakultätsrat, in den Fachschaftsvertretungen sowie in den zentralen Kommissionen engagieren, jährlich eine Bescheinigung für jede Mitgliedschaft.

Kontakt

Wahlamt der FAU: hochschulwahlen@fau.de

Büro der FAU-Universitätsleitung

Die Universitätsleitung, insbesondere der Präsident, die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sowie der Kanzler, werden in ihren vielfältigen Aufgaben organisatorisch und inhaltlich durch das Team des Büros der FAU-Universitätsleitung unterstützt.

Es entlastet die Universitätsleitung in deren Kernaufgaben insbesondere durch koordinierende Unterstützung des Präsidenten, der Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie des Kanzlers in ihrem jeweiligen Ressort bei übergreifenden Verwaltungsaufgaben. Dem Büro der FAU-Universitätsleitung obliegt auch die Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung bestimmter Leitungs- und Gremiensitzungen (UL, EUL, Senat, Universitätsrat, Kuratorium).

Darüber hinaus zählen die organisatorische Vorbereitung und Nachverfolgung verschiedenster interner und externer Termine zu den Aufgaben des Büros der FAU-Universitätsleitung. Dies schließt die Vorbereitung von Reden und Grußworten des Präsidenten, der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten ein.

Zugeordnet ist dem Büro der FAU-Universitätsleitung auch der Fahrer des Präsidenten.

Assistenz

Assistenz des Präsidiums Büro der FAU-Universitätsleitung

Assistenz des Präsidiums Büro der FAU-Universitätsleitung

Assistenz des Präsidiums Büro der FAU-Universitätsleitung

Assistenz des Kanzlers Büro der FAU-Universitätsleitung

Leitung des Büros der FAU-Universitätsleitung

Leitung Büro der FAU-Universitätsleitung

Stellvertretende Leitung

Stellvertretung Büro der FAU-Universitätsleitung

Kontakt

Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der FAU-Universitätsleitung

Peter Jahnel, Fahrer des Präsidenten

Konvent der wissenschaftlichen Mitarbeiter

Hinweis: Die Angaben zu den Personen sind automatische Auszüge aus UnivIS – Informationssystem der FAU.

Vorsitz

Leitungsgremium

Senatsmitglieder

Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät

Fakultätsrat der Naturwissenschaftlichen Fakultät

Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie

Fakultätsrat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Fakultätsrat der Technischen Fakultät

Vertretung der Promovierenden

Frauenbeauftragte der FAU und der Fakultäten

Kollegiale Leitungen der Departments und Fachbereiche

Kollegiale Leitungen der zentralen Einrichtungen, Kompetenz- und Forschungszentren

Bibliothekskommission

CIO/IO-Gremium

Kommission Chancengleichheit

Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung

Kommission für Forschung und wiss. Nachwuchs

Kommission für Internationalisierung

Kommission zur Konfliktlösung an wissenschaftlichen Arbeitsplätzen

Kommission für Lehre und Studium

Prüfkommission

Wahlausschuss

Zentrales Gremium zur Verwendung der Studienzuschüsse

Beauftragte

Für die verschiedensten Bereiche der universitären Lehre, Forschung und Arbeit hat die FAU Beauftragtenstellen und -büros eingerichtet. Die Beauftragten sind zuständig für die Umsetzung und Weiterführung von Vorschriften und Zielvorgaben – etwa in Fragen der Gleichstellung, des Arbeits- und Datenschutzes oder der Weiterbildung. In der nachfolgenden Übersicht sind alle Ansprechpartner mit ihren Kontaktdaten aufgelistet.

Hinweis: Die Angaben zu den Personen sind automatische Auszüge aus UnivIS - Informationssystem der FAU.

Personalvertretungen und Schwerbehindertenvertretung

Gesamtpersonalrat und örtliche Personalräte der FAU

Schwerbehindertenvertretung

Studierendenvertretungen

Hinweis: Die Angaben zu den Personen sind automatische Auszüge aus UnivIS - Informationssystem der FAU.

 

 

 

 

 

 

 

Kommissionen

Hinweis: Die Angaben zu den Personen sind automatische Auszüge aus UnivIS – Informationssystem der FAU.

Senat

Der Senat beschließt über zu erlassende Rechtsvorschriften, Studiengänge und die Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren sowie die Verleihung der Würde von Ehrenpersonen der Universität.

Im Senat werden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags beschlossen und Forschungsschwerpunkte bestimmt. Über Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs sowie entsprechenden Einrichtungen stimmt der Senat ab.

In Berufungsangelegenheiten nimmt der Senat zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung. Zudem beschließt er über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Universitätsrats.

Dem Senat gehören gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus den Mitgliedergruppen der Universität an sowie die oder der Universitätsfrauenbeauftragte. Die Universitätsleitung und die Vertretung der Promovierenden nehmen beratend an den Sitzungen teil.

Die Frist zur Einreichung von Tagesordnungspunkten an die Gremienbetreuung ist 14 Tage vor dem Sitzungstermin, der Versand der Einladung mit Tagesordnung erfolgt eine Woche vor dem Sitzungstermin.

Hinweis: Die Angaben zu den Personen sind automatische Auszüge aus UnivIS - Informationssystem der FAU.

Vorsitzende

stellvertretender Vorsitzender

Mitglieder aus der Gruppe der hauptberuflichen Hochschullehrer/-innen

Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen und Promovierenden

Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftsstützenden Mitarbeiter/-innen

Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden

Frauenbeauftragte

Universitätsleitung (beratend)

Ärztlicher Direktor (beratend)

Promovierendenvertretung (beratend):

Gremienbetreuung

 

Erweiterte Universitätsleitung

Die Erweiterte Universitätsleitung berät und unterstützt die Universitätsleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Sie beschließt Vorschläge für die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten und berät über die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und entsprechenden Einrichtungen. Unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Evaluierung von Forschung und Lehre und unter Berücksichtigung der Entwicklungspläne entscheidet sie auf Vorschlag der Universitätsleitung über Schwerpunkte des Haushalts. Des Weiteren beschließt sie über Anträge zur Gliederung der Universität in Fakultäten, stellt den Entwicklungsplan der Universität unter Einbeziehung der Entwicklungspläne der Fakultäten auf, schreibt ihn fort und legt ihn dem Universitätsrat zur Beschlussfassung vor.

Die Mitglieder der Erweiterten Universitätsleitung fungieren als Multiplikatoren für die Informationen in die Fakultäten, Fachbereiche/Departments, Lehrstühle und Professuren.

Der Erweiterten Universitätsleitung gehören die Universitätsleitung, die Dekaninnen und Dekane und die bzw. der Frauenbeauftragte an. Die Ärztliche Direktorin oder der Ärztliche Direktor und die Sprecherin oder  der Sprecher des Fachbereichs Theologie nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Die Frist zur Einreichung von Tagesordnungspunkten an die Gremienbetreuung ist 10 Tage vor dem Sitzungstermin, der Versand der Einladung mit Tagesordnung erfolgt eine Woche vor dem Sitzungstermin.

Mitglieder der erweiterten Universitätleitung (FAUdir)