Index
Modulstudien

Bei den Modulstudien an der FAU handelt es sich um Module bereits existierender Studiengänge, die jeweils zu einem neuen, interdisziplinären Studienprogramm zusammengefügt wurden. Modulstudien können eine Entscheidungshilfe für die spätere Studienfach- oder auch Hauptfachwahl sein.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Vor allem Abiturientinnen und Abiturienten bekommen bei den Modulstudien die Möglichkeit, ein breites Spektrum an Fächern kennenzulernen. Studierende und Berufstätige können Kompetenzen erweitern und ihr Profil für den weiteren wissenschaftlichen oder beruflichen Werdegang durch eine Zusatzqualifikation schärfen.
Voraussetzung ist eine hinreichende Hochschulzugangsberechtigung, um sich für die Modulstudien einschreiben zu können. Außer dem Semesterbeitrag fallen keine weiteren Kosten an.
Studierendenstatus und BAföG-Regelungen
Dabei genießen Studierende in den Modulstudien den vollen Studierendenstatus gemäß dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (Art 87 Abs. 1 BayHIG) mit allen Vorteilen der Immatrikulation.
Bislang konnte über eine Einschreibung in Modulstudien bis zum Alter von 25 Jahren in der Regel Kindergeld bezogen werden (unter Berücksichtigung von § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG). Für ausführliche Informationen in Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berater der Familienkasse.
Allerdings sind Modulstudien nicht BAföG-fähig, das heißt, diese Förderung kann nicht in Anspruch genommen werden – das hat jedoch auch einen Vorteil: Der Wechsel in einen regulären Studiengang an der FAU nach der Teilnahme an Modulstudien gilt nicht als Studienwechsel, von dem im Rahmen der BAföG-Regelungen üblicherweise nur einer im gesamten Studienverlauf akzeptiert wird.
Modulstudienangebot an der FAU
An der FAU werden Modulstudien derzeit an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie sowie an der Naturwissenschaftlichen Fakultät angeboten.
Studium Philosophicum (Modulstudien)
Das „Studium Philosophicum“ ist ein Orientierungsstudium, das Studieninteressierten ermöglicht, verschiedene Fächer aus dem breiten Spektrum der Fakultät kennenzulernen. Aus fast 30 Fächern können Module und die dazugehörigen Vorlesungen, Seminare, Übungen und weitere Lehrveranstaltungen ganz nach individuellem Interesse belegt werden. Die Lehrveranstaltungen gehören zu regulären Bachelorstudiengängen. Werden dort Prüfungen abgelegt, dann können diese Leistungen später in einem regulären Studium angerechnet werden. Während des Studium Philosophicums haben die Studierenden einen vollwertigen Studierendenstatus.
- Abschluss
- kein Abschluss (Modulstudien)
- Regelstudienzeit
- 2
Digital Humanities (Modulstudien)
Der Studiengang Digital Humanities bietet spannende Einblicke in die digitale Welt der Sozial- und Geisteswissenschaften. Für alle Altersgruppen zugänglich und ohne Zulassungsbeschränkung, ermöglicht er das Verständnis und die Gestaltung digitaler Abläufe. Digital Humanities ist ein flexibles und vielfältiges Modulstudium, das die Zukunft prägt.
- Abschluss
- Zertifikat (Modulstudien)
- Regelstudienzeit
- 2
Kulturraum Italien: Kunst, Literatur und Sprache (Modulstudien)
Sie begeistern sich für die Kunst und Kultur Italiens? Sie möchten Einblicke in verschiedene Fachbereiche erlangen, interkulturelle Kompetenzen aufbauen und Ihr berufliches Profil durch eine Zusatzqualifikation schärfen? Die interdisziplinären »Modulstudien „Kulturraum Italien: Kunst, Literatur und Sprache“« bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse der italienischen Kunst und Literatur zu vertiefen, Ihre Sprachkompetenz zu steigern und nach zwei Semestern mit einem Zertifikat abzuschließen. So erhalten Sie Einblicke in die Kunstgeschichte und die Romanistik, ohne sich gleich für einen Studiengang entscheiden zu müssen, oder die Wartezeit auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang sinnvoll zu überbrücken.
- Abschluss
- Zertifikat (Modulstudien)
- Regelstudienzeit
- 2
Modulstudien Naturale: Naturwissenschaften und Nachhaltigkeit (Modulstudien)
Die „Modulstudien Naturale: Naturwissenschaften und Nachhaltigkeit“ sind ein Orientierungsangebot an der FAU, welches Sie wahlweise ein oder zwei Semester lang studieren können. In dieser Zeit können Sie Vorlesungen, Seminare und Übungen der Naturwissenschaftlichen Fakultät sowie weitere Lehrveranstaltungen der FAU mit Bezug zum Themenfeld Nachhaltigkeit belegen. Die Lehrveranstaltungen gehören zu regulären Bachelorstudiengängen und Sie können darin Prüfungen ablegen, die Sie sich gegebenenfalls im anschließenden Studium anrechnen lassen können. Dabei haben Sie den vollwertigen Studierendenstatus im Sinne des Bayerischen Hochschulgesetzes.
- Abschluss
- Zertifikat (Modulstudien)
- Regelstudienzeit
- 1
Allgemeine Informationen

Projektkoordination
Für allgemeine (nicht fachspezifische) Informationen zum Frühstudium wenden Sie sich bitte via E-Mail an fruehstudium@fau.de.
Für fachspezifische Anliegen schreiben Sie bitte der/ dem zugehörigen Fachansprechpartner:in.
Projektverantwortliche

Prof. Dr. Jan-Peter Meyn
Professorinnen und Professoren Professur für Didaktik der Physik
Prof. Dr. Marc-Pascal Berges
Professorinnen und Professoren Professur für Didaktik der Informatik
Sekretariat Frühstudium
Margit Zenk
Verwaltungspersonal Lehrstuhl für Informatik 2 (Programmiersysteme)
Semesterablauf
- Teilnahme am Lehrbetrieb zu regulären Bedingungen
- Selbstständiges Nacharbeiten
- Begleitung durch Fachansprechpartner:in oder Dozent:in – Intensität und Frequenz personenabhängig
- bei Bedarf Kontaktaufnahme Projektkoordination/Fachansprechpartner:in mit der Schule
- gegen Semesterende: Planung für das Folgesemester; gegebenenfalls mit Fachwechsel
Fächerangebot

Das Frühstudienangebot der FAU ist nicht starr, sondern wird regelmäßig weiterentwickelt und ergänzt. Schülerinnen und Schüler, die sich für ein Frühstudium in einem bestimmten Fachgebiet interessieren, das bislang nicht in der Liste enthalten ist, können sich mit der Projektkoordination in Verbindung setzen und nachfragen, ob gegebenenfalls auch darin ein Frühstudium möglich sein könnte. In diesem Fall empfiehlt es sich, gegebenenfalls Lehrveranstaltungen von Interesse in die Anfrage mit einzubeziehen.
Das gesamte Lehrveranstaltungsangebot der FAU ist zugänglich über die Webseite https://www.campo.fau.de.
Anfragen für die Einrichtung neuer Frühstudienfächer können aus organisatorischen Gründen in der Regel nur bis zum 30. Juni für das jeweils folgende Wintersemester entgegengenommen werden, da für das neue Fachgebiet ein Fachansprechpartner gefunden und für das Frühstudium geeignete Lehrveranstaltungen identifiziert werden müssen.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge und diesen zugeordnete Lehrveranstaltungen sind allerdings prinzipiell vom Frühstudium ausgeschlossen sowie die Sprachkurse des Sprachenzentrums.
Wenn Sie weitere Informationen über das Frühstudienangebot in einem der aufgeführten Fächer benötigen, dann nehmen Sie bitte mit dem jeweiligen Fachansprechpartner Kontakt auf. Dieser berät Sie gerne.
Aktuelles Fächerangebot
Fachansprechpartner:in

Dr. Susen Faulhaber
Verwaltungspersonal Institut für Anglistik und Amerikanistik
Kontakt
- E-Mail: susen.faulhaber@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-22435
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in
Prof. Dr. Hartmut Matthäus
Leitung FAU Senior Professor of Classical Archaeology
Kontakt
- E-Mail: hartmut.matthaeus@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in

Prof. Dr. Andreas Feigenspan
Professorinnen und Professoren Professur für Neurobiologie
Kontakt
- E-Mail: andreas.feigenspan@fau.de
Webauftritt:
Fachansprechpartner:in
Dr. Volker Titel
Wissenschaftliche Mitarbeitende Institut für Buchwissenschaft
Kontakt
- E-Mail: volker.titel@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in

Dr. Carmen Pospisil
Wissenschaftliche Mitarbeitende Department Chemie und Pharmazie, Geschäftsstelle
Kontakt
- E-Mail: carmen.pospisil@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-65611
Webauftritt:
Fachansprechpartner:in
Almut Churavy
Verwaltungspersonal Department Elektrotechnik-Elektronik-Informationstechnik
Adresse
Kontakt
- Telefon: +49 9131 85-27165
Webauftritt:
Fachansprechpartner:in

apl. Prof. Dr. Annette Keilhauer
außerplanmäßige Professorinnen und Professoren Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Kontakt
- E-Mail: annette.keilhauer@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in
Dr. Birgit Schwabe
Wissenschaftliche Mitarbeitende Institut für Geographie
Kontakt
- E-Mail: birgit.schwabe@fau.de
Webauftritt:
Fachansprechpartner:in
Dr. Karin Rädle
Wissenschaftliche Mitarbeitende Lehrstuhl für Germanistische Sprachwissenschaft
Kontakt
- E-Mail: karin.raedle@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in
Dr. Matthias Maser
Wissenschaftliche Mitarbeitende Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte
Kontakt
- E-Mail: matthias.maser@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in
Prof. Dr. Stephan Schröder
Professorinnen und Professoren Lehrstuhl für Klassische Philologie (Griechisch)
Kontakt
- E-Mail: stephan.schroeder@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in

Prof. Dr. Stefan Schaffner
Professorinnen und Professoren Professur für Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft
Kontakt
- E-Mail: stefan.schaffner@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in
Prof. Dr. Marc-Pascal Berges
Professorinnen und Professoren Professur für Didaktik der Informatik
Kontakt
- E-Mail: marc.berges@fau.de
Webauftritt:
Fachansprechpartner:in
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in

apl. Prof. Dr. Annette Keilhauer
außerplanmäßige Professorinnen und Professoren Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Kontakt
- E-Mail: annette.keilhauer@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in

Prof. Dr. Christoph Schubert
Professorinnen und Professoren Lehrstuhl für Klassische Philologie (Latein)
Kontakt
- E-Mail: christoph.schubert@fau.de
Webauftritt:
Fachansprechpartner:in
Prof. Dr. Cathérine Meusburger
Professorinnen und Professoren Professur für Mathematik (Darstellungstheorie und Mathematische Physik)
Kontakt
- E-Mail: catherine.meusburger@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-67034
Webauftritt:
Fachansprechpartner:in

Claudia Barnickel
Studien-Service-Center Medizintechnik Department Informatik, Serviceeinrichtungen
Kontakt
- Telefon: +49 9131 85-67337
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in

Prof. Dr. Michele Ferrari
Professorinnen und Professoren Lehrstuhl für Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit
Kontakt
- E-Mail: michele.ferrari@fau.de
Webauftritt:
Fachansprechpartner:in
Prof. Dr. Johannes Hasselhorn
Professorinnen und Professoren Lehrstuhl für Musikpädagogik und -didaktik
Kontakt
- E-Mail: johannes.hasselhorn@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in

apl. Prof. Dr. Peter Bernhard
außerplanmäßige Professorinnen und Professoren Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Kontakt
- E-Mail: peter.bernhard@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in

Prof. Dr. Jan-Peter Meyn
Professorinnen und Professoren Professur für Didaktik der Physik
Kontakt
- E-Mail: jan-peter.meyn@fau.de
Webauftritt:
Fachansprechpartner:in
PD Dr. Thorsten Winkelmann
Wissenschaftliche Mitarbeitende Institut für Politische Wissenschaft
Kontakt
- E-Mail: thorsten.winkelmann@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in

Prof. Dr. Hans Kudlich
Professorinnen und Professoren Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
Kontakt
- E-Mail: hans.kudlich@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in
Stefan Christ
Wissenschaftliche Mitarbeitende Lehrstuhl für Sinologie mit dem Schwerpunkt Geistes- und Kulturgeschichte Chinas (Alexander von Humboldt-Professur)
Kontakt
- E-Mail: stefan.christ@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in
Christian Klemm
Leitung Arbeitsgruppe G2.4 Heizung / Kälte
Kontakt
- E-Mail: zuv-g2-KLT-HZG@fau.deE-Mail: christian.klemm@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-20207
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in

apl. Prof. Dr. Annette Keilhauer
außerplanmäßige Professorinnen und Professoren Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Kontakt
- E-Mail: annette.keilhauer@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in
Prof. Dr. Hacik Rafi Gazer
Professorinnen und Professoren Professur für Geschichte und Theologie des Christlichen Ostens
Kontakt
- E-Mail: hacik.gazer@fau.de
Webauftritt:
Weitere Infos erhalten Sie über die/ den Fachansprechpartner:in
Fachansprechpartner:in

Dipl.-.Ing. Susanne Michler
Wissenschaftliche Mitarbeitende Department Werkstoffwissenschaften, Geschäftsstelle
Kontakt
- E-Mail: susanne.michler@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-64025
Webauftritt:
Fachansprechpartner:in

Dr. Ralf Pohl
Wissenschaftliche Mitarbeitende Professur für Betriebswirtschaftslehre
Kontakt
- E-Mail: ralf.pohl@fau.de
Webauftritt:
Fachansprechpartner:in

Prof. Dr. Matthias Wrede
Professorinnen und Professoren Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Sozialpolitik
Kontakt
- E-Mail: matthias.wrede@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95951
Webauftritt:
FAQ

Allgemeine Fragen
In bestimmten Studiengängen sind Lehrveranstaltungen mit Fokus auf Sprache bzw. Kultur aber auch Teil der regulären Prüfungsordnung (Beispiele: Basisseminar Sprachwissenschaft in den Fächern Französisch, Italienisch, oder Spanisch; Seminar Einführung in die chinesische Kulturgeschichte im Fach Sinologie). Ein Besuch dieser Lehrveranstaltungen ist im Rahmen des Frühstudiums möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Lehrveranstaltungen keine Sprachkurse im eigentlichen Sinne sind, sodass Vorkenntnisse der jeweiligen Sprache unter Umständen notwendig sind.
Zum Bewerbungsverfahren
Zu den Teilnahmemodalitäten
Zum Studienbetrieb
Margit Zenk
Verwaltungspersonal Lehrstuhl für Informatik 2 (Programmiersysteme)
Kontakt
- E-Mail: margit.zenk@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-27621Telefon: +49 174 6083 749
Bewerbung

Bewerbungen für die Neuaufnahme als Frühstudentin/Frühstudent an der FAU bzw. Anträge auf Fortsetzung begonnener Frühstudiengänge sind unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Bewerbungsfristen zu richten an:
Didaktik der Informatik
Margit Zenk
Sekretariat Frühstudium
Martensstr. 3
91058 Erlangen
- nicht geklammert oder geheftet
- ohne Bewerbungsmappe
Neubewerbung (nur WiSe)
Bewerbungsschluss für das WiSe ist immer der zweite Freitag im August.
Eine Neubewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
- einseitiges Anschreiben, aus dem die Motivation für die Bewerbung ersichtlich wird
- Lebenslauf
- Kopien der aktuellen Zeugnisse (Notenberichte) über die beiden letzten Ausbildungsabschnitte (Zwischen- und Jahreszeugnis)
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (Teile I bis VI, Seite 1-6)
Sollten in früheren Semestern bereits Lehrveranstaltungen im Rahmen eines Frühstudienprogramms an einer anderen Hochschule belegt worden sein, bitten wir darum, der Bewerbung ggf. erworbene Scheine und Zertifikate in Kopie beizufügen.
Antrag auf Fortsetzung eines Frühstudiums (WiSe + SoSe)
Ein Antrag auf Fortsetzung eines an der FAU begonnenen Frühstudiums muss folgende Unterlagen enthalten:
- Kopien der aktuellen Zeugnisse (Notenberichte) über die letzten beiden Ausbildungsabschnitte (Zwischen- und Jahreszeugnis)
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (Teile I bis V, Seite 1-3)
Lehramt an Mittelschulen
Im Folgenden finden Sie Informationen zum Studienaufbau für das Lehramt an Mittelschulen (LAMS).
Für das Lehramt an Mittelschulen ist das Studium eines Unterrichtsfaches mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule zu verbinden. Zulässige Fächerverbindungen für das Lehramt der Mittelschule sind in der LPO I vorgegeben. Bei den studienbegleitenden Prüfungen wird von den Fächern vorgeschrieben, welche Prüfungsleistungen in welchem Zeitraum zu erbringen sind.
Im Unterrichtsfach entsprechen Studien- und Prüfungsanforderungen beim Lehramt an Mittelschulen exakt denen des gleichen Faches für Grundschulen. Die an der FAU studierbaren Unterrichtsfächer werden nachfolgend in Fettdruck dargestellt:
- Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre; an der FAU nur als Didaktikfach)
- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Deutsch als Zweitsprache (voraussichtlich ab Wintersemester 2025/26)
- Englisch (an der FAU nur als Unterrichtsfach)
- Ethik (an der FAU nur als Erweiterungsfach)
- Evangelische Religionslehre
- Geographie
- Geschichte
- Informatik
- Katholische Religionslehre (an der FAU nur als Didaktikfach)
- Kunst*)
- Mathematik
- Musik*)
- Physik
- Politik und Gesellschaft (vormals Sozialkunde)
- Sport*) (Lehrveranstaltungen finden in Erlangen statt)
*) Hinweise zur Anmeldung zu den Eignungsprüfungen sind auf unserer Website, in unserer Studiengangsübersicht oder in der Studiengangsdatenbank zu finden.
Kurz gefasst könnte man sagen: Didaktik ist die Wissenschaft vom Lehren und Lernen. Hier erfahren die Studierenden, wie man Lehr-Lern-Prozesse in der Schule entwickelt, theoretisch begründet und empirisch erforscht. In diesem Zusammenhang werden neben fachwissenschaftlichen auch bezugswissenschaftliche Erkenntnisse z.B. aus der Pädagogik und Psychologie berücksichtigt. Für das Lehramt an Mittelschulen ist das Studium eines Unterrichtsfaches mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule zu verbinden.
Die erlaubten Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich dadurch, dass man aus jeder der folgenden (Didaktik-)Fächergruppen ein Fach wählt, insgesamt also eine Kombination aus vier Fächern:
ein Unterrichtsfach
ein Fach aus Didaktikfächergruppe a): Deutsch oder Mathematik
ein Fach aus Didaktikfächergruppe b): Beruf und Wirtschaft, Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Geographie, Geschichte, Informatik, Mathematik, Physik oder Politik und Gesellschaft
ein Fach aus Didaktikfächergruppe c): Kunst, Musik, Sport (jeweils ohne Eignungstest) oder Religionslehre (evangelisch oder katholisch)
Zusatzbedingungen:
- Ob als Unterrichts- oder als Didaktikfach, jedes Fach darf nur einmal vorkommen.
- Wird Mathematik als Unterrichtsfach gewählt, so müssen innerhalb der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule entweder
- Deutsch und ein Fach aus Didaktikgruppe b) sowie ein Fach aus Didaktikgruppe c) oder
- zwei Fächer aus Didaktikgruppe b) und ein Fach aus Didaktikgruppe c) gewählt werden
- Wird Deutsch als Unterrichtsfach gewählt, so müssen innerhalb der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule entweder
- Mathematik und ein Fach aus Didaktikgruppe b) sowie ein Fach aus Didaktikgruppe c) oder
- zwei Fächer aus Didaktikgruppe b) und ein Fach aus Didaktikgruppe c) gewählt werden
- Ausnahme: Die Wahl des Faches Deutsch als Zweitsprache ist nicht möglich, wenn das Fach Deutsch bereits Unterrichtsfach ist!
- Wird Deutsch als Zweitsprache als Unterrichtsfach gewählt, so kann innerhalb der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule nicht das Fach Deutsch gewählt werden!
- Wird Musik, Kunst, Sport oder evangelische Religionslehre als Unterrichtsfach gewählt, kann innerhalb der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule an diese Stelle jedes andere mögliche Didaktikfach treten.
Die Bewertung der studienbegleitenden Prüfungen erfolgt durch Leistungspunkte (ECTS). 1 ECTS entspricht in etwa einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Für die Zulassung zum ersten Staatsexamen für Lehramt an Mittelschulen müssen laut LPO I insgesamt 210 ECTS erworben werden. Diese verteilen sich im gesamten Studium an der FAU wie folgt:
Bereich | ECTS |
---|---|
Unterrichtsfach (Fachwissenschaft) | 54 ECTS |
Didaktik des Unterrichtsfachs | 12 ECTS |
Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (3×20 ECTS *) | 60 ECTS |
Schriftliche Hausarbeit (=Zulassungsarbeit) | 10 ECTS |
Mittelschulpädagogik + Basismodul Berufsorientierung ** | 14 ECTS + 3 ECTS |
Erziehungswissenschaften (Psychologie, Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik) | 35 ECTS (Verteilung: 15 + 10 + 10 ECTS) |
Gesellschaftswissenschaften (Religion, Philosophie, Politik, Soziologie, Landes-/Volkskunde) | 8 ECTS |
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum | 6 ECTS |
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum | 5 ECTS |
Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum | 3 ECTS |
Insgesamt | 210 ECTS * |
* Bei Wahl von Kunst als Didaktikfach müssen 21 ECTS erbracht werden. Studierende, die Kunst als Didaktikfach gewählt haben, müssen insgesamt 211 ECTS erbringen.
** Studierende, die das Fach Beruf und Wirtschaft gewählt haben, können sich anstelle des Basismoduls 3 ECTS aus dem Modul „Arbeit und Beruf“ anrechnen lassen und haben damit 3 ECTS für den freien Bereich.
Eine ausführlichere Darstellung der Studienstruktur und der einzelnen Teilbereiche im Mittelschullehramt finden Sie auf den entsprechenden Informationsseiten des ZfL.
Bei der Meldung zum Ersten Staatsexamen sind neben den Studienleistungen gemäß § 38 LPO I zusätzlich noch folgende Nachweise zu erbringen:
- Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Niveau B2 GER) – wird in der Regel durch fortgeführten Englischunterricht in der Schule nachgewiesen.
- Basisqualifikation im Fach Sport (nur falls das Fach weder als Unterrichtsfach noch im Rahmen der Didaktikfächer gewählt wurde).
- Falls Sport im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe gewählt wurde, sind zusätzliche Leistungen nachzuweisen:
-
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (nicht älter als drei Jahre)
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als drei Jahre, mind. 9 x 45 Min.)
- Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche
Zum Bestehen der Grundlagen-und Orientierungsprüfung (GOP) sind bis zum Ende des zweiten Semesters Prüfungen der gewählten Fächer im Umfang von insgesamt 40 ECTS-Punkten gemäß den fachlichen Vorgaben erfolgreich abzulegen. Eine Überschreitung dieser Frist um ein weiteres Semester ist ohne gesonderten Antrag zulässig. Im Lehramt an Mittelschulen entfallen mindestens je ein abgeschlossenes Modul auf die Fachwissenschaft des Unterrichtsfachs, die Didaktiken der Fächergruppe oder die Didaktik des Unterrichtsfachs und die Erziehungswissenschaften. Die Prüfungen der GOP dürfen im Falle des Nichtbestehens einmal wiederholt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.
Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Staatsexamen ist eine schriftliche Hausarbeit (=Zulassungsarbeit, 10 ECTS) (§ 29 LPO I), die in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in Erziehungswissenschaften angefertigt werden kann. Mit der schriftlichen Hausarbeit werden 10 ECTS nachgewiesen. Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 ECTS bewertet wurden, können als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.
Studierende im Lehramtsstudiengang für Mittelschulen können aufgrund der bis zum Ende des sechsten Semesters abzulegenden Modulprüfungen den akademischen Grad „Bachelor of Education“ (B.Ed.) erwerben, wobei die schriftliche Hausarbeit als Bachelorarbeit gewertet wird. Der Titel wird auf Antrag bei Vorliegen von 180 ECTS verliehen, auch wenn einzelne der vorgesehenen Modulprüfungen erst nach Ablauf des sechsten Semesters abgelegt worden sind. Der Bachelorgrad hat keine Auswirkungen darauf, ob man das Staatsexamen ablegen darf, und hat auch keinen Einfluss auf die Einstellungschancen in den Schuldienst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.
Die LPO I sieht für das Lehramtsstudium der Mittelschule eine Mindeststudienzeit von 6 Semestern vor. Ein schnelles Studium wird durch eine „Freischussregelung“ belohnt: Wenn man für LAMS die erste Staatsprüfung unmittelbar im Anschluss an das 7. Hochschulsemester ablegt, gilt die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt. Man hat dann noch die zwei regulären Prüfungschancen.
§ 31 der LPO I regelt die Höchststudiendauer: Bei LAMS muss man die Prüfung spätestens im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des 12. Fachsemesters ablegen, sonst gilt die Prüfung wegen Fristüberschreitung als erstmals nicht bestanden. Die Prüfung darf danach nur einmal wiederholt werden.
Lehrerinnen und Lehrer haben neben der „Wissensvermittlung“ in der Schule auch eine erzieherische Aufgabe. Den theoretischen Hintergrund dazu liefert das erziehungswissenschaftliche Studium. Insgesamt müssen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung 35 ECTS-Punkte nachgewiesen werden. Hinzu kommen 8 ECTS im Bereich Gesellschaftswissenschaften.
Die Erste Staatsprüfung in Erziehungswissenschaften kann als eigenständiger Prüfungsteil vor dem Ersten Staatsexamen in der Fächerkombination abgelegt werden.
Fachwissenschaftliche Inhalte und Methoden im Hinblick auf die Lehrpläne auszuwählen sowie Fragen der Unterrichtsdurchführung zu klären, gehört in den Bereich der Fachdidaktik. Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile der Fachdidaktik richten sich nach den Bestimmungen der LPO I.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Broschüre zu den Erziehungswissenschaften im Lehramtsstudium sowie auf der Homepage des ZfL.
Damit es im Studium nicht nur bei Theorie bleibt, sind insgesamt 5 Praktika zu absolvieren:
- Orientierungspraktikum von 3 Wochen
- Betriebspraktikum von 8 Wochen
- pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 Std.)
- studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
- zusätzliches studienbegleitendes Praktikum
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Praktika im Lehramtsstudium sowie auf der Homepage des ZfL.
An der FAU kann LAMS u.a. mit Didaktik der Grundschule, einem weiteren Unterrichtsfach, Ethik, Deutsch als Zweitsprache, Darstellendes Spiel, Islamischer Unterricht und/oder Medienpädagogik erweitert werden.
Wegen des für die Verbesserung der Einstellungschancen eher fraglichen Wertes einer Erweiterung sollten Sie unbedingt unsere Seite zur Erweiterung des Lehramtsstudiums lesen. Auch auf der Homepage des ZfL sind weitere Informationen zu diesem Thema veröffentlicht (Unterpunkt „Erweiterungsfach“).
Weitere Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie beim
Lehramt an Gymnasien
Im Folgenden finden Sie Informationen zum Studienaufbau für das Lehramt an Gymnasien (LAGY).
Für den Studiengang „Lehramt an Gymnasien“ ist das Studium von zwei Unterrichtsfächern vorgeschrieben. Zulässige Fächerverbindungen für das Gymnasium sind in der LPO I vorgegeben. Bei den studienbegleitenden Prüfungen wird von den Fächern vorgeschrieben, welche Prüfungsleistungen in welchem Zeitraum zu erbringen sind. Das führt bei einigen Fächerkombinationen zwangsläufig zu Überschneidungen im Stundenplan, sodass ein regulärer Studienverlauf aller Fächerkombinationen nicht gewährleistet werden kann. Betroffen davon sind vor allem Kombinationen mit naturwissenschaftlichen Fächern, zum Beispiel Geographie und Physik.
In der folgenden Auflistung finden sich alle in Bayern kombinierbaren Fächerkombinationen. Die an der FAU studierbaren Fächerkombinationen (Studienstandort: Erlangen) werden hierbei in Fettdruck dargestellt.
- Biologie, Chemie
- Biologie, Englisch (nicht an der FAU kombinierbar)
- Biologie, Informatik
- Biologie, Physik (nicht an der FAU kombinierbar)
- Chemie, Biologie
- Chemie, Englisch
- Chemie, Geographie
- Chemie, Informatik
- Chemie, Mathematik (nicht an der FAU kombinierbar)
- Chemie, Physik (nicht an der FAU kombinierbar)
- Deutsch, Englisch
- Deutsch, Französisch
- Deutsch, Geographie
- Deutsch, Geschichte
- Deutsch, Latein
- Deutsch, Mathematik
- Deutsch, Musik (nicht an der FAU)
- Deutsch, Religionslehre (evangelisch)
- Deutsch, Religionslehre (katholisch; nicht an der FAU)
- Deutsch, Philosophie/Ethik (nicht an der FAU kombinierbar)
- Deutsch, Politik und Gesellschaft (vormals Sozialkunde)
- Deutsch, Sport
- Englisch, Biologie (nicht an der FAU kombinierbar)
- Englisch, Chemie
- Englisch, Deutsch
- Englisch, Französisch
- Englisch, Geographie
- Englisch, Geschichte
- Englisch, Informatik
- Englisch, Italienisch
- Englisch, Latein
- Englisch, Mathematik
- Englisch, Musik (nicht an der FAU)
- Englisch, Philosophie/Ethik (nicht an der FAU kombinierbar)
- Englisch, Physik
- Englisch, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (nicht an der FAU)
- Englisch, Religionslehre (evangelisch)
- Englisch, Religionslehre (katholisch; nicht an der FAU)
- Englisch, Russisch (nicht an der FAU)
- Englisch, Politik und Gesellschaft (vormals Sozialkunde)
- Englisch, Spanisch
- Englisch, Sport
- Englisch, Wirtschaftswissenschaften
- Französisch, Deutsch
- Französisch, Englisch
- Französisch, Geographie (nicht an der FAU kombinierbar)
- Französisch, Geschichte
- Französisch, Latein
- Französisch, Spanisch
- Geographie, Chemie
- Geographie, Deutsch
- Geographie, Englisch
- Geographie, Französisch (nicht an der FAU kombinierbar)
- Geographie, Physik
- Geographie, Wirtschaftswissenschaften
- Geschichte, Deutsch
- Geschichte, Englisch
- Geschichte, Französisch
- Geschichte, Latein
- Griechisch, Latein
- Informatik, Biologie
- Informatik, Chemie
- Informatik, Englisch
- Informatik, Mathematik
- Informatik, Physik
- Informatik, Wirtschaftswissenschaften
- Italienisch, Englisch
Kunst ist als Unterrichtsfach für das Lehramt an Gymnasien in Bayern nur als Doppelfach an einer Kunsthochschule studierbar (Studienorte: Nürnberg oder München)
- Latein, Deutsch
- Latein, Englisch
- Latein, Französisch
- Latein, Geschichte
- Latein, Griechisch
- Latein, Mathematik
- Latein, Musik (nicht an der FAU)
- Latein, Philosophie/Ethik (nicht an der FAU kombinierbar)
- Latein, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (nicht an der FAU)
- Latein, Religionslehre (evangelisch)
- Latein, Religionslehre (katholisch; nicht an der FAU)
- Latein, Sport
- Mathematik, Chemie (nicht an der FAU kombinierbar)
- Mathematik, Deutsch
- Mathematik, Englisch
- Mathematik, Informatik
- Mathematik, Latein
- Mathematik, Musik (nicht an der FAU)
- Mathematik, Philosophie/Ethik (nicht an der FAU kombinierbar)
- Mathematik, Physik
- Mathematik, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Kooperation mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg *)
- Mathematik, Religionslehre (evangelisch)
- Mathematik, Religionslehre (katholisch; Kooperation mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg *)
- Mathematik, Sport
- Mathematik, Wirtschaftswissenschaften
Musik ist als Unterrichtsfach für das Lehramt an Gymnasien in Bayern entweder als Doppelfach oder in Kombination mit anderen Fächern nur an Musikhochschulen studierbar (Studienorte: Würzburg oder München)
- Physik, Biologie (nicht an der FAU kombinierbar)
- Physik, Chemie (nicht an der FAU kombinierbar)
- Physik, Englisch
- Physik, Geographie
- Physik, Informatik
- Physik, Mathematik
- Politik und Gesellschaft, Deutsch
- Politik und Gesellschaft, Englisch
- Religionslehre (evangelisch), Deutsch
- Religionslehre (evangelisch), Englisch
- Religionslehre (evangelisch), Latein
- Religionslehre (evangelisch), Mathematik
- Religionslehre (evangelisch), Sport
- Spanisch, Englisch
- Spanisch, Französisch
- Sport, Deutsch
- Sport, Englisch
- Sport, Latein
- Sport, Mathematik
- Sport, Religionslehre (evangelisch)
- Sport, Religionslehre (katholisch; Kooperation mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg *)
Für das Fach Sport ist das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung zur Einschreibung. Anmeldeschluss ist der 1. Juni eines Jahres.
- Wirtschaftswissenschaften, Englisch
- Wirtschaftswissenschaften, Geographie
- Wirtschaftswissenschaften, Informatik
- Wirtschaftswissenschaften, Mathematik
Das Studium der mit dem Sternchen (*) versehenen Fächerkombinationen wird durch eine Kooperationsvereinbarung mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ermöglicht. Eines der Kombinationsfächer (Psychologie oder Katholische Religionslehre) wird an der Universität Bamberg studiert, das andere (Mathematik oder Sport) an der FAU (Studienort: Erlangen). Die Bewerbung und Immatrikulation für diese Studiengänge ist sowohl an der Universität Bamberg als auch an der FAU vorzunehmen. Weitere Auskünfte erteilen die Studierendenverwaltungen beider Universitäten.
Die Bewertung der studienbegleitenden Prüfungen erfolgt durch Leistungspunkte (ECTS). 1 ECTS entspricht in etwa einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Für die Zulassung zum ersten Staatsexamen für Lehramt an Gymnasien müssen laut LPO I insgesamt 271 ECTS erworben werden. Diese verteilen sich im gesamten Studium an der FAU wie folgt:
Bereich | ECTS |
---|---|
Fach 1 + Fachdidaktik 1 | 95 + 10 ECTS |
Fach 2 + Fachdidaktik 2 | 95 + 10 ECTS |
Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) | 10 ECTS |
Erziehungswissenschaften:
– Psychologie – Allgemeine Pädagogik – Schulpädagogik |
35 ECTS
15 ECTS 10 ECTS 10 ECTS |
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum | 6 ECTS |
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum | 5 ECTS |
Freier Bereich | 5 ECTS |
Insgesamt | 271 ECTS |
Eine ausführlichere Darstellung der Studienstruktur und der einzelnen Teilbereiche im Gymnasiallehramt finden Sie auf den entsprechenden Informationsseiten des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL).
Die LPO I sieht für das Gymnasiallehramt eine Mindeststudienzeit von 8 Semestern vor. Ein schnelles Studium wird durch eine „Freischussregelung“ belohnt: Wenn man für LAGY die erste Staatsprüfung unmittelbar im Anschluss an das 9. Hochschulsemester ablegt, gilt die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt. Man hat dann noch die zwei regulären Prüfungschancen.
§ 31 der LPO I regelt die Höchststudiendauer: Bei LAGY muss man die Prüfung spätestens im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des 14. Fachsemesters ablegen, sonst gilt die Prüfung wegen Fristüberschreitung als erstmals nicht bestanden. Die Prüfung darf danach nur einmal wiederholt werden.
Zum Bestehen der Grundlagen-und Orientierungsprüfung (GOP) sind bis zum Ende des zweiten Semesters, spätestens jedoch bis zum Ende des jeweils dritten Semesters in der Fachwissenschaft der beiden Unterrichtsfächer Prüfungen im Umfang von jeweils 20 ECTS-Punkten (insgesamt für beide Fächer 40 ECTS-Punkte) gemäß den fachlichen Vorgaben erfolgreich abzulegen. Im LAGY können dabei bestimmte Module festgelegt werden, welche den entsprechenden Fachstudien- und Prüfungsordnungen zu entnehmen sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL).
Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Staatsexamen ist eine schriftliche Hausarbeit (=Zulassungsarbeit, § 29 LPO I), die in einem Fach der gewählten Fächerverbindung, der Fachdidaktik oder in den Erziehungswissenschaften angefertigt werden kann. Mit der schriftlichen Hausarbeit werden 10 ECTS nachgewiesen. Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 ECTS bewertet wurden, können als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL).
Studierende im Lehramtsstudiengang für Gymnasien können aufgrund der bis zum Ende des sechsten Semesters abzulegenden Modulprüfungen den Grad „Bachelor of Arts“ (B.A.), für rein naturwissenschaftlich bzw. mathematisch ausgerichtete Fächerkombinationen in der Regel den Grad „Bachelor of Science“ (B.Sc.) erwerben, wobei die schriftliche Hausarbeit als Bachelorarbeit gewertet wird. Der Titel wird auf Antrag bei Vorliegen von 180 ECTS verliehen, auch wenn einzelne der vorgesehenen Modulprüfungen erst nach Ablauf des sechsten Semesters abgelegt worden sind. Der Bachelorgrad befähigt bei überdurchschnittlicher Note grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterstudiums, hat jedoch keine Auswirkungen darauf, ob man das Staatsexamen ablegen darf, und hat auch keinen Einfluss auf die Einstellungschancen in den Schuldienst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL).
Die Erste Staatsprüfung in Erziehungswissenschaften kann als eigenständiger Prüfungsteil vor dem Ersten Staatsexamen in den beiden Unterrichtsfächern abgelegt werden.
Fachwissenschaftliche Inhalte und Methoden im Hinblick auf die Lehrpläne auszuwählen sowie Fragen der Unterrichtsdurchführung zu klären, gehört in den Bereich der Fachdidaktik. Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile der Fachdidaktik richten sich nach den Bestimmungen der LPO I.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL).
Lehramtsstudierende müssen folgende Praktika absolvieren:
- Orientierungspraktikum von 3 Wochen
- Betriebspraktikum von 8 Wochen
- pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 Std.)
- studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Praktika im Lehramtsstudium sowie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL).
Das LAGY kann unter anderem erweitert werden mit einem weiteren vertieften Unterrichtsfach sowie unter anderem auch Fächer wie Chinesisch, Philosophie/Ethik, Deutsch als Zweitsprache, Medienpädagogik, einer fremdsprachlichen Qualifikation und/oder Darstellendes Spiel.
Wegen des für die Verbesserung der Einstellungschancen eher fraglichen Wertes einer Erweiterung sollten Sie unbedingt unsere Seite zur Erweiterung des Lehramtsstudiums lesen. Auch auf der Homepage des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) sind weitere Informationen zu diesem Thema veröffentlicht.
Der Lehramtsbezogene Masterstudiengang Gymnasium (M.Ed.) ist ein Angebot für Studierende des Lehramtsstudiengangs Gymnasium, die einen zusätzlichen bzw. alternativen Studienabschluss anstreben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Bayern nur mit dem Ersten Staatsexamen möglich ist. Der Masterabschluss berechtigt nicht zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes im staatlichen Schulwesen in Bayern oder anderen Bundesländern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL).
Weitere Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie beim
Lehramt an Realschulen
Im Folgenden finden Sie Informationen zum Studienaufbau für das Lehramt an Realschulen (LARS).
Für den Studiengang „Lehramt an Realschulen“ ist das Studium von zwei Unterrichtsfächern vorgeschrieben. Zulässige Fächerverbindungen für die Realschule sind in der LPO I vorgegeben. Bei den studienbegleitenden Prüfungen wird von den Fächern vorgeschrieben, welche Prüfungsleistungen in welchem Zeitraum zu erbringen sind. Das führt bei einigen Fächerkombinationen zwangsläufig zu Überschneidungen im Stundenplan, sodass ein regulärer Studienverlauf aller Fächerkombinationen nicht gewährleistet werden kann. Betroffen davon sind vor allem Kombinationen mit naturwissenschaftlichen Fächern, zum Beispiel Geographie und Physik.
In der folgenden Auflistung finden sich alle in Bayern kombinierbaren Fächerkombinationen. Die an der FAU studierbaren Fächerkombinationen werden hierbei in Fettdruck dargestellt. Außerdem finden sich Hinweise auf den Studienstandort der jeweiligen Fächer.
- Biologie, Chemie
- Biologie, Englisch (nicht an der FAU kombinierbar)
- Biologie, Informatik (nicht an der FAU kombinierbar)
- Biologie, Physik (nicht an der FAU kombinierbar)
Biologie wird auf Grund von Laborveranstaltungen etc. größtenteils in Erlangen studiert.
- Chemie, Biologie
- Chemie, Englisch !!)
- Chemie, Mathematik
- Chemie, Physik
Chemie wird auf Grund von Laborveranstaltungen etc. größtenteils in Erlangen studiert.
!!) Ein überschneidungsfreies Studium kann bei dieser Fächerkombination nicht garantiert werden. Vor Studienbeginn sollte man daher einen Termin mit der Fachstudienberatung der beteiligten Fächer vereinbaren!
- Deutsch, Englisch
- Deutsch, Französisch
- Deutsch, Geographie
- Deutsch, Geschichte
- Deutsch, Kunst
- Deutsch, Mathematik
- Deutsch, Musik
- Deutsch, Physik !!)
- Deutsch, Religionslehre (evangelisch)
- Deutsch, Religionslehre (katholisch; nicht an der FAU)
- Deutsch, Sport
Deutsch kann sowohl in Erlangen als auch in Nürnberg studiert werden.
!!) Ein überschneidungsfreies Studium kann bei dieser Fächerkombination nicht garantiert werden. Vor Studienbeginn sollte man daher einen Termin mit der Fachstudienberatung der beteiligten Fächer vereinbaren!
- Englisch, Biologie (nicht an der FAU kombinierbar)
- Englisch, Chemie !!)
- Englisch, Deutsch
- Englisch, Ethik (nicht an der FAU kombinierbar)
- Englisch, Französisch
- Englisch, Geographie
- Englisch, Geschichte
- Englisch, Informatik
- Englisch, Kunst
- Englisch, Mathematik
- Englisch, Musik
- Englisch, Physik !!)
- Englisch, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (nicht an der FAU)
- Englisch, Religionslehre (evangelisch)
- Englisch, Religionslehre (katholisch; nicht an der FAU)
- Englisch, Sport
- Englisch, Wirtschaftswissenschaften
Englisch kann sowohl in Erlangen als auch in Nürnberg studiert werden.
!!) Ein überschneidungsfreies Studium kann bei dieser Fächerkombination nicht garantiert werden. Vor Studienbeginn sollte man daher einen Termin mit der Fachstudienberatung der beteiligten Fächer vereinbaren!
- Französisch, Deutsch
- Französisch, Englisch
- Französisch, Geographie
Französisch wird in Erlangen studiert.
- Geographie, Deutsch
- Geographie, Englisch
- Geographie, Französisch
- Geographie, Wirtschaftswissenschaften
Geographie wird größtenteils in Erlangen studiert.
- Geschichte, Deutsch
- Geschichte, Englisch
Geschichte wird größtenteils in Erlangen studiert.
- Informatik, Biologie (nicht an der FAU kombinierbar)
- Informatik, Englisch
- Informatik, Mathematik
- Informatik, Physik
- Informatik, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (nicht an der FAU)
- Informatik, Wirtschaftswissenschaften
Informatik wird in Erlangen studiert.
- Kunst, Deutsch
- Kunst, Englisch
- Kunst, Mathematik
Kunst wird in Nürnberg studiert.
Für das Fach Kunst ist das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung zur Einschreibung. Anmeldeschluss ist in aller Regel der 15. Juni eines Jahres; im Jahr 2025 fällt der Anmeldeschluss ausnahmsweise auf den 13. Juni. Auf der Seite des Lehrstuhls finden Sie die aktuellen Fristen zum Anmeldeschluss sowie Termine für die Mappenberatung.
- Mathematik, Chemie
- Mathematik, Deutsch
- Mathematik, Englisch
- Mathematik, Ethik (nicht an der FAU kombinierbar)
- Mathematik, Informatik
- Mathematik, Kunst
- Mathematik, Musik
- Mathematik, Physik
- Mathematik, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Kooperation mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg *)
- Mathematik, Religionslehre (evangelisch)
- Mathematik, Religionslehre (katholisch; Kooperation mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg *)
- Mathematik, Sport !!)
- Mathematik, Wirtschaftswissenschaften !!)
Mathematik wird in Nürnberg studiert.
!!) Ein überschneidungsfreies Studium kann bei dieser Fächerkombination nicht garantiert werden. Vor Studienbeginn sollte man daher einen Termin mit der Fachstudienberatung der beteiligten Fächer vereinbaren!
- Musik, Deutsch
- Musik, Englisch
- Musik, Mathematik
- Musik, Physik !!)
- Musik, Religionslehre (evangelisch)
- Musik, Religionslehre (katholisch; nicht an der FAU)
- Musik, Sport !!)
Musik wird in Nürnberg studiert.
Für das Fach Musik ist das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung zur Einschreibung. Anmeldeschluss ist in der Regel der 15. Juni eines Jahres. Im Jahr 2025 ist der Anmeldeschluss der 01. Juli. Auf der Seite des Lehrstuhls finden Sie die aktuelle Fristen zur Eignungsprüfung sowie zur optionalen Anmeldung zum Vorbereitungskurs.
!!) Ein überschneidungsfreies Studium kann bei dieser Fächerkombination nicht garantiert werden. Vor Studienbeginn sollte man daher einen Termin mit der Fachstudienberatung der beteiligten Fächer vereinbaren!
- Physik, Biologie (nicht an der FAU kombinierbar)
- Physik, Chemie
- Physik, Deutsch !!)
- Physik, Englisch !!)
- Physik, Informatik
- Physik, Mathematik
- Physik, Musik !!)
Physik wird in Nürnberg studiert.
!!) Ein überschneidungsfreies Studium kann bei dieser Fächerkombination nicht garantiert werden. Vor Studienbeginn sollte man daher einen Termin mit der Fachstudienberatung der beteiligten Fächer vereinbaren!
- Politik und Gesellschaft, Wirtschaftswissenschaften
Die politikwissenschaftlichen Inhalte des Fachs werden in Erlangen studiert, die soziologischen Teile in Nürnberg.
- Religionslehre (evangelisch), Deutsch
- Religionslehre (evangelisch), Englisch
- Religionslehre (evangelisch), Mathematik
- Religionslehre (evangelisch), Musik
Evangelische Religionslehre wird in Nürnberg studiert.
- Sport, Deutsch
- Sport, Englisch
- Sport, Mathematik !!)
- Sport, Musik !!)
- Sport, Wirtschaftswissenschaften
Sport wird in Erlangen studiert.
Für das Fach Sport ist das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung zur Einschreibung. Anmeldeschluss ist der 1. Juni eines Jahres.
!!) Ein überschneidungsfreies Studium kann bei dieser Fächerkombination nicht garantiert werden. Vor Studienbeginn sollte man daher einen Termin mit der Fachstudienberatung der beteiligten Fächer vereinbaren!
- Wirtschaftswissenschaften, Englisch
- Wirtschaftswissenschaften, Geographie
- Wirtschaftswissenschaften, Informatik
- Wirtschaftswissenschaften, Mathematik !!)
- Wirtschaftswissenschaften, Politik und Gesellschaft (vormals Sozialkunde)
- Wirtschaftswissenschaften, Sport
Wirtschaftswissenschaften wird in Erlangen studiert.
!!) Ein überschneidungsfreies Studium kann bei dieser Fächerkombination nicht garantiert werden. Vor Studienbeginn sollte man daher einen Termin mit der Fachstudienberatung der beteiligten Fächer vereinbaren!
*) Das Studium dieser Fächerkombination wird durch eine Kooperationsvereinbarung mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ermöglicht. Eines der Kombinationsfächer (Psychologie oder Katholische Religionslehre) wird an der Universität Bamberg studiert, das andere (Mathematik) an der FAU (Studienort: Nürnberg). Die Bewerbung und Immatrikulation für diese Studiengänge ist sowohl an der Universität Bamberg als auch an der FAU vorzunehmen. Weitere Auskünfte erteilen die Studierendenverwaltungen beider Universitäten.
Die Bewertung der studienbegleitenden Prüfungen erfolgt durch Leistungspunkte (ECTS). 1 ECTS entspricht in etwa einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Für die Zulassung zum ersten Staatsexamen für Lehramt an Realschulen müssen laut LPO I insgesamt 210 ECTS erworben werden. Diese verteilen sich im gesamten Studium an der FAU wie folgt:
Bereich | ECTS |
---|---|
Fach 1 + Fachdidaktik 1 | 60 + 12 ECTS |
Fach 2 + Fachdidaktik 2 | 60 + 12 ECTS |
Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) | 10 ECTS |
Erziehungswissenschaften:
– Psychologie – Allgemeine Pädagogik – Schulpädagogik |
35 ECTS
15 ECTS 10 ECTS 10 ECTS |
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum | 6 ECTS |
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum | 5 ECTS |
Freier Bereich | 10 ECTS |
Insgesamt | 210 ECTS |
Eine ausführlichere Darstellung der Studienstruktur und der einzelnen Teilbereiche im Realschullehramt finden Sie auf den entsprechenden Informationsseiten des ZfL.
Die LPO I sieht für das Realschullehramt eine Mindeststudienzeit von 6 Semestern vor. Ein schnelles Studium wird durch eine „Freischussregelung“ belohnt: Wenn man für LARS die erste Staatsprüfung unmittelbar im Anschluss an das 7. Hochschulsemester ablegt, gilt die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt. Man hat dann noch die zwei regulären Prüfungschancen.
§ 31 der LPO I regelt die Höchststudiendauer: Bei LARS muss man die Prüfung spätestens im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des 12. Fachsemesters ablegen, sonst gilt die Prüfung wegen Fristüberschreitung als erstmals nicht bestanden. Die Prüfung darf danach nur einmal wiederholt werden.
Zum Bestehen der Grundlagen-und Orientierungsprüfung (GOP) sind bis zum Ende des zweiten Semesters, spätestens jedoch bis zum Ende des dritten Semesters Prüfungen der gewählten Fächer im Umfang von insgesamt 40 ECTS-Punkten gemäß den fachlichen Vorgaben erfolgreich abzulegen. Im Lehramt an Realschulen entfällt auf das erste und zweite Fach sowie auf die Erziehungswissenschaften oder Fachdidaktiken mindestens je ein Modul. Die Prüfungen der GOP dürfen im Falle des Nichtbestehens einmal wiederholt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.
Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Staatsexamen ist eine schriftliche Hausarbeit (=Zulassungsarbeit, § 29 LPO I), die in einem Fach der gewählten Fächerverbindung, der Fachdidaktik oder in den Erziehungswissenschaften angefertigt werden kann. Mit der schriftlichen Hausarbeit werden 10 ECTS nachgewiesen. Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 ECTS bewertet wurden, können als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.
Studierende im Lehramtsstudiengang für Realschulen können aufgrund der bis zum Ende des sechsten Semesters abzulegenden Modulprüfungen den akademischen Grad „Bachelor of Education“ (B.Ed.) erwerben, wobei die schriftliche Hausarbeit als Bachelorarbeit gewertet wird. Der Titel wird auf Antrag bei Vorliegen von 180 ECTS verliehen, auch wenn einzelne der vorgesehenen Modulprüfungen erst nach Ablauf des sechsten Semesters abgelegt worden sind. Der Bachelorgrad befähigt bei überdurchschnittlicher Note grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterstudiums, hat jedoch keine Auswirkungen darauf, ob man das Staatsexamen ablegen darf.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.
Die Erste Staatsprüfung in Erziehungswissenschaften kann als eigenständiger Prüfungsteil vor dem Ersten Staatsexamen in den beiden Unterrichtsfächern abgelegt werden.
Fachwissenschaftliche Inhalte und Methoden im Hinblick auf die Lehrpläne auszuwählen sowie Fragen der Unterrichtsdurchführung zu klären, gehört in den Bereich der Fachdidaktik. Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile der Fachdidaktik richten sich nach den Bestimmungen der LPO I.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Erziehungswissenschaften im Lehramtsstudium sowie auf der Homepage des ZfL.
Lehramtsstudierende müssen folgende Praktika absolvieren:
- Orientierungspraktikum von 3 Wochen
- Betriebspraktikum von 8 Wochen
- pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 Std.)
- studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Praktika im Lehramtsstudium sowie auf der Homepage des ZfL.
Das LARS kann unter anderem erweitert werden mit einem weiteren Unterrichtsfach, Ethik, Deutsch als Zweitsprache, Medienpädagogik, Islamischer Unterricht, einer fremdsprachlichen Qualifikation und/oder Darstellendes Spiel.
Wegen des für die Verbesserung der Einstellungschancen eher fraglichen Wertes einer Erweiterung sollten Sie unbedingt unsere Seite zur Erweiterung des Lehramtsstudiums lesen. Auch auf der Homepage des ZfL sind weitere Informationen zu diesem Thema veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie beim
Lehramt an Grundschulen
Ein Studienbeginn an der FAU ist immer nur zum Wintersemester möglich.
Im Unterrichtsfach entsprechen Studien- und Prüfungsanforderungen beim Lehramt an Grundschulen exakt denen des gleichen Faches für Mittelschulen. Die an der FAU studierbaren Unterrichtsfächer werden nachfolgend in Fettdruck dargestellt:
- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Deutsch als Zweitsprache
- Englisch (an der FAU nur als Unterrichtsfach)
- Ethik (an der FAU nur als Erweiterungsfach)
- Evangelische Religionslehre
- Geographie
- Geschichte
- Katholische Religionslehre (an der FAU nur als Didaktikfach)
- Kunst*)
- Mathematik
- Musik*)
- Physik
- Politik und Gesellschaft
- Sport*) (Lehrveranstaltungen finden in Erlangen statt)
*) Hinweise zur Anmeldung zu den Eignungsprüfungen sind auf unserer Website, in unserer Studiengangsübersicht oder in der Studiengangsdatenbank zu finden.
Kurz gefasst könnte man sagen: Didaktik ist die Wissenschaft vom Lehren und Lernen. Hier erfahren die Studierenden, wie man Lehr-Lern-Prozesse in der Schule entwickelt, theoretisch begründet und empirisch erforscht.
Die Didaktik der Grundschule umfasst hierfür sowohl die drei Didaktikfächer als auch den Bereich der Grundschuldidaktik, der sich wie folgt untergliedert:
- Grundschulpädagogik,
- Didaktik des Schriftspracherwerbs und
- Didaktik des Sachunterrichts.
Bei den Didaktikfächern ist zu beachten: Wer Englisch nicht als Unterrichtsfach hat, muss bis zum Staatsexamen den Nachweis einer fremdsprachlichen Qualifikation in Englisch erbringen (Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Weitere Informationen finden sie auf der Seite „Nachweis von Sprachkenntnissen“.
Außerdem wird eine Basisqualifikation in Kunst, Musik und Sport gefordert (außer das betreffende Fach wird als Unterrichtsfach oder Didaktikfach gewählt). Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite im Unterpunkt „Zusätzliche Leistungsanforderungen“.
Die Prüfungsordnung erlaubt ausschließlich folgende Kombinationsformel: 1 Unterrichtsfach + 3 Didaktikfächer. Während das Unterrichtsfach frei wählbar ist, ist bei der Didaktikfächern immer die Kombination aus Deutsch + Mathematik + musisches Fach (= Musik oder Kunst oder Sport, jeweils ohne Eignungsprüfung) vorgeschrieben. Insgesamt sind also vier Fächer zu wählen:
Unterrichtsfach
Deutsch
Mathematik
Kunst, Musik oder Sport
Zusatzbedingungen
Folgende Besonderheiten gilt es bei bestimmten Kombinationsmöglichkeiten zu berücksichtigen:
- Grundsatz 1: ob als Unterrichts- oder als Didaktikfach, jedes Fach darf nur einmal vorkommen!
- Grundsatz 2: innerhalb der drei Didaktikfächer darf nur ein musisches Fach gewählt werden!
- Wenn Deutsch oder Mathematik als Unterrichtsfach gewählt wird, kann an deren Stelle innerhalb der Didaktik der Grundschule jedes andere Fach eingesetzt werden (Ausnahme: nicht Kunst, Musik, Sport, Englisch und Ethik).
- Wird Musik, Kunst oder Sport als Unterrichtsfach gewählt, muss an diese Stelle innerhalb der Didaktikfächer ein beliebiges anderes Fach (Ausnahme: nicht Englisch und Ethik) treten.
Die Bewertung der studienbegleitenden Prüfungen erfolgt durch ECTS-Punkte (ECTS). 1 ECTS entspricht in etwa einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen für Lehramt Grundschulen müssen laut LPO I allgemein insgesamt 210 ECTS erworben werden. Diese verteilen sich im gesamten Studium an der FAU wie folgt:
Bereich | ECTS |
---|---|
Unterrichtsfach (Fachwissenschaft) | 54 ECTS |
Didaktik des Unterrichtsfachs | 12 ECTS |
Drei Didaktikfächer (3×11 ECTS *) | 33 ECTS |
Schriftliche Hausarbeit (=Zulassungsarbeit) | 10 ECTS |
Didaktik der Grundschule (Grundschulpädagogik, Sachunterricht, Schriftspracherwerb) | 37 ECTS |
Erziehungswissenschaften (Psychologie, Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik) | 35 ECTS (Verteilung: 15 + 10 + 10 ECTS) |
Gesellschaftswissenschaften (Religion, Philosophie, Politik, Soziologie, Landes-/Volkskunde) | 8 ECTS |
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum | 6 ECTS |
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum | 5 ECTS |
Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum | 3 ECTS |
Freier Bereich | 10 ECTS |
Insgesamt | 210 ECTS * |
* Bei Wahl von Kunst als Didaktikfach müssen 12 ECTS erbracht werden. Studierende, die Kunst als Didaktikfach gewählt haben, müssen dementsprechend insgesamt 211 ECTS erbringen.
Eine ausführlichere Darstellung der Studienstruktur und der einzelnen Teilbereiche im Grundschullehramt finden Sie auf den entsprechenden Informationsseiten des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL).
Bei der Meldung zum Ersten Staatsexamen sind neben den Studienleistungen gemäß § 36 LPO I zusätzlich noch folgende Nachweise zu erbringen:
- Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Niveau B2 GER) – wird in der Regel durch fortgeführten Englischunterricht in der Schule nachgewiesen.
- Basisqualifikationen im Fach Musik/Kunst/Sport (nur in den Fächern, die NICHT als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktikfächer gewählt wurden).
- Falls Sport im Rahmen der Grundschuldidaktik gewählt wurde, sind zusätzliche Leistungen nachzuweisen:
-
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (nicht älter als drei Jahre)
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als drei Jahre, mind. 9 x 45 Min.)
- Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche
Zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind bis zum Ende des zweiten Semesters, spätestens jedoch bis zum Ende des dritten Semesters Prüfungen der gewählten Fächer im Umfang von insgesamt 40 ECTS-Punkten gemäß den fachlichen Vorgaben erfolgreich abzulegen. Im Lehramt an Grundschulen entfallen mindestens je ein abgeschlossenes Modul auf die Fachwissenschaft des Unterrichtsfachs, die Didaktiken der Fächergruppe oder Didaktik des Unterrichtsfachs und die Erziehungswissenschaften.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.
Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Staatsexamen ist eine schriftliche Hausarbeit (§ 29 LPO I), die in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in Erziehungswissenschaften angefertigt werden kann. Mit der schriftlichen Hausarbeit werden 10 ECTS nachgewiesen. Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 ECTS bewertet wurden, können als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.
Die LPO I sieht für das Grundschullehramt eine Mindeststudienzeit von 6 Semestern vor. Ein schnelles Studium wird durch eine „Freischussregelung“ belohnt: Wenn man die erste Staatsprüfung unmittelbar im Anschluss an das 7. Hochschulsemester ablegt, gilt die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt. Man hat dann noch die zwei regulären Prüfungschancen.
§ 31 der LPO I regelt die Höchststudiendauer: Bei LAGS muss man die Prüfung spätestens im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des 12. Fachsemesters ablegen, sonst gilt die Prüfung wegen Fristüberschreitung als erstmals nicht bestanden. Die Prüfung darf danach nur einmal wiederholt werden.
Lehrkräfte haben neben der „Wissensvermittlung“ in der Schule auch eine erzieherische Aufgabe. Den theoretischen Hintergrund dazu liefert das erziehungswissenschaftliche Studium. Insgesamt müssen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung 35 ECTS im erziehungswissenschaftlichen Studium nachgewiesen werden. Zusätzlich werden 8 ECTS aus dem Bereich Gesellschaftswissenschaften gefordert.
Die Erste Staatsprüfung in Erziehungswissenschaften kann als eigenständiger Prüfungsteil vor dem Ersten Staatsexamen im Unterrichtsfach und der Didaktik der Grundschule abgelegt werden.
Fachwissenschaftliche Inhalte und Methoden im Hinblick auf die Lehrpläne auszuwählen sowie Fragen der Unterrichtsdurchführung zu klären, gehört in den Bereich der Fachdidaktik. Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile der Fachdidaktik richten sich nach den Bestimmungen der LPO I.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Erziehungswissenschaften (LINK) im Lehramtsstudium sowie auf der Homepage des ZfL.
Damit es im Studium nicht nur bei Theorie bleibt, sind insgesamt 5 Praktika zu absolvieren:
- Orientierungspraktikum (3 Wochen)
- Betriebspraktikum (8 Wochen)
- pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
- studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
- studienbegleitendes grundschuldidaktisches Praktikum
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Praktika im Lehramtsstudium sowie auf der Homepage des ZfL.
Das Grundschullehramt kann unter anderem erweitert werden mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, einem weiteren Unterrichtsfach, Darstellendes Spiel, Ethik, Islamischer Unterricht und/oder Medienpädagogik.
Wegen des für die Verbesserung der Einstellungschancen eher fraglichen Wertes einer Erweiterung sollten Sie unbedingt unsere Seite zur Erweiterung des Lehramtsstudiums lesen. Auch auf der Homepage des ZfL sind weitere Informationen zu diesem Thema veröffentlicht (Unterpunkt „Erweiterungsfach“).
Weitere Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie beim
Erweiterungsstudium im Lehramt
Die LPO I sieht vor, durch eine Erweiterung die Lehrbefähigung für ein weiteres Unterrichtsfach, eine Gruppe von Didaktikfächern oder für eine Funktionsstelle zu erwerben.
Erweiterungsmöglichkeiten
Die Erweiterungsmöglichkeiten sind für die einzelnen Schularten unterschiedlich. Auf dieser Seite werden nur Erweiterungen angesprochen, die an der FAU Erlangen-Nürnberg möglich sind.
- Biologie (GS, MS, RS und GY)
- Chemie (GS, MS, RS und GY)
- Chinesisch (GY)
- Darstellendes Spiel* (GS, MS, RS und GY)
- Deutsch (GS, MS, RS und GY)
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ) (GS und MS, RS* und GY*, BS)
- Englisch (GS, MS, RS und GY)
- Französisch (RS und GY)
- Geographie (GS, MS, RS und GY)
- Geowissenschaften (Zusatzstudien/Zertifikat GY)
- Geschichte (GS, MS, RS und GY)
- Griechisch (GY)
- Grundschuldidaktik (MS)
- Informatik (MS, RS und GY)
- Islamischer Unterricht* (GS, MS und RS)
- Italienisch (GY)
- Kunstpädagogik (GS, MS und RS)
- Latein (GY)
- Mathematik (GS, MS, RS und GY)
- Medienpädagogik* (GS, MS, RS und GY)
- Mittelschuldidaktik (GS)
- Musikpädagogik (GS, MS und RS)
- Philosophie/Ethik (GS, MS, RS und GY)
- Physik (GS, MS, RS und GY)
- Evangelische Religionslehre (GS, MS, RS und GY)
- Sozialkunde (GS, MS, RS und GY)
- Spanisch (GY)
- Sport (GS, MS, RS und GY)
- Wirtschaftswissenschaften (GY und RS)
* zählt als nachträgliche Erweiterung, Zweites Staatsexamen kann nicht abgelegt werden
Zulassungsbeschränkungen sowie Eignungsprüfungen gelten für die Erweiterungsfächer genauso wie für dieselben Fächer als grundständiges Unterrichtsfach.
Obwohl Erweiterungsfächer im Jargon oft nur als „Drittfach“ bezeichnet werden und der universitäre Teil der Lehramtsprüfung (Modulprüfungen) oftmals nicht gefordert wird, vermittelt der staatliche Teil der Lehramtsprüfung doch die volle Lehrbefugnis. Man muss also im Erweiterungsfach das Staatsexamen im Drittfach ablegen wie jemand, der selbiges als „Erstfach“ oder „Zweitfach“ studiert hat.
Lediglich im Bereich Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich die Erweiterungsfächer: Man braucht vielfach überhaupt keine Leistungsnachweise, um sich zum Staatsexamen im Erweiterungsfach anzumelden. Dennoch sollte man die genauen Bestimmungen stets in einer aktuellen Version der LPO I nachlesen. Dort findet man am Ende der Paragraphen zu den einzelnen Fächern in der ersten Staatsprüfung die besonderen Bestimmungen für das Erweiterungsfach.
Wenn nun aber keine oder kaum Studienleistungen erbracht werden müssen, wie gestaltet man dann das Studium eines Erweiterungsfaches? Die Antwort ist nicht ganz eindeutig zu geben, da viel vom fachlichen Interesse der jeweiligen Studierenden abhängt. Die Messlatte für die erforderlichen Kenntnisse dürften die Prüfungsanforderungen des ersten Staatsexamens sein. Und da sind die Erfahrungen aus den forschend-vertieften Seminaren weit weniger gefragt als fundiertes Überblickswissen. Wer also ein eher utilitaristisches Verhältnis zum Erweiterungsfach hat, wird bei der Studiengestaltung wohl der überblickspendenden Vorlesung gegenüber dem spezialisierteren Seminarthema den Vorzug geben.
Der Nachweis von Studienzeiten ist ebenfalls nicht erforderlich, um sich zum Staatsexamen in einem Erweiterungsfach anmelden zu dürfen. Muss man jedoch Studienleistungen (wie z.B. in Chemie und Sport) nachweisen, ist eine Einschreibung erforderlich, um an den Kursen teilnehmen zu können.
Legt man im Erweiterungsfach sowohl die Erste Lehramtsprüfung als auch die Zweite Staatsprüfung ab, handelt es sich um eine sogenannte grundständige Erweiterung. Dabei kann die erste Staatsprüfung auch zwischen dem (regulären) Studienabschluss und dem Referendardienst abgelegt werden, spätestens sogar noch im ersten Referendarsjahr.
Eine grundständige Erweiterung des Studiums ist nur einmal möglich und kann zur Verbesserung der Einstellungschancen führen, muss aber nicht (mehr dazu unter Berücksichtigung einer Erweiterungsprüfung)!
Die Regelstudienzeit verlängert sich im Fall der grundständigen Erweiterung um zwei Semester.
Wird die Erste Lehramtsprüfung im Erweiterungsfach erst nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung, also nach Bestehen der Zweiten Staatprüfung in der Fächerverbindung, abgelegt, kann in diesem Fach an der Zweiten Staatsprüfung nicht teilgenommen werden. In diesem Fall liegt eine nachträgliche Erweiterung vor.
Als „nachträglich“ in diesem Sinne gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung verzichtet wird oder wenn diese in einem bestimmten Fach nicht vorgesehen ist. Hier kann man sogar (nach und nach) mit mehr als einem Fach erweitern, braucht aber nur das Erste Staatsexamen in der Erweiterung abzulegen, um die volle Lehrbefugnis zu erhalten.
Auch eine nachträgliche Erweiterung kann mit den oben erwähnten Einschränkungen zu einer Verbesserung der Einstellungschancen führen. Erweiterungen mit Fächern mit Überversorgung werden jedoch nicht berücksichtigt.
Die Erweiterungen Beratungslehrkraft bzw. Schulpsychologin oder Schulpsychologie werden an der an der FAU nicht angeboten. Diese Erweiterungen können in Bayern an den Universitäten Bamberg, Eichstätt und München studiert werden.
Allgemeines
Alle Bewerberinnen und Bewerber um Einstellung in den staatlichen Schuldienst, die die Erste und Zweite Staatsprüfung gemäß den Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnungen I und II (LPO I und LPO II) bestanden haben, werden auf einer Rangliste in eine Reihenfolge gebracht. Dabei wird innerhalb jeder Fächerverbindung eine eigene Rangliste gebildet. Die Platzziffer des einzelnen Bewerbers auf der Rangliste ergibt sich aus der in den beiden Prüfungen erzielten Gesamtprüfungsnote. Die im staatlichen Schulwesen innerhalb der einzelnen Fächerverbindungen für eine Einstellung im Beamtenverhältnis zur Verfügung stehenden Planstellen werden grundsätzlich an die Bestplatzierten auf der jeweiligen Rangliste vergeben.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Erweiterungsfach die Erste und Zweite Staatsprüfung bestanden haben (grundständige Erweiterung), wird zusätzlich zur Gesamtprüfungsnote eine zusammenfassende gebildet. Wegen der besonderen Bedeutung bestimmter Erweiterungsfächer kann im Rahmen des Einstellungsverfahrens einem Bewerber mit Hilfe der zusammenfassenden Note innerhalb einer festgelegten Notengrenze das „Überholen“ von Mitbewerbern auf der Rangliste der jeweiligen Fächerverbindung erlaubt werden. Dazu wird eine gesonderte Einstellungsnote gebildet. Die „Überholdistanz“ kann als „(Einstellungs-) Bonus“ aufgrund der besseren Einsetzbarkeit des Bewerbers oder der Bewerberin mit einem Erweiterungsfach betrachtet werden, weshalb im Folgenden vereinfacht der Begriff „Bonus“ verwendet wird. Hat ein Bewerber mehrere Erweiterungen, so wird der jeweils für ihn vorteilhafteste Bonus einer Erweiterung berücksichtigt.
Da bei einer nachträglichen Erweiterung wegen der fehlenden Note der Zweiten Staatsprüfung keine zusammenfassende Note gebildet werden kann, wird an Stelle der fehlenden Note im Erweiterungsfach bei der Berechnung der zusammenfassenden Note der Wert von 2,50 („fiktive Note“ der Zweiten Staatsprüfung) zugrunde gelegt. Bei der Berechnung der gesonderten Einstellungsnote wird ein reduzierter Bonus verwendet.
Ist die gesonderte Einstellungsnote schlechter als die Gesamtprüfungsnote in der Fächerverbindung, so wird sie im Rahmen der Einstellung ignoriert. Die Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann weiterhin mit der (besseren) Gesamtprüfungsnote am Einstellungsverfahren teil. Damit wird verhindert, dass sich die Einstellungschancen von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Erweiterungsfach verschlechtern.
Aus der Gesamtprüfungsnote für das Lehramt in der regulär studierten Fächerkombination und der Gesamtprüfungsnote im Erweiterungsfach wird eine zusammenfassende Note berechnet. Durch die Verrechnung eines Erweiterungsbonus wird die gesonderte Einstellungsnote mit der folgenden Formel ermittelt:
(4 x GPN + GPNErw) / 5 – Bonus = Einstellungsnote
(GPN = Gesamtprüfungsnote; GPNErw = Gesamtprüfungsnote im Erweiterungsfach)
Beispiel: Fächerkombination Deutsch/Geschichte; Gesamtprüfungsnote 3,00; grundständige Erweiterung mit Geographie (Erste Lehramtsprüfung 2,00, Zweite Staatsprüfung 2,50); Einstellungsbonus 0,15; Einstellungsnote = 2,70
An die Stelle der fehlenden Note der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach wird der Ersatzwert 2,5 gesetzt und der Bonus entsprechend reduziert:
[4 x GPN + (PNErw + 2,5) / 2] / 5 – Bonus = Einstellungsnote
(GPN = Gesamtprüfungsnote; PNErw = Prüfungsnote im Erweiterungsfach (Erstes Staatsexamen))
Beispiel: Fächerkombination Deutsch/Geschichte; Gesamtprüfungsnote 3,00; nachträgliche Erweiterung mit Geographie (Erste Lehramtsprüfung 1,50); Einstellungsbonus 0,0: Einstellungsnote = 2,80
Im Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen wird die gesonderte Einstellungsnote unter Berücksichtigung eines Erweiterungsfaches wie oben berechnet. Besonderer Bedarf besteht hier im Fach Deutsch als Zweitsprache sowie Informatik (nur MS). Der Bonus beträgt hier bei einer grundständigen Erweiterung 0,3, bei einer nachträglichen 0,15. Der Bonus für die nachträgliche Erweiterung im Fach Islamischer Unterricht beträgt im Lehramt an Grundschulen und Mittelschulen 0,15. Für alle anderen Erweiterungsfächer entfällt bei der Berechnung der Einstellungsnote die Berücksichtigung eines Bonus.
Fach | Bonus Gymnasium (grundständig) | Bonus Gymnasium (nachträglich) | Bonus Realschule (grundständig) | Bonus Realschule (nachträglich) |
---|---|---|---|---|
Biologie | 0,3 | 0,15 | 0,5 | 0,35 |
Chemie | 0,3 | 0,15 | 0,15 | — |
Chinesisch | Ø | 0,35 | Ø | Ø |
Deutsch | 0,15 | — | 0,15 | — |
Deutsch als Zweitsprache | Ø | 0,15 | Ø | 0,35 |
Englisch | 0,15 | — | 0,15 | — |
Französisch | 0,15 | — | 0,15 | — |
Geographie | 0,15 | — | 0,15 | — |
Geschichte | 0,15 | — | 0,15 | — |
Griechisch | 0,15 | — | Ø | Ø |
Informatik | 0,5 | 0,35 | 0,5 | 0,35 |
Islamischer Unterricht | Ø | Ø | Ø | 0,15 |
Italienisch | 0,15 | — | Ø | Ø |
Kunst | nicht an der FAU | nicht an der FAU | 0,5 | 0,35 |
Latein | 0,3 | 0,15 | Ø | Ø |
Mathematik | 0,3 | 0,15 | 0,3 | 0,15 |
Medienpädagogik | Ø | 0,15 | Ø | 0,15 |
Musik | nicht an der FAU | nicht an der FAU | 0,5 | 0,35 |
(Philosophie)/Ethik | 0,3 | 0,15 | 0,3 | 0,15 |
Physik | 0,5 | 0,35 | 0,5 | 0,35 |
Politik & Gesellschaft (Sozialkunde) | 0,15 | — | 0,15 | — |
Religionslehre (evangelisch) | 0,3 | 0,15 | 0,15 | — |
Spanisch | 0,15 | — | Ø | Ø |
Sport | 0,15 | — | 0,15 | — |
Wirtschaft & Recht | 0,3 | 0,15 | 0,15 | — |
Sonderregelungen für das Lehramt an Gymnasien
- Bewerberinnen und Bewerber mit der Fächerverbindung Latein/Griechisch erhalten im Falle einer Erweiterung mit Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Geschichte, Ev. Religionslehre, Philosophie/Ethik oder Sport einen Bonus von 0,5 für eine grundständige und 0,35 für eine nachträgliche Erweiterung.
- Für Bewerberinnen und Bewerber mit Fächerkombinationen mit Evangelischer Religionslehre (auch LA RS) wird bei der Einstellung kein Bonus auf eine Erweiterungsprüfung im Fach Ethik bzw. Philosophie/Ethik mehr gewährt, da ein gleichzeitiger Einsatz in bei-den Fächern nicht möglich ist.
- Entsteht durch eine Erweiterung eine Fächerkombination
- mit Geschichte und Sozialkunde (=Erweiterungsfach) so beträgt der Bonus 0,3 (grundständig) bzw. 0,15 (nachträglich)
- mit Sozialkunde und Geschichte (=Erweiterungsfach), so beträgt der Bonus 0,5 (grundständig) bzw. 0,35 (nachträglich)
- mit Französisch und Geographie, so beträgt der Bonus 0,3 (grundständig) bzw. 0,15 (nachträglich)
- mit Informatik und Wirtschaftswissenschaften, so beträgt der Bonus 0,5 (grundständig) bzw. 0,35 (nachträglich)
Wann immer also das Erweiterungsfach die Leistungen in der regulären Verbindung beeinträchtigt, ist von einer Erweiterung abzuraten.
Weitere Informationen
- Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung
- Informationen zum Lehramtsstudium an der FAU
- Infos des Kultusministeriums zur Berücksichtigung von Erweiterungsfächern bei der Einstellung