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        • Prüfungsamt – Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
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      • Prüfungsamt – Technische Fakultät
      • Prüfungsamt – Lehramt LPO I (GS/MS/RS/GY/BS) und Master of Education (LA GY)
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Praktika im Lehramtsstudium

Praktika im Lehramtsstudium

Kontakt

Allgemeine Studienberatung (IBZ)

  • Telefon: +49 9131 85-23333
  • E-Mail: ibz@fau.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 14 Uhr Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag 8 bis 14 Uhr

Die bayerische Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) gibt für alle Lehrämter an der FAU

  • Grundschule (GS)
  • Mittelschule (MS)
  • Realschule (RS)
  • Gymnasium (GY)

mehrere Praktika vor.

Übersicht über die Praktika

Orientierungspraktikum

Das Orientierungspraktikum dauert mindestens drei Wochen und ist an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abzuleisten. Mit Aufnahme eines Lehramtsstudiums ab Sommersemester 2023 muss mindestens eine Woche des Praktikums an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Das Praktikum umfasst ca. 20 Unterrichtsstunden pro Woche, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Das Orientierungspraktikum sollte vor Beginn des Studiums, es muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet werden.
Das Orientierungspraktikum dient in der Regel der Überprüfung der persönlichen Eignung für den verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen und dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht der Lehrkraft. Die Studierenden sollen damit einen ersten Eindruck erhalten, welche Anforderungen mit dem Beruf einer Lehrkraft verbunden sind. Ergänzend werden die Bearbeitung eines Online-Eignungstests und das Informieren über den künftigen Lehrerbedarf (Lehrerbedarfsprognose) dringend empfohlen.
Das Orientierungspraktikum ist mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abzuleisten. Es wird zudem empfohlen, schulische Ganztagsangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, beim Studium des Lehramts an Grundschulen auch vorschulische Bildungseinrichtungen kennenzulernen.
Die Praktikumsplätze suchen Sie sich als mündige Studierende selbst. Wenn Sie das Praktikum an einer Grund- oder Mittelschule ableisten wollen, wenden sich an das zuständige Schulamt, ansonsten sprechen Sie einfach die Schulleitung der gewünschten Schule an und vereinbaren einen Zeitpunkt für das Praktikum, wenn Sie bereits studieren, natürlich nur in der vorlesungsfreien Zeit.
Bei Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit in Einrichtungen von öffentlichen oder nach § 75 SGB VIII anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit oder Jugendhilfe umfasst das Orientierungspraktikum nur die Mindestdauer von zwei Wochen an zwei unterschiedlichen Schularten, davon mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule.
Zeiten des Grundwehrdienstes oder des Wehrersatzdienstes werden grundsätzlich nicht auf das Orientierungspraktikum angerechnet.

Betriebspraktikum

Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen ableisten. Das kann auch im Ausland geschehen (Genehmigung erfolgt durch das Kultusministerium). Einzige Ausnahme sind diejenigen, welche eine Fächerverbindung mit Wirtschaftswissenschaften studieren und die Berufsschulkandidaten: Diesen wird das Betriebspraktikum erlassen, weil sie ohnehin drei Monate (RS) bzw. vier Monate (GY) kaufmännisch praktizieren müssen.

Das Betriebspraktikum vermittelt einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule. Den Praktikumsplatz sucht man sich übrigens selbst, eine Anmeldung oder Vermittlung über die Universität findet nicht statt. Um eine spätere Anerkennung durch die Prüfungsämter zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben. Wichtig ist, dass das Praktikum keine pädagogische Tätigkeit umfasst.

Die vorgeschriebene Praxiserfahrung kann man auch durch eine qualifizierte Ferienarbeit erwerben, die über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht. Wehr- oder Zivildienst sowie Tätigkeiten vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (mit Ausnahme von abgeschlossenen Berufsausbildungen) werden leider nicht anerkannt. In Zweifelsfällen sollten Sie sich an das Praktikumsamt wenden. Das Betriebspraktikum kann in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt und ganz oder teilweise auch schon vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Der Praktikumsnachweis ist spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erforderlich.

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Das Praktikum umfasst 150 -160 Stunden, wobei nicht nur die Anwesenheit im Unterricht an der Schule gezählt wird, sondern auch Zeit, die man für die Vorbereitung von Unterrichtsversuchen oder kleinere Korrekturarbeiten aufwendet.

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung zum Ersten Staatsexamen in den Erziehungswissenschaften. Bei Antritt des Praktikums müssen Sie der Praktikumsschule, bei GS und MS dem Praktikumsamt der Uni, den Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums vorlegen. In diesem Praktikum sollen Sie die Praxis des Lehrerberufs kennenlernen und können umfassende Unterrichtserfahrung sammeln. In einem Gespräch mit ihren Betreuern während des Praktikums werden Sie am Ende unterstützt, Ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen.

Bei der Organisation des Praktikums gibt es an der FAU ein paar Unterschiede zwischen den einzelnen Schularten.

  • Lehramt GS und MS: Hier wird das Praktikum zwingend in zwei Teilen als schulpädagogisches Blockpraktikum und als fachdidaktisches Blockpraktikum mit jeweils 3 ECTS Punkten angeboten. Das schulpädagogische Blockpraktikum kann bei Lehramt GS und MS als Teil der Grundlagen- und Orientierungsprüfung gewählt und sollte daher nach dem 1.oder 2. Semester abgeleistet werden. Es dauert 15 Tage. Dazu ist der Besuch eines zugehörigen Basisseminars Voraussetzung. Das fachdidaktische Blockpraktikum kann frühestens nach dem 2. und sollte spätestens nach dem 4. Semester abgelegt werden. Es dauert ebenfalls 15 Tage und wird in einem der drei Fächer der Fächergruppe abgeleistet.
    Anmeldeschluss beim Praktikumsamt für GS und MS: in der Regel im Oktober/November und April/Mai.
  • Lehramt RS: Für diese Schulart kann das Praktikum in zwei Teilen oder als eine Einheit innerhalb eines Jahres abgeleistet werden. Insgesamt werden dafür wieder 6 ECTS-Punkte vergeben. Wird an der Uni eine Begleitveranstaltung dazu angeboten, muss diese besucht werden. Der Beginn ist zu Schuljahresbeginn mit der Lehrerkonferenz im Herbst. Es wird versucht, Ortswünsche zu berücksichtigen.
    Die Anmeldung erfolgt online beim Praktikumsamt für RS bis spätestens 15. April.
  • Lehramt GY: Auch hier wird das gesamte pädagogisch-didaktische Praktikum mit 6 ECTS bewertet.
    Das Praktikum muss innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren an einer Schule abgeleistet werden. Wird an der Uni eine Begleitveranstaltung dazu angeboten, muss diese besucht werden. Die Praktikanten müssen sich selbst eine Schule suchen und geben diese dann dem Praktikumsamt bekannt.
    Anmeldeschluss beim Praktikumsamt für GY:
    • 1. Juni für das Praktikum im 1. Schulhalbjahr
    • 1. Dezember für das Praktikum im 2. Schulhalbjahr

Die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schule liegt.

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal pro Woche statt und umfasst dabei mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt.

Für das Praktikum und die Begleitveranstaltung sind 5 ECTS vorgesehen.

Bei diesem Praktikum erlangen Sie Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsmodelle, Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsprojekte in verschiedenen Jahrgangsstufen und erlernen die Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben, auch durch selbst geplante Unterrichtsversuche.

  • Lehramt GY: Das Praktikum bezieht sich auf eines der studierten Unterrichtsfächer. Laut Kultusministerium soll es möglichst nicht vor dem 3. und nicht nach dem 5. Semester abgeleistet werden. In den Fächern Mathematik, Biologie, Chemie, Physik soll es nicht vor dem 7.Fachsemester absolviert werden.
  • Lehramt RS: Studierende dieses Lehramtsstudiengangs sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es bezieht sich auf eines der studierten Unterrichtsfächer.
  • Lehramt GY und RS: Beachten Sie bitte, dass das Praktikum je nach Unterrichtsfach nur im Winter- oder nur im Sommersemester abgeleistet werden kann. Anmeldeschluss beim jeweiligen Praktikumsamt ist der 15. April. Die Anmeldung erfolgt online.
  • Lehramt GS und MS: Das Praktikum findet für diese Lehrämter nur im Wintersemester statt. Es ist im 3. oder 5. Semester im gewählten Unterrichtsfach abzuleisten.
    Anmeldeschluss beim Praktikumsamt ist in der Regel im April/ Mai.

Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen

Dieses Praktikum ist stets das letzte Praktikum und wird im Wintersemester mittwochs angeboten. Es findet für das Lehramt an GS stets in den Klassenstufen 1 und 2 statt, betreut von der Grundschuldidaktik.

Beim Lehramt MS kann das Praktikum in einem der drei Fächer aus der Fächergruppe abgelegt werden. Es darf nicht das gleiche Fach wie im fachdidaktischen Blockpraktikum sein.

Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum kann nur im 5. oder 7. Semester abgeleistet werden. Es hängt vom jeweils gewählten Fach ab, ob eine Begleitveranstaltung angeboten wird. Für dieses Praktikum werden 3 ECTS-Punkte vergeben.

Allgemeines

Infektionsschutzgesetz, Unfallversicherungsschutz, Praktikumsbescheinigung

  • Die Tätigkeit in der Schule setzt voraus, dass der oder die Studierende nicht an einer ansteckenden Erkrankung leidet. Sie werden vom Schulleiter bzw. dem staatlichen Schulamt über das Infektionsschutzgesetz informiert. Praktikantinnen und Praktikanten müssen bei der Anmeldung oder spätestens bei Antritt ihres Praktikums an der Praktikumsschule einen Nachweis über die Immunität gemäß Masernschutzgesetz vorlegen.
    Die Nachweispflicht wird erfüllt
    • durch den Nachweis über 2 Masernimpfungen oder
    • durch ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
    • durch ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.
  • Für Studierende ist während der Praktika der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gegeben. Zudem unterstehen sie während der Praktika den Weisungen des Schulleiters und des Praktikumslehrers. Denken Sie auch daran, dass Sie über Angelegenheiten der Schule, soweit sie ihrer Natur nach der Geheimhaltung bedürfen, die Verschwiegenheit zu wahren haben.
  • Die Schule stellt dem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums eine Bescheinigung nach den Mustern des Kultusministeriums aus.

Ersatz durch andere Praktika

  • Das Orientierungspraktikum sowie das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum können bei einem Studium von LA RS und GY durch die Teilnahme an dem Projekt „Lehr:werkstatt“ ersetzt werden.
  • Das pädagogisch-didaktische und das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum können komplett ersetzt werden, wenn man an einem offiziellen Austauschprogramm für Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten teilgenommen und dabei ein ganzes Schuljahr an einer ausländischen Schule beispielsweise als Assistent Teacher tätig war. Ein von der Schulleitung der ausländischen Schule ausgestellter Nachweis ist vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zur „Lehrassistenz im Ausland“.

Als Ersatz für die genannten Praktika können auf Antrag auch Praktika anerkannt werden, die im Studium für das Lehramt außerhalb Bayerns und innerhalb Deutschlands abgeleistet wurden, sofern sie den Bestimmungen der LPO I genügen. Ansprechpartner für die Anerkennung ist das für das jeweilige Lehramt zuständige Praktikumsamt.

Kontakt zum Praktikumsamt

Die organisatorische Abwicklung des pädagogisch-didaktischen und des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums für Studierende der FAU obliegt folgenden Praktikumsämtern:

  • für das Lehramt an Gymnasien:
    Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken
    Hans Sachs Gymnasium
    Löbleinstraße 10, 90409 Nürnberg
    Leitung: Katharina Seuring-Schönecker
  • für das Lehramt an Realschulen:
    Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Mittelfranken
    Peter-Henlein-Realschule
    Pommernstraße 10, 90451 Nürnberg
    Leitung: BerRin Simone Lotter
  • für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen:
    Praktikumsamt am Department Fachdidaktiken in Nürnberg
    Regensburger Str. 160, 90478 Nürnberg
    Leitung: Akad. Dir. Dr. Klaus Wild
    Tel. 0911/5302-544; E-Mail: crspa-praktikumsamt@fau.de

Weitere Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie beim

  • Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der FAU
  • Bayerischen Kultusministerium



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