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Studienfinanzierung

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Studienfinanzierung

Wie bezahle ich das Studentenleben?

Spätestens mit dem Beginn des Studiums stellt sich auch die Frage nach dessen Finanzierung. Zwar erhalten Studierende zahlreiche Ermäßigungen und Sondertarife, etwa beim Mensaessen, beim Besuch kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen, bei der Krankenversicherung und so weiter. Dennoch müssen auch diese Dinge bezahlt werden – ebenso wie die Miete fürs Wohnheim beziehungsweise das WG-Zimmer und die sonstigen Ausgaben für das studentische Leben.

Welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Studium zu finanzieren, wie und wo Sie Ihr BAföG beantragen, geeignete Nebenjobs finden, zusätzliche Fördermöglichkeiten erschließen und bei Bedarf Studienkredite aufnehmen können, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Dort haben wir Ihnen auch eine Übersicht über die durchschnittlichen Kosten verschiedener Bereiche des Studentenlebens zusammengestellt.

Jobben im Studium

Nach der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks von 2012 gehen etwa 63 Prozent aller deutschen (Erst-)Studierenden – nicht nur während der vorlesungsfreien Zeit – einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nach. Im Durchschnitt wird ca. 8 Stunden wöchentlich bei einem Stundenlohn von durchschnittlich 10 Euro gearbeitet. Es gibt die Möglichkeit, als Minijobber (450-Euro-Job), Werkstudent/in einem Unternehmen oder studentische Hilfskraft an einem Institut zu arbeiten – sowohl während des Studiums als auch in der vorlesungsfreien Zeit. Bei fachbezogenen Tätigkeiten lassen sich darüber hinaus wertvolle Praxiserfahrungen im zukünftigen Arbeitsumfeld sammeln.

Man sollte jedoch darauf achten, dass immer genügend Zeit für das Studium bleibt. Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen studentischer Nebentätigkeiten bietet die Broschüre „Jobben“ des Deutschen Studentenwerks. Die Jobbörse der FAU bietet zudem regelmäßig neue Angebote für Nebenjobs und Abschlussarbeiten, sowie Praktika- und Stellenanzeigen für alle Fachrichtungen.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Für deutsche sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für ausländische Studierende besteht aufgrund des BAföG ein Rechtsanspruch auf Förderung einer der Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung. Die Förderung wird für die Dauer des Studiums einschließlich der vorlesungsfreien Zeit bewilligt. Die Förderungshöchstdauer ist für jeden Studiengang durch Verordnung festgelegt. Gemäß §§ 9, 48 Bundesausbildungsförderungsgesetz sind hierzu dem BAföG-Amt im Verlauf des Studiums Bescheinigungen über bestimmte Studienleistungen, die bis zu einem bestimmten Semester erbracht werden sollen, fristgerecht vorzulegen.

Detaillierte Informationen zum BAföG und insbesondere zum Leistungsnachweis nach 3 oder 4 Semestern finden Sie auf der Seite zum Thema BAföG.

Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG)

Die Förderung richtet sich an die besten bayerischen Abiturientinnen und Abiturienten und an Studierende an bayerischen Hochschulen. Schulabsolventinnen und -absolventen müssen eine Schulabschlussnote von mind. 1,30 vorweisen, können dann von der Schulleitung vorgeschlagen und nach Bestehen eines Auswahlverfahrens in die Förderung aufgenommen werden. Studierende an bayerischen Hochschulen mit hervorragenden Studienleistungen können sich ebenfalls für die Förderung qualifizieren, wenn sie von der Hochschule vorgeschlagen werden. Studierende ab dem dritten Fachsemester können sich auch selbst bewerben.

Den Kern bildet die Teilnahme an einem Exzellenzprogramm und damit eine fachliche und persönlichkeitsbildende Förderung. Das schließt Mentorate und Tutorien, die Vernetzung mit anderen Exzellenzbereichen, frühzeitige Einbindung in die Forschung, die Förderung der Internationalität sowie interdisziplinäre und berufsbezogene Veranstaltungen ein. Planung und Organisation des studienbegleitenden Exzellenzprogramms übernimmt die renommierte Studienstiftung des deutschen Volkes (www.studienstiftung.de) mit dem dafür neu konzipierten „Max-Weber-Programm“  Finanzielle Unterstützung erfolgt durch die Förderung eines Auslandssemesters und zu Beginn eines jeden Semesters durch eine Geldzuwendung in Höhe von 900 Euro für eigenständige bildungsbezogene Aktivitäten.

Bewerbungstermine sind der 10. Dezember für das Sommer- und der 10. Juli für das Wintersemester. Tel. 0228/82096-582; www.elitenetzwerk.bayern.de.

Begabtenförderungswerke und Stiftungen

Begabtenförderungswerke und Stiftungen

Typen von Studienkrediten

Inzwischen haben bundesweit verschiedene Kreditinstitute individuelle Angebote zur Finanzierung des Lebensunterhalts während eines Studiums konzipiert, die sich allerdings durch sehr heterogene Konzepte auszeichnen. Diese Kredite werden monatlich an den jeweiligen Kreditnehmer ausbezahlt. Es lassen sich derzeit folgende Typen unterscheiden:

  • Das KfW-Darlehen, das bundesweit auch über ausgewählte Banken und Sparkassen vertrieben wird
  • Studienkredite, die schon länger auf dem Markt sind und teilweise gerade jetzt an die neue Marktsituation angepasst werden,
  • Angebote von Volks- und Raiffeisenbanken (VR-Bildungsfinanzierung) sowie von Sparkassen (Sparkassen-Bildungskredit), die auf Rahmenkonzepten der jeweiligen Dachorganisationen basieren,
  • Kreditmodelle von Großbanken,
  • das Bildungsfonds-Konzept von CareerConcept

Angebote aus dem Sparkassen- und Volks-/Raiffeisenbanken-Bereichzielen insbesondere auf den „Normalstudenten“. CareerConcept dagegen adressiert „High-Potentials“, was sich auch in den umfangreichsten Auswahlverfahren für die Kreditnachfrager niederschlägt. Der Studienkredit der KfW schließlich soll u.a. das so genannte „Mittelstandsloch“ stopfen, insbesondere also Studierende ansprechen, die kein BAföG erhalten und dennoch nicht von den Eltern gefördert werden (können).

Kriterien bei der Kreditauswahl

Trotz der Vielfalt bei den angebotenen Studienkrediten ist es von entscheidender Bedeutung, die individuell richtige Wahl zu treffen. Bei der Bewertung des Studienkredit-Angebots sollten deshalb folgende Punkte unbedingt abgeklärt sein:

  • Zugang: Unter welchen Voraussetzungen ist das Kreditangebot wo und für wen verfügbar; wie leicht ist der Kredit erhältlich?
  • Elternunabhängigkeit: Kann der Studienkredit die zur eigenständigen Durchführung des Studiums nötigen Bedürfnisse ausreichend abdecken oder ist man auf die Eltern angewiesen?
  • Kosten: Zu welchen finanziellen Bedingungen wird der Kredit gewährt, welche Gesamtkosten entstehen?
  • Risikobegrenzung: Wie wird das individuelle Risiko begrenzt, dass dem Kunden bei Zinsänderungen, Arbeitslosigkeit o.ä. der Schuldenberg „über den Kopf wächst“?
  • Flexibilität: Bindet das Angebot den Studierenden an ein zunächst gewähltes Fach, an die zunächst gewählte Hochschule oder sind Fach- und Ortswechsel sowie Praktika möglich? Je nach den individuellen Bedürfnissen der Studierenden sind diese Kriterien von unterschiedlicher Wichtigkeit und müssen getrennt betrachtet bzw. unterschiedlich gewichtet werden.

Generell gilt:

  • Gründlich vergleichen: Es empfiehlt sich, zunächst die bei der Bewertung des Studienkredit-Angebots getroffenen Bedingungen zu priorisieren („welche Konditionen sind für mich entscheidend“) und zu prüfen, welche verfügbaren Angebote bei den für mich wichtigen Gesichtspunkten gut abschneiden.
  • Nachfragen: Auch wenn bestimmte Sicherheiten nicht zwingend gefordert sind, können bei manchen Angeboten – falls vom Kunden erwünscht – Elternbürgschaften oder Hypotheken die Zinsbelastung senken.

Ergänzende Informationen - online, gedruckt, persönlich

Hier finden Sie weitere Information in Form von Webseiten oder Broschüren:

  • Die Broschüre Ausbildungsförderung-BAföG, Bildungskredit und Stipendien erscheint jährlich neu und ist kostenlos beim BAföG-Amt erhältlich.
  • Informationen über die zwölf vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie unterstützten Begabtenförderungswerke: www.stipendiumplus.de
  • Stipendienführer des DAAD: Studium, Forschung, Lehre im Ausland-Förderungsmöglichkeiten für Deutsche, Hrsg.: Deutscher Akademischer Austauschdienst (kostenlos erhältlich beim IBZ), im Internet unter www.daad.de

Hier hilft man Ihnen persönlich weiter:

  • BAföG-Amt Erlangen: Hofmannstr. 27, Tel. 09131/8002-900;
    BAföG-Amt Nürnberg: Andreij-Sacharow-Platz 1, Tel. 0911/58857-0
  • Stipendienstelle der FAU, Erlangen, Halbmondstr. 6, Zi. 0.047, Tel. 09131/85-24075
  • Referat für Internationale Angelegenheiten der Universität (RIA), Helmstr. 1, 91054 Erlangen, Tel. 09131/85-24800

Förderung ausländischer Studierender

Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) der FAU erhält häufig Anfragen von ausländischen Studieninteressierten zur Stipendienvergabe durch die Universität. Anders als in vielen anderen Ländern haben die deutschen Universitäten leider keine Gelder, um ihren ausländischen Studierenden Zuschüsse zum Lebensunterhalt zu zahlen. Daher bringt dieser Personenkreis meist ein Stipendium aus dem Ausland mit oder finanziert das Studium aus eigenen Mitteln.




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