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Semesterticket

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Semesterticket

Informationen zu Basisticket, Zusatzticket und Befreiung

Bitte beachten Sie: Nachfolgende Informationen zum Semesterticket gelten nur mehr für das Sommersemester 2023. Im Zuge der Einführung des Deutschlandtickets bzw. des Bildungstickets für Studierende und Auszubildende (29 Euro pro Monat) wird es das Semesterticket ab dem Wintersemester 2023/24 nicht mehr geben. Der zu entrichtende Semesterbeitrag für die Rückmeldung zum Wintersemester 2023/24 wird sich in der Folge auf den Studierendenwerkbeitrag von 67 Euro reduzieren.“

 

Das FAU-Semesterticket wird vom Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg zusammen mit dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) bereitgestellt. Es besteht aus zwei Teilen:

  • ein über einen Solidarbeitrag verpflichtend von allen Studierenden zu erwerbendes Basisticket und
  • ein freiwillig erwerbbares Zusatzticket, das im Sommersemester 2023 mittels eines Gutscheins kostenlos auf das Deutschlandticket upgegradet werden kann.

Basisticket

Auf einem bunten Banner steht: Semesterticket Zusatzkarte. Kostet pro Woche genauso viel 15 Appell und ein Ei. vgn.de/semesterticket
Das Semesterticket besteht aus dem Basisticket und der optionalen Zusatzkarte. (Bild: VGN)

Für das Basisticket ist im Rahmen der Einschreibung oder Rückmeldung von allen Studierenden ein Solidarbeitrag von 67 Euro pro Semester zu entrichten.

Das Basisticket berechtigt zur Nutzung aller für den Verbundverkehr freigegebenen Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Tram, Bus sowie Regionalbahn, Regionalexpress und weiteren Nahverkehrszügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Bedarfsverkehre in der 2. Klasse) im VGN-Gesamtnetz von Montag bis Donnerstag zwischen 18 Uhr und 6 Uhr des Folgetages, Freitags ab 17 Uhr sowie ohne Zeitlimit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen (an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen sowie an Mariä Himmelfahrt am 15. August). Bei zuschlagpflichtigen Bedarfsverkehren ist wie bei allen anderen VGN-Zeitkarten der entsprechende Zuschlag zu entrichten.

  • Das Basisticket wird mit dem Semesterbeitrag bezahlt und ist nach erfolgter Einschreibung oder Rückmeldung online über den VGN-Onlineshop erhältlich.
    • Gesamter Semesterbeitrag (Studierendenwerkbeitrag + Solidarbeitrag Semesterticket) im Sommersemester 2023: 144 Euro
  • Die genauen Daten (Beginn und Ende) der sechsmonatigen Gültigkeitsdauer finden Sie auf der VGN-Webseite vgn.de/semesterticket
  • Keine Rückerstattung nach Semesterbeginn: Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags ist ab dem ersten Tag der Gültigkeit des Basistickets nicht mehr möglich.

Zusatzticket

Im Sommersemester gibt es die Zusatzkarte nur in der App „VGN Fahrplan & Tickets“ oder in der App „NürnbergMOBIL“ zu kaufen. Ein ab 1. Mai gültiges Deutschlandticket ist dabei enthalten, das mittels eines Gutscheins nochmal aktiviert werden muss. Den genaue Ablauf finden Sie auf den Seiten des VGN sowie der Studierendenvertretung.

An drei Tagen im April können Sie sich an Infoständen zur Zukunft des Semestertickets und des 49€-Tickets informieren:

  • Di 18.04. WiSo, Cafeteria, 11-15 Uhr
  • Mi 19.04. Langemarckplatz Erlangen, 10.45-14.45 Uhr
  • Do 20.04. Südmensa Erlangen, 10.45-14.45 Uhr

Freiminuten für das VAG-Rad

Studierende, die das Zusatzticket in der VAG App „NürnbergMOBIL“  erwerben, erhalten pro Monat 100 Freiminuten für das VAG-Rad. Wer im Sommersemester 2023 den Gutschein für das Deutschlandtickets dort einlöst, erhält 3.000 Freiminuten, die bis Ende September gültig sind. Ein Wechsel der App zum Deutschlandticket ist dabei möglich, da der Gutschein in beiden Apps einlösbar ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der VAG.

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Basisinformation zum Semesterticket vom VGN kurz erklärt:

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mehr Videos zum Semesterticket auf youtube

Befreiung vom Solidarbeitrag für das Semesterticket

  • Schwerbehinderte Studierende können auf Antrag von der Pflicht zur Entrichtung des Beitrags für das Basisticket befreit werden, wenn Sie im Besitz eines Ausweises zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (mit Beiblatt und Wertmarke des Amts für Familie und Soziales) sind.
  • Studierende, die an mehreren Hochschulen gem. Art. 95 Abs. 2 Bayerisches Hochschulgesetz eingeschrieben sind und von der Zahlung des Studierendenwerkbeitrags befreit sind, können auf Antrag von der der Pflicht zur Entrichtung des Beitrags für das Basisticket befreit werden.
  • Auf Antrag können Studierende, die ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum absolvieren, von der Pflicht zur Entrichtung des Beitrags für das Basisticket befreit werden.

Antrag auf Befreiung vom Semesterticket




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