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Semesterticket

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Semesterticket

Informationen zu Basisticket, Zusatzticket und Befreiung

Das FAU-Semesterticket wird vom Studentenwerk Erlangen-Nürnberg zusammen mit dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) bereitgestellt. Es besteht aus zwei Teilen:

  • ein über einen Solidarbeitrag verpflichtend von allen Studierenden zu erwerbendes Basisticket
  • ein freiwillig erwerbbares Zusatzticket.

9-Euro-Ticket

  • Das Basisticket wird zum 9-Euro-Ticket und ist damit im Juni, Juli und August deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNVT) sowie im Regionalverkehr 24/7 gültig.
  • Mit der Semesterticket Basiskarte im VGN kann man in den drei Monaten ohne Ausschlusszeiten fahren.
  • Nachweis in ganz Deutschland: Semesterticket + validierter Studierendenausweis/Immatrikulationsbescheinigung + Personalausweis
  • Die Rückerstattung für drei Monate Basiskarte in Höhe von 10,50 Euro erfolgt aus umsetzungstechnischen Gründen durch eine Preisreduzierung der Basiskarte im Wintersemester 2022/23 (Die Basiskarte hat einen Wert von 12,50 Euro pro Monat (75 Euro/6 Monate)).
  • Die Rückerstattung für die Semesterticket-Zusatzkarte beträgt 103,50 Euro. Sie erfolgt im Juli über das VGN-Kundenkonto an das hinterlegte Zahlungsmittel oder über das Kundencenter des jeweiligen Automatenbetreibers.

Antworten auf allgemeine Fragen zum 9-Euro-Ticket finden Sie auf vag.de/9euro und beim VGN. Auch die Stuve hat Informationen und Beispiele zusammengestellt: https://semesterticket.org/9euro (auch auf Englisch).

Basisticket

Banner für das Semesterticket.
Bild: VGN

Für das Basisticket ist im Rahmen der Einschreibung oder Rückmeldung von allen Studierenden ein Solidarbeitrag von 65,50 Euro pro Semester zu entrichten. Dies gilt auch für den Fall einer Beurlaubung vom Studium.

Das Basisticket berechtigt zur Nutzung aller für den Verbundverkehr freigegebenen Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Tram, Bus sowie Regionalbahn, Regionalexpress und weiteren Nahverkehrszügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Bedarfsverkehre in der 2. Klasse) im VGN-Gesamtnetz von Montag bis Freitag zwischen 19 Uhr und 6 Uhr des Folgetages sowie ohne Zeitlimit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen (an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen sowie an Mariä Himmelfahrt am 15. August). Bei zuschlagpflichtigen Bedarfsverkehren ist wie bei allen anderen VGN-Zeitkarten der entsprechende Zuschlag zu entrichten.

  • Das Basisticket wird mit dem Semesterbeitrag bezahlt und ist nach erfolgter Einschreibung oder Rückmeldung online über den VGN-Onlineshop erhältlich.
    • Gesamter Semesterbeitrag (Studentenwerksbeitrag + Solidarbeitrag Semesterticket) im Wintersemester 2022/23: 117,50 Euro
  • Die genauen Daten (Beginn und Ende) der sechsmonatigen Gültigkeitsdauer finden Sie auf der VGN-Webseite vgn.de/semesterticket
  • Keine Rückerstattung nach Semesterbeginn: Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags ist ab dem ersten Tag der Gültigkeit des Basistickets nicht mehr möglich.

Zusatzticket

Der Erwerb des Zusatztickets ist den Studierenden freigestellt. Das Zusatzticket berechtigt zusammen mit dem Basisticket ohne eine Ausschlusszeit zu beliebig vielen Fahrten mit den freigegebenen Verkehrsmitteln (siehe Basisticket) innerhalb des VGN-Gesamtnetzes.

Preis:

  • Wintersemester 21/22 und Sommersemester 2022: jeweils 207 Euro

Der Verkauf erfolgt an Automaten von DB, VAG, infra Fürth sowie der ESTW und VGN-Onlineshop.

Basisinformation zum Semesterticket vom VGN kurz erklärt:

mehr Videos zum Semesterticket auf youtube

Befreiung vom Solidarbeitrag

  • Schwerbehinderte Studierende können auf Antrag von der Pflicht zur Entrichtung des Beitrags für das Basisticket befreit werden, wenn Sie im Besitz eines Ausweises zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (mit Beiblatt und Wertmarke des Amts für Familie und Soziales) sind.
  • Studierende, die an mehreren Hochschulen gem. Art. 95 Abs. 2 Bayerisches Hochschulgesetz eingeschrieben sind und von der Zahlung des Studentenwerksbeitrags befreit sind, können auf Antrag von der der Pflicht zur Entrichtung des Beitrags für das Basisticket befreit werden.
  • Auf Antrag können Studierende, die ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum absolvieren, von der Pflicht zur Entrichtung des Beitrags für das Basisticket befreit werden.

Antrag auf Befreiung vom Semesterticket




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