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FAU-Deutschlandstipendium

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FAU-Deutschlandstipendium

Gemeinsames Engagement für die Besten

Die FAU fördert ihre besten Studierenden im Rahmen des Deutschland-Stipendienprogramms der Bundesregierung: Jedes Semester werden Jahresstipendien in Höhe von 3.600 Euro an die begabtesten Studierenden vergeben. Das Besondere dabei: Die Hälfte kommt von Unternehmen, Stiftern, Freunden oder Alumni, die andere Hälfte kommt vom Bund.

Studierende der FAU können sich einmal jährlich um eines der Deutschlandstipendien bewerben. Die Förderung beträgt 300 Euro im Monat, wird zunächst für ein bis zwei Semester (das Wintersemester und das darauf folgende Sommersemester) gewährt und kann jährlich (jeweils zum Wintersemester) bis zum Ende der Regelstudienzeit verlängert werden. Hierzu ist in jedem Fall eine Neubewerbung erforderlich.

Das Deutschlandstipendium – ein Beitrag von funklust

Stipendium ohne No-Gos? Das steckt hinter dem Deutschland-Stipendium

Sally, FAU-Deutschlandstipendiatin und Sandra, FAU-Betreuerin geben im Interview einen Einblick in das Deutschlandstipendium an der FAU.

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2025/2026 beginnt am 15. Juni 2025 und endet mit Ablauf des 15. Juli 2025 (Ausschlussfrist).

Wer bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung von mehr als 30 Euro monatlich erhält, ist leider vom Bezug eines Deutschlandstipendiums ausgeschlossen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Deutschlandstipendiums unter dem Stichwort „Parallele Förderung“.

Wichtigste Voraussetzung, um eines der Deutschlandstipendien an der FAU zu erhalten, sind die Leistungen im Studium.

Konkret heißt das: Bewerberinnen und Bewerber eines grundständigen Studiengangs, die sich zum ersten Mal um eines der Deutschlandstipendien bewerben, müssen mindestens gute Studienleistungen (2,0 oder besser) vorweisen.

Bei der Bewerbung für ein Stipendium im ersten Semester eines postgradualen Studiums ist die Note des vorangegangenen Abschlusses oder die Bewerbungsnote für das postgraduale Studium als Auswahlkriterium entscheidend (2,0 oder besser).

Wer sich im höheren Semester eines grundständigen oder postgradualen Studiums erstmalig für ein Deutschlandstipendium an der FAU bewirbt, muss nachweisen, dass die bis zum vorangegangenen Semester erzielten Leistungen im Studium dem laut Prüfungsordnung zahlenmäßig vorgesehenen Umfang entsprechen und im Durchschnitt nicht schlechter als 2,0 sind (Auswahlkriterium Quantität und Qualität der Leistungen).

In Fällen, in denen sich das Studium aus schwerwiegenden Gründen verlängert, wie beispielsweise durch Behinderung, Schwangerschaft, Pflege oder Erziehung eines Kindes sowie studienbezogener Auslandsaufenthalt, kann die Förderhöchstdauer auf Antrag verlängert werden.

Wer nach einem Jahr weiter mit dem Deutschlandstipendium an der FAU gefördert werden möchte, muss nachweisen, dass die im Studium erzielten Leistungen bis einschließlich des letzten abgeschlossenen Semesters dem laut Prüfungsordnung zahlenmäßig vorgesehenen Umfang entsprechen und im Durchschnitt nicht schlechter als 2,5 sind (Auswahlkriterium Quantität und Qualität der Leistungen). In Härtefällen kann eine Bescheinigung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers vorgelegt werden, in der bestätigt wird, dass die Bewerberin oder der Bewerber zu den besonders leistungsstarken Studierenden gehört oder aufgrund besonderer persönlicher Umstände die wahre Leistungsfähigkeit nicht nachweisen konnte.

Neben der Leistung können zusätzlich persönliche Umstände berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise studienrelevante Auslandsaufenthalte, ehrenamtliches Engagement an der Universität, in Politik oder Gesellschaft sowie andere besondere Umstände.

Für die Bewerbung um das Deutschlandstipendium an der FAU wird einmal pro Studienjahr ein Online-Bewerbungsformular bereitgestellt: www.campus.fau.de/gstip

Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erhalten Sie per Post.

Hintergrundinformationen

Das Deutschlandstipendium wurde im Bundesministerium für Bildung und Forschung entwickelt, um eine neue Förderkultur in Deutschland zu initiieren. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms. Mehr dazu und über die bildungspolitische Zielsetzung erfahren Sie auf der Website des Deutschlandstipendiums.

Die FAU verfügt seit langem über eine Vielzahl von Stipendien und Fördermöglichkeiten, die sie dank großzügiger Stiftungen und Schenkungen selbst vergeben kann. Dazu gehören beispielsweise die Stipendien der Ilse und Dr. Alexander Mayer-Stiftung oder das Büchergeld der Oskar-Karl-Forster-Stiftung. Mehr als zehn Stiftungen und Fördermöglichkeiten stehen den Studierenden der FAU offen. Informationen finden sich auf der Übersichtsseite zu unseren Stiftungen. Hinzu kommen die zahlreichen außeruniversitären Förderungsmöglichkeiten wie etwa die Stiftungen und Begabtenförderungswerke der Kirchen und der politischen Parteien, die Studienstiftung des Volkes etc. Eine Übersicht dazu finden Sie auf der Seite Stipendiengeber.

Kontakt

Yonca Thiel

Stipendienstelle

Kontakt

  • E-Mail: stipendien@fau.de

Weitere Informationen

Sie möchten selbst Studierende der FAU fördern und mit einem Deutschlandstipendium unterstützen?

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Deutschlandstipendium stiften.

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