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Lehramt an Grundschulen

Lehramt an Grundschulen

Kontakt

Zentrale Studienberatung

  • Telefon: +49 9131 85-23333
  • E-Mail: zsb@fau.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 14 Uhr Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag 8 bis 14 Uhr

Weitere Informationen

  • Kurzinformationen zum Lehramt an Grundschulen (PDF)
  • Wie erstelle ich meinen Stundenplan?
  • Praktikumsamt Lehramt Grund- und Mittelschule

Ein Studienbeginn an der FAU ist immer nur zum Wintersemester möglich.

Im Unterrichtsfach entsprechen Studien- und Prüfungsanforderungen beim Lehramt an Grundschulen exakt denen des gleichen Faches für Mittelschulen. Die an der FAU studierbaren Unterrichtsfächer werden nachfolgend in Fettdruck dargestellt:

  • Biologie
  • Chemie
  • Deutsch
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Englisch (an der FAU nur als Unterrichtsfach)
  • Ethik (an der FAU nur als Erweiterungsfach)
  • Evangelische Religionslehre
  • Geographie
  • Geschichte
  • Katholische Religionslehre (an der FAU nur als Didaktikfach)
  • Kunst*)
  • Mathematik
  • Musik*)
  • Physik
  • Politik und Gesellschaft
  • Sport*) (Lehrveranstaltungen finden in Erlangen statt)

*) Hinweise zur Anmeldung zu den Eignungsprüfungen sind auf unserer Website, in unserer Studiengangsübersicht oder in der Studiengangsdatenbank zu finden.

Kurz gefasst könnte man sagen: Didaktik ist die Wissenschaft vom Lehren und Lernen. Hier erfahren die Studierenden, wie man Lehr-Lern-Prozesse in der Schule entwickelt, theoretisch begründet und empirisch erforscht.

Die Didaktik der Grundschule umfasst hierfür sowohl die drei Didaktikfächer als auch den Bereich der Grundschuldidaktik, der sich wie folgt untergliedert:

  • Grundschulpädagogik,
  • Didaktik des Schriftspracherwerbs und
  • Didaktik des Sachunterrichts.

Bei den Didaktikfächern ist zu beachten: Wer Englisch nicht als Unterrichtsfach hat, muss bis zum Staatsexamen den Nachweis einer fremdsprachlichen Qualifikation in Englisch erbringen (Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Weitere Informationen finden sie auf der Seite „Nachweis von Sprachkenntnissen“.

Außerdem wird eine Basisqualifikation in Kunst, Musik und Sport gefordert (außer das betreffende Fach wird als Unterrichtsfach oder Didaktikfach gewählt). Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite im Unterpunkt „Zusätzliche Leistungsanforderungen“.

Die Prüfungsordnung erlaubt ausschließlich folgende Kombinationsformel: 1 Unterrichtsfach + 3 Didaktikfächer. Während das Unterrichtsfach frei wählbar ist, ist bei der Didaktikfächern immer die Kombination aus Deutsch + Mathematik + musisches Fach (= Musik oder Kunst oder Sport, jeweils ohne Eignungsprüfung) vorgeschrieben. Insgesamt sind also vier Fächer zu wählen:

Unterrichtsfach

Deutsch

Mathematik

Kunst, Musik oder Sport

Zusatzbedingungen

Folgende Besonderheiten gilt es bei bestimmten Kombinationsmöglichkeiten zu berücksichtigen:

  • Grundsatz 1: ob als Unterrichts- oder als Didaktikfach, jedes Fach darf nur einmal vorkommen!
  • Grundsatz 2: innerhalb der drei Didaktikfächer darf nur ein musisches Fach gewählt werden!
  • Wenn Deutsch oder Mathematik als Unterrichtsfach gewählt wird, kann an deren Stelle innerhalb der Didaktik der Grundschule jedes andere Fach eingesetzt werden (Ausnahme: nicht Kunst, Musik, Sport, Englisch und Ethik).
  • Wird Musik, Kunst oder Sport als Unterrichtsfach gewählt, muss an diese Stelle innerhalb der Didaktikfächer ein beliebiges anderes Fach (Ausnahme: nicht Englisch und Ethik) treten.

Die Bewertung der studienbegleitenden Prüfungen erfolgt durch ECTS-Punkte (ECTS). 1 ECTS entspricht in etwa einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen für Lehramt Grundschulen müssen laut LPO I allgemein insgesamt 210 ECTS erworben werden. Diese verteilen sich im gesamten Studium an der FAU wie folgt:

Bereich ECTS
Unterrichtsfach (Fachwissenschaft) 54 ECTS
Didaktik des Unterrichtsfachs 12 ECTS
Drei Didaktikfächer (3×11 ECTS *) 33 ECTS
Schriftliche Hausarbeit (=Zulassungsarbeit) 10 ECTS
Didaktik der Grundschule (Grundschulpädagogik, Sachunterricht, Schriftspracherwerb) 37 ECTS
Erziehungswissenschaften (Psychologie, Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik) 35 ECTS (Verteilung: 15 + 10 + 10 ECTS)
Gesellschaftswissenschaften (Religion, Philosophie, Politik, Soziologie, Landes-/Volkskunde) 8 ECTS
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum 6 ECTS
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum 5 ECTS
Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum 3 ECTS
Freier Bereich 10 ECTS
Insgesamt 210 ECTS *

* Bei Wahl von Kunst als Didaktikfach müssen 12 ECTS erbracht werden. Studierende, die Kunst als Didaktikfach gewählt haben, müssen dementsprechend insgesamt 211 ECTS erbringen.

Eine ausführlichere Darstellung der Studienstruktur und der einzelnen Teilbereiche im Grundschullehramt finden Sie auf den entsprechenden Informationsseiten des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL).

Bei der Meldung zum Ersten Staatsexamen sind neben den Studienleistungen gemäß § 36 LPO I zusätzlich noch folgende Nachweise zu erbringen:

  1. Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Niveau B2 GER) – wird in der Regel durch fortgeführten Englischunterricht in der Schule nachgewiesen.
  2. Basisqualifikationen im Fach Musik/Kunst/Sport (nur in den Fächern, die NICHT als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktikfächer gewählt wurden).
  3. Falls Sport im Rahmen der Grundschuldidaktik gewählt wurde, sind zusätzliche Leistungen nachzuweisen:
    • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (nicht älter als drei Jahre)
    • Deutsches Sportabzeichen in Bronze
    • erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als drei Jahre, mind. 9 x 45 Min.)
    • Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche

Zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind bis zum Ende des zweiten Semesters, spätestens jedoch bis zum Ende des dritten Semesters Prüfungen der gewählten Fächer im Umfang von insgesamt 40 ECTS-Punkten gemäß den fachlichen Vorgaben erfolgreich abzulegen. Im Lehramt an Grundschulen entfallen mindestens je ein abgeschlossenes Modul auf die Fachwissenschaft des Unterrichtsfachs, die Didaktiken der Fächergruppe oder Didaktik des Unterrichtsfachs und die Erziehungswissenschaften.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.

Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Staatsexamen ist eine schriftliche Hausarbeit (§ 29 LPO I), die in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in Erziehungswissenschaften angefertigt werden kann. Mit der schriftlichen Hausarbeit werden 10 ECTS nachgewiesen. Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 ECTS bewertet wurden, können als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit vorgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.

Studierende im Lehramtsstudiengang für Grundschulen können aufgrund der bis zum Ende des sechsten Semesters abzulegenden Modulprüfungen den akademischen Grad „Bachelor of Education“ (B.Ed.) erwerben, wobei die schriftliche Hausarbeit als Bachelorarbeit gewertet wird. Der Titel wird auf Antrag bei Vorliegen von 180 ECTS verliehen, auch wenn einzelne der vorgesehenen Modulprüfungen erst nach Ablauf des sechsten Semesters abgelegt worden sind. Der Bachelorgrad hat keine Auswirkungen darauf, ob man das Staatsexamen ablegen darf, und hat auch keinen Einfluss auf die Einstellungschancen in den Schuldienst.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ZfL.

Die LPO I sieht für das Grundschullehramt eine Mindeststudienzeit von 6 Semestern vor. Ein schnelles Studium wird durch eine „Freischussregelung“ belohnt: Wenn man die erste Staatsprüfung unmittelbar im Anschluss an das 7. Hochschulsemester ablegt, gilt die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt. Man hat dann noch die zwei regulären Prüfungschancen.

§ 31 der LPO I regelt die Höchststudiendauer: Bei LAGS muss man die Prüfung spätestens im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des 12. Fachsemesters ablegen, sonst gilt die Prüfung wegen Fristüberschreitung als erstmals nicht bestanden. Die Prüfung darf danach nur einmal wiederholt werden.

Lehrkräfte haben neben der „Wissensvermittlung“ in der Schule auch eine erzieherische Aufgabe. Den theoretischen Hintergrund dazu liefert das erziehungswissenschaftliche Studium. Insgesamt müssen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung 35 ECTS im erziehungswissenschaftlichen Studium nachgewiesen werden. Zusätzlich werden 8 ECTS aus dem Bereich Gesellschaftswissenschaften gefordert.

Die Erste Staatsprüfung in Erziehungswissenschaften kann als eigenständiger Prüfungsteil vor dem Ersten Staatsexamen im Unterrichtsfach und der Didaktik der Grundschule abgelegt werden.

Fachwissenschaftliche Inhalte und Methoden im Hinblick auf die Lehr­pläne auszuwählen sowie Fragen der Unterrichtsdurchführung zu klären, gehört in den Bereich der Fachdidaktik. Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsteile der Fachdidaktik richten sich nach den Bestimmungen der LPO I.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Erziehungswissenschaften (LINK) im Lehramtsstudium sowie auf der Homepage des ZfL.

Damit es im Studium nicht nur bei Theorie bleibt, sind insgesamt 5 Praktika zu absolvieren:

  • Orientierungspraktikum (3 Wochen)
  • Betriebspraktikum (8 Wochen)
  • pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
  • studienbegleitendes grundschuldidaktisches Praktikum

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Praktika im Lehramtsstudium sowie auf der Homepage des ZfL.

Das Grundschullehramt kann unter anderem erweitert werden mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, einem weiteren Unterrichtsfach, Darstellendes Spiel, Ethik, Islamischer Unterricht und/oder Medienpädagogik.

Wegen des für die Verbesserung der Einstellungschancen eher fraglichen Wertes einer Erweiterung sollten Sie unbedingt unsere Seite zur Erweiterung des Lehramtsstudiums lesen. Auch auf der Homepage des ZfL sind weitere Informationen zu diesem Thema veröffentlicht (Unterpunkt „Erweiterungsfach“).

Weitere Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie beim

  • Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der FAU (ZfL)
  • Bayerischen Kultusministerium



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