Staatsexamen (außer Lehramt)
Staatsexamen (außer Lehramt)

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Unser Studienangebot und FAQs rund um die Studienwahl
Bei Studiengängen mit einem Staatsexamen als Abschluss werden Verfahren, Inhalt und Anforderungen der Prüfungen vom Staat vorgegeben (im Gegensatz zu Bachelor/Master). Daher regelt er die Prüfungsanforderungen zentral per Gesetz bzw. Verordnung.
Alle Studierenden haben, ähnlich wie beim Abitur, bayern- bzw. deutschlandweit dieselben Prüfungsanforderungen zu erfüllen, weil der Staat ein besonderes Interesse daran hat, in bestimmten Berufsgruppen ein einheitlichen Ausbildungsstandard zu gewährleisten. So wird ein Staatsexamen in solchen Studiengängen abgelegt, in denen hauptsächlich der Staat der spätere Arbeitgeber ist und in denen die staatliche Gemeinschaft ein besonderes Interesse an einer qualifizierten Ausbildung hat – zum Beispiel bei Medizinern, Pharmazeuten und Juristen.
Aufbau des Studiums
Das Staatsexamen ist grundsätzlich mehrstufig aufgebaut: Vor Erwerb der endgültigen Berufsbefähigung (z.B. der Approbation der Ärzte) müssen je nach Studiengang mehrere Staatsexamina (bis zu zwei) oder ein in mehrere Abschnitte (bis zu drei) gegliedertes Staatsexamen erfolgreich abgelegt werden. Zwischen den einzelnen Stufen liegt in der Regel ein praktischer Ausbildungsabschnitt (z.B. Referendariat bei Juristen).
Das erste Staatsexamen ist zwar ein regulärer Hochschulabschluss, jedoch kein akademischer Grad. Somit sind die Berufsaussichten allein mit diesem Abschluss eher gering. Das zweite Staatsexamen sollte also unbedingt ebenfalls abgelegt werden.
Unser Angebot an Studiengängen mit Staatsexamen
umfasst die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Jura, Pharmazie, Lebensmittelchemie, Lehramt.
Wie Sie einen Studienplatz erhalten finden Sie auf der Seite Bewerbung, Zulassung und Einschreibung.