Unterstützung für Studierende aus nicht-akademischem Umfeld
Bild: FAU/Giulia Iannicelli
Wenn man in der Familie und im näheren Umfeld zu den Ersten zählt, der oder die ein Studium aufnimmt, sind die Herausforderungen und Zweifel oft groß. Das Fehlen von Informationen, Rollenvorbildern und manchmal auch der Unterstützung im näheren Umfeld machen es möglicherweise schwer, sich für ein Studium zu entscheiden und an der Universität zurechtzufinden. Auch finanzielle Fragen oder mentale Blockaden können damit verbunden sein.
Im Studium selbst kann es ebenfalls zu Schwierigkeiten kommen, die nichts mit Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft zu tun haben, sondern die aufgrund der sozialen Herkunft, sei es der sozialen, ökonomischen oder kulturellen Voraussetzungen entstehen können.
Studieninteressierten, die sich davon betroffen sehen, bieten die Zentrale Studienberatung (ZSB) und andere Beratungsstellen der FAU Unterstützung bei der Studienentscheidung, der Bewerbung und der Einschreibung. Wenn Sie bereits studieren, unterstützen wir Sie gerne beim Studienstart und den verschiedenen Herausforderungen im Laufe des Studiums.
Wir möchten Sie darüber hinaus ermutigen, Ihre Herkunft nicht als Hindernis, sondern als Stärke zu sehen und sich auf das Abenteuer Studium einzulassen!
Was wir Ihnen anbieten
Unten stehend finden Sie einen Überblick über aktuelle Beratungs- und Informationsstellen. Darüber hinaus sind in Zukunft weitere Angebote geplant.
Aktuelles
StudOn Gruppe für Studierende der ersten Generation
Wenn Sie bereits an der FAU studieren und mehr darüber erfahren möchten, treten Sie gerne unserer StudOn Gruppe bei. Alle registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten über den Kurs aktuelle Infos und Veranstaltungshinweise.
Gerne Mitmachen
Digitale anonyme Umfragevon Studierenden der Universität Köln im Rahmen eines Studienprojekts zu Sichtweisen und Erfahrungswerten von First-Gen-Studierenden
Arbeiterkind.de: Onlinereihe MEIN STUDIUM -TIPPS & AUSTAUSCH für Studieninteressierte & Studierende
Der Start ins Studium und das Studieren ist häufig besonders für Studierende ohne akademische Vorbilder im Elternhaus eine spannende Zeit, die neben vielen Möglichkeiten der Weiterentwicklung auch viele Fragen, Anforderungen und Entscheidungen mit sich bringt. Mit dem umfassenden Erfahrungsschatz unserer Community steht Arbeiterkind Studieninteressierten und Studierenden mit der Onlinereihe Mein Studium – Tipps und Austausch gern unterstützend zur Seite
Die Onlinereihe:
Montag, 26. Mai | 18:30–20:00 Uhr | Teil 1 | Zeitmanagement und Lernstrategien | Weitere Infos und Anmeldung
Donnerstag, 5. Juni | 18:30–20:00 Uhr | Teil 2 | Lost im Studium – Umgang mit Zweifeln und mehr | Weitere Infos und Anmeldung
Die ZSB unterstützt Sie vor dem Beginn Ihres Studiums bei der Studienentscheidung, Bewerbung für einen Studienplatz und Studiengestaltung. Melden Sie sich gerne auch im Studium bei Fragen zum Fachwechsel, zu Fächerkombinationen und Studienzweifeln. In besonderen Lebenslagen (z.B. Schwangerschaft, körperliche und psychische Beeinträchtigungen im Studium) können Sie sich ebenfalls an uns wenden.
Für Studieninteressierte finden regelmäßig Online-Vorträge der ZSB statt, alle anstehenden Termine finden Sie auf der FAU-Seite MeinStudium.
Der Career Service der FAU bietet Unterstützung für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Promovierende bei der Planung und Umsetzung des Berufseinstiegs. Das kostenfreie Angebot umfasst die Beratung zur beruflichen Orientierung und zur Bewerbung, Bewerbungstrainings und Seminare sowie Berufsinfo- und Vortragsveranstaltungen.
Bei der Suche nach dem geeigneten Stipendienprogramm unterstützt die Stipdendienstelle der ZSB. Die wichtigsten Informationen zu Studienkosten, Finanzierungsmöglichkeiten und BAföG sowie einen Überblick über die wichtigsten Stipendiengeber sind auf der Webseite zur Studienfinanzierung zu finden.
Das BGD entwickelt und bietet unterschiedliche Angebote an, um die Studienerfolge der diversen Studierendenschaft zu fördern und zu sichern und damit zu einer Erhöhung der Bildungsteilhabe und Chancengleichheit, insbesondere für unterrepräsentierte Studierendengruppen an der FAU beizutragen. Der vom BGD erstellte Wegweiser für Erstakademikerinnen und Erstakademiker bietet einen Überblick über Beratungs- Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote der Universität.
Für Studierende, denen das wissenschaftliche Schreiben von Texten und Hausarbeiten schwer fällt, gibt es am Sprachenzentrum der FAU eine individuelle Schreibberatung
Das Ziel des Mentoringprogramms ist es, Bildungsgerechtigkeit und damit Chancengleichheit im Studium an der FAU WiSo noch stärker zu machen. Den Teilnehmenden werden Mentoren und Mentorinnen zur Verfügung gestellt, die im Studium und bei der Bewältigung organisatorischer Probleme unterstützen, und ein Netzwerk, das Möglichkeiten für Kontakte zu Orientierung im und nach dem Studium bietet.
Weitere Anlaufstellen
ArbeiterKind.de Seit 2008 ist ArbeiterKind.de die größte gemeinnützige Organisation zur Förderung von Studierenden der ersten Generation in Deutschland und bietet zahlreiche Informations- und Mentoringangebote an. Auch in Nürnberg-Fürth-Erlangen gibt es eine aktive Ortsgruppe.
Erste Generation Promotion e.V. Der gemeinnützige Verein Erste Generation Promotion – EGP e. V. ist eine Initiative von Promovierenden sowie Absolventinnen und Absolventen der Universität zu Köln. Im Zentrum steht ein Beratungs- und Vernetzungsangebot, das Masterstudierenden und Doktorand/-innen aus ganz Deutschland und dem Ausland offen steht.
Mehr zum Thema
Einen sehenswerten Einblick in das Thema gibt der YouTube Beitrag des WDR „Der harte Weg zur Akademikerin“ Ein Bericht über Isabell und Ann-Kristin, zwei Frauen, die als Erste in ihrer Familie studiert haben.
Wer sich detaillierter mit dem Thema beschäftigen möchte, findet Daten und Erläuterungen zum Einfluss der familiären Herkunft auf die Bildungschancen im Hochschulsystem im Hochschulbildungsreport 2020, einer Initiative des Stifterverbandes.
Im Podcast bei [transcript] BLOG spricht Soziologe und Klassismusforscher Markus Gamper über Stigmata, die »Arbeiterkindern« die universitäre Laufbahn erschweren. Außerdem berichtet er, selbst ein First-Generation-Student, über seinen eigenen Weg in der Wissenschaft.
regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Anmeldezeiträume für Prüfungen
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen: Sommersemester 2025: regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr) Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr) Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak): Zweittermine an der PhilFak: von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) Zweittermine an der NatFak: von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt. Zweittermine an der MedFak: In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination. Wintersemester 2025/2026: Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo“. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Individueller Kontakt
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem entsprechenden Bachelor-/Masterstudiengang. Sie finden Ihren Ansprechpartner auf der entsprechenden Internetseite des Prüfungsamtes.
Sie sind schwanger und studieren an der FAU? Sicherlich haben Sie jetzt viele Fragen zu Ihrem Mutterschutz und der Organisation Ihres Studiums. Wir und der Familienservice der FAU beraten Sie gerne.
Außerdem ist die FAU zu Ihrem Schutz verpflichtet zu prüfen, ob Sie im Studium relevanten Gefahren ausgesetzt sind – analog zu Schwangerschaften von Beschäftigten. Wir müssen Ihre Schwangerschaft sowie das Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung an das Gewerbeaufsichtsamt melden. Die Gefährdungsbeurteilung bezieht sich auf die Zeit Ihrer Schwangerschaft, aber gegebenenfalls auch auf Ihre Stillzeit. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns Ihre Schwangerschaft mitteilen, und zwar sobald Sie davon erfahren. Sie werden damit in die Prozessabläufe bei Schwangerschaft aufgenommen, ähnlich wie schwangere Mitarbeiterinnen, die in einem Arbeitsverhältnis zur FAU stehen.
Wir beraten Sie gerne zu weiteren Schritten, füllen mit Ihnen das Meldeformular aus und unterstützen Sie bei Fragen der Studienorganisation. Die Beratung ist natürlich vertraulich und Ihre Meldung wird nur beim Gewerbeaufsichtsamt und dem SG Arbeitssicherheit erfasst, nicht aber an andere Stellen der FAU weitergegeben.
Geben Sie bei Ihrer Meldung bitte Ihren Studiengang und Semesterzahl, sowie Ihren voraussichtlichen Entbindungstermin an.
Die wichtigsten Hinweise dazu, was Sie nun beachten müssen und wo Sie unterstützt werden, finden Sie im InfoblattMutterschutz für Studentinnen
Die Zentrale Studienberatung beantwortet gerne Ihre Fragen zur Studiengestaltung und berät Sie ausführlich zur weiteren Organisation Ihres Studiums.
Tagescafé für studierende Eltern: Das Tagescafé ist eine Kooperation zwischen dem Studierendenwerk Erlangen und dem Familienservice der FAU. Am Standort Regensburgstraße in Nürnberg bietet das Tagescafé studierenden Eltern, oder denen, die es noch werden wollen, einen Raum zur Vernetzung und zum Austausch.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, regelmäßig die angemeldeten und verbuchten Leistungen auf Campo auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren und Unregelmäßigkeiten sofort dem zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsamt per Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und einer Problembeschreibung zu melden.
Für die Teilnahme an den Prüfungen ist grundsätzliche eine ordnungsgemäße Anmeldung auf Campo Voraussetzung.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtteilnahme an einer angemeldeten Prüfung ein ordnungsgemäßer Rücktritt erfolgen muss. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme ist unverzüglich ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen. Näheres entnehmen Sie bitte der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsordnung.
Die Teilnahme an einer (Wiederholungs-)prüfung setzt grundsätzlich eine Immatrikulation im betreffenden Studiengang voraus.
Wir bitten Sie dringend, an Prüfungen nur dann teilzunehmen, wenn Sie symptomfrei sind. Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) bitten wir, sich vor Prüfungsantritt testen zu lassen.
Atteste, die durch Tele-/Online-Medizin-Services (z.B. Videosprechstunde) ausgestellt wurden, sind für einen wirksamen Prüfungsrücktritt aktuell nicht anerkennungsfähig. Es werden ausschließlich Atteste in Folge eines Vor-Ort-Termins beim Arzt mit einer persönlichen Untersuchung des Studierenden akzeptiert.
Atteste sind grundsätzlich im Original (Papierform) vorzulegen!
Im Falle einer Corona-Erkrankung am Prüfungstag ersetzt ein tagesaktueller Schnelltest einer offiziellen Teststelle ein ärztliches Attest. Wurde eine Corona-Erkrankung schon vor dem Prüfungstag mittel PCR-Test festgestellt, ersetzt dieser positiver PCR-Test das ärztliche Attest. Ein positiver PCR-Test ist dabei 10 Tage lang als Nachweis gültig.
Für einen Rücktritt von einer Prüfung gelten die entsprechenden Regelungen der einschlägigen Prüfungsordnung. Ein Rücktritt hat innerhalb der in der Prüfungsordnung festgelegten Frist auf Campo zu erfolgen. Ein Rücktritt nach Beginn der Prüfung ist grundsätzlich nicht möglich.
Auch hinsichtlich eines Prüfungsabbruchs nach Beginn einer Prüfung gelten die entsprechenden Regelungen der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung. Soweit diese für die Anerkennung eines Prüfungsabbruches die Vorlage eines vertrauensärztlichen Attests vorsieht, ist ein solches einzureichen.
Regelungen für die Durchführung von Staatsexamensprüfungen entnehmen Sie bitte der jeweils geltenden Prüfungsordnung sowie den Bekanntmachungen der jeweiligen Prüfungsbehörden.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich benötigen, beispielsweise Zeitzugabe, Prüfungsfristverlängerung etc., wenden Sie sich bitte frühzeitig an den Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der FAU. Dort können Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten lassen und erhalten eine Empfehlung, welche Sie umgehend dem zuständigen Prüfungsamt vorlegen müssen.
Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs trifft der zuständige Prüfungsausschuss. Um zeitnah diese Entscheidung herbeiführen zu können ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig um einen Nachteilsausgleich kümmern, da ansonsten nicht gewährleistet werden kann, dass ein solcher auch zu Ihren Prüfungen umgesetzt werden kann.
Hinsichtlich eines Nachteilsausgleichs bei einer Prüfung des Staatsexamens kontaktieren Sie bitte umgehend das entsprechende Prüfungsamt.
Ob vor, während oder nach dem Studium – die Beratungs- und Servicestellen der FAU helfen Ihnen bei allen Fragen gerne weiter. Unsere Angebote erstrecken sich dabei auch über das Studium hinaus.
Zögern Sie nicht, unsere Servicestellen zu kontaktieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FAU sind gerne für Sie da!
Studienabschluss – und dann? Der Career Service der FAU kann Sie dank langjähriger Erfahrung und exzellenten Kontakten zu Unternehmen aus der Metropolregion und darüber hinaus bei der beruflichen Orientierung beraten. Und vergessen Sie nicht, Teil unseres FAU-Alumni-Netzwerkes in der FAU-Community zu werden, denn ein starkes Netzwerk ist das Fundament für die erfolgreiche Karriere.
regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Anmeldezeiträume für Prüfungen
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen: Sommersemester 2025: regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr) Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr) Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak): Zweittermine an der PhilFak: von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) Zweittermine an der NatFak: von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt. Zweittermine an der MedFak: In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination. Wintersemester 2025/2026: Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über „campo“. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Die Öffnungszeiten des Prüfungsamts sind von Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und am Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Ein persönliches Erscheinen ist in den meisten Fällen nicht notwendig.
Für die Abgabe von Unterlagen und Schriftstücken verwenden Sie bitte den Briefkasten an der Poststelle (Raum 1.309, neben dem Haupteingang) in der Langen Gasse.
Abschlussarbeiten geben Sie bitte während der üblichen Öffnungszeiten im Prüfungsamt ab.
Sollten Abschlussarbeiten an der Poststelle eingeworfen werden, so müssten diese in einem verschlossenen Umschlag verpackt sein.
Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorher einen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin per Email oder Telefon.
Hinweise und Formulare
Schriftliche Prüfungen Bachelor und Master sofern Sie vom Prüfungsamt organisiert werden, finden in den ersten 5 Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt.
Von Prüfungen können Sie sich bis 3 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem jeweiligen Prüfungstag ohne Begründung abmelden. Sie können im Portal „campo“ einen Rücktritt (RT) eingeben. Wenn Sie nach Ablauf dieser Rücktrittsfrist unentschuldigt von einer Prüfung fernbleiben, gilt diese Prüfung als nicht bestanden.
Ein Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit oder anderer triftiger Gründe ist immer möglich. Sie müssen diesen aber beantragen (Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit) und durch Nachweis des Grundes (zum Beispiel Attest) belegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) ist nicht ausreichend. Das Attest muss eine Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der sich daraus ergebenden Verminderung des Leistungsvermögens enthalten (ICD-Code ist nicht ausreichend). Es darf spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt sein. (§ 10Abs. 3 und 4 BPOWISO und § 10 Abs 3 und 4 MPOWISO)
Bekanntgabe der Prüfungstermine:
Das Prüfungsamt legt einen Teil der Prüfungen (große Prüfungen) bereits am Anfang des Semesters manuell fest. Der Großteil der Prüfungen kann aber erst nach dem Anmeldezeitraum festgelegt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt feststeht, wer an welchen Prüfungen teilnehmen möchte.
Bei der Menge an Prüfungen, der hohen Anzahl an Prüfungsteilnehmern und der zu gewährenden Überschneidungsfreiheit ist es nicht möglich, alle Prüfungstermine von Hand festzulegen. Unter Berücksichtigung der vorher manuell festgelegten Prüfungstermine werden nach dem Ende des Anmeldezeitraums, durch ein spezielles EDV-Programm, die anderen, noch nicht festgelegten Prüfungstermine ermittelt und überschneidungsfrei festgelegt.
Diese Termine stehen im Regelfall eine, höchstens zwei Wochen nach dem Anmeldezeitraum fest und werden dann unverzüglich auf campo veröffentlicht.
Frist für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)
Spätestens am Ende des 3. Fachsemesters müssen Sie die Grundlagen- und Orientierungsprüfung bestanden haben. Zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung gehören Module aus der Assessmentphase. Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung umfasst die Module der ersten beiden Semester im Umfang von 50 ECTS, beziehungsweise im Studiengang Wirtschaftsinformatik und im Studiengang Wirtschaftsrecht 30 ECTS.
Es zählen nur abgeschlossene Module aus der Assessmentphase. Module der Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen mit höchstens einer Wiederholung bestanden sein.
In den Studiengängen Wirtschaftswissenschaften, International Business Studies, International Economic Studies und Sozialökonomik besteht die Assessmentphase aus 60 ECTS, das bedeutet, dass 10 ECTS zu Modulen gehören können, die nicht Bestandteil der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind. Für diese 10 ECTS können Sie auch eine zweite Wiederholung benötigen und/oder Sie können diese Prüfungen auch in einem späteren Semester ablegen.
Frist für die Bachelorprüfung
Die Bachelorprüfung müssen Sie spätestens am Ende des 8. Fachsemesters bestanden haben.
Verlängerung der Fristen
Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung beziehungsweise die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden.
Wenn Gründe vorliegen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben, kann auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewährt werden. Sie müssen die Anträge auf Fristverlängerung immer im Prüfungsamt einreichen und die Gründe müssen belegt werden.
Wenn Sie nach dem 8. Fachsemester nur noch Wiederholungsprüfungen abzulegen haben, müssen Sie ebenfalls einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Eine Rückmeldung (Immatrikulation) ist dann aber nicht zwingend erforderlich.
Die Masterprüfung müssen Sie spätestens am Ende des 6. Fachsemesters bestanden haben.
Verlängerung der Fristen
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Masterprüfung als endgültig nicht bestanden.
Wenn Gründe vorliegen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben, kann auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewährt werden. Sie müssen die Anträge auf Fristverlängerung immer im Prüfungsamt einreichen und die Gründe müssen belegt werden.
Wenn Sie nach dem 6. Fachsemester nur noch Wiederholungsprüfungen abzulegen haben, müssen Sie ebenfalls einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Eine Rückmeldung (Immatrikulation) ist dann aber nicht zwingend erforderlich.
Die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen bei Hochschul- oder Fachwechsel sowie die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland (Learning Agreement) müssen Sie beantragen.
Die Anträge finden Sie unter „Formulare“.
Für Leistungen die Sie vor dem aktuellen Studiengang erbracht haben, verwenden Sie bitte den „Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen“. Bei FAU-internen Wechslern genügt meist dieser Antrag und die Anlage 1 (Prüfungsleistungen).
Für Anrechnungen von Auslandsleistungen die Sie innerhalb Ihres aktuellen Studiengangs erbringen verwenden Sie bitte den „Antrag auf Anrechnung von Auslandsleistungen“.
Sonderregelung für ausländische Studierende:
Bei den schriftlichen Prüfungen kann ein zweisprachiges Wörterbuch verwendet werden. Es darf sich dabei auch um ein Fachwörterbuch handeln. Handschriftliche Ergänzungen oder Anmerkungen sind nicht erlaubt. Die Kandidaten werden gebeten, ihre Wörterbücher an den jeweiligen Prüfungstagen bei den Aufsichten zur Kontrolle vorzulegen. Diese Regelung gilt auch für Deutsche, die nicht im deutschen Sprachraum aufgewachsen sind und daher die deutsche Sprache nicht vollständig beherrschen. Elektronische Wörterbücher sind ausdrücklich verboten.
Bitte füllen Sie die Formulare nach Möglichkeit nicht handschriftlich aus. Unterschiften sind natürlich ausgenommen.
Senden Sie Ihre Atteste mit dem Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit auf dem Postweg (es gilt das Datum des Poststempels) an das Prüfungsamt oder werfen Sie die Krankmeldung in einem Umschlag an der Poststelle (Ebene 1 neben dem Haupteingang) ein. Bitte geben Sie die Krankmeldung nach Möglichkeit nicht direkt im Prüfungsamt ab. Ein vertrauensärztliches Attest ist nur dann nötig, wenn Sie eine Prüfung abbrechen oder wenn Sie einen entsprechenden schriftlichen Bescheid mit der Auflage erhalten haben.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) ist nicht ausreichend. Das Attest muss eine Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der sich daraus ergebenden Verminderung des Leistungsvermögens enthalten (ICD-Code ist nicht ausreichend). Es darf spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt sein. (§ 10Abs. 3 und 4 BPOWISO und § 10 Abs 3 und 4 MPOWISO)
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Prüfungsamt
Lange Gasse 20
90403 Nürnberg
Unter dem Studiengang finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Bitte verwenden Sie bei Anfragen per E-Mail ausschließlich Ihre FAU-Mailadresse. Geben Sie Ihren Studiengang (gegebenenfalls mit Schwerpunkt), Ihre Matrikelnummer und gegebenenfalls die Prüfungsnummer und den Namen der Prüfung an.
Anmeldetermine für Modulprüfungen für Bachelor/Master sowie Scheine Medizin/Zahnmedizin
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:
Sommersemester 2025:
regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Anmeldezeiträume für Prüfungen
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen: Sommersemester 2025: regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr) Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr) Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak): Zweittermine an der PhilFak: von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) Zweittermine an der NatFak: von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt. Zweittermine an der MedFak: In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination. Wintersemester 2025/2026: Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo”.
Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Anmeldetermine und Prüfungstermine (Staatsexamen)
Anmeldetermine
Erster Abschnitt (M1n)
Die persönliche Anmeldung entfällt. Die Anmeldeunterlagen M1 (PDF-Datei oder Word-Datei) können vom 28. April 2025 bis 10. Juni 2025 per Post zugesandt oder in den Briefkasten der Universität an der am Schloßplatz 3 eingeworfen werden.
Die persönliche Anmeldung entfällt. Die Anmeldeunterlagen M2 und M3 (Antrag für M2 oder Antrag für M3) können per Post zugesandt oder in den Briefkasten der Universität am Schloßplatz 3 eingeworfen werden werden.
Anmeldezeitraum M2: 28. April 2025 bis 10. Juni 2025
Anmeldezeitraum M3: 28. April 2025 bis 10. Juni 2025
Die Anmeldeunterlagen (siehe unten „Hinweise und Formulare“) können ab sofort bis spätestens 10. Juni 2025 eingereicht werden.
Ihre Unterlagen können Sie uns entweder per Post (an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Prüfungsamt Zahnmedizin, Halbmondstr. 6, 91054 Erlangen) zukommen lassen oder persönlich im Prüfungsamt, Zimmer 1.057, erster Stock, abgeben bzw. hier in den Briefkasten einwerfen. Für den rechtzeitigen Eingang Ihres Zulassungsantrags sind Sie selbst verantwortlich. Anträge, die nach dem genannten Termin eingehen, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Übergangsregelungen in der neuen Zahnärztlichen Approbationsordnung hinsichtlich der Fristen, zu denen die Prüfungen nach der alten Approbationsordnung (bei Studienbeginn vor WS 21/22) noch abgelegt werden können.
Der Antrag auf Zulassung zum Ersten, Zweiten oder Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (siehe „Hinweise und Formulare“) muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen im Prüfungsamt eingehen.
Ab Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters können Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum jeweiligen Abschnitt einreichen.
Die Frist zur Anmeldung und Abgabe endet jeweils am 10. Januar, für die Prüfungen im Frühjahr (Ende des Wintersemesters), bzw. am 10. Juni, für die Prüfungen im Herbst (Ende des Sommersemesters) (§ 21 Nr. 1, 2 und 3 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 und 3, sowie §20 Abs. 1 ZApprO).
Ihre Unterlagen können Sie uns entweder per Post (an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Prüfungsamt Zahnmedizin, Halbmondstr. 6, 91054 Erlangen) zukommen lassen oder persönlich im Prüfungsamt, Zimmer 1.057, erster Stock, abgeben bzw. hier in den Briefkasten einwerfen. Für den rechtzeitigen Eingang Ihres Zulassungsantrags sind Sie selbst verantwortlich. Anträge, die nach den genannten Terminen eingehen, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Merkblätter zur Anmeldung (siehe Hinweise und Formulare).
Die Anmeldung zu Modul 6.1 (Teil der staatlichen Prüfung zur Hebamme laut HebStPrV) erfolgt auf Campo während des allgemeinen Prüfungsanmeldezeitraums.
Prüfungstermine
Erster Abschnitt (M1n)
schriftlich: 19. und 20. August 2025, Prüfungsort wird noch bekannt gegeben
mündlich: 17. bis 23. September 2025
Zweiter Abschnitt (M2)
21. bis 23. Oktober 2025, Prüfungsort wird noch bekannt gegeben
Dritter Abschnitt (M3)
wird noch bekannt gegeben
Zahnärztliche Vorprüfung (ausschließlich Wiederholungsprüfungen): wird noch bekannt gegeben
Staatsexamen (Zahnärztliche Prüfung): wird noch bekannt gegeben
Erster Abschnitt (Z1) Herbst 2025: 15. September bis 10. Oktober 2025 (Änderungen aus organisatorischen Gründen noch möglich!)
Zweiter Abschnitt (Z2) Herbst 2025: 15. September bis 10. Oktober 2025 (Änderungen aus organisatorischen Gründen noch möglich!)
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Merkblättern.
Die Prüfungen des Moduls 6.1 finden am 16.09. bzw. 26.09.2024 statt.
Liste der Lehrkrankenhäuser im Ausland (Münster):
(Bitte bei „Luxemburg“ und „Meran“ im Prüfungsamt nachfragen)
Für diese Kliniken werden von der Universität Bern entsprechende Äquivalenzbescheinigungen ausgestellt.
Der Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt ist bei der Regierung von Unterfranken erhältlich und wird auch mit der Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung versandt.
Vor Erteilung einer Approbation müssen Personen, die ihre Ausbildung außerhalb der EU und des EWR abgeschlossen haben, unter Umständen eine Kenntnisprüfung ablegen (vgl. § 3 Abs. 3 BÄO). Personen, die sich einer solchen unterziehen müssen, werden dem Prüfungsamt von der Regierung von Oberbayern gemeldet. Die Kenntnisprüfung findet ganzjährig statt. Spätestens fünf Kalendertage vor der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Ladung mit Angabe zu Termin und Ort der Prüfung (vgl. § 37 Abs. 3 Satz 2 ÄAppO).
Die Kenntnisprüfung kann auch an einem Lehrkrankenhaus der Universität stattfinden. Gleichzeitig werden die Prüfungsunterlagen an die die Prüfung durchführende Einrichtung versandt. Die Ergebnisse der Kenntnisprüfung werden von der FAU an die Regierung von Oberbayern gemeldet.
Bitte beachten Sie: eine Terminplanung unsererseits ist erst möglich, wenn uns von der Regierung von Oberbayern der Prüfling gemeldet worden ist. Über den aktuellen Stand der Überprüfung Ihrer dort eingereichten Unterlagen können wir keine Auskunft geben.
Vor Erteilung einer Approbation müssen Personen, die ihre Ausbildung außerhalb der EU und des EWR abgeschlossen haben, unter Umständen eine Kenntnisprüfung ablegen (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 6 bzw. Abs. 3 Satz 4 ZHG). Personen, die sich einer solchen unterziehen müssen, werden dem Prüfungsamt von der Regierung von Oberbayern gemeldet. Die Kenntnisprüfung findet in der Regel zweimal im Jahr statt und besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschnitt. Sie erhalten hierzu eine schriftliche Ladung mit Angabe zu Termin und Ort der Prüfung.
Die Ergebnisse der Kenntnisprüfung werden von der FAU an die Regierung von Oberbayern gemeldet.
Bitte beachten Sie: eine Terminplanung unsererseits ist erst möglich, wenn uns von der Regierung von Oberbayern der Prüfling gemeldet worden ist. Über den aktuellen Stand der Überprüfung Ihrer dort eingereichten Unterlagen können wir keine Auskunft geben.
regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Anmeldezeiträume für Prüfungen
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen: Sommersemester 2025: regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr) Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr) Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak): Zweittermine an der PhilFak: von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) Zweittermine an der NatFak: von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt. Zweittermine an der MedFak: In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination. Wintersemester 2025/2026: Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo“. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Hinweise zum Betriebspraktikum im Studiengang Wirtschaftsmathematik:
Im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik können ECTS-Punkte für Schlüsselqualifikationen nicht nur durch Sprachkurse, Übungsleitertätigkeit, etc., sondern auch durch ein mindestens vierwöchiges Betriebspraktikum (5 ECTS) oder durch ein mindestens achtwöchiges Betriebspraktikum (10 ECTS) erlangt werden.
Voraussetzungen dazu sind:
Das Praktikum muss mindestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn beim Prüfungsamt angemeldet werden (Praktikumsanmeldung). Der Anmeldung muss das Zusageschreiben der Praktikumsstelle beigefügt werden. Aus dem Zusageschreiben muss die Art der Praktikumstätigkeit hervorgehen.
Über das Praktikum muss ein Bericht verfasst werden (Praktikumsbericht), der spätestens vier Wochen nach Ende des Praktikums zusammen mit einer Praktikumsbescheinigung des Arbeitgebers beim Prüfungsamt abzugeben ist (Praktikumsbescheinigung).
regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Anmeldezeiträume für Prüfungen
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen: Sommersemester 2025: regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr) Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr) Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak): Zweittermine an der PhilFak: von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) Zweittermine an der NatFak: von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt. Zweittermine an der MedFak: In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination. Wintersemester 2025/2026: Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo“. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Studenten, die eine Bescheinigung für das BAFÖG Amt benötigen, drucken sich Ihren Leistungsnachweis über „mein Campus“ aus und reichen diesen mit dem Formular des Bafög Amtes in der Studienfachberatung, Schillerstraße 1 ein.
Studenten, die eine Bescheinigung für die Antragstellung des KfW-Darlehns benötigen, drucken sich Ihren Leistungsnachweis über „mein Campus“ aus und reichen diesen mit dem Formular der KfW in der Studienfachberatung, Schillerstraße 1 ein.
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