Prüfungsamt – Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät – Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Anmeldezeitraum
Wintersemester 2023/2024: 20. November (0.01 Uhr) bis 10. Dezember 2023 (23.59 Uhr) // Sommersemester 2024: (voraussichtlich) 27. Mai (0.01 Uhr) bis 16. Juni 2024 (23.59 Uhr).
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über “campo”. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Die Öffnungszeiten des Prüfungsamts sind von Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und am Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin per Email oder Telefon. Ein persönliches Erscheinen ist in den meisten Fällen nicht notwendig.
Für die Abgabe von Unterlagen und Schriftstücken verwenden Sie bitte den Briefkasten an der Poststelle (Raum 1.309, neben dem Haupteingang) in der Langen Gasse.
Abschlussarbeiten geben Sie bitte während der üblichen Öffnungszeiten im Prüfungsamt ab.
Sollten Abschlussarbeiten an der Poststelle eingeworfen werden, so müssten diese in einem verschlossenen Umschlag verpackt sein.
Hinweise und Formulare
Hinweise zu den Terminen/Prüfungszeiträumen
- Schriftliche Prüfungen Bachelor und Master sofern Sie vom Prüfungsamt organisiert werden, finden in den ersten 5 Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt.
- Mündliche Prüfungen, die vom Prüfungsamt organisiert werden, finden am Ende der vorlesungsfreien Zeit statt.
- Von Prüfungen im Erstversuch können Sie sich bis 3 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem jeweiligen Prüfungstag ohne Begründung abmelden. Sie können im Portal „campo“ einen Rücktritt (RT) eingeben. Wenn Sie nach Ablauf dieser Rücktrittsfrist unentschuldigt von einer Prüfung fernbleiben, gilt diese Prüfung als nicht bestanden.
- Ein Rücktritt durch Abmeldung von Wiederholungsprüfungen ist nicht möglich. Ein Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit oder anderer triftiger Gründe ist immer möglich. Sie müssen diesen aber beantragen (Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit) und durch Nachweis des Grundes (zum Beispiel Attest) belegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) ist nicht ausreichend. (§ 11 Abs. 3 und 4 BPOWIWI und § 10 Abs 3 und 4 MPOWIWI)
Bekanntgabe der Prüfungstermine:
Das Prüfungsamt legt einen Teil der Prüfungen (große Prüfungen) bereits am Anfang des Semesters manuell fest. Der Großteil der Prüfungen kann aber erst nach dem Anmeldezeitraum festgelegt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt feststeht, wer an welchen Prüfungen teilnehmen möchte.
Bei der Menge an Prüfungen, der hohen Anzahl an Prüfungsteilnehmern und der zu gewährenden Überschneidungsfreiheit ist es nicht möglich, alle Prüfungstermine von Hand festzulegen. Unter Berücksichtigung der vorher manuell festgelegten Prüfungstermine werden nach dem Ende des Anmeldezeitraums, durch ein spezielles EDV-Programm, die anderen, noch nicht festgelegten Prüfungstermine ermittelt und überschneidungsfrei festgelegt.
Diese Termine stehen im Regelfall eine, höchstens zwei Wochen nach dem Anmeldezeitraum fest und werden dann unverzüglich auf campo veröffentlicht.
Fristen im Bachelorstudium
Frist für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)
Spätestens am Ende des 3. Fachsemesters müssen Sie die Grundlagen- und Orientierungsprüfung bestanden haben. Zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung gehören Module aus der Assessmentphase. Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung umfasst die Module der ersten beiden Semester im Umfang von 50 ECTS, beziehungsweise im Studiengang Wirtschaftsinformatik und im Studiengang Wirtschaftsrecht 30 ECTS.
Es zählen nur abgeschlossene Module aus der Assessmentphase. Module der Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen mit höchstens einer Wiederholung bestanden sein.
In den Studiengängen Wirtschaftswissenschaften, International Business Studies, International Economic Studies und Sozialökonomik besteht die Assessmentphase aus 60 ECTS, das bedeutet, dass 10 ECTS zu Modulen gehören können, die nicht Bestandteil der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind. Für diese 10 ECTS können Sie auch eine zweite Wiederholung benötigen und/oder Sie können diese Prüfungen auch in einem späteren Semester ablegen.
Frist für die Bachelorprüfung
Die Bachelorprüfung müssen Sie spätestens am Ende des 8. Fachsemesters bestanden haben.
Verlängerung der Fristen
Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung beziehungsweise die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden.
Wenn Gründe vorliegen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben, kann auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewährt werden. Sie müssen die Anträge auf Fristverlängerung immer im Prüfungsamt einreichen und die Gründe müssen belegt werden.
Wenn Sie nach dem 8. Fachsemester nur noch Wiederholungsprüfungen abzulegen haben, müssen Sie ebenfalls einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Eine Rückmeldung (Immatrikulation) ist dann aber nicht zwingend erforderlich.
Muster – Antrag auf Fristverlängerung – FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fristen im Masterstudium
Frist für die Masterprüfung
Die Masterprüfung müssen Sie spätestens am Ende des 6. Fachsemesters bestanden haben.
Verlängerung der Fristen
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Masterprüfung als endgültig nicht bestanden.
Wenn Gründe vorliegen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben, kann auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewährt werden. Sie müssen die Anträge auf Fristverlängerung immer im Prüfungsamt einreichen und die Gründe müssen belegt werden.
Wenn Sie nach dem 6. Fachsemester nur noch Wiederholungsprüfungen abzulegen haben, müssen Sie ebenfalls einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Eine Rückmeldung (Immatrikulation) ist dann aber nicht zwingend erforderlich.
Muster – Antrag auf Fristverlängerung – FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen bei Hochschul- oder Fachwechsel sowie die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland (Learning Agreement) müssen Sie beantragen.
Die Anträge finden Sie unter „Formulare“.
- Für Leistungen die Sie vor dem aktuellen Studiengang erbracht haben, verwenden Sie bitte den “Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen”. Bei FAU-internen Wechslern genügt meist dieser Antrag und die Anlage 1 (Prüfungsleistungen).
- Für Anrechnungen von Auslandsleistungen die Sie innerhalb Ihres aktuellen Studiengangs erbringen verwenden Sie bitte den “Antrag auf Anrechnung von Auslandsleistungen”.
- Für die Anerkennung von vhb-Leistungen im Rahmen des kooperativen Schlüsselqualifikationsmoduls ist der Fachbereich verantwortlich. Ansprechpartner ist Frau Simon am Lehrstuhl Prof. Dr. Wilbers. Informationen und das Formular finden Sie auf den Seiten des Qualitätsmanagements des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Hinweise zu Prüfungen
Bachelor
Master
Allgemein
- Sonderregelung für ausländische Studierende:
Bei den schriftlichen Prüfungen kann ein zweisprachiges Wörterbuch verwendet werden. Es darf sich dabei auch um ein Fachwörterbuch handeln. Handschriftliche Ergänzungen oder Anmerkungen sind nicht erlaubt. Die Kandidaten werden gebeten, ihre Wörterbücher an den jeweiligen Prüfungstagen bei den Aufsichten zur Kontrolle vorzulegen. Diese Regelung gilt auch für Deutsche, die nicht im deutschen Sprachraum aufgewachsen sind und daher die deutsche Sprache nicht vollständig beherrschen. Elektronische Wörterbücher sind ausdrücklich verboten.
Formulare für Bachelor-Studiengänge
Formulare für Master-Studiengänge
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (Master)
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen – Anlage 1 Prüfungsleistungen (Master)
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen Anlage zum Prüfungsanspruch (Master)
- Antrag auf Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland
- Antrag auf Verlängerung (nur wegen organisatorischer/technischer Gründe) der Bearbeitungszeit der Masterarbeit
- Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente Master – Fb Wirtschaftswissenschaften
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
Formulare für das Verbundstudium
Formulare für die Anrechnung von Prüfungsleistungen in dualen Ausbildungen
- Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten (StBK) in Verbindung mit dem Studiengang Wirtschaftswissenschaften
- Ausbildung zur/zum Bankkauffrau/-mann bei den Volksbanken/Raiffeisenbanken in Kooperation mit dem GVB in Verbindung mit dem Studiengang Wirtschaftswissenschaften
- Ausbildung zur/zum Kauffrau/-mann der IHK Nürnberg für Versicherungen und Finanzen in Verbindung mit dem Studiengang Wirtschaftswissenschaften
- Ausbildung der IHK Nürnberg in Verbindung mit dem Studiengang Wirtschaftswissenschaften
- Ausbildung der IHK Nürnberg in Verbindung mit den Studiengängen Int. Business Studies und Sozialökonomik
- Ausbildung der IHK Nürnberg in Verbindung mit dem Studiengang Wirtschaftsinformatik
Weitere Informationen zum Verbundstudium
Wählbarkeit von Sprachen im Bachelorstudium
Hinweise zur Wählbarkeit von Sprachen Stand: 15.10.2020
Informationen zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit bei Hochschulprüfungen
Senden Sie Ihre Atteste mit dem Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit auf dem Postweg (es gilt das Datum des Poststempels) an das Prüfungsamt oder werfen Sie die Krankmeldung in einem Umschlag an der Poststelle (Ebene 1 neben dem Haupteingang) ein. Bitte geben Sie die Krankmeldung nach Möglichkeit nicht direkt im Prüfungsamt ab. Ein vertrauensärztliches Attest ist nur dann nötig, wenn Sie eine Prüfung abbrechen oder wenn Sie einen entsprechenden schriftlichen Bescheid mit der Auflage erhalten haben.
Informationen zu KI in Prüfungen
Hinweise des Prüfungsausschussvorsitzenden zu KI (AI) und Prüfungen.
Kontakt
Prüfungsamt FAU
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Lange Gasse 20
90403 Nürnberg
Fax: 0911 5302-694
Unter dem Studiengang finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Bitte verwenden Sie bei Anfragen per E-Mail ausschließlich Ihre FAU-Mailadresse. Geben Sie Ihren Studiengang (gegebenenfalls mit Schwerpunkt), Ihre Matrikelnummer und gegebenenfalls die (5-stellige) Prüfungsnummer und den Namen der Prüfung an.
Bachelorstudiengänge
Wirtschaftswissenschaften (solange Sie keinen Schwerpunkt gewählt haben)

Ute Haberberger, VA
L 6 Prüfungsverwaltung
90403 Nürnberg
- Telefon: 0911530295347
- E-Mail: ute.haberberger@fau.de
Buchstaben A - C

Rosemarie Späth, VA
L 6 Prüfungsverwaltung
90402 Nürnberg
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Buchstaben D - H

Nadja Hirsch, VA
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Buchstaben I - K

Aischa Hofmann, VA
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Buchstaben L - R und X - Z

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Buchstaben S - W
Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt BWL

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Buchstaben S - W
Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre

Aischa Hofmann, VA
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Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Betriebspädagogik

Rosemarie Späth, VA
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Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik

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International Business Studies

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International Economic Studies

Nadja Hirsch, VA
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Sozialökonomik mit Schwerpunkt Verhaltenswissenschaften/International

Eva Besner, VA
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Wirtschaftsinformatik
A-K

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L-Z

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Wirtschaftsrecht

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Masterstudiengänge
Arbeitsmarkt und Personal

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Economics

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Finance, Audition, Controlling, Taxation

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Gesundheitsmanagement und -ökonomik

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International Business Studies

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International Wirtschaftsinformatik / International Information Systems

Ilona Hirscheider, VA
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Management

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Marketing

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Sozialökonomik

Eva Besner, VA
L 6 Prüfungsverwaltung
90403 Nürnberg
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- E-Mail: eva.besner@fau.de
Wirtschaftspädagogik

Rosemarie Späth, VA
L 6 Prüfungsverwaltung
90402 Nürnberg
- Telefon: 09115302-95736
- E-Mail: rosemarie.spaeth@fau.de
Leitung und Organisation
Leitung

Erika Schmidt, RAR
L 6 Prüfungsverwaltung
90403 Nürnberg
- Telefon: 09115302-95615
- E-Mail: erika.schmidt@fau.de
Organisation/Verwaltung

Ute Haberberger, VA
L 6 Prüfungsverwaltung
90403 Nürnberg
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- E-Mail: ute.haberberger@fau.de
Buchstaben A - C
Prüfungsstatistiken
Hinweise zu den Notenstatistiken
Prüfungsstatistiken Bachelor
- Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Sommersemester 2018
- Bachelorprüfung im Sommersemester 2018
- Einzelprüfungen im Sommersemester 2018
- Einzelprüfungen im Sommersemester 2019
- Einzelprüfungen im Wintersemester 2019/20
- Einzelprüfungen im Sommersemester 2020
- Einzelprüfungen im Wintersemester 2020/21
- Einzelprüfungen im Sommersemester 2021
- Einzelprüfungen im Wintersemester 2021/22
Prüfungsstatistiken Master
- Masterprüfung im Sommersemester 2018
- Einzelprüfungen im Sommersemester 2018
- Einzelprüfungen im Sommersemester 2019
- Einzelprüfungen im Wintersemester 2019/20
- Einzelprüfungen im Sommersemester 2020
- Einzelprüfungen im Wintersemester 2020/21
- Einzelprüfungen im Sommersemester 2021
- Einzelprüfungen im Wintersemester 2021/22