Index

Tauschpartner

Gibt man das Stichwort „Studienplatztausch“ in eine Suchmaschine ein, erhält man schnell mal eine halbe Million Hinweise. Die „Mutter aller Tauschbörsen“ ist die des Vereins zur Förderung studentischer Belange e.V. (VSB) in Bonn, im Internet unter http://www.studienplatztausch.de erreichbar.

Bewerbungen sollten Anfang Oktober bis  Ende Februar für das folgende Sommersemester, Anfang April bis Ende August für das folgende Wintersemester eingehen. Erstsemester brauchen diese Termine nicht zu berücksichtigen, sondern können sich sofort noch vor Semesterbeginn an den VSB wenden.

Besonders aussichtsreich ist bei großen Tauschbörsen wie dem VSB der Ringtausch, bei dem beispielsweise A nach B tauscht, B nach C und C nach A. Gute Börsen machen solche Abgleiche von sich aus und versuchen, durch Kombination verschiedener Menschen, Wünsche und Ziele die Realisierungschancen im Einzelnen zu erhöhen.

Es gibt weitere Möglichkeiten, einen Tauschpartner zu finden. Empfehlenswert ist möglicherweise eine Anzeige in überregionalen Zeitungen oder der regionalen Tageszeitung am eigenen (ungeliebten) Studienort. Letzteres lesen unter Umständen die dort wohnenden Eltern von tauschwilligen studierenden Nachkommen, die wiederum an Ihrem Wunschort ein unglückliches Dasein fristen.

Quer- oder Seiteneinstieg / Fachwechsel

Bei einem Quer- oder Seiteneinstieg versucht man die Zulassungsbeschränkung für Studienanfänger zu umgehen. Man hofft auf einen durch Studienabbruch frei gewordenen Studienplatz, um unmittelbar in das höhere Semester einsteigen zu können. Deshalb immatrikuliert man sich zunächst für einen Studiengang, der dem angestrebten Studium eng verwandt ist. Durch den Besuch von Lehrveranstaltungen, in denen man für das eigentliche Wunschstudium gleichwertige, folglich anrechenbare Leistungen erbringen kann, versucht man sich für die unmittelbare Zulassung in das höhere Fachsemester des Wunschstudiums zu qualifizieren. Allemal bedarf aber die Entscheidung zugunsten einer solchen, meist über mehrere Semester gehenden und von vielen Unwägbarkeiten bestimmten Strategie sorgfältiger Vorüberlegungen.

Dies gilt besonders mit Blick auf die Modularisierung von Studiengängen und Prüfungen, die den Quereinstieg zunehmend problematischer macht. Was sich nämlich auf den ersten Blick wie eine Verbesserung für Quereinsteiger ausnimmt, denn Module wären ja eigentlich leicht von einem zum anderen Studiengang übertragbar, ist tatsächlich ein erhebliches Hemmnis. Modularisierung bedeutet nämlich in erster Linie Verschulung des Studiums durch strikte Semesterpläne, an die man sich zu halten hat, sowie das Ersetzen von Leistungsnachweisen und Scheinen durch sogenannte studienbegleitende Prüfungen. Mag sein, dass manche Studiengänge damit an Transparenz und Klarheit hinsichtlich des Studienablaufes gewinnen, dies jedoch auf Kosten eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Studiums, das an unserer Universität immer ein besonderer Wert gewesen ist.

Anrechnung von Studienleistungen

Für die Anrechnung der Studienleistungen sind die Prüfungsämter der betreffenden Studienfächer zuständig, in die Sie hinüberwechseln möchten. Diese Prüfungsämter finden sich entweder in der Verwaltung der Hochschulen oder sind als Landesprüfungsamt bei einem Ministerium angesiedelt. Für weitere Auskünfte über Anrechnungen wenden Sie sich am besten an die Studienberatung des jeweiligen Faches. Namen, Adressen finden sich im Vorlesungsverzeichnis der Universität oder in den Informationsblättern der Zentralen Studienberatung.

Direktbewerbung für das höhere Semester

Streuen Sie Ihre Bewerbungen flächendeckend. Ihre Chancen sind studienortabhängig. Bewerben Sie sich daher gleichzeitig an möglichst vielen Universitäten. Günstig sind dabei immer peripher gelegene Hochschulorte mit möglichst großen Studienplatzkapazitäten, die möglichst wenig attraktiv sein sollten und somit kaum Hochschulortwechselbewerber haben sollten.

Die Studienplätze für das höhere Semester werden an der FAU nach folgender Reihenfolge vergeben:

  1. an Studierende, die an der FAU in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben sind,
  2. an Studierende, die an der FAU in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind,
  3. an sonstige Bewerberinnen und Bewerber.

Innerhalb der Gruppen entscheidet bei Ranggleichheit das Los.

Resümee

Ob der alternative Seiteneinstieg der schnellere Weg zum gewünschten Studium ist, bleibt fraglich. Die Strategie des Seiteneinstiegs birgt Risiken. Da während eines Umwegstudiums in Deutschland Wartezeiten nicht angesammelt werden können, verbessert sich die Chance nicht, einen Studienplatz im Auswahlverfahren nach Wartezeit zu erhalten.

Beachten Sie bitte auch, dass im Sinne des Bayrischen Hochschulgesetzes (BayHSchHG) und des BAföG auch bei einem Seiteneinstieg ein Fachwechsel vorliegt, den Sie unter Umständen besonders begründen müssen. Bei einem Wechsel oberhalb des 3. Fachsemesters oder bei einem zweiten Fachwechsel verliert man nahezu immer den Förderungsanspruch.

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen für FAU-Studiengänge

Student im Hörsaal
Bild: FAU/Fatherandson

Ob Bachelor, Master oder Staatsexamen – auf den folgenden Seiten finden Sie die Bewerbungszeiträume für alle FAU-Studiengänge für die kommenden Semester. Verpassen Sie keine Frist und informieren Sie sich rechtzeitig.

NC-Werte im Wintersemester 2024/25

Aktuelle NC-Werte

Das Verfahren bei Studiengängen mit dezentralem NC für Bewerbungen in das erste Fachsemester wurde durchgeführt.

Aktuelle Vergabewerte im Wintersemester 2024/25

Studiengang NC
Biologie (Lehramt Realschulen/berufl. Schulen) alle Bewerbenden wurden zugelassen
International Business Studies (BSc) alle Bewerbenden wurden zugelassen
International Economic Studies (BSc) alle Bewerbenden wurden zugelassen
Lebensmittelchemie alle Bewerbenden wurden zugelassen
Molekulare Medizin (BSc) 1,7*
Psychologie (BSc) / Vollzeit 1,6*
Psychologie (BSc) / Teilzeit 2,6

Erläuterungen

* es konnten nicht alle Bewerbenden mit diesem Kriterium zugelassen werden

Bei den Zahlenangaben handelt es sich um Verfahrensergebnisse für deutsche und ihnen gleichgestellte ausländische Bewerbende (sogenannte Bildungsinländer/-innen und Bewerbende aus der Europäischen Union).

Für internationale Bewerbende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union werden gesonderte Zulassungsverfahren durchgeführt, deren Verfahrensergebnisse in der vorliegenden Tabelle nicht erfasst sind. Hier erfolgt die Studienplatzvergabe ausschließlich nach der Qualifikation (Noten im Sekundarschul-Abschlusszeugnis). Länderlisten bzw. -quoten sind dort nicht vorgesehen.

Die genannten Ergebnisse kamen aufgrund des Angebotes an Studienplätzen und der Nachfrage durch die Bewerbenden und deren Abiturdurchschnittsnoten und Wartesemester im jeweiligen Vergabeverfahren zustande. Eine gesicherte Vorhersage von Zulassungswahrscheinlichkeiten in zukünftigen Verfahren kann man daraus nicht ableiten.

Zugang zum Studium

Um an einer Universität studieren zu können, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Der Klassiker ist natürlich das Abitur, mit dem die allgemeine Hochschulreife und damit der Zugang zum Studium aller Fächer an Hochschulen und Universitäten erlangt wird.

Es gibt jedoch auch andere Zugangsberechtigungen, die zumindest das Studium bestimmter Fächer ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der allgemeine Hochschulzugang auch für Meister und Meisterinnen (und Gleichgestellte) sowie der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet.

Zugleich werden für bestimmte Studiengänge besondere Qualifikationen verlangt, zum Beispiel bestimmte Sprachkenntnisse.

Mit welchen Qualifikationen und Voraussetzungen Sie welche Fächer an der FAU studieren können, das erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Ausländische Studieninteressierte finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.

Allgemeine Hochschulreife / Abitur

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an Hochschulen und Universitäten. Sie kann an folgenden Bildungseinrichtungen erworben werden:

  • (Abend-)Gymnasium
  • Kolleg
  • BOS 13: fachgebundene Hochschulreife mit zusätzlichem Nachweis der zweiten Fremdsprache
  • FOS 13: fachgebundene Hochschulreife mit zusätzlichem Nachweis der zweiten Fremdsprache
  • Bundeswehrfachschule: Zeugnis über die Erlangung des Bildungsstandes, der der allgemeinen Hochschulreife entspricht, zusammen mit einer Urkunde der zuständigen obersten Landesbehörde

Mit der bestandenen Abschlussprüfung eines Studiums mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit an einer Fachhochschule, Universität, Gesamthochschule oder Berufsakademie (nach Baden-Württemberger Modell) erwirbt man ebenfalls die allgemeine Hochschulreife.

Auch das Zeugnis über die bestandene Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung) zählt als allgemeine Hochschulreife (siehe Merkblatt des Kultusministeriums).

Der Hochschulzugang ist auch durch die bestandene Meisterprüfung, eine gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung oder das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen und staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie möglich. Voraussetzung ist das Absolvieren eines Beratungsgesprächs an einer bayerischen Hochschule.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben und sich ohne Zeugnisanerkennungsbescheid für ein zulassungsfreies Fach einschreiben möchten, nehmen Sie bitte frühzeitig vor den Einschreibeterminen Kontakt zu unserer Zulassungsstelle – Zulassungsbüro für internationale Bewerberinnen und Bewerber unter zuv-zib@fau.de auf, um Ihre Zeugnisse auf eine Studienberechtigung hin überprüfen zu lassen. Nur so kann eine reibungslose Immatrikulation erfolgen. Neben Ihren Unterlagen fügen Sie bitte einen Nachweis über Ihre Staatsangehörigkeit bei und nennen den zulassungsfreien Studiengang, für den Sie sich an der FAU einschreiben möchten.

Bewerbung für Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie und Zahnmedizin (nur 1. Semester)

Im bundesweiten (zentralen) Auswahlverfahren von hochschulstart.de gibt es für Studienanfängerinnen und -anfänger drei Zulassungsmöglichkeiten in den Studiengängen Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Zahnmedizin und Tiermedizin (nicht an der FAU).

Die Zulassung erfolgt mit folgender Gewichtung (Quotierung):

  • Abiturbestenquote (30 %)
  • Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ: 10 %)
  • Auswahlverfahren der Hochschule (AdH: 60 %)

Ausländische Studieninteressierte (aus nicht-EU-Ländern) finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.

Interessenten für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester beachten bitte die Informationen zum Zulassungsverfahren an der FAU für zulassungsbeschränkte Fächer in höheren Fachsemestern

Qualifizierte Berufstätige, Meistertitel

Unter bestimmten Voraussetzungen wird der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und denen Gleichgestellte sowie der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet.

Beachten Sie bitte, dass Sie vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung absolviert haben müssen.

Im Einzelnen gelten für qualifizierte Berufstätige folgende Regelungen:

Die Einzelheiten der Hochschulzugangsprüfung und des Probestudiums regelt die FAU in einer Satzung.

Beratungsgespräch

Interessenten können sich mit einem Formular zum Beratungsgespräch anmelden. Das Gespräch führt die Zentrale Studienberatung durch.

Bitte melden Sie sich frühzeitig per E-Mail: zsb@fau.de für das Beratungsgespräch an, spätestens jedoch bis zu folgenden Terminen (Anmeldefrist):

Zulassungsbeschränkte (NC-) Fächer:

  • 15. Dezember (Sommersemester)
  • 1. Juli (Wintersemester)

Für zulassungsfreie Fächer:

  • Im Fall von zulassungsfreien Fächern erfolgt die Überprüfung Ihrer Unterlagen für das Beratungsgespräch von Anfang November des Vorjahres bis Ende Juli des aktuellen Jahres zügig. In der Zeit von Anfang August bis Vorlesungsbeginn ist jedoch mit erheblicher Wartezeit zu rechnen, so dass die Gefahr besteht, dass das Beratungsgespräch nicht mehr rechtzeitig stattfinden kann und Sie sich für das aktuelle Jahr nicht mehr immatrikulieren können.

Wer als qualifizierter Berufstätiger noch eine sonstige Studienberechtigung hat (zum Beispiel Abitur), kann sich bei der Bewerbung für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge entscheiden, auf welche der verschiedenen Qualifikationen die Bewerbung gestützt wird. Wer sich für den Weg der/des qualifizierten Berufstätigen entscheidet, muss das Beratungsgespräch absolvieren. Den Bewerberinnen und Bewerbern steht auch nur eine bestimmte Zahl an Studienplätzen zur Verfügung.

Die tatsächliche fachlich-inhaltliche Eignung für das gewünschte Studium muss mit der Studienfachberatung des jeweiligen Studiengangs geklärt werden. Die Kontaktdaten erhalten Sie im Beratungsgespräch der Zentralen Studienberatung.

Prüfung der Unterlagen

Sofern Sie das Beratungsgespräch virtuell oder telefonisch absolvieren, ist es nötig, die entsprechenden Zeugnisse bzw. Dokumente postalisch als beglaubigte Kopie an die Zentrale Studienberatung zu senden. Im Falle eines Gespräch vor Ort in den Büroräumen der Zentralen Studienberatung führen Sie Ihre Unterlagen bitte im Original mit sich. Welche Zeugnisse bzw. Dokumente im Einzelnen benötigt werden bzw. zu beglaubigen sind, erfahren Sie von Ihrer Kontaktperson der Zentralen Studienberatung.

Besonderheiten für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie

Probestudium bei fachgebundenem Hochschulzugang

Zum Probestudium für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (letzteres nur Wintersemester) müssen sich qualifizierte Berufstätige mit fachgebundenem Hochschulzugang über www.campo.fau.de und mit den dort aufgeführten weiteren einzusendenden Unterlagen bis zum 15. Januar (Sommersemester) beziehungsweise 15. Juli (Wintersemester) beworben haben. Im Probestudium werden keine besonderen Studieninhalte oder Veranstaltungen angeboten, die qualifizierte Berufstätige zu absolvieren haben, sondern sie besuchen die gleichen regulären Lehrveranstaltungen wie alle anderen Studierenden des jeweiligen Jahrgangs auch. Nach erfolgreichem Probestudium ist das Weiterstudium garantiert. Ist das Probestudium nicht erfolgreich ist das Weiterstudium nicht möglich.

Bewerbung mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung

Interessenten mit Meisterprüfung oder Gleichgestellte bewerben sich für die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (letzteres nur zum Wintersemester) bitte direkt über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH: www.hochschulstart.de).

Fach- und Hochschulwechsel

Für einen Fach- und Hochschulwechsel müssen Sie die genauen Bedingungen immer mit der aufnehmenden Hochschule klären. Die besten Zeiten hierfür sind der Juni für das folgende Wintersemester und der Dezember für das folgende Sommersemester. Wichtige Themen wären dabei

  • Jahresturnus, Semestergliederung
  • Zulassungsbeschränkungen, Anmeldung
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Anrechnung der Studienleistungen
  • Studienkosten, Wohnen

Da bei den Bachelor-/Master-Studiengängen die Studienverläufe und Inhalte zwischen den einzelnen Hochschulen nicht immer vergleichbar sind, ist ein Hochschulwechsel während des Bachelor-Studiums nur schwer möglich.

Ein idealer Zeitpunkt zum Wechsel des Hochschulortes wäre beim Wechsel vom bestandenen Bachelorexamen zu einem weiterführenden Masterstudium zu sehen.

Wenn Sie im laufenden Studiengang wechseln möchten, prüfen Sie, ob Ihre Zielhochschule im Wunschfach eine Jahresgliederung hat. In solchen Fällen können Sie nur wechseln, wenn Ihre Fachsemesterzahl bzw. die entsprechende Einstufung nach Anerkennung von Studienleistungen synchron zum Angebot an der Wunschhochschule ist.

Bei alledem gilt an der FAU die Regel: Wir nehmen niemanden auf, wenn die Regelstudienzeit beim Wechsel um mehr als zwei Semester überschritten ist.

Fachgebundene Hochschulreife

Die Qualifikationsverordnung für ein Studium an staatlichen Universitäten in Bayern (QualV) sieht verschiedene Möglichkeiten des fachgebundenen Zugangs zur Universität vor.

Die fachgebundene Hochschulreife kann an folgenden Einrichtungen erworben werden:

Ein Studium mit FOS/BOS 12 ist an bayerischen Universitäten nicht möglich.

Studienmöglichkeiten mit FOS/BOS13

Bei Fächerkombinationen im Zwei-Fach-Bachelorstudium an der Philosophischen Fakultät reicht es aus, wenn die Qualifikation für das erste Fach nachgewiesen wird. Studierende mit dem Abschlussziel Bachelor of Arts an der Philosophischen Fakultät müssen bis zum Abschluss des Bachelorstudiums Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen.

Folgende Studiengänge können Sie an der FAU mit der fachgebundenen Hochschulreife einer FOS oder BOS absolvieren:

 

Fachgebundener Hochschulzugang über ein Studium an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Der fachgebundene Hochschulzugang ist über ein Studium von mindestens zwei Semestern an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften möglich. Vorausgesetzt wird, man weist die Prüfungsleistungen nach, die in einem grundständigen Studiengang nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen.