Gibt man das Stichwort „Studienplatztausch“ in eine Suchmaschine ein, erhält man schnell mal eine halbe Million Hinweise. Die „Mutter aller Tauschbörsen“ ist die des Vereins zur Förderung studentischer Belange e.V. (VSB) in Bonn, im Internet unter http://www.studienplatztausch.de erreichbar.
Bewerbungen sollten Anfang Oktober bis Ende Februar für das folgende Sommersemester, Anfang April bis Ende August für das folgende Wintersemester eingehen. Erstsemester brauchen diese Termine nicht zu berücksichtigen, sondern können sich sofort noch vor Semesterbeginn an den VSB wenden.
Besonders aussichtsreich ist bei großen Tauschbörsen wie dem VSB der Ringtausch, bei dem beispielsweise A nach B tauscht, B nach C und C nach A. Gute Börsen machen solche Abgleiche von sich aus und versuchen, durch Kombination verschiedener Menschen, Wünsche und Ziele die Realisierungschancen im Einzelnen zu erhöhen.
Es gibt weitere Möglichkeiten, einen Tauschpartner zu finden. Empfehlenswert ist möglicherweise eine Anzeige in überregionalen Zeitungen oder der regionalen Tageszeitung am eigenen (ungeliebten) Studienort. Letzteres lesen unter Umständen die dort wohnenden Eltern von tauschwilligen studierenden Nachkommen, die wiederum an Ihrem Wunschort ein unglückliches Dasein fristen.
Bei einem Quer- oder Seiteneinstieg versucht man die Zulassungsbeschränkung für Studienanfänger zu umgehen. Man hofft auf einen durch Studienabbruch frei gewordenen Studienplatz, um unmittelbar in das höhere Semester einsteigen zu können. Deshalb immatrikuliert man sich zunächst für einen Studiengang, der dem angestrebten Studium eng verwandt ist. Durch den Besuch von Lehrveranstaltungen, in denen man für das eigentliche Wunschstudium gleichwertige, folglich anrechenbare Leistungen erbringen kann, versucht man sich für die unmittelbare Zulassung in das höhere Fachsemester des Wunschstudiums zu qualifizieren. Allemal bedarf aber die Entscheidung zugunsten einer solchen, meist über mehrere Semester gehenden und von vielen Unwägbarkeiten bestimmten Strategie sorgfältiger Vorüberlegungen.
Dies gilt besonders mit Blick auf die Modularisierung von Studiengängen und Prüfungen, die den Quereinstieg zunehmend problematischer macht. Was sich nämlich auf den ersten Blick wie eine Verbesserung für Quereinsteiger ausnimmt, denn Module wären ja eigentlich leicht von einem zum anderen Studiengang übertragbar, ist tatsächlich ein erhebliches Hemmnis. Modularisierung bedeutet nämlich in erster Linie Verschulung des Studiums durch strikte Semesterpläne, an die man sich zu halten hat, sowie das Ersetzen von Leistungsnachweisen und Scheinen durch sogenannte studienbegleitende Prüfungen. Mag sein, dass manche Studiengänge damit an Transparenz und Klarheit hinsichtlich des Studienablaufes gewinnen, dies jedoch auf Kosten eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Studiums, das an unserer Universität immer ein besonderer Wert gewesen ist.
Anrechnung von Studienleistungen
Für die Anrechnung der Studienleistungen sind die Prüfungsämter der betreffenden Studienfächer zuständig, in die Sie hinüberwechseln möchten. Diese Prüfungsämter finden sich entweder in der Verwaltung der Hochschulen oder sind als Landesprüfungsamt bei einem Ministerium angesiedelt. Für weitere Auskünfte über Anrechnungen wenden Sie sich am besten an die Studienberatung des jeweiligen Faches. Namen, Adressen finden sich im Vorlesungsverzeichnis der Universität oder in den Informationsblättern der Zentralen Studienberatung.
Direktbewerbung für das höhere Semester
Streuen Sie Ihre Bewerbungen flächendeckend. Ihre Chancen sind studienortabhängig. Bewerben Sie sich daher gleichzeitig an möglichst vielen Universitäten. Günstig sind dabei immer peripher gelegene Hochschulorte mit möglichst großen Studienplatzkapazitäten, die möglichst wenig attraktiv sein sollten und somit kaum Hochschulortwechselbewerber haben sollten.
Die Studienplätze für das höhere Semester werden an der FAU nach folgender Reihenfolge vergeben:
an Studierende, die an der FAU in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben sind,
an Studierende, die an der FAU in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind,
an sonstige Bewerberinnen und Bewerber.
Innerhalb der Gruppen entscheidet bei Ranggleichheit das Los.
Resümee
Ob der alternative Seiteneinstieg der schnellere Weg zum gewünschten Studium ist, bleibt fraglich. Die Strategie des Seiteneinstiegs birgt Risiken. Da während eines Umwegstudiums in Deutschland Wartezeiten nicht angesammelt werden können, verbessert sich die Chance nicht, einen Studienplatz im Auswahlverfahren nach Wartezeit zu erhalten.
Beachten Sie bitte auch, dass im Sinne des Bayrischen Hochschulgesetzes (BayHSchHG) und des BAföG auch bei einem Seiteneinstieg ein Fachwechsel vorliegt, den Sie unter Umständen besonders begründen müssen. Bei einem Wechsel oberhalb des 3. Fachsemesters oder bei einem zweiten Fachwechsel verliert man nahezu immer den Förderungsanspruch.
Ob Bachelor, Master oder Staatsexamen – auf den folgenden Seiten finden Sie die Bewerbungszeiträume für alle FAU-Studiengänge für die kommenden Semester. Verpassen Sie keine Frist und informieren Sie sich rechtzeitig.
es konnten nicht alle Bewerbenden mit diesem Kriterium zugelassen werden
Bei den Zahlenangaben handelt es sich um Verfahrensergebnisse für deutsche und ihnen gleichgestellte ausländische Bewerbende (sogenannte Bildungsinländer/-innen und Bewerbende aus der Europäischen Union).
Für internationale Bewerbende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union werden gesonderte Zulassungsverfahren durchgeführt, deren Verfahrensergebnisse in der vorliegenden Tabelle nicht erfasst sind. Hier erfolgt die Studienplatzvergabe ausschließlich nach der Qualifikation (Noten im Sekundarschul-Abschlusszeugnis). Länderlisten bzw. -quoten sind dort nicht vorgesehen.
Die genannten Ergebnisse kamen aufgrund des Angebotes an Studienplätzen und der Nachfrage durch die Bewerbenden und deren Abiturdurchschnittsnoten und Wartesemester im jeweiligen Vergabeverfahren zustande. Eine gesicherte Vorhersage von Zulassungswahrscheinlichkeiten in zukünftigen Verfahren kann man daraus nicht ableiten.
Um an einer Universität studieren zu können, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Der Klassiker ist natürlich das Abitur, mit dem die allgemeine Hochschulreife und damit der Zugang zum Studium aller Fächer an Hochschulen und Universitäten erlangt wird.
Es gibt jedoch auch andere Zugangsberechtigungen, die zumindest das Studium bestimmter Fächer ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der allgemeine Hochschulzugang auch für Meister und Meisterinnen (und Gleichgestellte) sowie der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet.
Zugleich werden für bestimmte Studiengänge besondere Qualifikationen verlangt, zum Beispiel bestimmte Sprachkenntnisse.
Mit welchen Qualifikationen und Voraussetzungen Sie welche Fächer an der FAU studieren können, das erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
Ausländische Studieninteressierte finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an Hochschulen und Universitäten. Sie kann an folgenden Bildungseinrichtungen erworben werden:
(Abend-)Gymnasium
Kolleg
BOS 13: fachgebundene Hochschulreife mit zusätzlichem Nachweis der zweiten Fremdsprache
FOS 13: fachgebundene Hochschulreife mit zusätzlichem Nachweis der zweiten Fremdsprache
Bundeswehrfachschule: Zeugnis über die Erlangung des Bildungsstandes, der der allgemeinen Hochschulreife entspricht, zusammen mit einer Urkunde der zuständigen obersten Landesbehörde
Mit der bestandenen Abschlussprüfung eines Studiums mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit an einer Fachhochschule, Universität, Gesamthochschule oder Berufsakademie (nach Baden-Württemberger Modell) erwirbt man ebenfalls die allgemeine Hochschulreife.
Auch das Zeugnis über die bestandene Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung) zählt als allgemeine Hochschulreife (siehe Merkblatt des Kultusministeriums).
Der Hochschulzugang ist auch durch die bestandene Meisterprüfung, eine gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung oder das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen und staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie möglich. Voraussetzung ist das Absolvieren eines Beratungsgesprächs an einer bayerischen Hochschule.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben und sich ohne Zeugnisanerkennungsbescheid für ein zulassungsfreies Fach einschreiben möchten, nehmen Sie bitte frühzeitig vor den Einschreibeterminen Kontakt zu unserer Zulassungsstelle – Zulassungsbüro für internationale Bewerberinnen und Bewerber unter zuv-zib@fau.de auf, um Ihre Zeugnisse auf eine Studienberechtigung hin überprüfen zu lassen. Nur so kann eine reibungslose Immatrikulation erfolgen. Neben Ihren Unterlagen fügen Sie bitte einen Nachweis über Ihre Staatsangehörigkeit bei und nennen den zulassungsfreien Studiengang, für den Sie sich an der FAU einschreiben möchten.
Im bundesweiten (zentralen) Auswahlverfahren von hochschulstart.de gibt es für Studienanfängerinnen und -anfänger drei Zulassungsmöglichkeiten in den Studiengängen Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie,Zahnmedizin und Tiermedizin (nicht an der FAU).
Die Zulassung erfolgt mit folgender Gewichtung (Quotierung):
Abiturbestenquote (30 %)
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ: 10 %)
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH: 60 %)
Ausländische Studieninteressierte (aus nicht-EU-Ländern) finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.
In der „Abiturbestenquote“ werden 30 % der Studienplätze nach der Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) vergeben.
In der „Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ)“ werden in Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth und Zahnmedizin 10 % der Studienplätze nach Punkten vergeben. Maximal können 100 Punkte erreicht werden, die sich ab der Bewerbung zum Wintersemester 2023/24 wie folgt aufteilen:
Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS): maximal 60 Punkte
abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung: 40 Punkte
In der Pharmazie werden maximal 60 Punkte für das Ergebnis des Pharmazie-Studieneignungstests (PhaST) und 40 Punkte für eine qualifizierte Berufsausbildung vergeben.
Im „Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)“ werden die Studienplätze ebenfalls nach Punkten vergeben. Maximal können für die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth und Zahnmedizin maximal 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt aufteilen:
Durchschnittsnote der Studienberechtigung (z.B. Abiturzeugnis): maximal 60 Punkte
Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS): maximal 35 Punkte
abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung: 5 Punkte
In der Pharmazie werden maximal 60 Punkte auf die Note der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur), maximal 30 Punkte für das Ergebnis des Pharmazie-Studieneignungstests (PhaST) und 10 Punkte für eine qualifizierte Berufsausbildung vergeben.
Bei Punktgleichheit innerhalb der Quoten werden diejenigen Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, die einen Dienst (z.B. FSJ, BFD) abgeleistet haben. Besteht dann noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.
Seit Wintersemester 2020/2021 können Studierende über die Landarztquote zum Studiengang Humanmedizin an bayerischen Universitäten zugelassen werden. Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 sind vom 1. Februar bis 28. Februar 2025 möglich. Ein Studium kann hier nur zu einem Wintersemester begonnen werden.
Für die Bewerbung über hochschulstart.de gelten folgende Bewerbungsschlusstermine:
Sommersemester:
15. Januar – einheitlich für alle Bewerberinnen und Bewerber
Wintersemester:
31. Mai des laufenden Jahres – für diejenigen, die ihr Abitur bzw. vergleichbare Abschlüsse vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben (sogenannte Altabiturientinnen und -abiturienten);
15. Juli des laufenden Jahres – für diejenigen, die ihr Abitur bzw. vergleichbare Abschlüsse nach dem 16. Januar des laufenden Jahres erwerben (sogenannte Neuabiturientinnen und -abiturienten).
Bewerben Sie sich bitte fristgerecht. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über hochschulstart.de. Eine direkte Bewerbung für das 1. Fachsemester an der FAU ist nicht möglich (Ausnahmen siehe „Hinweise für qualifizierte Berufstätige“).
Ausländische Studieninteressierte (aus nicht-EU-Ländern) finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.
Die Tabelle umfasst Informationen zu den Studienangebot der FAU in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen bzw. den Ergebnissen des entsprechenden Vergabeverfahrens der vergangenen Semester. Die in diesem Zusammenhang angeführten Werte entsprechen dem Stand nach dem Ende der Koordinierungsphase.
Wintersemester 2024/25
Studiengang
Studienplätze
Abiturbesten (BY)
ZEQ
AdH
Zweitstudium
Medizin
173
825 (DN 1,0)
74,0
58,1
Medizin Erlangen/Bayreuth
54
814 (DN 1,1)
72,0
56,6
Zahnmedizin
55
793 (DN 1,2)
68,0
51,0
Pharmazie
123
640 (DN 2,1)
0,0 (nachrangige Kriterien)
26,2
Sommersemester 2024
Studiengang
Studienplätze
Abiturbesten (BY)
ZEQ
AdH
Zweitstudium
Medizin
173
812 (DN 1,1)
78,0
62,1
10
Medizin Erlangen/Bayreuth
55
805 (DN 1,1)
78,0
61,7
5
Zahnmedizin
55
766 (DN 1,4)
71,0
56,9
12
Pharmazie
kein Studienbeginn im SoSe an der FAU
Wintersemester 2023/24
Studiengang
Studienplätze
Abiturbesten (BY)
ZEQ
AdH
Zweitstudium
Medizin
171
825 (DN 1,0)
73,0
59,2
5
Medizin Erlangen/Bayreuth
54
816 (DN 1,1)
73,0
57,5
5
Zahnmedizin
55
785 (DN 1,3)
69,0
51,6
11
Pharmazie
127
673 (DN 1,9)
0,0 (nachrangige Kriterien)
28,3
alle Bewerber/-innen wurden zugelassen
Sommersemester 2023
Studiengang
Studienplätze
Abiturbesten (BY)
ZEQ
AdH
Zweitstudium
Medizin
172
808 (DN 1,1)
78,0
63,1
12
Medizin Erlangen/Bayreuth
55
805 (DN 1,1)
77,0
62,3
11
Zahnmedizin
54
777 (DN 1,3)
70,0
56,5
12
Pharmazie
kein Studienbeginn im SoSe an der FAU
Wintersemester 2022/23
Studiengang
Studienplätze
Abiturbesten (BY)
ZEQ
AdH
Zweitstudium
Medizin
173
839 (DN 1,0)
76,7
59,0
5
Medizin Erlangen/Bayreuth
55
828 (DN 1,1)
74,7
57,4
5
Zahnmedizin
55
796 (DN 1,2)
67,3
50,4
5
Pharmazie
128
682 (DN 1,8)
0,0 (nachrangige Kriterien)
27,6
3
Sommersemester 2022
Studiengang
Studienplätze
Abiturbesten (BY)
ZEQ
AdH
Zweitstudium
Medizin
173
808 (DN 1,1)
74,0
56,8
11
Medizin Erlangen/Bayreuth
55
807 (DN 1,1)
74,0
56,3
11
Zahnmedizin
55
775 (DN 1,3)
68,7
48,0
5
Pharmazie
kein Studienbeginn im SoSe an der FAU
Wintersemester 2021/22
Studiengang
Studienplätze
Abiturbesten (BY)
ZEQ
AdH
Zweitstudium
Medizin
174
832 (DN 1,0)
72,6
59,0
12
Medizin Erlangen/Bayreuth
55
821 (DN 1,1)
73,3
57,6
11
Zahnmedizin
55
794 (DN 1,2)
66,7
49,4
5
Pharmazie
120
681 (DN 1,8)
39,9
38,9
4
Sommersemester 2021
Studiengang
Studienplätze
Abiturbesten (BY)
ZEQ
AdH
Zweitstudium
Medizin
173
797 (DN 1,2)
74,7
56,8
13
Medizin Erlangen/Bayreuth
55
796 (DN 1,2)
74,7
56,7
11
Zahnmedizin
55
766 (DN 1,4)
69,3
50,4
11
Pharmazie
kein Studienbeginn im SoSe an der FAU
Sind nach Abschluss des zentralen Vergabeverfahrens noch Studienplätze an der FAU verfügbar, werden diese von der FAU im Losverfahren vergeben. Am Losverfahren werden alle Bewerberinnen und Bewerber beteiligt, die rechtzeitig über die Bewerbungsplattform campo die Zulassung im Rahmen des Losverfahrens bei der FAU beantragt haben:
20.03. bis einschließlich 30.03. eines jeden Jahres für das Sommersemester
20.09. bis einschließlich 30.09. eines jeden Jahres für das Wintersemester
Am Losverfahren kann jeder teilnehmen. Es ist weder erforderlich, sich vorher regulär bei der Stiftung für Hochschulzulassung beworben zu haben, noch von Hochschulstart.de abgelehnt worden zu sein. Sogar zugelassene Bewerberinnen und Bewerber können das Losverfahren nutzen, zum Beispiel um noch einen Platz an einem anderen Studienort zu bekommen.
Das Senden von Postkarten ist nicht vorgesehen. Die Vorlage weiterer Unterlagen, wie zum Beispiel Abiturzeugnis-Kopien etc., ist für die Teilnahme am internen Losverfahren der FAU nicht erforderlich. Eingesendete Postkarten werden vernichtet. Da es sich um ein formloses Verfahren handelt, können wir Sie über das Ergebnis nur informieren, falls Sie ausgelost werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei „Medizin“ und „Medizin Erlangen/Bayreuth“ zulassungsrechtlich um zwei unterschiedliche Studiengänge handelt. Wenn Sie im Losverfahren für beide Studiengänge berücksichtigt werden möchten, müssen Sie sich gesondert online für das Losverfahren Medizin und für Medizin Erlangen/Bayreuth bewerben.
Informationen zur Bewerbung als Qualifizierte Berufstätige oder Meister bzw. Meister-Gleichgestellte/r finden Sie auf einer eigenen Seite.
Für eine Bewerbung in das zentrale Vergabeverfahren von hochschulstart.de gilt:
Wenn Sie eine internationale Schule abschließen und das International Baccalaureate Diploma (IB) erst in diesem Jahr erwerben, können Sie das endgültige Zeugnis meist noch nicht bis zum Bewerbungsschluss vorlegen. Sofern Sie außerdem zu der besonderen Bewerbergruppe gehören, die sich für die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie und Zahnmedizin direkt bei hochschulstart.de bewerben muss, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie geben bei der Bewerbung Ihre privaten Kennungen zum Einloggen auf der Homepage der International Baccalaureate Organisation (IBO) an, so dass hochschulstart.de selbst das Ergebnis abrufen kann.
Sie teilen der IBO mit, dass eine Zeugnisausfertigung direkt an hochschulstart.de gesandt werden soll.
Das International Baccalaureate Diploma ist eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, so dass bei einer Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Unter Umständen ist im Falle der Zulassung vor der Immatrikulation die DSH (deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) abzulegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und denen Gleichgestellte sowie der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet.
Beachten Sie bitte, dass Sie vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung absolviert haben müssen.
Im Einzelnen gelten für qualifizierte Berufstätige folgende Regelungen:
Der allgemeine Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung wird nachgewiesen durch ein
Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung ) oder
Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung) oder
Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie
Dazu muss ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.
Für qualifizierte Berufstätige wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll und
Absolvierung eines dreisemestrigen Probestudiums oder
Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung in den folgenden Studiengängen mit einem Eignungsfeststellungsverfahren:
Artificial Intelligence
Autonomy Technologies
Logopädie
Die Einzelheiten der Hochschulzugangsprüfung und des Probestudiums regelt die FAU in einer Satzung.
Bitte melden Sie sich frühzeitig per E-Mail: zsb@fau.de für das Beratungsgespräch an, spätestens jedoch bis zu folgenden Terminen (Anmeldefrist):
Zulassungsbeschränkte (NC-) Fächer:
15. Dezember (Sommersemester)
1. Juli (Wintersemester)
Für zulassungsfreie Fächer:
Im Fall von zulassungsfreien Fächern erfolgt die Überprüfung Ihrer Unterlagen für das Beratungsgespräch von Anfang November des Vorjahres bis Ende Juli des aktuellen Jahres zügig. In der Zeit von Anfang August bis Vorlesungsbeginn ist jedoch mit erheblicher Wartezeit zu rechnen, so dass die Gefahr besteht, dass das Beratungsgespräch nicht mehr rechtzeitig stattfinden kann und Sie sich für das aktuelle Jahr nicht mehr immatrikulieren können.
Wer als qualifizierter Berufstätiger noch eine sonstige Studienberechtigung hat (zum Beispiel Abitur), kann sich bei der Bewerbung für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge entscheiden, auf welche der verschiedenen Qualifikationen die Bewerbung gestützt wird. Wer sich für den Weg der/des qualifizierten Berufstätigen entscheidet, muss das Beratungsgespräch absolvieren. Den Bewerberinnen und Bewerbern steht auch nur eine bestimmte Zahl an Studienplätzen zur Verfügung.
Die tatsächliche fachlich-inhaltliche Eignung für das gewünschte Studium muss mit der Studienfachberatung des jeweiligen Studiengangs geklärt werden. Die Kontaktdaten erhalten Sie im Beratungsgespräch der Zentralen Studienberatung.
Prüfung der Unterlagen
Sofern Sie das Beratungsgespräch virtuell oder telefonisch absolvieren, ist es nötig, die entsprechenden Zeugnisse bzw. Dokumente postalisch als beglaubigte Kopie an die Zentrale Studienberatung zu senden. Im Falle eines Gespräch vor Ort in den Büroräumen der Zentralen Studienberatung führen Sie Ihre Unterlagen bitte im Original mit sich. Welche Zeugnisse bzw. Dokumente im Einzelnen benötigt werden bzw. zu beglaubigen sind, erfahren Sie von Ihrer Kontaktperson der Zentralen Studienberatung.
Besonderheiten für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie
Probestudium bei fachgebundenem Hochschulzugang
Zum Probestudium für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (letzteres nur Wintersemester) müssen sich qualifizierte Berufstätige mit fachgebundenem Hochschulzugang über www.campo.fau.de und mit den dort aufgeführten weiteren einzusendenden Unterlagen bis zum 15. Januar (Sommersemester) beziehungsweise 15. Juli (Wintersemester) beworben haben. Im Probestudium werden keine besonderen Studieninhalte oder Veranstaltungen angeboten, die qualifizierte Berufstätige zu absolvieren haben, sondern sie besuchen die gleichen regulären Lehrveranstaltungen wie alle anderen Studierenden des jeweiligen Jahrgangs auch. Nach erfolgreichem Probestudium ist das Weiterstudium garantiert. Ist das Probestudium nicht erfolgreich ist das Weiterstudium nicht möglich.
Bewerbung mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung
Für einen Fach- und Hochschulwechsel müssen Sie die genauen Bedingungen immer mit der aufnehmenden Hochschule klären. Die besten Zeiten hierfür sind der Juni für das folgende Wintersemester und der Dezember für das folgende Sommersemester. Wichtige Themen wären dabei
Jahresturnus, Semestergliederung
Zulassungsbeschränkungen, Anmeldung
Hochschulzugangsberechtigung
Anrechnung der Studienleistungen
Studienkosten, Wohnen
Da bei den Bachelor-/Master-Studiengängen die Studienverläufe und Inhalte zwischen den einzelnen Hochschulen nicht immer vergleichbar sind, ist ein Hochschulwechsel während des Bachelor-Studiums nur schwer möglich.
Ein idealer Zeitpunkt zum Wechsel des Hochschulortes wäre beim Wechsel vom bestandenen Bachelorexamen zu einem weiterführenden Masterstudium zu sehen.
Wenn Sie im laufenden Studiengang wechseln möchten, prüfen Sie, ob Ihre Zielhochschule im Wunschfach eine Jahresgliederung hat. In solchen Fällen können Sie nur wechseln, wenn Ihre Fachsemesterzahl bzw. die entsprechende Einstufung nach Anerkennung von Studienleistungen synchron zum Angebot an der Wunschhochschule ist.
Bei alledem gilt an der FAU die Regel: Wir nehmen niemanden auf, wenn die Regelstudienzeit beim Wechsel um mehr als zwei Semester überschritten ist.
Gibt es keinen NC, besteht der Hochschulwechsel meist „nur“ aus der Exmatrikulation bei der bisherigen Hochschule und der anschließenden Immatrikulation an der neuen Universität. Was dabei genau und bis wann zu tun ist, erklärt die Webseite zu zulassungsfreien Fächern. Ob es in Ihrem Wunschfach einen NC gibt oder nicht, sehen Sie im Bereich Zugang zum Studium. Bei Fächern mit NC in den höheren Semestern muss man sich vor Ablauf der Ausschlussfristen anmelden.
An der FAU gilt: Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15. Juli für das Wintersemester und am 15. Januar für das Sommersemester. Sofern Studienplätze in höheren Semestern frei werden, vergibt die Universität diese Plätze in der folgenden Reihenfolge, wobei innerhalb der drei Gruppen der Zufall über die Zulassungschancen entscheidet:
Bewerberinnen und Bewerber, die an der FAU Erlangen-Nürnberg in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben waren, ihr Studium aufgrund eines Dienstes unterbrochen haben und dieses nun wieder fortsetzen wollen,
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an der FAU Erlangen-Nürnberg in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben sind (Höherstuflerinnen und Höherstufler),
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an der FAU Erlangen-Nürnberg in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind,
alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber.
Da sowohl die Zahl der frei werdenden Plätze als auch die Zahl der Bewerbungen von Semester zu Semester sehr stark schwankt, kann man seine Zulassungschance zum höheren Fachsemester nur durch eine Bewerbung ausloten.
Streuen Sie Ihre Bewerbungen flächendeckend. Ihre Chancen sind studienortabhängig. Bewerben Sie sich daher gleichzeitig an möglichst vielen Universitäten.
Sonderfall „Praktisches Jahr“ im Medizinstudium
Die Bewerbung um einen Klinikplatz im praktischen Jahr (PJ) erfolgt auf gesondertem Antrag. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der medizinischen Fakultät.
Zudem wird für manche Fächer der Nachweis von Sprachkenntnissen gefordert. Details dazu finden sich in den Prüfungsordnungen. Vornehmlich Latein könnte in einem solchen Fall zu einem größeren Hindernis werden. Einzelheiten über mögliche Kombinationen für Lehramtsstudiengänge und den Bachelor of Arts (Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie) finden Sie an den einzelnen Fächern in unserer Studiengangsdatenbank.
Nicht jede Hochschulzugangsberechtigung eröffnet den Zugang zu jeder Hochschule. So kann man an der FAU mit der Fachhochschulreife (FOS/BOS 12) allein nicht studieren. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, ohne schulisches Abitur als Meisterinnen und Meister und qualifizierte Berufstätige zu studieren.
Falls Sie Ihre Bildungsnachweise im Ausland erworben haben, muss vor der Immatrikulation deren Gleichwertigkeit mit deutschen Reifezeugnissen geprüft werden. Für die meisten Länder ist eine erste Einschätzung über die öffentlich zugängliche Datenbank „Anabin“ unter dem Stichwort „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“ möglich.
Die Exmatrikulation an Ihrer bisherigen Universität kann vermutlich einfach auf dem Postweg erfolgen. Schneller geht es, wenn Sie die Exmatrikulation persönlich durchführen oder eine andere Person mit Vollmacht bei der alten Uni vorbeischicken. In jedem Fall sollten Sie als Exmatrikulationsgrund angeben, dass Sie zum nächsten Semester an eine andere Universität wechseln und deshalb zum Ende des laufenden Semesters (also 30. September im Sommersemester beziehungsweise 31. März im Wintersemester) exmatrikuliert werden möchten.
Vor einem Hochschulwechsel sollte man sich vergewissern, ob die bisherigen Studienleistungen anerkannt werden. Ein Anhaltspunkt zur Beantwortung der Anrechnungsfrage ergibt sich aus den Studienplänen der Zielhochschule.
Vergleichen Sie die Angaben dort mit Ihren bisherigen Studienverläufen und stellen Sie so die Schnittmenge fest zu dem, was Sie schon erfolgreich hinter sich gebracht haben. Eine erste informelle Auskunft über die Gleichwertigkeit und Anrechnung der bisherigen Studienleistungen geben die Lehrenden, die an Ihrer Wunschhochschule die Fachberatung in Ihrem Studiengang wahrnehmen.
Für die FAU finden Sie die Angaben zur Studienfachberatung in der Studiengangsdatenbank. Für die Anrechnung der Studienleistungen sind die Prüfungsämter der betreffenden Studienfächer zuständig, in die Sie wechseln möchten. Diese Prüfungsämter finden sich entweder in der Verwaltung der Hochschulen oder sind als Landesprüfungsamt bei einem Ministerium angesiedelt. Für weitere Auskünfte über Anrechnungen wenden Sie sich am besten an die Studienberatung des jeweiligen Studiengangs.
Die Qualifikationsverordnung für ein Studium an staatlichen Universitäten in Bayern (QualV) sieht verschiedene Möglichkeiten des fachgebundenen Zugangs zur Universität vor.
Die fachgebundene Hochschulreife kann an folgenden Einrichtungen erworben werden:
Fachakademie (nur mit Prüfungsnote „sehr gut“ im Abschlusszeugnis und in der Ergänzungsprüfung zur FH-Reife)
Staatsinstitut für die Ausbildung von Förder- oder Fachlehrkräften
Folgende Studiengänge können Sie an der FAU mit der fachgebundenen Hochschulreife einer FOS oder BOS absolvieren:
Buchwissenschaft
Computerlinguistik
Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften
Geographie: Kulturgeographie
Geographie: Physische Geographie
Informatik
International Business Studies
International Economic Studies
International Production Engineering and Management
Lehramt an Grundschulen (mit beliebigem Hauptfach)
Lehramt an Gymnasien mit der Kombination Informatik/Wirtschaftswissenschaften
Lehramt an Mittelschulen (mit beliebigem Hauptfach)
Lehramt an Realschulen mit der Kombination Informatik/Wirtschaftswissenschaften oder Politik und Gesellschaft/Wirtschaftswissenschaften oder Mathematik/Wirtschaftswissenschaften
Ökonomie
Rechtswissenschaft
Sozialökonomik
Soziologie
Wirtschaftsinformatik
Wirtschaftsingenieurwesen
Wirtschaftsmathematik
Wirtschaftswissenschaften mit Spezialisierung in BWL, VWL, Wirtschafts- und Betriebspädagogik sowie Wirtschaftsinformatik
Artificial Intelligence
Autonomy Technologies
Berufspädagogik Technik (Lehramt an beruflichen Schulen)
Chemie
Chemie- und Bioingenieurwesen
Chemical Engineering – Nachhaltige chemische Technologien
Clean Energy Processes
Computational Engineering
Computerlinguistik
Data Science
Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften
Elektromobilität – ACES
Elektrotechnik-Elektronik-Informationstechnik
Energietechnik
Geographie: Kulturgeographie
Geographie: Physische Geographie
Geowissenschaften
Informatik
Informations- und Kommunikationstechnik
Integrated Life Sciences
International Production Engineering and Management
KI-Materialtechnologie
Lebensmittelchemie
Lehramt an Grundschulen (mit beliebigem Hauptfach)
Lehramt an Mittelschulen (mit beliebigem Hauptfach)
Lehramt an Realschulen mit der Kombination Mathematik/Physik, Informatik/Physik, Informatik/Mathematik, Chemie/Mathematik oder Chemie/Physik
Lehramt an Gymnasien mit der Kombination Mathematik/Physik, Informatik/Mathematik oder Informatik/Physik
Life Science Engineering
Maschinenbau
Materialwissenschaft und Werkstofftechnik
Mathematik
Mechatronik
Medizintechnik
Modulstudien Naturale: Naturwissenschaften und Nachhaltigkeit
Molecular Science
Molekulare Medizin
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Lehramt an Gymnasien mit der Kombination Biologie/Chemie
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Lehramt an Realschulen mit der Kombination Biologie/Chemie
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Fachgebundener Hochschulzugang über ein Studium an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Der fachgebundene Hochschulzugang ist über ein Studium von mindestens zwei Semestern an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften möglich. Vorausgesetzt wird, man weist die Prüfungsleistungen nach, die in einem grundständigen Studiengang nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen.
Die Feststellung, welcher Studiengang als eng verwandt anzusehen ist, ist den Universitäten selbst überlassen. Mögliche fachgebundene Wechsel zu Studiengängen an der FAU:
Von einem technischen Studiengang:
zu einem Studiengang an der Technischen Fakultät der FAU
zu einem verwandten Studiengang an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU
Von einem naturwissenschaftlichen Studiengang (z.B. Angewandte Chemie, Angewandte Mathematik und Physik)
zu einem Studiengang an der Technischen Fakultät der FAU
zu einem Studiengang an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU
Von einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang
zu einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU
zu Ökonomie an der Philosophischen Fakultät der FAU
Für den Zugang zu Lehramtsstudiengängen legt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Benehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fest, welche Studiengänge als eng verwandt gelten. Dazu hat das Ministerium eine Zuordnungsliste veröffentlicht, die bezogen auf die Studienmöglichkeiten im Bereich Lehramt an der FAU folgendermaßen aussieht:
Vom Studiengang Physikalische Technik:
zum Lehramt an Gymnasien in der Fächerverbindung Physik mit Informatik oder Mathematik
zum Lehramt an Realschulen in der Fächerverbindung Physik mit Chemie, Informatik oder Mathematik
Vom Studiengang Religionspädagogik:
zum Lehramt an Grundschulen in einer Fächerverbindung mit Religionslehre
zum Lehramt an Mittelschulen in einer Fächerverbindung mit Religionslehre
Von den Studiengängen Soziale Arbeit (auch Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit sowie Soziale Arbeit/Soziale Dienste an Schulen) und Bildung und Erziehung im Kindesalter:
zum Lehramt an Grundschulen
zum Lehramt an Mittelschulen
Wer sich für ein Lehramt an beruflichen Schulen interessiert, kann sich an den obigen Angaben orientieren, denn die an der FAU angebotenen Studiengänge mit Ziel Lehramt an beruflichen Schulen („Berufspädagogik Technik“ und „Wirtschaftspädagogik“) schließen mit einer Bachelor- und Masterprüfung ab. Da auch andere Studiengänge als die genannten als einschlägig gelten, wenn sie zu mindestens 2/3 mit einem der oben genannten HAW-Studiengänge deckungsgleich sind, erkundigen Sie sich bitte bei der Zentralen Studienberatung der FAU, welche Möglichkeiten Sie für den Einstieg ins Lehramtsstudium haben, wenn Sie nicht einen der oben genannten Studiengänge an der HAW studieren.
Erwerb eines Nachweises beim Prüfungsamt Ihrer Hochschule
Besorgen Sie sich zunächst beim Prüfungsamt Ihrer HaW einen Nachweis einer „Fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung“ (Fachgeb. HZB). Dieser muss alle laut Fachprüfungsordnung im ersten und zweiten Fachsemester vorgesehenen Prüfungsleistungen mit Datum der letzten relevanten Prüfung sowie eine Durchschnittsnote enthalten. Bitte beachten Sie: Ohne einen solchen Nachweis ist weder eine Bewerbung noch eine Immatrikulation an der FAU möglich!
Zentrale Studienberatung
Im Ausnahmefall, falls das Prüfungsamt Ihrer HaW einen solchen Nachweis nicht ausstellen sollte, kann die Zentrale Studienberatung den Nachweis einer „Fachgeb. HZB“ für Ihre Bewerbung/Immatrikulation hinterlegen. Voraussetzung dafür ist, dass der vorzulegende Notenspiegel alle erbrachten Leistungen der ersten beiden Semester enthält sowie eine Fachbindung für einen Studiengang bzw. Studienfach an der FAU besteht.
Da nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen ist, für welche Fächer an der FAU man sich mit einem Studium an einer HaW qualifiziert, bieten Ihnen die Berater und Beraterinnen der Zentralen Studienberatung gerne einen Termin zur persönlichen Beratung an.
Bewerbung für ein örtlich zulassungsbeschränktes Fach
Der Nachweis über die „Fachgeb. HZB“ muss rechtzeitig VOR dem 15.7. vorliegen bzw. ein Termin mit der Zentralen Studienberatung vereinbart werden. Studieninteressierte, die mindestens die Leistungen der ersten beiden Semester eines Studiengangs an einer HaW erworben haben, konkurrieren bei der Bewerbung für ein örtlich zulassungsbeschränktes Fach in einer eigenen Quote um die freien Plätze (4%). Für die Vergabe der Plätze ist der Schnitt der Prüfungsleistungen der ersten beiden Semester relevant, den das Prüfungsamt der HaW bzw. die Zentrale Studienberatung ausweist.
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