Index
Interfakultäre Prüfungsbehörden: Erasmus
Anmeldezeitraum
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:
Sommersemester 2025:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
- Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo“. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Individueller Kontakt
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem entsprechenden Bachelor-/Masterstudiengang. Sie finden Ihren Ansprechpartner auf der entsprechenden Internetseite des Prüfungsamtes.
Teilnahme an Prüfungen, Rücktritt, Erkrankung und Nachteilsausgleich

Teilnahme an Prüfungen, Rücktritt und Erkrankung
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, regelmäßig die angemeldeten und verbuchten Leistungen auf Campo auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren und Unregelmäßigkeiten sofort dem zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsamt per Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und einer Problembeschreibung zu melden.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtteilnahme an einer angemeldeten Prüfung ein ordnungsgemäßer Rücktritt erfolgen muss. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme ist unverzüglich ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen. Näheres entnehmen Sie bitte der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsordnung.
Die Teilnahme an einer (Wiederholungs-)prüfung setzt grundsätzlich eine Immatrikulation im betreffenden Studiengang voraus.
Wir bitten Sie dringend, an Prüfungen nur dann teilzunehmen, wenn Sie symptomfrei sind. Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) bitten wir, sich vor Prüfungsantritt testen zu lassen.
Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Weitere Hinweise zu den Anforderungen eines ärztlichen Attestes entnehmen Sie den entsprechenden Internetseiten des Prüfungsamts für Ihren Studiengang (Studiengänge der TechFak / Studiengänge der MedFak / Studiengänge der NatFak / Studiengänge der PhilFak / Studiengänge der ReWi ohne Rechtswissenschaften / Rechtswissenschaften / Lehramt GS/MS / Lehramt RS/GY/BS).
Bitte beachten Sie:
- Atteste, die durch Tele-/Online-Medizin-Services (z.B. Videosprechstunde) ausgestellt wurden, sind für einen wirksamen Prüfungsrücktritt aktuell nicht anerkennungsfähig. Es werden ausschließlich Atteste in Folge eines Vor-Ort-Termins beim Arzt mit einer persönlichen Untersuchung des Studierenden akzeptiert.
- Atteste sind grundsätzlich im Original (Papierform) vorzulegen!
Im Falle einer Corona-Erkrankung am Prüfungstag ersetzt ein tagesaktueller Schnelltest einer offiziellen Teststelle ein ärztliches Attest. Wurde eine Corona-Erkrankung schon vor dem Prüfungstag mittel PCR-Test festgestellt, ersetzt dieser positiver PCR-Test das ärztliche Attest. Ein positiver PCR-Test ist dabei 10 Tage lang als Nachweis gültig.
Für einen Rücktritt von einer Prüfung gelten die entsprechenden Regelungen der einschlägigen Prüfungsordnung. Ein Rücktritt hat innerhalb der in der Prüfungsordnung festgelegten Frist auf Campo zu erfolgen. Ein Rücktritt nach Beginn der Prüfung ist grundsätzlich nicht möglich.
Auch hinsichtlich eines Prüfungsabbruchs nach Beginn einer Prüfung gelten die entsprechenden Regelungen der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung. Soweit diese für die Anerkennung eines Prüfungsabbruches die Vorlage eines vertrauensärztlichen Attests vorsieht, ist ein solches einzureichen.
Regelungen für die Durchführung von Staatsexamensprüfungen entnehmen Sie bitte der jeweils geltenden Prüfungsordnung sowie den Bekanntmachungen der jeweiligen Prüfungsbehörden.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich benötigen, beispielsweise Zeitzugabe, Prüfungsfristverlängerung etc., wenden Sie sich bitte frühzeitig an den Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der FAU. Dort können Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten lassen und erhalten eine Empfehlung, welche Sie umgehend dem zuständigen Prüfungsamt vorlegen müssen.
Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs trifft der zuständige Prüfungsausschuss. Um zeitnah diese Entscheidung herbeiführen zu können ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig um einen Nachteilsausgleich kümmern, da ansonsten nicht gewährleistet werden kann, dass ein solcher auch zu Ihren Prüfungen umgesetzt werden kann.
Hinsichtlich eines Nachteilsausgleichs bei einer Prüfung des Staatsexamens kontaktieren Sie bitte umgehend das entsprechende Prüfungsamt.
Prüfungsamt – Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Anmeldezeitraum
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:
Sommersemester 2025:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
- Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über „campo“. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Die Öffnungszeiten des Prüfungsamts sind von Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und am Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Ein persönliches Erscheinen ist in den meisten Fällen nicht notwendig.
Für die Abgabe von Unterlagen und Schriftstücken verwenden Sie bitte den Briefkasten an der Poststelle (Raum 1.309, neben dem Haupteingang) in der Langen Gasse.
Abschlussarbeiten geben Sie bitte während der üblichen Öffnungszeiten im Prüfungsamt ab.
Sollten Abschlussarbeiten an der Poststelle eingeworfen werden, so müssten diese in einem verschlossenen Umschlag verpackt sein.
Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorher einen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin per Email oder Telefon.
Hinweise und Formulare
- Schriftliche Prüfungen Bachelor und Master sofern Sie vom Prüfungsamt organisiert werden, finden in den ersten 5 Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt.
- Von Prüfungen können Sie sich bis 3 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem jeweiligen Prüfungstag ohne Begründung abmelden. Sie können im Portal „campo“ einen Rücktritt (RT) eingeben. Wenn Sie nach Ablauf dieser Rücktrittsfrist unentschuldigt von einer Prüfung fernbleiben, gilt diese Prüfung als nicht bestanden.
- Ein Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit oder anderer triftiger Gründe ist immer möglich. Sie müssen diesen aber beantragen (Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit) und durch Nachweis des Grundes (zum Beispiel Attest) belegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) ist nicht ausreichend. Das Attest muss eine Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der sich daraus ergebenden Verminderung des Leistungsvermögens enthalten (ICD-Code ist nicht ausreichend). Es darf spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt sein. (§ 10Abs. 3 und 4 BPOWISO und § 10 Abs 3 und 4 MPOWISO)
Bekanntgabe der Prüfungstermine:
Das Prüfungsamt legt einen Teil der Prüfungen (große Prüfungen) bereits am Anfang des Semesters manuell fest. Der Großteil der Prüfungen kann aber erst nach dem Anmeldezeitraum festgelegt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt feststeht, wer an welchen Prüfungen teilnehmen möchte.
Bei der Menge an Prüfungen, der hohen Anzahl an Prüfungsteilnehmern und der zu gewährenden Überschneidungsfreiheit ist es nicht möglich, alle Prüfungstermine von Hand festzulegen. Unter Berücksichtigung der vorher manuell festgelegten Prüfungstermine werden nach dem Ende des Anmeldezeitraums, durch ein spezielles EDV-Programm, die anderen, noch nicht festgelegten Prüfungstermine ermittelt und überschneidungsfrei festgelegt.
Diese Termine stehen im Regelfall eine, höchstens zwei Wochen nach dem Anmeldezeitraum fest und werden dann unverzüglich auf campo veröffentlicht.
Frist für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)
Spätestens am Ende des 3. Fachsemesters müssen Sie die Grundlagen- und Orientierungsprüfung bestanden haben. Zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung gehören Module aus der Assessmentphase. Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung umfasst die Module der ersten beiden Semester im Umfang von 50 ECTS, beziehungsweise im Studiengang Wirtschaftsinformatik und im Studiengang Wirtschaftsrecht 30 ECTS.
Es zählen nur abgeschlossene Module aus der Assessmentphase. Module der Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen mit höchstens einer Wiederholung bestanden sein.
In den Studiengängen Wirtschaftswissenschaften, International Business Studies, International Economic Studies und Sozialökonomik besteht die Assessmentphase aus 60 ECTS, das bedeutet, dass 10 ECTS zu Modulen gehören können, die nicht Bestandteil der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind. Für diese 10 ECTS können Sie auch eine zweite Wiederholung benötigen und/oder Sie können diese Prüfungen auch in einem späteren Semester ablegen.
Frist für die Bachelorprüfung
Die Bachelorprüfung müssen Sie spätestens am Ende des 8. Fachsemesters bestanden haben.
Verlängerung der Fristen
Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung beziehungsweise die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden.
Wenn Gründe vorliegen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben, kann auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewährt werden. Sie müssen die Anträge auf Fristverlängerung immer im Prüfungsamt einreichen und die Gründe müssen belegt werden.
Wenn Sie nach dem 8. Fachsemester nur noch Wiederholungsprüfungen abzulegen haben, müssen Sie ebenfalls einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Eine Rückmeldung (Immatrikulation) ist dann aber nicht zwingend erforderlich.
Muster – Antrag auf Fristverlängerung – FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Frist für die Masterprüfung
Die Masterprüfung müssen Sie spätestens am Ende des 6. Fachsemesters bestanden haben.
Verlängerung der Fristen
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Masterprüfung als endgültig nicht bestanden.
Wenn Gründe vorliegen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben, kann auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewährt werden. Sie müssen die Anträge auf Fristverlängerung immer im Prüfungsamt einreichen und die Gründe müssen belegt werden.
Wenn Sie nach dem 6. Fachsemester nur noch Wiederholungsprüfungen abzulegen haben, müssen Sie ebenfalls einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Eine Rückmeldung (Immatrikulation) ist dann aber nicht zwingend erforderlich.
Muster – Antrag auf Fristverlängerung – FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen bei Hochschul- oder Fachwechsel sowie die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland (Learning Agreement) müssen Sie beantragen.
Die Anträge finden Sie unter „Formulare“.
- Für Leistungen die Sie vor dem aktuellen Studiengang erbracht haben, verwenden Sie bitte den „Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen“. Bei FAU-internen Wechslern genügt meist dieser Antrag und die Anlage 1 (Prüfungsleistungen).
- Für Anrechnungen von Auslandsleistungen die Sie innerhalb Ihres aktuellen Studiengangs erbringen verwenden Sie bitte den „Antrag auf Anrechnung von Auslandsleistungen“.
- Für die Anerkennung von vhb-Leistungen im Rahmen des kooperativen Schlüsselqualifikationsmoduls ist der Fachbereich verantwortlich. Ansprechpartner ist Frau Simon am Lehrstuhl Prof. Dr. Wilbers. Informationen und das Formular finden Sie auf den Seiten des Qualitätsmanagements des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Sonderregelung für ausländische Studierende:
Bei den schriftlichen Prüfungen kann ein zweisprachiges Wörterbuch verwendet werden. Es darf sich dabei auch um ein Fachwörterbuch handeln. Handschriftliche Ergänzungen oder Anmerkungen sind nicht erlaubt. Die Kandidaten werden gebeten, ihre Wörterbücher an den jeweiligen Prüfungstagen bei den Aufsichten zur Kontrolle vorzulegen. Diese Regelung gilt auch für Deutsche, die nicht im deutschen Sprachraum aufgewachsen sind und daher die deutsche Sprache nicht vollständig beherrschen. Elektronische Wörterbücher sind ausdrücklich verboten.
Bitte füllen Sie die Formulare nach Möglichkeit nicht handschriftlich aus. Unterschiften sind natürlich ausgenommen.
Bitte füllen Sie die Formulare nach Möglichkeit nicht handschriftlich aus. Unterschiften sind natürlich ausgenommen.
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (Master)
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen – Anlage 1 Prüfungsleistungen (Master)
- Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen Anlage zum Prüfungsanspruch (Master)
- Antrag auf Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland
- Antrag auf Verlängerung (nur wegen organisatorischer/technischer Gründe) der Bearbeitungszeit der Masterarbeit
- Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente Master – Fb Wirtschaftswissenschaften
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
Formulare für die Anrechnung von Prüfungsleistungen in dualen Ausbildungen
- Ausbildung der IHK zur/zum Steuerfachangestellten (StBK)
- Ausbildung zur/zum Bankkauffrau/-mann bei den Volksbanken-Raiffeisenbanken(in Kooperation mit dem BGV)
- Ausbildung der IHK zur/zum Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzanlagen
- Ausbildung der IHK in Verbindung mit dem Studiengang Wirtschaftswissenschaften
- Ausbildung der IHK in Verbindung mit dem Studiengang Sozialökonomik
- Ausbildung der IHK in Verbindung mit dem Studiengang International Business Studies
- Ausbildung der IHK in Verbindung mit dem Studiengang Wirtschaftsinformatik
Die Anerkennung der Sprachkompetenz beantragen Sie bitte direkt Beim Sprachenzentrum Nürnberg (FAN)
Weitere Informationen zum Verbundstudium
Hinweise zur Wählbarkeit von Sprachen Stand: 15.10.2020
Senden Sie Ihre Atteste mit dem Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit auf dem Postweg (es gilt das Datum des Poststempels) an das Prüfungsamt oder werfen Sie die Krankmeldung in einem Umschlag an der Poststelle (Ebene 1 neben dem Haupteingang) ein. Bitte geben Sie die Krankmeldung nach Möglichkeit nicht direkt im Prüfungsamt ab. Ein vertrauensärztliches Attest ist nur dann nötig, wenn Sie eine Prüfung abbrechen oder wenn Sie einen entsprechenden schriftlichen Bescheid mit der Auflage erhalten haben.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) ist nicht ausreichend. Das Attest muss eine Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der sich daraus ergebenden Verminderung des Leistungsvermögens enthalten (ICD-Code ist nicht ausreichend). Es darf spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt sein. (§ 10Abs. 3 und 4 BPOWISO und § 10 Abs 3 und 4 MPOWISO)
Hinweise des Prüfungsausschussvorsitzenden zu KI (AI) und Prüfungen.
Kontakt
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Prüfungsamt
Lange Gasse 20
90403 Nürnberg
Unter dem Studiengang finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Bitte verwenden Sie bei Anfragen per E-Mail ausschließlich Ihre FAU-Mailadresse. Geben Sie Ihren Studiengang (gegebenenfalls mit Schwerpunkt), Ihre Matrikelnummer und gegebenenfalls die Prüfungsnummer und den Namen der Prüfung an.
Bachelorstudiengänge
Buchstaben A – E
Ute Haberberger
Adresse
Kontakt
- E-Mail: ute.haberberger@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95347
Buchstaben F, I – K
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
- E-Mail: nadja.hirsch@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95652
Buchstabe G
Ilona Hirscheider
Adresse
Kontakt
- E-Mail: ilona.hirscheider@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95662
Buchstaben H, L – R, X – Z
Aischa Hofmann
Adresse
Kontakt
- E-Mail: aischa.hofmann@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95737
Buchstaben S – W
Eva-Maria Besner
Adresse
Kontakt
- E-Mail: eva.besner@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95654
Buchstaben A – E
Ute Haberberger
Adresse
Kontakt
- E-Mail: ute.haberberger@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95347
Buchstaben F, I – K
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
- E-Mail: nadja.hirsch@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95652
Buchstabe G
Ilona Hirscheider
Adresse
Kontakt
- E-Mail: ilona.hirscheider@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95662
Buchstaben H, L – R, X – Z
Aischa Hofmann
Adresse
Kontakt
- E-Mail: aischa.hofmann@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95737
Buchstaben S – W
Eva-Maria Besner
Adresse
Kontakt
- E-Mail: eva.besner@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95654
Aischa Hofmann
Adresse
Kontakt
- E-Mail: aischa.hofmann@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95737
Eva-Maria Besner
Adresse
Kontakt
- E-Mail: eva.besner@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95654
Ilona Hirscheider
Adresse
Kontakt
- E-Mail: ilona.hirscheider@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95662
Cornelia Baumann
Adresse
Kontakt
- E-Mail: cornelia.baumann@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95645
Aischa Hofmann
Adresse
Kontakt
- E-Mail: aischa.hofmann@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95737
Eva-Maria Besner
Adresse
Kontakt
- E-Mail: eva.besner@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95654
A – L
Cornelia Baumann
Adresse
Kontakt
- E-Mail: cornelia.baumann@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95645
M – Z
Ilona Hirscheider
Adresse
Kontakt
- E-Mail: ilona.hirscheider@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95662
Masterstudiengänge
Aischa Hofmann
Adresse
Kontakt
- E-Mail: aischa.hofmann@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95737
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
- E-Mail: nadja.hirsch@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95652
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
- E-Mail: nadja.hirsch@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95652
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
- E-Mail: nadja.hirsch@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95652
Cornelia Baumann
Adresse
Kontakt
- E-Mail: cornelia.baumann@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95645
Ilona Hirscheider
Adresse
Kontakt
- E-Mail: ilona.hirscheider@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95662
Ute Haberberger
Adresse
Kontakt
- E-Mail: ute.haberberger@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95347
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
- E-Mail: nadja.hirsch@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95652
Eva-Maria Besner
Adresse
Kontakt
- E-Mail: eva.besner@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95654
Nadja Hirsch
Adresse
Kontakt
- E-Mail: nadja.hirsch@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95652
Leitung und Organisation
Erika Schmidt
Adresse
Kontakt
- E-Mail: erika.schmidt@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95615
Ute Haberberger
Adresse
Kontakt
- E-Mail: ute.haberberger@fau.de
- Telefon: +49 911 5302 -95347
Prüfungsamt – Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fachbereich Rechtswissenschaft
Prüfungsamt – Medizinische Fakultät
Anmeldetermine für Modulprüfungen für Bachelor/Master sowie Scheine Medizin/Zahnmedizin
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:
Sommersemester 2025:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
- Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo”.
Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Anmeldetermine und Prüfungstermine (Staatsexamen)
Anmeldetermine
Erster Abschnitt (M1n)
Die persönliche Anmeldung entfällt. Die Anmeldeunterlagen M1 (PDF-Datei oder Word-Datei) können vom 28. April 2025 bis 10. Juni 2025 per Post zugesandt oder in den Briefkasten der Universität an der am Schloßplatz 3 eingeworfen werden.
Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Hinweise:
Merkblatt Anmeldung M1n Herbst 2025
Zweiter und Dritter Abschnitt (M2 und M3)
Die persönliche Anmeldung entfällt. Die Anmeldeunterlagen M2 und M3 (Antrag für M2 oder Antrag für M3) können per Post zugesandt oder in den Briefkasten der Universität am Schloßplatz 3 eingeworfen werden werden.
Anmeldezeitraum M2: 28. April 2025 bis 10. Juni 2025
Anmeldezeitraum M3: 28. April 2025 bis 10. Juni 2025
Die Anmeldeunterlagen (siehe unten „Hinweise und Formulare“) können ab sofort bis spätestens 10. Juni 2025 eingereicht werden.
Ihre Unterlagen können Sie uns entweder per Post (an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Prüfungsamt Zahnmedizin, Halbmondstr. 6, 91054 Erlangen) zukommen lassen oder persönlich im Prüfungsamt, Zimmer 1.057, erster Stock, abgeben bzw. hier in den Briefkasten einwerfen. Für den rechtzeitigen Eingang Ihres Zulassungsantrags sind Sie selbst verantwortlich. Anträge, die nach dem genannten Termin eingehen, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Übergangsregelungen in der neuen Zahnärztlichen Approbationsordnung hinsichtlich der Fristen, zu denen die Prüfungen nach der alten Approbationsordnung (bei Studienbeginn vor WS 21/22) noch abgelegt werden können.
Der Antrag auf Zulassung zum Ersten, Zweiten oder Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (siehe „Hinweise und Formulare“) muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen im Prüfungsamt eingehen.
Ab Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters können Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum jeweiligen Abschnitt einreichen.
Die Frist zur Anmeldung und Abgabe endet jeweils am 10. Januar, für die Prüfungen im Frühjahr (Ende des Wintersemesters), bzw. am 10. Juni, für die Prüfungen im Herbst (Ende des Sommersemesters) (§ 21 Nr. 1, 2 und 3 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 und 3, sowie §20 Abs. 1 ZApprO).
Ihre Unterlagen können Sie uns entweder per Post (an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Prüfungsamt Zahnmedizin, Halbmondstr. 6, 91054 Erlangen) zukommen lassen oder persönlich im Prüfungsamt, Zimmer 1.057, erster Stock, abgeben bzw. hier in den Briefkasten einwerfen. Für den rechtzeitigen Eingang Ihres Zulassungsantrags sind Sie selbst verantwortlich. Anträge, die nach den genannten Terminen eingehen, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Merkblätter zur Anmeldung (siehe Hinweise und Formulare).
Die Anmeldung zu Modul 6.1 (Teil der staatlichen Prüfung zur Hebamme laut HebStPrV) erfolgt auf Campo während des allgemeinen Prüfungsanmeldezeitraums.
Prüfungstermine
- Erster Abschnitt (M1n)
schriftlich: 19. und 20. August 2025, Prüfungsort wird noch bekannt gegeben
mündlich: 17. bis 23. September 2025 - Zweiter Abschnitt (M2)
21. bis 23. Oktober 2025, Prüfungsort wird noch bekannt gegeben - Dritter Abschnitt (M3)
wird noch bekannt gegeben
- Zahnärztliche Vorprüfung (ausschließlich Wiederholungsprüfungen): wird noch bekannt gegeben
- Staatsexamen (Zahnärztliche Prüfung): wird noch bekannt gegeben
- Erster Abschnitt (Z1) Herbst 2025: 15. September bis 10. Oktober 2025 (Änderungen aus organisatorischen Gründen noch möglich!)
- Zweiter Abschnitt (Z2) Herbst 2025: 15. September bis 10. Oktober 2025 (Änderungen aus organisatorischen Gründen noch möglich!)
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Merkblättern.
Die Prüfungen des Moduls 6.1 finden am 16.09. bzw. 26.09.2024 statt.
Hinweise und Formulare
Erster Abschnitt nach der ÄAppO/M1
Unterlagen zum Antrag:
- Zeugnis über den Krankenpflegedienst im Rahmen der ärztlichen Ausbildung – dt. Fassung – M1 neu
- Zeugnis über den Krankenpflegedienst im Rahmen der ärztlichen Ausbildung – dt.-engl. Fassung – M1 neu
- Bescheinigungen über eine im Sanitätsdienst der Bundeswehr ausgeübte krankenpflegerische Tätigkeit – M1 neu
Hinweise:
Zweiter Abschnitt nach der ÄAppO/M2 (nur schriftlich)
Unterlagen zum Antrag:
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsche Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-englische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-französische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-spanische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-italienische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-portugiesische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-türkische Ausführung
Dritter Abschnitt nach der ÄAppO/M3 (nur mündlich)
- Antrag auf Zulassung zu M3 neu (mündlich)
- Äquivalenzbescheinigung, deutsch-englische Ausführung
- vorläufige Bescheinigung über die praktische Ausbildung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsche Ausführung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-englische Ausführung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-französische Ausführung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-italienische Ausführung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-spanische Ausführung
- Bescheinigung über die Praktische Ausbildung, deutsch-griechische Ausführung
- Äquivalenzliste – Klinik M2 neu
- Liste der Lehrkrankenhäuser im Ausland (Münster):
(Bitte bei „Luxemburg“ und „Meran“ im Prüfungsamt nachfragen)
Für diese Kliniken werden von der Universität Bern entsprechende Äquivalenzbescheinigungen ausgestellt.
Der Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt ist bei der Regierung von Unterfranken erhältlich und wird auch mit der Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung versandt.
Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- Antrag auf Zulassung Z1
- Merkblatt zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1)
- Bescheinigung Pflegedienst
- Bescheinigung Pflegedienst englisch
- Beiblatt Pflegedienst
Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Informationen zum Studium nach der neuen Approbationsordnung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der Medizinischen Fakultät.
Ein Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen ist bei der Regierung von Oberbayern zu stellen.
Formblätter für die Famulatur werden auf StudOn bereitgestellt.
Vor Erteilung einer Approbation müssen Personen, die ihre Ausbildung außerhalb der EU und des EWR abgeschlossen haben, unter Umständen eine Kenntnisprüfung ablegen (vgl. § 3 Abs. 3 BÄO). Personen, die sich einer solchen unterziehen müssen, werden dem Prüfungsamt von der Regierung von Oberbayern gemeldet. Die Kenntnisprüfung findet ganzjährig statt. Spätestens fünf Kalendertage vor der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Ladung mit Angabe zu Termin und Ort der Prüfung (vgl. § 37 Abs. 3 Satz 2 ÄAppO).
Die Kenntnisprüfung kann auch an einem Lehrkrankenhaus der Universität stattfinden. Gleichzeitig werden die Prüfungsunterlagen an die die Prüfung durchführende Einrichtung versandt. Die Ergebnisse der Kenntnisprüfung werden von der FAU an die Regierung von Oberbayern gemeldet.
Bei Fragen können Sie sich unter zuv-pa-kenntnispruefungen@fau.de an uns wenden.
Bitte beachten Sie: eine Terminplanung unsererseits ist erst möglich, wenn uns von der Regierung von Oberbayern der Prüfling gemeldet worden ist. Über den aktuellen Stand der Überprüfung Ihrer dort eingereichten Unterlagen können wir keine Auskunft geben.
Vor Erteilung einer Approbation müssen Personen, die ihre Ausbildung außerhalb der EU und des EWR abgeschlossen haben, unter Umständen eine Kenntnisprüfung ablegen (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 6 bzw. Abs. 3 Satz 4 ZHG). Personen, die sich einer solchen unterziehen müssen, werden dem Prüfungsamt von der Regierung von Oberbayern gemeldet. Die Kenntnisprüfung findet in der Regel zweimal im Jahr statt und besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschnitt. Sie erhalten hierzu eine schriftliche Ladung mit Angabe zu Termin und Ort der Prüfung.
Die Ergebnisse der Kenntnisprüfung werden von der FAU an die Regierung von Oberbayern gemeldet.
Bei Fragen können Sie sich unter zuv-kenntnispruefung-zahnmedizin@fau.de an uns wenden.
Bitte beachten Sie: eine Terminplanung unsererseits ist erst möglich, wenn uns von der Regierung von Oberbayern der Prüfling gemeldet worden ist. Über den aktuellen Stand der Überprüfung Ihrer dort eingereichten Unterlagen können wir keine Auskunft geben.
- Krankmeldung bei Prüfungen (Human-/Zahnmedizin) / (Modulstudiengänge der MedFak) (Bei jeder (!) Krankmeldung dem ärztlichen Attest beizulegen!)
- Hinweise auf die inhaltlichen Anforderungen an ein (vertrauens-)ärztliches Attest
- Hinweise zur Vorlage eines vertrauensärztlichen Attestes sowie Liste der Vertrauensärzte
Kontakt
Besucheranschrift:
Prüfungsamt FAU
Medizinische Fakultät
Halbmondstr. 6
91054 Erlangen
Postanschrift:
Prüfungsamt FAU
Medizinische Fakultät
Postfach 3520
91023 Erlangen
Unter dem Studiengang finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Kerstin Beck
Adresse
Kontakt
- E-Mail: kerstin.beck@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24833
Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang Molekulare Medizin an Frau Dr. Simone Reiprich.
Kerstin Beck
Adresse
Kontakt
- E-Mail: kerstin.beck@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24833
Kerstin Beck
Adresse
Kontakt
- E-Mail: kerstin.beck@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24833
Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang Logopädie an Frau Irmgard Mehl.
Kerstin Beck
Adresse
Kontakt
- E-Mail: kerstin.beck@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24833
Kerstin Beck
Adresse
Kontakt
- E-Mail: kerstin.beck@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24833
Bitte kontaktieren Sie das Studiendekanat Medizin!
Angelika Frisch
Adresse
Kontakt
- E-Mail: angelika.frisch@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24810
Gerlinde Hertrich
Adresse
Kontakt
- E-Mail: gerlinde.hertrich@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-71440
Heike Hoffmann
Adresse
Kontakt
- E-Mail: heike.hoffmann@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24025
Bei Fragen können Sie sich unter zuv-pa-kenntnispruefungen@fau.de an uns wenden.
Bei Fragen können Sie sich unter zuv-kenntnispruefung-zahnmedizin@fau.de an uns wenden.
Bitte kontaktieren Sie den jeweiligen Dozenten!
Jennifer Wilfert
Adresse
Kontakt
- E-Mail: jennifer.wilfert@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24166
Bei Fragen können Sie sich auch unter zuv-pa-zahnmedizin@fau.de an uns wenden.
Lukas Wolf
Adresse
Kontakt
- E-Mail: lukas.wl.wolf@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-71385
Prüfungsamt – Naturwissenschaftliche Fakultät
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:
Sommersemester 2025:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
- Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo“. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Hinweise und Formulare
- Antrag auf Anerkennung von Leistungen NatFak (ohne Studiengang Biologie)
Hinweis für Studierende der Physik/Materialphysik: Bitte vor Ausfüllen/Abgabe des Antrags mit Herrn Prof. Uli Katz (Physik) bzw. Herrn Prof. M. Alexander Schneider (Materialphysik) Kontakt aufnehmen! - Antrag auf Verlängerung der Frist zur Ablegung der GOP / Studienzeitverlängerung
Hinweis für Studierende der Physik/Materialphysik: Bitte vor Ausfüllen/Abgabe des Antrags mit Herrn Prof. Uli Katz ( Physik) bzw. Prof. M. Alexander Schneider (Materialphysik) Kontakt aufnehmen! - Antrag auf Verschiebung einer Prüfung
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
Formulare für Studierende:
Hinweise zum Betriebspraktikum im Studiengang Wirtschaftsmathematik:
Im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik können ECTS-Punkte für Schlüsselqualifikationen nicht nur durch Sprachkurse, Übungsleitertätigkeit, etc., sondern auch durch ein mindestens vierwöchiges Betriebspraktikum (5 ECTS) oder durch ein mindestens achtwöchiges Betriebspraktikum (10 ECTS) erlangt werden.
Voraussetzungen dazu sind:
- Das Praktikum muss mindestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn beim Prüfungsamt angemeldet werden (Praktikumsanmeldung). Der Anmeldung muss das Zusageschreiben der Praktikumsstelle beigefügt werden. Aus dem Zusageschreiben muss die Art der Praktikumstätigkeit hervorgehen.
- Über das Praktikum muss ein Bericht verfasst werden (Praktikumsbericht), der spätestens vier Wochen nach Ende des Praktikums zusammen mit einer Praktikumsbescheinigung des Arbeitgebers beim Prüfungsamt abzugeben ist (Praktikumsbescheinigung).
Dokumente:
- Studienvereinbarung Mathematik (die alte Studienvereinbarung für die Prüfungsordnungsversion 2015 finden Sie hier: Studienvereinbarung Mathematik alt)
- Studienvereinbarung Technomathematik (die alte Studienvereinbarung für die Prüfungsordnungsversion 2015 finden Sie hier: Studienvereinbarung Technomathematik alt)
- Studienvereinbarung Wirtschaftsmathematik (die alte Studienvereinbarung für die Prüfungsordnungsversion 2015 finden Sie hier: Studienvereinbarung Wirtschaftsmathematik alt)
- Studienvereinbarung Computational and Applied Mathematics
- Studienvereinbarung Data Science
Formulare zur Anmeldung einer Bachelor- oder Masterarbeit sowie Vorlagen für Bachelor- oder Masterarbeiten:
Formulare zur Anmeldung bzw. Vorlagen für Bachelor- /Masterarbeiten finden Sie auf der Homepage der LE Mathematik und Data Science.
Bitte reichen Sie sämtliche Examensarbeiten in Klebe- oder Spiralbindung ein!
Formulare für Prüfende:
Wichtige Hinweise für die Prüfungsanmeldung finden Sie kurz zusammengefasst in folgendem Dokument (deutsche Fassung / English version).
- Krankmeldung für Modulprüfungen (Bei jeder (!) Krankmeldung dem ärztlichen Attest beizulegen!)
- Hinweise auf die inhaltlichen Anforderungen an ein (vertrauens-)ärztliches Attest
- Hinweise zur Vorlage eines vertrauensärztlichen Attestes sowie Liste der Vertrauensärzte / Information on doctor’s certificates confirming inability to sit university examinations due to illness
Kontakt
Besucheranschrift:
Prüfungsamt FAU
Naturwissenschaftliche Fakultät
Halbmondstr. 6
91054 Erlangen
Postanschrift:
Prüfungsamt FAU
Naturwissenschaftliche Fakultät
Postfach 3520
91023 Erlangen
Individueller Kontakt nach Studiengang
Regine Maerker
Adresse
Kontakt
- E-Mail: regine.maerker@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24830
Petra Schmitt
Adresse
Kontakt
- E-Mail: petra.ps.schmitt@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24063
Whitney Reed
Adresse
Kontakt
- E-Mail: whitney.reed@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-71386
Désirée Holler
Adresse
Kontakt
- E-Mail: desiree.holler@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-71439
Petra Schmitt
Adresse
Kontakt
- E-Mail: petra.ps.schmitt@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24063
Regine Maerker
Adresse
Kontakt
- E-Mail: regine.maerker@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24830
Petra Schmitt
Adresse
Kontakt
- E-Mail: petra.ps.schmitt@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24063
Petra Schmitt
Adresse
Kontakt
- E-Mail: petra.ps.schmitt@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24063
Regine Maerker
Adresse
Kontakt
- E-Mail: regine.maerker@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24830
Désirée Holler
Adresse
Kontakt
- E-Mail: desiree.holler@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-71439
Regine Maerker
Adresse
Kontakt
- E-Mail: regine.maerker@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24830
Petra Schmitt
Adresse
Kontakt
- E-Mail: petra.ps.schmitt@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24063
Désirée Holler
Adresse
Kontakt
- E-Mail: desiree.holler@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-71439
Prüfungsamt – Fachbereich Rechtswissenschaft
Anmeldezeitraum
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:
Sommersemester 2025:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
- Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo“. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Prüfungstermine (Zwischenprüfung)
Die Prüfungstermine können Sie der Webseite des Fachbereichs Rechtswissenschaften entnehmen.
Hinweise und Formulare
Ausgabetermine der Zeugnisse
- im Sommersemester: Mitte bis Ende Oktober
- im Wintersemester: Mitte bis Ende Mai
Konkreter Ausgabetermin finden Sie auf den Webseiten des Fachbereichs Rechtswissenschaften
Studenten, die eine Bescheinigung für das BAFÖG Amt benötigen, drucken sich Ihren Leistungsnachweis über „mein Campus“ aus und reichen diesen mit dem Formular des Bafög Amtes in der Studienfachberatung, Schillerstraße 1 ein.
Studenten, die eine Bescheinigung für die Antragstellung des KfW-Darlehns benötigen, drucken sich Ihren Leistungsnachweis über „mein Campus“ aus und reichen diesen mit dem Formular der KfW in der Studienfachberatung, Schillerstraße 1 ein.
Kontakt
Besucheranschrift:
Prüfungsamt FAU
FB Rechtswissenschaften
Halbmondstraße 6
91054 Erlangen
Postanschrift:
Prüfungsamt FAU
FB Rechtswissenschaften
Postfach 3520
91023 Erlangen
Unter dem Studiengang finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Lukas Leuthäußer
Adresse
Kontakt
- E-Mail: zuv-pa-lehramt-rs-gy@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-71384
Fragen zur Ersten oder Zweiten Juristischen Staatsprüfung oder zum Referendariat sind an das Landesjustizprüfungsamt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz zu richten.
Lukas Leuthäußer
Adresse
Kontakt
- E-Mail: zuv-pa-lehramt-rs-gy@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-71384
Bitte wenden Sie sich direkt an den Studiengang!
Bitte wenden Sie sich direkt an den Studiengang!
Bitte wenden Sie sich direkt an den Studiengang!
Prüfungsamt – Technische Fakultät
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:
Sommersemester 2025:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
- Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo“. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Prüfungstermine und Raumverteilung /Examination dates and room allocations
Übersicht über die kommenden Pruefungszeiträume_examination periods
Zusätzlich wurde für die kommenden Semester eine Erweiterung des zweiten Prüfungszeitraums für elektronische Prüfungen vom Prüfungsausschuss beschlossen. Die Zeiträume umfassen folgende Termine:
WS 24/25 E-Klausuren TF: 21. März 2025 – 27. März 2025
SoSe 25 E-Klausuren TF: 12. September 2025 – 18. September 2025
WS 25/26 E-Klausuren TF: 12. März 2026 – 18. März 2026
In addition, an extension of the second examination period for electronic examinations has been decided for the summer semester.
In der nachfolgenden Liste sind die voraussichtlichen Prüfungstermine der kommenden Semester aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Termine die hier genannt sind vorläufig sind und sich gegebenenfalls noch ändern können und somit nicht rechtsverbindlich sind. Die Liste dient rein dem Zweck der Information. Auch weitere Informationen die in der Tabelle enthalten sind könnten sich bis zur jeweiligen Prüfungsanmeldung ändern. Entscheidend sind die Informationen die Sie in campo im Rahmen der Prüfungsanmeldung einsehen können. Die Uhrzeiten und Räume der Prüfungen werden zur optimalen Nutzung der Raumkapazitäten relativ kurzfristig über campo bekannt gegeben.
Informationen über die Räume und Uhrzeiten der Prüfungen der beiden Prüfungszeiträume werden ca. zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstag in Campo veröffentlicht. Bitte fragen Sie nicht vorab nach Terminen bei den Mitarbeitern im Prüfungsamt nach, die Daten werden sobald sie bestätigt sind in Campo eingetragen.
The list below states the examination dates scheduled for the coming semesters. Please note that these dates are only preliminary and are subject to change. They are not legally binding. The list is for information purposes only. All other information in the table is also subject to change before the examination registration period. The information displayed in mein campus during the examination registration process is authoritative. The times and locations of examinations are published at relatively short notice in mein campus to ensure room capacities are fully utilised.
Information about the rooms and times of the examinations for both examination periods will be published in Campo approximately two weeks before the respective examination day. Please do not ask the staff at the Examinations Office for dates in advance; the dates will be entered in Campo as soon as they are confirmed.
Hinweise und Formulare
- Antrag auf Anerkennung von Leistungen (deutsche Version / english version)
(spezielle Anträge auf Anerkennung von Leistungen für die Studiengänge Maschinenbau , Mechatronik und WING) - Antrag auf Verlängerung der Frist zur Ablegung der GOP / Studienzeitverlängerung
- Angaben für die Ausstellung der Abschlussdokumente
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
- Krankmeldung für Modulprüfungen (Bei jeder (!) Krankmeldung dem ärztlichen Attest beizulegen!)
- Hinweise auf die inhaltlichen Anforderungen an ein (vertrauens-)ärztliches Attest
- Hinweise zur Vorlage eines vertrauensärztlichen Attestes sowie Liste der Vertrauensärzte / Information on doctor’s certificates confirming inability to sit university examinations due to illness
Kontakt
Besucheranschrift:
Prüfungsamt FAU
Technische Fakultät
Halbmondstr. 6
91054 Erlangen
Postanschrift:
Prüfungsamt FAU
Technische Fakultät
Postfach 3520
91023 Erlangen
Individueller Kontakt nach Studiengang
Bei Fragen zum Thema Prüfungsorganisation wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
Kerstin Fischer-Willmanns
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: kerstin.fischer-willmanns@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24846
Kerstin Fischer-Willmanns
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: kerstin.fischer-willmanns@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24846
Andrea Wilfert
Informations-und Kommunikationstechnik/Information and Communication Technology, Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, Berufspädagogik, Energietechnik, Communications and Multimedia Engineering, Advanced Signal Processing & Communications Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: andrea.wilfert@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26707
Heike Barthelmann
Informatik, Artificial Intelligence, Mechatronik, Computational Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: heike.barthelmann@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26827
Whitney Reed
Elektromobilität (ACES) / Autonomy Technologies Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: whitney.reed@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-71386
Andrea Wilfert
Informations-und Kommunikationstechnik/Information and Communication Technology, Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, Berufspädagogik, Energietechnik, Communications and Multimedia Engineering, Advanced Signal Processing & Communications Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: andrea.wilfert@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26707
Kerstin Fischer-Willmanns
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: kerstin.fischer-willmanns@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24846
Kerstin Fischer-Willmanns
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: kerstin.fischer-willmanns@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24846
Kerstin Fischer-Willmanns
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: kerstin.fischer-willmanns@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24846
Andrea Wilfert
Informations-und Kommunikationstechnik/Information and Communication Technology, Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, Berufspädagogik, Energietechnik, Communications and Multimedia Engineering, Advanced Signal Processing & Communications Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: andrea.wilfert@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26707
Heike Barthelmann
Informatik, Artificial Intelligence, Mechatronik, Computational Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: heike.barthelmann@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26827
Whitney Reed
Elektromobilität (ACES) / Autonomy Technologies Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: whitney.reed@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-71386
Andrea Wilfert
Informations-und Kommunikationstechnik/Information and Communication Technology, Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, Berufspädagogik, Energietechnik, Communications and Multimedia Engineering, Advanced Signal Processing & Communications Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: andrea.wilfert@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26707
Andrea Wilfert
Informations-und Kommunikationstechnik/Information and Communication Technology, Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, Berufspädagogik, Energietechnik, Communications and Multimedia Engineering, Advanced Signal Processing & Communications Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: andrea.wilfert@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26707
Andrea Wilfert
Informations-und Kommunikationstechnik/Information and Communication Technology, Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, Berufspädagogik, Energietechnik, Communications and Multimedia Engineering, Advanced Signal Processing & Communications Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: andrea.wilfert@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26707
Heike Barthelmann
Informatik, Artificial Intelligence, Mechatronik, Computational Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: heike.barthelmann@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26827
Bitte wenden Sie sich direkt an die Ansprechpartner am Lehrstuhl!
Helga Jahreis
Maschinenbau (Buchstaben P-Z und Master Studienrichtung IP Buchstaben A-Z), Materialwissenschaften, Medizintechnik, International Production Engineering and Management Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: helga.jahreis@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24752
Kerstin Fischer-Willmanns
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: kerstin.fischer-willmanns@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24846
Kerstin Fischer-Willmanns
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: kerstin.fischer-willmanns@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24846
Buchstaben A – O (Bachelor/Master/ohne Studienrichtung IP)
Ute Aigner
Maschinenbau (Buchstaben A-O ohne Master Studienrichtung IP Buchstaben A-Z), Wirtschaftsingenieurwesen Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: ute.aigner@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26762
Buchstaben P – Z (Bachelor/Master/mit Studienrichtung IP)
Helga Jahreis
Maschinenbau (Buchstaben P-Z und Master Studienrichtung IP Buchstaben A-Z), Materialwissenschaften, Medizintechnik, International Production Engineering and Management Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: helga.jahreis@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24752
Helga Jahreis
Maschinenbau (Buchstaben P-Z und Master Studienrichtung IP Buchstaben A-Z), Materialwissenschaften, Medizintechnik, International Production Engineering and Management Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: helga.jahreis@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24752
Heike Barthelmann
Informatik, Artificial Intelligence, Mechatronik, Computational Engineering Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: heike.barthelmann@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26827
Helga Jahreis
Maschinenbau (Buchstaben P-Z und Master Studienrichtung IP Buchstaben A-Z), Materialwissenschaften, Medizintechnik, International Production Engineering and Management Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: helga.jahreis@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24752
Kerstin Fischer-Willmanns
Chemie- und Bioingenieurwesen, Nachhaltige Chemische Technologien, KI-Materialtechnologie, Nanotechnologie, Life Science Engineering, Advanced Optical Technologies, Advanced Materials and Processes, Clean Energy Processes Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: kerstin.fischer-willmanns@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24846
Ute Aigner
Maschinenbau (Buchstaben A-O ohne Master Studienrichtung IP Buchstaben A-Z), Wirtschaftsingenieurwesen Studiengänge der Technischen Fakultät
Adresse
Kontakt
- E-Mail: ute.aigner@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26762
Prüfungsamt – Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Anmeldezeitraum
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:
Sommersemester 2025:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
- Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo“. Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Hinweise und Formulare
- Antrag auf GOP / Studienzeitverlängerung
- Psychologie Antrag auf GOP / Studienzeitverlängerung
- Antrag auf Anerkennung von Leistungen
- Antrag auf Verschiebung einer Prüfung
- Antrag Anmeldung Bachelorarbeit
- Antrag Anmeldung Masterarbeit
- Antrag Anmeldung Masterarbeit Lexikographie
- Antrag Anmeldung Masterarbeit Medien-Ethik-Religion
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
- Weitere Formulare für den Studiengang Psychologie Bachelor/Master finden Sie auf der Webseite des Instituts für Psychologie.
-
- Krankmeldung (Bei jeder (!) Krankmeldung dem ärztlichen Attest beizulegen!)
- Hinweise auf die inhaltlichen Anforderungen an ein ärztliches Attest
- Hinweise zur Vorlage eines vertrauensärztlichen Attestes sowie Liste der Vertrauensärzte / Information on doctor’s certificates confirming inability to sit university examinations due to illness
Kontakt
Besucheranschrift:
Prüfungsamt FAU
Philosophische Fakultät und
Fachbereich Theologie
Halbmondstr. 6
91054 Erlangen
Postanschrift:
Prüfungsamt FAU
Philosophische Fakultät und
Fachbereich Theologie
Postfach 3520
91023 Erlangen
Individueller Kontakt nach Studiengang
Bachelorstudiengänge sowie Modulstudien (Digital Humanities, Kulturraum Italien, Studium philosophicum)
Cornelia Zschache
Adresse
Kontakt
- E-Mail: cornelia.zschache@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24879
Marion Wachtler
Adresse
Kontakt
- E-Mail: marion.wachtler@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24834
Jutta Heinrich
Adresse
Kontakt
- E-Mail: jutta.heinrich@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24813
Cornelia Zschache
Adresse
Kontakt
- E-Mail: cornelia.zschache@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24879
Marion Wachtler
Adresse
Kontakt
- E-Mail: marion.wachtler@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24834
Jutta Heinrich
Adresse
Kontakt
- E-Mail: jutta.heinrich@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24813
Katharina Martin
Adresse
Kontakt
- E-Mail: katharina.f.martin@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24843
Masterstudiengänge
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Stefanie Kuhl
Adresse
Kontakt
- E-Mail: stefanie.kuhl@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26716
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Stefanie Kuhl
Adresse
Kontakt
- E-Mail: stefanie.kuhl@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26716
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Stefanie Kuhl
Adresse
Kontakt
- E-Mail: stefanie.kuhl@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26716
Stefanie Kuhl
Adresse
Kontakt
- E-Mail: stefanie.kuhl@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26716
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Dr. Anja Beyer
Adresse
Kontakt
- E-Mail: anja.beyer@fau.de
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Stefanie Kuhl
Adresse
Kontakt
- E-Mail: stefanie.kuhl@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26716
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Stefanie Kuhl
Adresse
Kontakt
- E-Mail: stefanie.kuhl@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26716
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Stefanie Kuhl
Adresse
Kontakt
- E-Mail: stefanie.kuhl@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26716
Stefanie Kuhl
Adresse
Kontakt
- E-Mail: stefanie.kuhl@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26716
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Stefanie Kuhl
Adresse
Kontakt
- E-Mail: stefanie.kuhl@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26716
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Stefanie Kuhl
Adresse
Kontakt
- E-Mail: stefanie.kuhl@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-26716
Katharina Martin
Adresse
Kontakt
- E-Mail: katharina.f.martin@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24843
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Magisterstudiengang Theologie / Kirchliches Examen
Michael Wein
Adresse
Kontakt
- E-Mail: michael.wein@fau.de
- Telefon: +49 9131 85-24049
Prüfungsamt

Auf folgenden Seiten finden Sie die Anmeldetermine, Fristen und Formulare für Ihre Prüfungen.
Allgemeine Informationen
Prüfungsordnungen sehen die Möglichkeit vor, dass bereits anderweitig erbrachte Leistungen für ein Studium anerkannt werden können. Eine Anerkennung erfolgt dabei nur auf Antrag. Die entsprechenden Antragsformulare finden sich unter „Hinweise und Formulare“ auf der Internetseite des Prüfungsamtes der jeweiligen Fakultät, dessen Link Sie in den folgenden Reitern unmittelbar im Anschluss auf dieser Seite finden können.
Ohne genehmigten Anerkennungsantrag erfolgt stets eine Einschreibung in das 1. Fachsemester. Soweit im Rahmen der Anerkennung dann auch Fachsemester anerkannt werden, erfolgt nachträglich eine entsprechende Anpassung.
Anmeldung und Teilnahme an einer Prüfung, Rücktritt und Erkrankung
Für die Teilnahme an den Prüfungen ist grundsätzliche eine ordnungsgemäße Anmeldung auf Campo Voraussetzung.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtteilnahme an einer angemeldeten Prüfung ein ordnungsgemäßer Rücktritt erfolgen muss. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme ist unverzüglich ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen. Näheres entnehmen Sie bitte der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsordnung.
Anleitungen, Videos und FAQ zum campo-Portal finden Sie hier.
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:
Sommersemester 2025:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
- Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt.
Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Wintersemester 2025/2026:
Voraussichtlich ab Montag, dem 17.11.2025 (00.01 Uhr), bis Sonntag, dem 07.12.2025 (23.59 Uhr). Weitere Infos folgen!
Wir bitten Sie dringend, an Prüfungen nur dann teilzunehmen, wenn Sie symptomfrei sind. Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) bitten wir, sich vor Prüfungsantritt testen zu lassen.
Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Weitere Hinweise zu den Anforderungen eines ärztlichen Attestes entnehmen Sie den entsprechenden Internetseiten des Prüfungsamts für Ihren Studiengang (Studiengänge der TechFak / Studiengänge der MedFak / Studiengänge der NatFak / Studiengänge der PhilFak / Studiengänge der ReWi ohne Rechtswissenschaften / Rechtswissenschaften / Lehramtsstudiengänge).
Bitte beachten Sie:
- Atteste, die durch Tele-/Online-Medizin-Services (z.B. Videosprechstunde) ausgestellt wurden, sind für einen wirksamen Prüfungsrücktritt aktuell nicht anerkennungsfähig. Es werden ausschließlich Atteste in Folge eines Vor-Ort-Termins beim Arzt mit einer persönlichen Untersuchung des Studierenden akzeptiert.
- Atteste sind grundsätzlich im Original (Papierform) vorzulegen!
Im Falle einer Corona-Erkrankung am Prüfungstag ersetzt ein tagesaktueller Schnelltest einer offiziellen Teststelle ein ärztliches Attest. Wurde eine Corona-Erkrankung schon vor dem Prüfungstag mittel PCR-Test festgestellt, ersetzt dieser positiver PCR-Test das ärztliche Attest. Ein positiver PCR-Test ist dabei 10 Tage lang als Nachweis gültig.
Für einen Rücktritt von einer Prüfung gelten die Regelungen der Prüfungsordnung. Ein Rücktritt hat innerhalb der in der Prüfungsordnung festgelegten Frist auf Campo zu erfolgen. Ein Rücktritt nach Beginn der Prüfung ist grundsätzlich nicht möglich.
Auch hinsichtlich eines Prüfungsabbruchs nach Beginn einer Prüfung gelten die entsprechenden Regelungen der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung. Soweit diese für die Anerkennung eines Prüfungsabbruches die Vorlage eines vertrauensärztlichen Attests vorsieht, ist ein solches einzureichen.
Regelungen für die Durchführung von Staatsexamensprüfungen entnehmen Sie bitte der jeweils geltenden Prüfungsordnung sowie den Bekanntmachungen der jeweiligen Prüfungsbehörden.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich benötigen, beispielsweise Zeitzugabe, Prüfungsfristverlängerung etc., wenden Sie sich bitte frühzeitig an den Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der FAU. Dort können Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten lassen und erhalten eine Empfehlung, welche Sie umgehend dem zuständigen Prüfungsamt vorlegen müssen.
Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs trifft der zuständige Prüfungsausschuss. Um zeitnah diese Entscheidung herbeiführen zu können ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig um einen Nachteilsausgleich kümmern, da ansonsten nicht gewährleistet werden kann, dass ein solcher auch zu Ihren Prüfungen umgesetzt werden kann.
Hinsichtlich eines Nachteilsausgleichs bei einer Prüfung des Staatsexamens kontaktieren Sie bitte umgehend das entsprechende Prüfungsamt.
Wir weisen darauf hin, dass bei Nutzung der „Mobilen Briefmarke (#Porto)“ keine Sendungsnachverfolgung möglich ist und nicht dokumentiert wird, wann ein Schreiben versandt wurde. Dadurch kann bei einem verspätet im Prüfungsamt eingehenden Schreiben nicht festgestellt werden, ob dieses rechtzeitig versandt wurde. Bei Nutzung der Mobilen Briefmarke trägt das Übermittlungsrisiko der Versender! Bitte beachten Sie die Hinweise der Deutschen Post!
Ab dem Wintersemester 2024/2025 treten für die Durchführung universitärer Prüfungen weitreichende Änderungen in Kraft.
Pflichtanmeldung zu Wiederholungsprüfungen:
Soweit eine Prüfungsordnung eine Pflichtanmeldung für Wiederholungsprüfungen in einem bestimmten Semester vorsieht, entfällt diese Regelung künftig. Studierende können somit selbst entscheiden, wann eine nicht bestandene Prüfung wiederholt wird. Eine Anmeldung zur Wiederholung ist dann selbständig auf campo vorzunehmen.
Erhöhung der Versuchszahl:
Universitäre Prüfungen, die bisher zweimal wiederholt werden durften, können zukünftig dreimal wiederholt werden. Dies betrifft jedoch nicht Prüfungen, die Bestandteil der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind, und universitäre Abschlussarbeiten (Bachelor- /Masterarbeiten), die weiterhin nur einmal wiederholt werden dürfen.
Bitte beachten Sie:
Für Geländeseminare, Exkursionen und Praktika können Ausnahmen gelten (weiterhin Pflichtanmeldung und/oder keine Erhöhung der Versuchszahl)! Für Ihr Studium ausschließlich relevant sind die Regelungen in der jeweils geltenden Prüfungsordnung, die für Wintersemester 2024/2025 in Kraft getreten sind!
Die Regelungen gelten für alle universitären Prüfungen, die ab WS 24/25 durchgeführt werden (unabhängig davon, wann das Studium begonnen wurde). Staatliche Prüfungen werden davon nicht erfasst!
Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich für alle Bachelor- und Masterstudiengange an der FAU sowie für universitäre Prüfungen im Lehramtsstudium an der FAU. Im Rahmen der universitären Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaften ist künftig ein Rücktritt von Wiederholungsprüfungen möglich. Die Regelungen, die für Ihren Studiengang gelten, entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit der für Sie geltenden Prüfungsordnung, welche spätestens ab Oktober auf unserer Internetseite eingesehen werden können.
Besonders an der PhilFak und NatFak werden bei vielen Prüfungen zwei Termine im gleichen Semester angeboten. Ende der Vorlesungszeit findet der Ersttermin, vor Vorlesungsbeginn des Folgesemesters ein Zweittermin statt. Die Teilnahme am Ersttermin ist für alle Studierende möglich, die an der Prüfung entweder im Erstversuch oder als Wiederholungsversuch teilnehmen möchten. Die Teilnahme am Zweittermin ist grundsätzlich nur für Studierende möglich, die an der Prüfung bereits in einem vorangegangenen Prüfungstermin teilgenommen und nicht bestanden haben.
Für Prüfungen, die nur einmal im Semester angeboten werden, erfolgt die Anmeldung im regulären Prüfungsanmeldezeitraum, der auf der Internetseite des Prüfungsamtes bekanntgegeben wird. Für Prüfungen, bei denen im gleichen Semester ein Erst- und ein Zweittermin angeboten wird (v.a. in Studiengängen der PhilFak und NatFak), erfolgt die Prüfungsanmeldung zum Ersttermin während des regulären Prüfungstermins. Die Anmeldung zum Zweittermin erfolgt während eines gesonderten Anmeldezeitraums, der dann ebenfalls auf der Internetseite des Prüfungsamtes bekanntgegeben wird.
Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung kann bei einer Wiederholungsprüfung erst dann erfolgen, wenn die Prüfungsergebnisse der vorangegangenen (nicht bestandenen) Prüfung eingetragen wurden!
Gilt für alle Prüfungen, die man ab WS 24/25 entweder als Erstversuch, Zweitversuch oder Drittversuch anmeldet. Die Regelungen finden keine Anwendung auf Prüfungen, die im SS 24 als Drittversuch absolviert und nicht bestanden werden.
Für Prüfungen, die noch im SS 24 wiederholt werden, gelten diese neuen Regelungen nicht. Klassischer Fall ist, dass eine Prüfung Ende Juli/Anfang August angeboten wird und bereits Ende September/Anfang Oktober ein Wiederholungstermin angeboten wird. Für diesen Wiederholungstermin erfolgt noch eine Pflichtanmeldung! Dabei ist das konkrete Prüfungsdatum der Wiederholungsprüfung unbeachtlich! Auch wenn diese erst im Oktober durchgeführt wird, zählt diese noch zum SS 24.
Die neuen Regelungen gelten erst für die Prüfungen des WS 24/25. Bei Nichtbestehen eines Drittversuchs im SS 24 erlischt grundsätzlich bereits im SS 24 der Prüfungsanspruch im Studiengang und man darf das Studium nicht mehr fortsetzen. Einen Viertversuch gibt es in diesem Fall nicht!
Grundsätzlich muss man für die Teilnahme an jeder universitären Prüfung im entsprechenden Studiengang immatrikuliert sein.
Dies ist möglich. Das Studium wird bei erneuter Immatrikulation an der Stelle fortgesetzt, an der man aufgehört hat. Die bisherigen Fehlversuche bleiben aber erhalten.
Prüfungen werden grundsätzlich so lange angeboten, wie es der reguläre Studienverlauf vorsieht. Wird die Wiederholungsprüfung länger hinausgeschoben besteht jedoch die Möglichkeit, dass die ursprüngliche Prüfung nicht mehr angeboten wird und stattdessen eine Ersatzprüfung absolviert werden muss.
Grundsätzlich ist es möglich, dass bei Prüfungen, bei denen im laufenden Semester keine entsprechende Vorlesung angeboten wurde, vom Prüfer die Teilnahme auf Studierende beschränkt wird, die diese Prüfung wiederholen müssen. Eine Anmeldung von Studierenden, die an dieser Prüfung im Erstversuch teilnehmen möchten, ist dann nicht möglich.
Hinsichtlich der Nutzung von künstlicher Intelligenz bei Prüfungen (v.a. bei Hausarbeiten) gilt:
- Sofern künstliche Intelligenz nicht ausdrücklich erlaubt ist, stellt sie ein unzulässiges Hilfsmittel Dies wiederum hat zur Folge, dass die Prüfung wegen Täuschung als nicht bestanden gilt. Geregelt ist dies bereits, vgl. dazu bspw. § 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ABMStPO/Phil: „1Bei einem Täuschungsversuch oder dem Versuch, das Ergebnis einer Prüfung durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. 2Als Versuch i. S. d. Satz 1 gilt bereits der Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel während oder nach Ausgabe der Prüfungsunterlagen.“
- Derzeit wird an der FAU gerade geprüft, ob es sinnvoll ist, die Regelungen in der Prüfungsordnung noch um eine gesonderte Klarstellung zu ergänzen. Notwendig ist dies jedoch nicht, um eine Prüfung auch jetzt schon wegen unerlaubter Nutzung von künstlicher Intelligenz als „nicht bestanden“ zu werten.
- Bei jeder Prüfung sollte durch die Verantwortlichen sichergestellt werden, dass die Eigenständigkeitserklärung, die Studierende im Rahmen der Anfertigung von Hausarbeiten etc. abgeben müssen, auch eine Versicherung dahingehend enthält, dass bei der Anfertigung der Arbeit keine künstliche Intelligenz genutzt wurde.
Hier finden Sie einen Mustertext für eine Eigenständigkeitserklärung für Prüfungen (wie z.B. Hausarbeiten und Abschlussarbeiten). Dieser Mustertext kann/muss entsprechend angepasst werden, falls ChatGPT und andere KI für die Anfertigung der Arbeit ausdrücklich benutzt werden dürfen. Die englische Version des Mustertextes finden Sie hier.
Für die Erteilung einer Apostille benötigen Sie eine sogenannte Vorbeglaubigung durch die Universität. Diese nimmt an der FAU das Referat L 1 für Sie vor.
Bitte planen Sie für Vorbeglaubigungen 4 Wochen Bearbeitungszeit ein.
Ausführliche Informationen sowie den Antrag auf Ausfertigung einer Apostille finden Sie auf der Webseite Apostille beantragen.
Prüfungsamt
Bitte beachten Sie jeweils die bei den entsprechenden Bereichen aufgeführten Öffnungszeiten!
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fachbereich Rechtswissenschaft
- Erasmus: Bereich Medizinische Fakultät
- Erasmus: alle anderen Bereiche